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Klaglose Forderungen

Begriffserklärung: Klaglose Forderungen

Der Begriff „klaglose Forderungen“ bezeichnet im rechtlichen Kontext Geldforderungen oder Ansprüche, die bislang nicht gerichtlich geltend gemacht wurden. Das bedeutet, dass der Gläubiger – also die Person oder das Unternehmen, dem eine Leistung zusteht – noch keine Klage bei einem Gericht eingereicht hat, um seine Forderung durchzusetzen. Die klaglose Forderung besteht somit ausschließlich auf Grundlage eines Vertrages oder einer anderen rechtlichen Verpflichtung und ist (noch) nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens.

Rechtliche Einordnung klagloser Forderungen

Klaglose Forderungen sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens von Bedeutung. Sie entstehen beispielsweise aus Kaufverträgen, Dienstleistungsverträgen oder Mietverhältnissen. Solange der Schuldner – also die Person, die zahlen soll – freiwillig leistet oder eine außergerichtliche Einigung erzielt wird, bleibt es bei einer klaglosen Forderung.

Abgrenzung zu titulierten und bestrittenen Forderungen

Im Gegensatz zur klaglosen Forderung steht die titulierte Forderung. Eine solche liegt vor, wenn ein Gericht bereits über den Anspruch entschieden und einen sogenannten Titel (zum Beispiel ein Urteil) erlassen hat. Bestrittene Forderungen wiederum sind solche Ansprüche, deren Bestehen vom Schuldner ausdrücklich in Frage gestellt wird; auch sie können zunächst klagslos sein und erst durch gerichtliche Auseinandersetzung geklärt werden.

Bedeutung für das Mahnverfahren und Inkasso

Klaglose Forderungen spielen insbesondere im Mahnwesen eine Rolle: Bevor ein Gläubiger gerichtliche Schritte unternimmt, versucht er meist zunächst auf außergerichtlichem Wege – etwa durch Mahnungen oder Einschaltung eines Inkassodienstleisters -, seine Ansprüche einzutreiben. Erst wenn diese Maßnahmen erfolglos bleiben oder der Schuldner widerspricht bzw. sich weigert zu zahlen, kann aus einer klaglosen eine streitige beziehungsweise titulierte (also gerichtlich festgestellte) Forderung werden.

Verjährungsfristen bei klaglosen Forderungen

Auch für klaglose Geldforderungen gelten gesetzlich festgelegte Fristen innerhalb derer sie geltend gemacht werden müssen; andernfalls droht Verjährung. Nach Ablauf dieser Frist kann der Schuldner berechtigt sein, die Zahlung dauerhaft zu verweigern.

Klaglose versus anerkannte bzw. bestrittene Schulden im Überblick

  • Klaglos: Es wurde noch kein Gerichtsverfahren eingeleitet.
  • Anerkannt: Der Schuldner erkennt den Anspruch an; es besteht kein Streit über das Bestehen.
  • Bestritten: Der Schuldner bestreitet ganz oder teilweise das Bestehen des Anspruchs.
  • Tituliert: Das Gericht hat einen vollstreckbaren Titel geschaffen.

Bedeutung für Gläubiger und Schuldner

Möglichkeiten des Gläubigers bei offenen Zahlungen

Klagt ein Gläubiger seine offene Zahlung nicht sofort ein („klagtlos“), stehen ihm verschiedene Möglichkeiten offen: Er kann mahnen lassen (außergerichtlich), Ratenzahlungen vereinbaren oder gegebenenfalls später doch noch Klage erheben.

Sichtweise des Schuldners

Klagt der Gläubiger nicht sofort gegen den säumigen Zahler vor Gericht vorgeht („klagtlos“), bleibt dem Betroffenen Zeit zur freiwilligen Begleichung ohne zusätzliche Kosten wie Gerichtsgebühren.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Klaglose Forderungen

Was versteht man unter einer klaglosen Geldforderung?

Eine klaglose Geldforderung ist ein Zahlungsanspruch gegenüber einem Dritten, für den bisher kein Gerichtsverfahren angestrengt wurde.

Wann wird aus einer klaglosen eine titulierte Geldforderung?

Sobald über einen Zahlungsanspruch gerichtlich entschieden wurde und beispielsweise ein Urteil gefällt worden ist spricht man von einer titulierten statt nur noch von einer „klagslosen“ Geldforderung.

< h3 >Welche Bedeutung haben Verjährungsfristen bei solchen Ansprüchen?
< p >Auch ohne Klage unterliegen offene Zahlungsverpflichtungen bestimmten gesetzlichen Fristen nach deren Ablauf sie verjähren können; danach muss grundsätzlich keine Zahlung mehr erfolgen sofern sich darauf berufen wird.< / p >

< h3 >Kann ich als Gläubiger meine Rechte auch ohne Klage sichern?
< p >Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens bestehen verschiedene Möglichkeiten wie schriftliches Mahnen sowie Vereinbarungen mit dem Zahlungspflichtigen um offene Beträge einzufordern.< / p >

< h4 >Wie unterscheidet sich eine bestrittene von einer anerkannten aber dennoch „klagslosen“ Verpflichtung?< / h4 >
< p >Eine anerkannte Verpflichtung liegt vor wenn beide Seiten sich über deren Bestandigkeit einigen während beim Bestreiten Uneinigkeit herrscht-beides kann jedoch solange als „klagslos“ gelten bis tatsächlich geklagt wird.< / p >

< h4 >Welche Rolle spielt Inkasso im Zusammenhang mit diesen offenen Posten?< / h4 >
< p >Inkassounternehmen versuchen häufig zunächst außergerichtlich offene Beträge beizutreiben bevor eventuell weitere rechtliche Schritte folgen.< / p >