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Kataster

Begriff und Funktion des Katasters

Das Kataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke und ihrer Grenzen. Es dokumentiert flächendeckend die Lage, Größe, Form und Nutzung von Flurstücken und bildet damit die geometrische Grundlage des Grundeigentums. In Deutschland wird es als Liegenschaftskataster geführt und dient Verwaltung, Planung, Besteuerung sowie privatrechtlichen Rechtsbeziehungen als verlässliche, staatlich geführte Informationsbasis.

Definition und Abgrenzung

Im Kataster wird jedes Flurstück eindeutig gekennzeichnet und kartografisch verortet. Die Eintragung bildet die tatsächlichen Verhältnisse am Boden (Lage, Grenzen, Nutzung) ab. Demgegenüber weist das Grundbuch die dinglichen Rechte an Grundstücken nach (z. B. Eigentum, Grundpfandrechte). Beide Register sind aufeinander bezogen: Das Grundbuch verwendet die Flurstücksbezeichnungen des Katasters, während das Kataster keine Eigentumsverhältnisse nachweist.

Öffentliche Aufgabe und Trägerschaft

Das Kataster wird von den Vermessungs- und Katasterbehörden der Länder geführt. Seine Einrichtung und Führung sind öffentliche Aufgaben. Die Daten werden amtlich ermittelt, geprüft und fortgeführt, um eine konsistente und aktuelle Grundlage für hoheitliche und private Zwecke zu gewährleisten.

Inhalt und Datenbestand

Flurstück, Flur und Gemarkung

Grundelement des Katasters ist das Flurstück als vermessener Teil der Erdoberfläche. Flurstücke sind innerhalb einer Flur zusammengefasst; mehrere Fluren bilden eine Gemarkung. Jedes Flurstück erhält eine eindeutige Bezeichnung aus Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer.

Geometrische und beschreibende Daten

Das Kataster enthält:

  • Geometrische Daten: Grenzen, Grenzpunkte, Koordinaten, Fläche, Lage im Raum
  • Kartografische Darstellungen: Liegenschaftskarte (früher Flurkarte) mit Gebäuden und Nutzungen
  • Beschreibende Angaben: Flurstückskennzeichen, Art der tatsächlichen Nutzung, Lagebezeichnungen
  • Verweise: Bezug auf Grundbuchblätter und weitere amtliche Register

Gebäudeeinträge beziehen sich auf die Lage und Ausdehnung auf dem Flurstück; rechtliche Gebäudeeigenschaften werden nicht im Kataster, sondern in anderen Registern nachgewiesen.

ALKIS und Digitalisierung

Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) integriert die grafischen (Karte) und beschreibenden (Buch) Bestände in einem einheitlichen, digitalen Datenmodell. Es ermöglicht standardisierte Auskünfte, Datenaustausch und die medienbruchfreie Fortführung.

Rechtliche Bedeutung

Nachweis- und Beweiskraft

Katasterdaten gelten als amtlicher Nachweis für die Lage und Abgrenzung von Flurstücken. Sie besitzen im Verwaltungs- und Zivilverfahren erhebliche Beweiskraft für die geometrischen Verhältnisse. Die rechtliche Zuordnung von Rechten an Grundstücken erfolgt jedoch über das Grundbuch.

Verhältnis zum Grundbuch

Kataster und Grundbuch bilden ein funktionales Einheitssystem: Das Kataster liefert die geometrische Identität des Grundstücks, das Grundbuch die rechtliche Identität. Änderungen an Flurstücken (z. B. Teilungen, Verschmelzungen) werden im Kataster erfasst und bilden die Basis für entsprechende Eintragungen im Grundbuch.

Bedeutung für Planen, Bauen und Abgaben

Das Kataster bildet eine zentrale Grundlage für Bauleitplanung, Baugenehmigungen, Bodenordnung, Grundstückswertermittlung und die Bemessung von Abgaben. Behörden stützen Entscheidungen regelmäßig auf die im Kataster nachgewiesenen Grenzen und Flächen.

Entstehung, Führung und Fortführung

Vermessung und Abmarkung

Grenzen von Flurstücken werden durch Vermessungen ermittelt. Grenzpunkte können abgemarkt sein (z. B. mit Grenzsteinen). Die Vermessung schafft die geometrische Grundlage, auf deren Basis Einträge im Kataster fortgeführt werden.

Grenzfeststellung und Grenzverlauf

Die verbindliche Festlegung eines Grenzverlaufs erfolgt im Rahmen einer Grenzfeststellung. Dabei werden vorhandene Nachweise, Messungen und örtliche Gegebenheiten herangezogen, um den rechtlich maßgeblichen Verlauf zu bestimmen und zu dokumentieren.

Fortführung, Berichtigung und Historie

Änderungen an Flurstücken, Nutzungen oder Gebäuden werden durch Fortführungen eingearbeitet. Berichtigungen dienen der Anpassung an die tatsächlichen und rechtlich maßgeblichen Verhältnisse. Historische Daten bleiben nachvollziehbar, um die Entwicklung eines Flurstücks zu dokumentieren.

Einsichtnahme, Datenschutz und Gebühren

Einsichtsrechte und berechtigtes Interesse

Die Einsicht in Katasterunterlagen richtet sich nach landesrechtlichen Bestimmungen. Kartografische Informationen sind häufig breiter zugänglich, während detaillierte Angaben, insbesondere personenbezogene, regelmäßig ein berechtigtes Interesse erfordern.

Datenschutz und personenbezogene Angaben

Das Kataster enthält primär sachbezogene Grundstücksdaten. Soweit personenbezogene Informationen betroffen sind, gelten datenschutzrechtliche Vorgaben. Der Zugriff ist zweckgebunden und kann eingeschränkt sein.

Auszüge, Auskunftsformen und Verwendung

Auszüge können in unterschiedlicher Form bereitgestellt werden (z. B. Karten- oder Buchauszug, digitale Datensätze). Sie dienen als Nachweis der geometrischen Verhältnisse, als Grundlage für Planungen und als Referenz für grundbuchliche Vorgänge.

Besondere Katasterarten und angrenzende Register

Liegenschaftskataster, Baulastenverzeichnis, Bodenschätzung

  • Liegenschaftskataster: Amtliches Register der Flurstücke und Grenzen; geometrische Grundlage des Grundeigentums.
  • Baulastenverzeichnis: Führt öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstücks; steht neben Kataster und Grundbuch.
  • Bodenschätzung: Erfasst landwirtschaftliche Bodenverhältnisse; dient insbesondere fiskalischen und planungsbezogenen Zwecken.

Leitungs- und Sonderkataster

Neben dem amtlichen Liegenschaftskataster existieren Leitungskataster (z. B. für Ver- und Entsorgungsleitungen) und weitere Fachkataster. Diese haben ergänzenden Informationscharakter und begründen keine dinglichen Rechte.

Internationale Perspektive

In vielen Staaten existieren vergleichbare Kataster mit ähnlicher Funktion als geometrisches Register. Der rechtliche Wirkungsgrad und die Verzahnung mit Eigentumsregistern variieren; die grundlegende Aufgabe der flurstücksscharfen Dokumentation bleibt jedoch vergleichbar.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Kataster

Worin unterscheidet sich das Kataster vom Grundbuch?

Das Kataster weist die geometrische Identität eines Grundstücks nach (Lage, Grenzen, Fläche), das Grundbuch die rechtliche Identität (Eigentum und sonstige Rechte). Beide Register sind aufeinander bezogen und ergänzen sich.

Welche rechtliche Bedeutung haben im Kataster ausgewiesene Grenzen?

Katastergrenzen haben hohe Beweiskraft für den tatsächlichen Grenzverlauf. Der rechtlich verbindliche Verlauf wird durch Grenzfeststellung bestimmt und im Kataster dokumentiert. Eigentumsfragen ergeben sich daraus erst in Verbindung mit dem Grundbuch.

Welche Daten sind typischerweise im Kataster enthalten?

Enthalten sind Flurstückskennzeichen, Grenzen, Koordinaten, Flächen, kartografische Darstellungen und Nutzungsangaben sowie Verweise auf das Grundbuch. Rechte und Lasten werden nicht im Kataster, sondern in anderen Registern geführt.

Wie werden Änderungen an Flurstücken im Kataster wirksam?

Änderungen wie Teilungen, Verschmelzungen oder Nutzungsänderungen werden nach vermessungstechnischer Ermittlung als Fortführung übernommen. Erst mit der amtlichen Fortführung gelten sie im Kataster als nachgewiesen.

Wer darf Katasterdaten einsehen?

Die Einsicht richtet sich nach landesrechtlichen Regelungen. Karteninformationen sind häufig allgemein zugänglich; für weitergehende, insbesondere personenbezogene Angaben ist in der Regel ein berechtigtes Interesse erforderlich.

Welche Rolle spielt ALKIS für die rechtliche Nutzung von Katasterdaten?

ALKIS stellt die amtlichen Katasterdaten einheitlich und digital bereit. Es verbessert Nachvollziehbarkeit und Verfügbarkeit und unterstützt die rechtssichere Verwendung der Daten in Verwaltung und privaten Rechtsbeziehungen.

Welche Bedeutung hat die Grenzfeststellung im Zusammenhang mit dem Kataster?

Die Grenzfeststellung klärt den verbindlichen Verlauf einer Grundstücksgrenze anhand amtlicher Nachweise und örtlicher Verhältnisse. Das Ergebnis wird im Kataster dokumentiert und dient als maßgebliche Grundlage für weitere Register und Entscheidungen.