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Konzession

Begriff und Abgrenzung der Konzession

Eine Konzession ist eine rechtliche Erlaubnis, durch die eine öffentliche Stelle einem privaten oder öffentlichen Unternehmen bestimmte ausschließliche oder besondere Nutzungsrechte einräumt oder die Erfüllung einer Aufgabe überträgt. Typisch ist, dass die Nutzung oder Aufgabe im Allgemeininteresse liegt, die Nutzung einer öffentlichen Infrastruktur oder eines öffentlichen Gutes umfasst und der Konzessionsnehmer ein wirtschaftliches Risiko trägt.

Wesentliche Merkmale

  • Einräumung besonderer Rechte: etwa die Nutzung öffentlicher Wege, Anlagen oder Ressourcen, oder das Erbringen von Leistungen für die Allgemeinheit.
  • Risikotragung durch den Konzessionsnehmer: Die Vergütung erfolgt regelmäßig durch das Nutzungsentgelt von Endnutzern oder durch Verwertung des eingeräumten Rechts; die wirtschaftlichen Chancen und Risiken liegen überwiegend beim Konzessionsnehmer.
  • Öffentliches Interesse: Die Konzession dient häufig Aufgaben der Daseinsvorsorge oder der Nutzung öffentlicher Infrastruktur.
  • Befristung und Aufsicht: Konzessionen sind meist zeitlich befristet und unterliegen der Kontrolle der vergebenden Stelle.

Abgrenzung zu anderen Erlaubnissen

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Konzession, Erlaubnis und Lizenz teils synonym verwendet. Rechtlich unterscheidet sich die Konzession insbesondere dadurch, dass sie regelmäßig eine besondere Rechtsposition gegenüber der Allgemeinheit oder Exklusivrechte gewährt und mit der Übertragung eines wirtschaftlichen Risikos verbunden ist. Eine einfache Genehmigung erlaubt typischerweise nur eine Tätigkeit, ohne ein ausschließliches Nutzungsrecht zu verschaffen. Eine Lizenz beschreibt häufig die Nutzung immaterieller Rechte, ohne notwendigerweise ein öffentliches Monopolrecht zu begründen.

Rechtsnatur und Erscheinungsformen

Die Konzession ist ein Instrument des öffentlichen Rechts. Je nach Ausgestaltung erfolgt sie durch Verwaltungsakt, durch öffentlich-rechtlichen Vertrag (Konzessionsvertrag) oder in einer Kombination aus beiden. Ihre konkrete Form richtet sich nach dem Aufgabenbereich, der Rechtsordnung der vergebenden Körperschaft und den einschlägigen vergabe- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

Typische Konzessionsarten

  • Dienstleistungskonzession: Übertragung der Erbringung öffentlicher Leistungen an einen Dritten, der sich aus Nutzerentgelten finanziert.
  • Baukonzession: Errichtung und Betrieb von Bauwerken mit anschließender Nutzung durch den Konzessionsnehmer, der seine Kosten über den Betrieb refinanziert.
  • Nutzungskonzessionen: Sondernutzungen an öffentlichen Sachen (z. B. Wege- und Leitungsrechte, Nutzung kommunaler Flächen, Zugang zu Netzinfrastrukturen).
  • Branchenbezogene Konzessionen: Etwa im Bereich Verkehr, Glücksspiel, Energie- oder Wasserversorgung, soweit die Übertragung besonderer Rechte und Risiken vorliegt.

Vergabeverfahren und Auswahl

Die Vergabe von Konzessionen folgt Grundsätzen von Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb. Je nach Art, Umfang und Wert der Konzession kommen unterschiedliche Verfahrensarten in Betracht. Maßgeblich ist, dass die Auswahl nachvollziehbar, diskriminierungsfrei und an objektiven Kriterien ausgerichtet erfolgt.

Verfahrensgrundsätze

  • Bekanntmachung und Wettbewerbsöffnung: Potenzielle Interessenten sollen die Möglichkeit haben, ein Angebot abzugeben.
  • Eignungsprüfung: Kontrolle von Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Bewerbers.
  • Zuschlagskriterien: Auswahl nach zuvor festgelegten, veröffentlichten Kriterien (z. B. Qualität, Verfügbarkeit, Preis-Leistungs-Verhältnis, Konzeption, Nachhaltigkeit).
  • Dokumentation: Nachvollziehbare Verfahrensakte zur Kontrolle der Entscheidung.

Ablauf in Grundzügen

  1. Definition von Leistungsgegenstand, Rechten und Pflichten, Laufzeit und Verfahrensregeln.
  2. Bekanntmachung und Bereitstellung von Vergabeunterlagen.
  3. Bewerbungs- und Angebotsphase; ggf. Verhandlungen oder Dialogelemente.
  4. Bewertung nach Eignungs- und Zuschlagskriterien.
  5. Zuschlagserteilung und Abschluss des Konzessionsvertrags.

Rechtsschutz im Vergabeprozess

Bewerber und Bieter können Entscheidungen der Vergabestelle einer rechtlichen Überprüfung zuführen. Hierzu bestehen je nach Ebene und Art der Konzession unterschiedliche Überprüfungsmechanismen. Auch Dritte können unter bestimmten Voraussetzungen Rechte geltend machen, etwa bei Beeinträchtigung geschützter Interessen.

Inhalt, Pflichten und Kontrolle

Rechte des Konzessionsnehmers

  • Nutzung des eingeräumten Sonderrechts oder der Infrastruktur im zugesagten Umfang.
  • Erhebung von Entgelten oder sonstige wirtschaftliche Verwertung im Rahmen der Konzessionsbedingungen.
  • Exklusivität, soweit vereinbart oder vorgesehen.

Pflichten des Konzessionsnehmers

  • Erfüllung der übertragenen Aufgaben in der vereinbarten Qualität und Verfügbarkeit.
  • Einhaltung von Sicherheits-, Umwelt-, Verbraucher- und Datenschutzanforderungen.
  • Preis- und Entgeltregelungen beachten; Transparenz- und Informationspflichten gegenüber der Vergabestelle.
  • Instandhaltung, Investitionen und Betrieb nach anerkannten Standards.
  • Kooperation mit der Aufsicht; Berichts- und Nachweispflichten.

Aufsicht und Sanktionen

Die Vergabestelle überwacht die Vertragserfüllung und die Einhaltung der Konzessionsbedingungen. Bei Verstößen kommen abgestufte Maßnahmen in Betracht, von Beanstandungen und Vertragsstrafen bis zu weitergehenden Sanktionen. Die Wahl der Maßnahmen sollte verhältnismäßig sein und sich an Schwere und Häufigkeit der Pflichtverletzung orientieren.

Dauer, Übertragbarkeit und Beendigung

Befristung und Verlängerung

Konzessionen sind grundsätzlich befristet. Die Laufzeit richtet sich nach dem erforderlichen Zeitraum, in dem der Konzessionsnehmer seine Investitionen amortisieren kann, sowie nach wettbewerblichen und aufsichtsrechtlichen Erwägungen. Verlängerungen sind möglich, wenn sie mit den Vergabegrundsätzen vereinbar sind und die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt bleiben.

Übertragung und Wechsel

Die Übertragung einer Konzession auf Dritte ist regelmäßig eingeschränkt und bedarf der Zustimmung der Vergabestelle. Hintergrund sind die Eignungsprüfung, die Wahrung der Auswahlentscheidung und die Sicherung einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung.

Beendigungstatbestände

  • Ablauf der Befristung ohne Verlängerung.
  • Kündigung aus wichtigem Grund bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen.
  • Rücknahme oder Widerruf, wenn die Voraussetzungen entfallen oder gravierende Verstöße vorliegen.
  • Einvernehmliche Aufhebung in begründeten Fällen.

Folgen der Beendigung

Mit Ende der Konzession erlöschen die Sonderrechte. Verträge enthalten häufig Regelungen zur Rückgabe oder Übertragung von Anlagen (etwa Heimfallregelungen), zur Fortführung des Betriebs bis zur Neuvergabe und zur Abwicklung finanzieller Ansprüche.

Konzession im Wirtschaftsleben und in der Daseinsvorsorge

Kommunale Konzessionen

Auf kommunaler Ebene betreffen Konzessionen häufig die Nutzung öffentlicher Wege und Anlagen, etwa für Leitungsnetze, Verkehrsdienstleistungen oder die Bewirtschaftung von Einrichtungen. Sie dienen einer zuverlässigen Versorgung und der geordneten Nutzung öffentlicher Infrastruktur.

Infrastruktur- und Baukonzessionen

Bei Baukonzessionen werden Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb verknüpft. Der Konzessionsnehmer refinanziert sich über Nutzerentgelte oder betriebliche Einnahmen. Das übertragene wirtschaftliche Risiko unterscheidet die Konzession vom klassischen Bauauftrag.

Dienstleistungskonzessionen

Diese betreffen die Erbringung von Leistungen für die Allgemeinheit, deren Vergütung überwiegend durch Entgelte der Nutzer erfolgt. Beispiele sind Bewirtschaftung, Betrieb oder Management öffentlicher Einrichtungen oder Anlagen.

Abgrenzung zu öffentlichen Aufträgen und Lizenzen

Öffentliche Aufträge werden aus öffentlichen Mitteln vergütet; das Betriebs- und Nachfragerisiko verbleibt im Wesentlichen beim Auftraggeber. Bei der Konzession trägt der Konzessionsnehmer überwiegend das Betriebsrisiko und finanziert sich aus der Nutzung des eingeräumten Rechts. Lizenzen ermöglichen zumeist die Nutzung immaterieller Schutzrechte, ohne notwendigerweise exklusive öffentliche Nutzungsrechte oder Daseinsvorsorgeaufgaben zu übertragen.

Internationale und europäische Bezüge

Im europäischen Rechtsrahmen ist die Konzession als eigener Vergabegestaltungsraum anerkannt. Grundprinzipien wie Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsförderung prägen die Verfahren. Die konkrete Ausgestaltung variiert zwischen Staaten und Ebenen (national, regional, kommunal), orientiert sich jedoch regelmäßig an vergleichbaren Grundsätzen der Vergabe, Kontrolle und Rechtssicherheit.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Konzession

Was ist eine Konzession im rechtlichen Sinn?

Eine Konzession ist die durch eine öffentliche Stelle erteilte Erlaubnis, besondere Rechte zu nutzen oder Aufgaben im Allgemeininteresse zu erfüllen. Sie ist meist befristet, mit Auflagen verbunden und überträgt dem Konzessionsnehmer das wirtschaftliche Risiko der Leistungserbringung.

Worin unterscheidet sich eine Konzession von einer Genehmigung oder Lizenz?

Die Konzession gewährt regelmäßig besondere oder exklusive Nutzungsrechte und verlagert das Betriebsrisiko auf den Konzessionsnehmer. Eine Genehmigung erlaubt eine Tätigkeit, ohne notwendigerweise Sonderrechte zu begründen. Eine Lizenz betrifft häufig die Nutzung immaterieller Rechte, ohne die Übertragung öffentlicher Exklusivrechte oder Aufgaben.

Wie wird eine Konzession vergeben?

Konzessionen werden in einem transparenten, wettbewerblichen Verfahren vergeben. Üblich sind eine öffentliche Bekanntmachung, Eignungsprüfung und Zuschlagserteilung nach zuvor festgelegten Kriterien. Der genaue Ablauf richtet sich nach Art, Umfang und Wert der Konzession.

Welche Pflichten treffen den Konzessionsnehmer?

Der Konzessionsnehmer muss die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen, Qualitäts- und Sicherheitsstandards einhalten, Informationen bereitstellen, Entgeltregelungen beachten, die Aufsicht unterstützen und die vereinbarten Investitions- und Instandhaltungspflichten erfüllen.

Kann eine Konzession widerrufen oder entzogen werden?

Ja. Bei Wegfall der Voraussetzungen oder bei schwerwiegenden Verstößen kann eine Konzession zurückgenommen, widerrufen oder gekündigt werden. Maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen und die anwendbaren rechtlichen Vorgaben.

Ist eine Konzession übertragbar?

Eine Übertragung ist in der Regel nur mit Zustimmung der vergebenden Stelle möglich. Hintergrund sind die Sicherung der Auswahlentscheidung, die Eignungsanforderungen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung.

Wie lange darf eine Konzession dauern?

Die Laufzeit ist befristet und orientiert sich an wirtschaftlichen, wettbewerblichen und aufsichtsrechtlichen Erwägungen. Sie soll insbesondere eine angemessene Amortisation von Investitionen ermöglichen, ohne den Wettbewerb unnötig zu beschränken.

Welche Möglichkeiten der rechtlichen Überprüfung bestehen?

Entscheidungen im Konzessionsvergabeverfahren können auf unterschiedlichen Ebenen überprüft werden. Je nach Art der Konzession kommen hierfür speziell vorgesehene Überprüfungswege in Betracht. Auch während der Laufzeit sind rechtliche Prüfungen von Aufsichtsmaßnahmen oder Vertragsentscheidungen möglich.