Kassenzahnärztliche Vereinigung: Begriff, Funktion und rechtliche Einordnung
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) ist eine regionale Selbstverwaltungseinrichtung der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte. Sie ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert und hat die Aufgabe, die zahnärztliche Versorgung von gesetzlich Versicherten in ihrem Zuständigkeitsbereich sicherzustellen. Die KZV schließt Kollektivverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, organisiert die Abrechnung der vertragszahnärztlichen Leistungen und verteilt die Vergütungen an die teilnehmenden Praxen. Sie agiert an der Schnittstelle zwischen Zahnärzteschaft und Krankenkassen und erfüllt Aufgaben im öffentlichen Interesse.
Abgrenzung zu anderen Institutionen
Die KZV ist von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zu unterscheiden, die als bundesweite Dachorganisation die überregionalen Interessen der Gesamtheit der KZVen und der Vertragszahnärzteschaft gegenüber den bundesweiten Krankenkassenverbänden wahrnimmt. Ebenfalls abzugrenzen ist die KZV von den Zahnärztekammern, die die berufliche Selbstverwaltung (berufsrechtliche Aufsicht, Fortbildung, Berufsethik) der Zahnärzteschaft verantworten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen wiederum sind die pendants für die ärztliche Versorgung; sie betreffen nicht den zahnärztlichen Bereich.
Rechtsstellung und Organisation
Körperschaft des öffentlichen Rechts und Selbstverwaltung
Die KZV ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltungsstatus. Sie erfüllt staatlich zugewiesene Aufgaben in eigener Verantwortung und unterliegt der staatlichen Rechtsaufsicht. Grundlage ihres Handelns sind Satzungen, Ordnungen und kollektivvertragliche Regelungen, die sie im Rahmen ihrer Autonomie erlässt oder abschließt.
Mitgliedschaft
Mitglieder der KZV sind grundsätzlich alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die an der zahnärztlichen Versorgung der gesetzlich Versicherten teilnehmen. Die Mitgliedschaft ist an die vertragszahnärztliche Zulassung gebunden und stellt eine öffentlich-rechtliche Mitgliedschaft dar. Sie ist Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Organe und Wahlen
Zentrale Organe der KZV sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Die Vertreterversammlung wird durch Wahlen innerhalb der Vertragszahnärzteschaft bestimmt. Sie beschließt insbesondere den Haushalt, die Satzung und grundlegende Regelwerke. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt die KZV nach außen. Daneben bestehen Ausschüsse und gemeinsame Gremien mit den Krankenkassen, die etwa über Zulassungen entscheiden.
Aufsicht und Rechtskontrolle
Die KZV unterliegt der Rechtsaufsicht der zuständigen Landesbehörde. Ihre Beschlüsse und Verwaltungsakte müssen rechtmäßig sein und können extern überprüft werden. Innerhalb der KZV bestehen zudem interne Kontrollebenen und rechtsstaatliche Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen.
Aufgaben und Befugnisse
Sicherstellung der Versorgung
Die KZV trägt die Verantwortung, eine flächendeckende, bedarfsgerechte und kontinuierliche zahnärztliche Versorgung der gesetzlich Versicherten zu gewährleisten. Dazu zählt die Mitwirkung an der Bedarfsplanung, die Koordinierung von Versorgungsstrukturen und die Organisation des vertragszahnärztlichen Notdienstes in ihrem Bereich.
Kollektivverträge und Vergütung
Die KZV schließt regionale Kollektivverträge mit den Krankenkassen oder deren Verbänden. Diese regeln insbesondere Art und Umfang der Leistungen, Vergütungsstrukturen und Abrechnungsmodalitäten. Bundesweit einheitliche Leistungsbeschreibungen werden in der Regel auf Bundesebene festgelegt; die KZV setzt diese regional um und konkretisiert sie durch entsprechende Vereinbarungen. Innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs erlässt sie Regelungen zur Honorarverteilung.
Zulassung und Bedarfsplanung
Die KZV führt das Zahnarztregister und wirkt in gemeinsamen Ausschüssen mit den Krankenkassen an Zulassungen, Anstellungen und Ermächtigungen mit. Im Rahmen der Bedarfsplanung wird über die Zulassung in überversorgten oder unterversorgten Regionen entschieden. Die KZV unterstützt die Verfahrensabwicklung und dokumentiert die Versorgungsstruktur.
Abrechnung und Honorarverteilung
Die KZV übernimmt die Abrechnung der vertragszahnärztlichen Leistungen gegenüber den Krankenkassen. Sie prüft die Abrechnungen, fasst Forderungen zusammen und leitet die Vergütung an die Praxen weiter. Retaxationen und Kürzungen werden nach festgelegten Verfahren behandelt. Die Verteilung der Vergütungen erfolgt nach dem regionalen Honorarverteilungsmaßstab.
Qualitätssicherung und Prüfungen
Die KZV setzt Maßnahmen zur Qualitätssicherung um, koordiniert Gutachterverfahren und führt Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen durch. Sie kann bei festgestellten Verstößen sanktionsbewehrte Maßnahmen im Rahmen des Vertragsarztrechts ergreifen, etwa Honorarkorrekturen oder Regressforderungen. Die Verfahren folgen festgelegten Regeln mit Beteiligungs- und Anhörungsmöglichkeiten.
Patientenbezogene Aufgaben
Für Versicherte ist die KZV Anlaufstelle in Fragen der vertragszahnärztlichen Versorgung, etwa bei Zuständigkeits- oder Abrechnungsfragen. Sie koordiniert den Notdienst und informiert über die Struktur der Versorgung. Sie ist nicht die berufsrechtliche Aufsichtsinstanz über zahnärztliche Tätigkeit; hierfür sind die Zahnärztekammern zuständig.
Finanzierung und Haushaltsführung
Mittelherkunft
Die KZV finanziert sich im Wesentlichen aus Verwaltungskostenanteilen, die aus den von ihr abgerechneten Vergütungen einbehalten werden. Sie erhebt keine Beiträge von Versicherten und wird nicht aus Steuermitteln getragen.
Haushalt und Transparenz
Die KZV erstellt einen Wirtschaftsplan und einen Jahresabschluss. Die Vertreterversammlung beschließt über den Haushalt und überwacht die Mittelverwendung. Die Aufsichtsbehörde prüft die Rechtmäßigkeit. Interne und externe Prüfmechanismen sichern die ordnungsgemäße Verwaltung.
Digitale Prozesse und Datenschutz
Datenverarbeitung in der Abrechnung
Im Rahmen der Abrechnung verarbeitet die KZV personenbezogene Daten, darunter Gesundheits- und Abrechnungsdaten. Die Verarbeitung dient der Erfüllung gesetzlich übertragener Aufgaben und erfolgt nach festgelegten datenschutzrechtlichen Regeln. Es gelten hohe Anforderungen an Vertraulichkeit, Integrität und Zweckbindung.
Telematikinfrastruktur und Anwendungen
Die KZV unterstützt die Umsetzung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen, etwa elektronische Übermittlungswege, digitale Verordnungen oder Dokumentationsstandards. Sie wirkt an der technischen und organisatorischen Integration in die zahnärztlichen Praxen mit.
Informationsrechte
Betroffene verfügen über Auskunfts- und Berichtigungsrechte in Bezug auf ihre verarbeiteten Daten. Die KZV unterhält hierfür definierte Ansprechpartner und Verfahren. Der Datenschutz wird durch interne Beauftragte und externe Aufsicht gesichert.
Regionale Struktur und Zusammenarbeit
KZVen in den Ländern
In den Ländern bestehen eigenständige KZVen mit regionaler Zuständigkeit. Dazu zählen unter anderem die KZVen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe.
Zusammenarbeit mit der Bundesebene
Die KZVen arbeiten mit der KZBV zusammen, die bundesweite Rahmenregelungen aushandelt und übergeordnete Interessen vertritt. Regionale Umsetzungen erfolgen in den KZVen, die die Versorgung vor Ort organisieren.
Gemeinsame Selbstverwaltung
Die KZV wirkt in gemeinsamen Gremien mit den Krankenkassen und deren Verbänden mit. Diese Gremien fassen Entscheidungen zur Zulassung, zur Versorgungsgestaltung und zu Prüfverfahren. Die Zusammenarbeit ist auf Ausgleich zwischen Versorgungsanspruch der Versicherten, Wirtschaftlichkeit und beruflicher Unabhängigkeit ausgerichtet.
Historische Entwicklung
Die KZVen haben sich aus der kollektiven Organisation der zahnärztlichen Versorgung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt. Im Verlauf der Gesundheitsreformen wurden Aufgaben, Zuständigkeiten und Prüfmechanismen fortentwickelt. Heute bilden KZVen und KZBV die tragenden Säulen der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung in Deutschland.
Bedeutung für Versicherte und Leistungserbringer
Für Versicherte
Die KZV gewährleistet, dass gesetzlich Versicherte Zugang zu vertragszahnärztlichen Leistungen haben, und organisiert Strukturen wie den Notdienst. Sie sichert transparente Abrechnungsabläufe zwischen Praxis und Krankenkasse.
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Die KZV ist Vertragspartner in der kollektiven Versorgung, ermöglicht die Teilnahme am System der gesetzlichen Krankenversicherung, rechnet Leistungen ab, verteilt Honorare und stellt qualitätssichernde Verfahren bereit.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung und wofür ist sie zuständig?
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung ist eine regionale Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die zahnärztliche Versorgung gesetzlich Versicherter sicherstellt. Sie schließt Verträge mit Krankenkassen, organisiert die Abrechnung der Leistungen, wirkt an Zulassungen mit und überwacht die Einhaltung der kollektivvertraglichen Regeln.
Wer ist Mitglied der KZV?
Mitglied ist, wer als Zahnärztin oder Zahnarzt an der Versorgung gesetzlich Versicherter teilnimmt. Die Mitgliedschaft ist an die vertragszahnärztliche Zulassung gekoppelt und bildet die Grundlage für die Abrechnungsberechtigung gegenüber den Krankenkassen.
Wie unterscheidet sich die KZV von der Zahnärztekammer und der KZBV?
Die KZV verantwortet die vertragszahnärztliche Versorgung und Abrechnung in der Region. Die Zahnärztekammer nimmt die berufliche Selbstverwaltung wahr, etwa Berufsordnung und Fortbildung. Die KZBV ist die bundesweite Dachorganisation der KZVen und verhandelt überregionale Rahmenregelungen mit den Krankenkassenverbänden.
Welche Rolle spielt die KZV bei Zulassung und Bedarfsplanung?
Die KZV führt das Zahnarztregister, bereitet Zulassungsverfahren vor und wirkt in gemeinsamen Ausschüssen mit den Krankenkassen an Entscheidungen über Zulassungen und Anstellungen mit. Sie beteiligt sich an der Bedarfsplanung, die die Verteilung von Vertragszahnarztsitzen steuert.
Wie finanziert sich die KZV?
Die KZV finanziert ihre Tätigkeit überwiegend aus Verwaltungskostenanteilen, die sie im Rahmen der Abrechnung von den Vergütungen einbehält. Sie erhebt keine Beiträge von Versicherten und wird nicht aus dem Staatshaushalt finanziert.
Verfügt die KZV über Sanktionsbefugnisse?
Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Regelungen kann die KZV bei Verstößen Maßnahmen ergreifen, beispielsweise Honorarkorrekturen oder Regressforderungen. Diese erfolgen in geregelten Verfahren mit Beteiligungsmöglichkeiten für die Betroffenen.
Welche Daten verarbeitet die KZV und zu welchem Zweck?
Die KZV verarbeitet Abrechnungs- und Leistungsdaten sowie notwendige personenbezogene Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Zweck ist die Sicherstellung und Abwicklung der vertragszahnärztlichen Versorgung, einschließlich Vergütung, Qualitätssicherung und Prüfverfahren, unter Beachtung der Datenschutzvorgaben.