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Klageschrift

Definition und Funktion der Klageschrift

Die Klageschrift ist das schriftliche Dokument, mit dem eine Person oder ein Unternehmen ein gerichtliches Verfahren einleitet, um eine Entscheidung über einen bestehenden oder behaupteten Anspruch zu erhalten. Sie richtet sich an ein zuständiges Gericht und dient dazu, den Streitgegenstand festzulegen, die Beteiligten zu benennen und den begehrten gerichtlichen Ausspruch (Klageantrag) zu formulieren. Mit der Klageschrift wird der Streit offiziell dem Gericht vorgelegt; sie bildet den Ausgangspunkt des Verfahrens und setzt den Rahmen für das weitere gerichtliche Vorgehen.

Begriff und Zweck

Zweck der Klageschrift ist, dem Gericht und der Gegenseite klar zu machen, welche Entscheidung begehrt wird und auf welchen Tatsachen der Anspruch beruht. Sie hat eine Ordnungsschaffende und verfahrensleitende Funktion: Sie bestimmt den Prozessgegenstand und grenzt den rechtlichen Streit ab. Zugleich informiert sie das Gericht über die wesentlichen Umstände und eröffnet der Gegenseite die Möglichkeit, sich zu verteidigen.

Abgrenzungen

Die Klageschrift ist von anderen Anträgen und Verfahrenseingaben abzugrenzen. Im Zivil- und Arbeitsgerichtsverfahren wird der Rechtsstreit typischerweise durch Klage eingeleitet. In familiengerichtlichen Verfahren werden häufig Anträge gestellt. Im Strafverfahren heißt das entsprechende Dokument der Staatsanwaltschaft „Anklageschrift“ und unterscheidet sich in Inhalt und Rolle deutlich. Für unbestrittene Geldforderungen gibt es zudem ein besonderes Mahnverfahren, das ohne ausführliche Klageschrift auskommt.

Inhaltliche Bestandteile der Klageschrift

Rubrum: Bezeichnung von Gericht und Parteien

Die Klageschrift enthält die genaue Bezeichnung des angerufenen Gerichts sowie von Klägerin oder Kläger und Beklagter oder Beklagtem mit ladungsfähiger Anschrift. Eine eindeutige Identifizierung der Beteiligten ist erforderlich, um Zustellungen zu ermöglichen und Verwechslungen auszuschließen.

Klageantrag

Der Klageantrag beschreibt präzise, welche Entscheidung das Gericht treffen soll, etwa die Verurteilung zur Zahlung eines bestimmten Betrags, die Feststellung eines Rechtsverhältnisses oder die Änderung eines bestehenden Rechtszustandes. Die Bestimmtheit des Antrags ist entscheidend, weil sie den Umfang der gerichtlichen Entscheidung vorgibt.

Sachverhalt und rechtliche Begründung

Die Klageschrift schildert den der Forderung zugrunde liegenden Lebenssachverhalt in zeitlicher und sachlicher Reihenfolge. Daran schließt sich eine rechtliche Einordnung an, die erklärt, weshalb aus diesen Tatsachen der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird. Der Vortrag muss so konkret sein, dass das Gericht und die Gegenseite den Streit inhaltlich nachvollziehen können.

Beweismittel und Anlagen

Die Klageschrift benennt die Beweismittel für die behaupteten Tatsachen, etwa Zeugen, Urkunden, Verträge, Korrespondenz, Sachverständigenbeweis oder Augenschein. Relevante Unterlagen werden als Anlagen beigefügt und im Text eindeutig bezeichnet.

Streitwert und Kostenhinweise

Der wirtschaftliche Wert des Streitgegenstands ist für die Berechnung von Gebühren und Kosten maßgeblich. In vielen Verfahren ist eine Angabe zum Streitwert erforderlich oder zweckmäßig. Das Gericht kann den Wert prüfen und festsetzen.

Form und Einreichung

Schriftform, Unterschrift und Sprache

Die Klageschrift wird schriftlich eingereicht und ist zu unterzeichnen. Die Verfahrenssprache ist grundsätzlich Deutsch; fremdsprachige Unterlagen benötigen in der Regel Übersetzungen. Die Klageschrift muss so gestaltet sein, dass sie lesbar und nachvollziehbar ist.

Elektronische Einreichung

Die Einreichung kann papiergebunden oder elektronisch erfolgen. Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht die Übermittlung in strukturierter Form. Für bestimmte Verfahrensbeteiligte ist die elektronische Übermittlung verpflichtend. Bei elektronischer Einreichung gelten besondere Anforderungen an Authentifizierung und Signatur.

Zustellung, Anhängigkeit und Rechtshängigkeit

Mit Eingang der Klageschrift beim Gericht wird die Sache anhängig. Rechtshängig wird der Anspruch, sobald die Klage der Gegenseite zugestellt ist. Die Zustellung erfolgt in der Regel von Amts wegen durch das Gericht. Mit der Rechtshängigkeit sind verfahrensrechtliche Wirkungen verbunden, etwa Bindungen des Streitgegenstands und bestimmte kosten- oder fristenbezogene Folgen.

Arten von Klagen

Leistungsklage

Die Leistungsklage zielt auf ein konkretes Tun, Dulden oder Unterlassen, häufig auf Zahlung, Herausgabe oder Beseitigung. Sie ist die verbreitetste Klageart im Zivil- und Arbeitsprozess.

Feststellungsklage

Die Feststellungsklage begehrt die gerichtliche Feststellung, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht. Sie kommt in Betracht, wenn eine verbindliche Klärung nötig ist, ohne dass bereits eine bestimmte Leistung verlangt wird.

Gestaltungsklage

Die Gestaltungsklage strebt eine rechtliche Veränderung durch Urteil an, etwa die Auflösung, Nichtigkeitserklärung oder Anpassung eines Rechtsverhältnisses.

Besonderheiten nach Gerichtszweigen

In der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit existieren eigene Ausprägungen der Klageschrift und Klagearten mit speziellen Begründungsanforderungen. Auch im Arbeitsgerichtsverfahren gelten teils abweichende Formalien. Gleichwohl bleibt der Kern gleich: klare Bezeichnung der Beteiligten, des Begehrens, der Tatsachen und Beweismittel.

Verfahrensablauf nach Einreichung

Formelle Prüfung und Mängel

Nach Eingang prüft das Gericht, ob die formalen Voraussetzungen eingehalten sind. Bei behebbarem Mangel kann eine Nachbesserung verlangt werden. Bleiben wesentliche Anforderungen unerfüllt, kann die Klage als unzulässig behandelt werden.

Klageerwiderung und vorbereitendes Verfahren

Die Beklagtenseite erhält die Klageschrift zur Stellungnahme. Es folgen die Klageerwiderung und ggf. weitere Schriftsätze. Das Gericht kann einen Termin bestimmen oder ein schriftliches Vorverfahren anordnen.

Beweisaufnahme

Bestreitet die Gegenseite entscheidungserhebliche Tatsachen, prüft das Gericht die angebotenen Beweise. Hierzu können Zeugen vernommen, Urkunden gewürdigt, Sachverständige gehört oder Augenscheinsobjekte betrachtet werden.

Entscheidung und Rechtsmittel

Das Verfahren endet regelmäßig mit Urteil oder Beschluss. Gegen die Entscheidung können je nach Gerichtszweig und Streitwert Rechtsmittel zulässig sein. Fristen und Formvorschriften sind dabei bedeutsam.

Kosten und Gebühren

Gerichtskosten

Mit der Klageeinreichung entsteht in der Regel eine Gebührenpflicht. Häufig ist ein Vorschuss fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert oder nach festen Gebührenrahmen.

Parteikosten und Kostenerstattung

Neben Gerichtskosten fallen Aufwendungen der Parteien an, etwa für Vertretung, Sachverständige und Zeugen. Die Kostenverteilung hängt grundsätzlich vom Verfahrensausgang ab. In bestimmten Konstellationen tragen Parteien ihre Kosten ganz oder teilweise selbst.

Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Unter bestimmten Voraussetzungen kann staatliche Unterstützung für die Finanzierung der Verfahrenskosten in Betracht kommen. Dabei werden persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse sowie die Erfolgsaussichten des Vorgehens geprüft.

Typische Fehlerbilder und ihre Folgen

Unbestimmter oder unvollständiger Antrag

Fehlt es an einem hinreichend bestimmten Antrag, kann das Gericht nicht sachgerecht entscheiden. Regelmäßig wird eine Klarstellung verlangt; bleibt sie aus, droht die Abweisung als unzulässig.

Unzuständiges Gericht

Wird ein unzuständiges Gericht angerufen, kann der Rechtsstreit verwiesen oder die Klage unzulässig sein. Zuständigkeitsfragen betreffen sowohl die sachliche als auch die örtliche Ebene.

Unschlüssiger Vortrag

Trägt die Klageschrift Tatsachen nicht so vor, dass sie den geltend gemachten Anspruch tragen würden, gilt der Vortrag als unschlüssig. In der Folge kann die Klage abgewiesen werden, ohne dass eine Beweisaufnahme stattfindet.

Falsche oder unzureichende Bezeichnung der Parteien

Unklare oder fehlerhafte Parteibezeichnungen können Zustellungen verhindern und das Verfahren verzögern. In Grenzen sind Berichtigungen möglich, sofern Identität und Wille erkennbar sind.

Internationale Bezüge

Grenzüberschreitende Zustellung

Bei Beteiligten im Ausland gelten besondere Regeln für die Zustellung. Sie beeinflussen Laufzeiten, Formen der Übermittlung und Nachweise über die Zustellung.

Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht

In grenzüberschreitenden Sachverhalten ist zu klären, welches Gericht zuständig ist und welches materielle Recht anzuwenden ist. Internationale Übereinkünfte und unionsrechtliche Regelungen spielen dabei eine Rolle.

Datenschutz und Öffentlichkeit

Akteneinsicht und Vertraulichkeit

Verfahrensbeteiligte können Einsicht in die Gerichtsakten erhalten. Persönliche Daten und Geschäftsgeheimnisse unterliegen Schutzinteressen. Das Gericht wahrt den Ausgleich zwischen Transparenz und Vertraulichkeit.

Öffentlichkeit der Verhandlung

Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. In besonderen Konstellationen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, um schutzwürdige Interessen zu wahren.

Häufig gestellte Fragen zur Klageschrift

Wozu dient eine Klageschrift konkret?

Sie leitet ein gerichtliches Verfahren ein, legt den Streitgegenstand fest, bezeichnet die Beteiligten und enthält den Antrag auf eine bestimmte gerichtliche Entscheidung einschließlich der zugrunde liegenden Tatsachen und Beweismittel.

Welche Mindestangaben muss eine Klageschrift enthalten?

Erforderlich sind die Bezeichnung des Gerichts, vollständige Angaben zu den Parteien mit Anschriften, ein bestimmter Klageantrag, die Darstellung des Sachverhalts sowie die Benennung von Beweismitteln. Eine Unterschrift ist vorzusehen, bei elektronischer Einreichung gelten besondere Authentifizierungsanforderungen.

Ab wann gilt eine Klage als rechtshängig?

Rechtshängigkeit tritt ein, wenn die Klageschrift der Gegenseite durch das Gericht zugestellt wurde. Mit diesem Zeitpunkt entfalten sich verfahrensrechtliche Wirkungen, etwa Bindungen des Streitgegenstands und bestimmte kostenrechtliche Folgen.

Kann eine fehlerhafte Klageschrift berichtigt werden?

Behebbare Mängel können regelmäßig nach Hinweis des Gerichts korrigiert werden. Bleiben wesentliche Anforderungen unerfüllt, kann die Klage als unzulässig behandelt werden.

Gibt es verschiedene Arten von Klagen?

Ja, insbesondere Leistungsklage, Feststellungsklage und Gestaltungsklage. Die Einordnung richtet sich nach dem begehrten gerichtlichen Ausspruch und beeinflusst die Anforderungen an Antrag und Begründung.

Ist die elektronische Einreichung einer Klageschrift möglich?

Die elektronische Einreichung ist möglich und für bestimmte Beteiligte verpflichtend. Dabei gelten definierte Formate sowie Anforderungen an die Signatur oder das verwendete Übermittlungsverfahren.

Wer trägt die Kosten eines Klageverfahrens?

Es fallen Gerichtskosten und Parteikosten an. Die Verteilung richtet sich grundsätzlich nach dem Verfahrensausgang. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt staatliche Unterstützung für Verfahrenskosten in Betracht.

Worin unterscheidet sich die Klageschrift von einer Anklageschrift?

Die Klageschrift stammt von einer klagenden Partei und leitet ein zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- oder finanzgerichtliches Verfahren ein. Die Anklageschrift hingegen wird von der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren erhoben und verfolgt den staatlichen Strafanspruch.