Legal Lexikon

Wiki»Legal Lexikon»Kraftfahrstraßen

Kraftfahrstraßen

Begriff und Einordnung der Kraftfahrstraße

Eine Kraftfahrstraße ist eine für den motorisierten Verkehr reservierte Straße, die durch ein spezielles Verkehrszeichen als solche gekennzeichnet wird. Sie steht ausschließlich Kraftfahrzeugen offen und ist darauf ausgelegt, den Verkehr zügig und weitgehend störungsfrei zu führen. Die Bezeichnung beschreibt keinen eigenständigen Verwaltungstyp von Straße (wie Bundes- oder Landesstraße), sondern eine verkehrsrechtliche Widmung: Auch Abschnitte von Bundes-, Landes-, Kreis- oder kommunalen Straßen können als Kraftfahrstraße ausgewiesen werden.

Charakteristisch ist die eindeutige Beschilderung für Beginn und Ende. Das Beginnzeichen zeigt ein weißes Auto auf blauem Grund; das Ende ist durchgestrichen dargestellt. Nur innerhalb des so markierten Abschnitts gelten die besonderen Nutzungs- und Verhaltensregeln der Kraftfahrstraße.

Zweck und typische Ausgestaltung

Kraftfahrstraßen dienen der schnellen Verbindung zwischen Orten, Stadtteilen oder Verkehrsknotenpunkten. Sie ähneln in Teilen Autobahnen, sind aber variabler ausgestaltet. Häufig weisen sie folgende Merkmale auf:

  • Mehrstreifige Fahrbahnen je Richtung, teils mit baulicher Trennung der Richtungsfahrbahnen
  • Ein- und Ausfahrten über Anschlussstellen; Grundstückszufahrten sind unüblich
  • Große Kurvenradien, beschränkte Querungsmöglichkeiten und einheitliche Beschilderung
  • Seltenere, aber mögliche höhengleiche Knotenpunkte; die konkrete Ausführung richtet sich nach der örtlichen Planung

Der Ausbauzustand kann zwischen autobahnähnlich (getrennte Richtungsfahrbahnen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen) und einfacheren Querschnitten variieren.

Zulässige und ausgeschlossene Verkehrsteilnahme

Auf Kraftfahrstraßen sind ausschließlich Kraftfahrzeuge zugelassen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Nicht zugelassen sind insbesondere:

  • Fußgänger und zu Fuß Gehende, auch mit Tieren
  • Radfahrende, Pedelecs und S-Pedelecs
  • Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter
  • Kleinkrafträder, Mopeds und Fahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht über 60 km/h liegt
  • Langsame land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, soweit sie die genannte Mindestkonstruktiongeschwindigkeit nicht überschreiten

Motorräder, Pkw und andere schnelle Kraftfahrzeuge dürfen Kraftfahrstraßen nutzen. Für Gespanne und schwere Nutzfahrzeuge gelten zusätzlich die allgemeinen Regeln zu Geschwindigkeiten und Überholen, die sich nach Fahrzeugart und Beschilderung richten.

Verkehrsregeln auf Kraftfahrstraßen

Geschwindigkeit

Auf Kraftfahrstraßen gelten grundsätzlich die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, soweit keine abweichenden Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet sind. Für bestimmte außerörtliche Kraftfahrstraßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen oder mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung gilt, sofern keine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet ist, eine unverbindliche Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Für einzelne Fahrzeugarten (z. B. Lastkraftwagen, Pkw mit Anhänger) bestehen eigenständige, niedrigere Höchstgeschwindigkeiten nach den allgemeinen Regeln.

Ein- und Ausfahren, Spurwahl, Überholen

  • Ein- und Ausfahrten erfolgen an den hierfür vorgesehenen Anschlussstellen. Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen sind bestimmungsgemäß zu nutzen, soweit vorhanden.
  • Es gilt das Rechtsfahrgebot. Dauerhaftes Fahren auf linken Fahrstreifen ohne Erfordernis ist unzulässig.
  • Überholen ist grundsätzlich links zulässig; rechts zu überholen ist nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen erlaubt.

Halten, Parken und Pannen

  • Halten auf der Fahrbahn ist untersagt, ausgenommen in Notfällen oder bei zwingender Behinderung des Fahrzeugs.
  • Wanderparkplätze, Rast- oder Nothaltebuchten können zugelassen sein; Beschilderung geht vor.
  • Seitenstreifen, sofern vorhanden, dürfen zweckwidrig nicht befahren oder zum Halten genutzt werden.

Wenden und Rückwärtsfahren

Wenden sowie Rückwärtsfahren sind auf Kraftfahrstraßen untersagt. Gleiches gilt für das Überqueren von baulichen Trennungen oder Sperrflächen.

Besondere Nutzergruppen und Sonderrechte

  • Zu Fuß Gehende, Radfahrende und Reitende haben keinen Zugang. Querungen sind nur an zugelassenen Bauwerken möglich.
  • Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten können abweichend handeln, soweit ihre Aufgaben dies erfordern und die allgemeinen Voraussetzungen für Sonderrechte vorliegen.

Besondere Konstellationen

Innerorts und außerorts

Kraftfahrstraßen können innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften liegen. Innerorts gelten die innerörtlichen Grundregeln, ergänzt um die besonderen Nutzungsbeschränkungen für Kraftfahrstraßen. Außerorts ist die Verkehrsführung typischerweise schneller und zugangsbeschränkter; die allgemeinen außerörtlichen Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern keine abweichende Beschilderung oder die unverbindliche Richtgeschwindigkeit greift.

Baustellen und temporäre Anordnungen

Bei Baustellen können Abweichungen angeordnet werden, etwa reduzierte Geschwindigkeiten, veränderte Spurführungen oder vorübergehende Öffnungen/Schließungen von Zufahrten. Maßgeblich ist die jeweils aufgestellte Beschilderung und Verkehrsführung.

Gefahrgut- und Schwerverkehr

Für bestimmte Transporte (z. B. Gefahrgut, Großraum- und Schwertransporte) können ergänzende Beschränkungen, Routenpflichten oder Genehmigungserfordernisse bestehen. Etwaige Mautpflichten für bestimmte Fahrzeugklassen richten sich nach den allgemeinen straßen- und abgabenrechtlichen Regelungen und gelten unabhängig davon, ob eine Straße als Kraftfahrstraße ausgewiesen ist.

Abgrenzung zu Autobahnen und anderen Straßen

  • Gegenüber Autobahnen: Kraftfahrstraßen teilen wesentliche Nutzungsregeln (nur schnelle Kraftfahrzeuge, keine Fuß- oder Radwege auf der Fahrbahn, Verbot von Wenden und Rückwärtsfahren). Anders als Autobahnen können Kraftfahrstraßen jedoch einfacher ausgebaut sein, gegebenenfalls mit höhengleichen Knotenpunkten und ohne durchgehenden Seitenstreifen.
  • Gegenüber normalen Außerortsstraßen: Kraftfahrstraßen sind durch Beschilderung für bestimmte Verkehrsteilnehmer gesperrt und in der Regel zugangsbeschränkt. Auf gewöhnlichen Landstraßen sind Fuß- und Radverkehr, Anliegerverkehr und Querungen grundsätzlich eher vorgesehen, sofern nicht gesondert verboten.

Zuständigkeiten und Beschilderung

Die Ausweisung einer Straße als Kraftfahrstraße erfolgt durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Beginn und Ende werden durch die entsprechenden Verkehrszeichen markiert. Ergänzende Anordnungen (z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote, Einfahrtsregelungen) werden durch Zusatzbeschilderung getroffen. Die Straßenbaulastträger sind für Bau, Erhaltung und Verkehrssicherheit der Infrastruktur im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten verantwortlich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine Kraftfahrstraße?

Eine Kraftfahrstraße ist eine durch Verkehrszeichen ausgewiesene Straße, die ausschließlich für den motorisierten Verkehr reserviert ist. Sie soll schnelles, weitgehend unterbrechungsfreies Fahren ermöglichen und unterliegt besonderen Nutzungs- und Verhaltensregeln, die sich von gewöhnlichen Straßen unterscheiden.

Welche Fahrzeuge dürfen eine Kraftfahrstraße benutzen?

Zugelassen sind nur Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Nicht zugelassen sind unter anderem Fußgänger, Radfahrende, E-Scooter, Mopeds und andere langsame Fahrzeuge, die diese Mindestkonstruktiongeschwindigkeit nicht überschreiten.

Wie erkenne ich Beginn und Ende einer Kraftfahrstraße?

Beginn und Ende sind durch eigene Verkehrszeichen gekennzeichnet. Das Beginnzeichen zeigt ein weißes Auto auf blauem Grund; das Endeschild ist entsprechend durchgestrichen. Zwischen diesen Zeichen gelten die speziellen Regeln.

Welche Geschwindigkeitsregeln gelten auf Kraftfahrstraßen?

Es gelten die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten für inner- und außerörtliche Straßen, sofern keine abweichenden Beschränkungen angeordnet sind. Auf bestimmten außerörtlichen, autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen gilt ohne angeordnete Höchstgeschwindigkeit eine unverbindliche Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Für einzelne Fahrzeugarten bestehen gesonderte, niedrigere Höchstwerte.

Dürfen Fußgänger, Radfahrende oder E-Scooter Kraftfahrstraßen nutzen?

Nein. Zu Fuß Gehende, Radfahrende und Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen sind auf Kraftfahrstraßen nicht zugelassen. Die Straßen sind ausschließlich schnellen Kraftfahrzeugen vorbehalten.

Ist Wenden, Rückwärtsfahren oder Halten auf Kraftfahrstraßen erlaubt?

Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten. Halten auf der Fahrbahn ist untersagt, ausgenommen in Notfällen oder wenn das Fahrzeug zwangsweise zum Stillstand kommt. Seitenstreifen dürfen nicht zweckwidrig genutzt werden.

Gibt es Unterschiede zwischen Kraftfahrstraße und Autobahn?

Ja. Beide Straßentypen teilen wichtige Nutzungsregeln, doch Autobahnen sind einheitlich hoch ausgebaut und vollständig kreuzungsfrei. Kraftfahrstraßen können einfacher ausgestaltet sein und in Einzelfällen höhengleiche Knoten aufweisen. Die Beschilderung unterscheidet sich ebenfalls.

Können Kraftfahrstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften liegen?

Ja. Kraftfahrstraßen können innerorts und außerorts verlaufen. Innerorts gelten die innerörtlichen Grundregeln, ergänzt um die besonderen Vorschriften für Kraftfahrstraßen; die Nutzung bleibt auf geeignete Kraftfahrzeuge beschränkt.