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Jagdzeiten

Begriff und rechtliche Einordnung der Jagdzeiten

Jagdzeiten sind die rechtlich festgelegten Zeiträume, in denen bestimmte wildlebende Tierarten gejagt und erlegt werden dürfen. Sie strukturieren die Ausübung der Jagd in zeitlicher, räumlicher und artbezogener Hinsicht. Der Kernzweck liegt in der Balance zwischen Wildtiermanagement, Schutz des Tierbestands, Belangen des Natur- und Tierschutzes sowie land-, forst- und verkehrswirtschaftlichen Interessen. Außerhalb der Jagdzeiten besteht grundsätzlich Schonzeit; in dieser Phase ist die Jagd auf die betreffende Art untersagt.

Rechtscharakter und Zielsetzung

Jagdzeiten sind verbindliche öffentlich-rechtliche Vorgaben. Sie dienen dem Schutz von Elterntieren und Nachwuchs, der Sicherstellung gesunder und artenreicher Wildbestände sowie der Vermeidung übermäßiger Beeinträchtigungen in Fortpflanzungs-, Brut-, Setz- und Aufzuchtphasen. Gleichzeitig ermöglichen sie eine rechtssichere Entnahme zur Bestandsregulierung und zur Abwehr erheblicher Wildschäden.

Abgrenzungen: Jagdzeit, Schonzeit, ganzjährige Schonung, Jagdruhe

Die Jagdzeit bezeichnet den Zeitraum, in dem die Jagd auf eine Art zulässig ist. Die Schonzeit umfasst die Zeit, in der die Jagd auf diese Art verboten ist. Eine ganzjährige Schonung liegt vor, wenn eine Art dauerhaft nicht bejagt werden darf. Daneben können „Jagdruhezeiten“ behördlich oder vertraglich festgelegt werden, um lokal und zeitlich begrenzt die Jagdausübung zu unterbinden, etwa aus Schutz- oder Bewirtschaftungsgründen.

Zuständigkeiten und Regelungsebenen

Bundesrechtlicher Rahmen

Der Bund legt die Grundstrukturen des Jagdrechts fest und umreißt, welche Wildarten dem Jagdrecht unterliegen und in welchem Rahmen Jagdzeiten möglich sind. Diese Vorgaben schaffen einheitliche Leitplanken, insbesondere mit Blick auf Tierschutz, Bestandsschutz und übergeordnete Schutzgüter.

Landesrechtliche Ausgestaltung

Die konkrete Festlegung der Jagdzeiten erfolgt durch die Länder. Sie bestimmen je Art, in welchen Monaten oder Kalenderzeiträumen und teilweise zu welchen Tageszeiten gejagt werden darf. Regionale Unterschiede ergeben sich aus naturräumlichen Gegebenheiten, Wilddichte, Brut- und Setzzeiten sowie landeskulturellen Besonderheiten.

Bekanntmachung und Geltung

Jagdzeiten werden in den Ländern durch Rechtsverordnungen und amtliche Bekanntmachungen festgelegt und regelmäßig aktualisiert. Üblich sind landesweite Jagdzeitenkalender, die amtlich veröffentlicht werden. Mit der Veröffentlichung treten die Regelungen nach landesrechtlichen Vorgaben in Kraft und sind für alle zur Jagdausübung Berechtigten verbindlich.

Struktur der Jagdzeiten

Artenspezifische Festlegung

Jagdzeiten sind artspezifisch und teilweise nach Geschlecht und Altersklasse differenziert. Üblich sind unterschiedliche Regelungen für Schalenwild, Niederwild und andere dem Jagdrecht unterliegende Arten. Teilweise gelten besondere Schutzzeiträume für Elterntiere, um abhängige Jungtiere zu sichern.

Zeitliche Dimensionen

Die Festlegung kann kalendarisch (Monate, Daten) und tageszeitlich erfolgen. In einigen Fällen bestehen jagdzeitliche Einschränkungen bei Dunkelheit oder in bestimmten Dämmerungsphasen; zusätzlich können technische Hilfsmittel besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen unterliegen. Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten beeinflussen regelmäßig Beginn und Ende der Jagdzeiten.

Räumliche Aspekte

Jagdzeiten gelten innerhalb der jeweiligen Jagdbezirke. In befriedeten Bezirken, Schutzgebieten oder besonderen Lebensräumen können weitergehende Beschränkungen bestehen. Verbote oder Einschränkungen in Naturschutz- und Schutzgebieten können Jagdzeiten überlagern oder modifizieren.

Mengensteuerung und Planinstrumente

Für einzelne Arten, insbesondere beim Schalenwild, wird die zeitliche Zulässigkeit häufig durch Pläne zur Bestandsregulierung ergänzt. Diese Instrumente steuern die Entnahme innerhalb der Jagdzeiten, um wald- und landwirtschaftliche Ziele sowie den Artenschutz zu berücksichtigen.

Schutz- und Ausnahmeregelungen

Schutz elterlicher Tiere und abhängiger Jungtiere

Jagdzeiten berücksichtigen die Sicherung der Aufzucht. Das Erlegen führender Elterntiere oder die Bejagung während sensibler Phasen kann untersagt sein. Der Schutz dient der Vermeidung von Tierschutzverstößen und der Gewährleistung stabiler Populationen.

Bezug zu Natur- und Tierschutzrecht

Jagdzeiten stehen neben Anforderungen des Natur- und Tierschutzrechts. Besondere Schutzvorschriften, etwa für streng geschützte Arten oder bestimmte Lebensräume, gehen jagdzeitlichen Erlaubnissen vor und können die Jagd unabhängig von der Jagdzeit untersagen.

Ausnahmen im Einzelfall

Einzelfallbezogene Ausnahmen sind möglich, insbesondere zur Abwehr erheblicher Schäden, zur Gefahrenabwehr, zur Bekämpfung oder Prävention von Tierseuchen sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit. Solche Ausnahmen bedürfen in der Regel behördlicher Genehmigungen und können räumlich, zeitlich, art- oder methodenbezogen eingeschränkt werden.

Temporäre Anpassungen

Behörden können Jagdzeiten zeitlich anpassen, etwa infolge besonderer Witterungslagen, veränderter Bestandssituationen oder zur Umsetzung naturschutzfachlicher Vorgaben. Auch befristete Jagdruhe oder erweiterte Schutzphasen sind möglich, wenn dies zum Erhalt von Beständen erforderlich ist.

Zusammenwirken mit weiteren Regelungsbereichen

Technische und waffenrechtliche Vorgaben

Unabhängig von Jagdzeiten gelten Beschränkungen zur jagdlichen Ausrüstung und deren Einsatz. Für bestimmte Hilfsmittel, insbesondere für nächtliche Anwendungen, bestehen gesonderte Zulässigkeitsvoraussetzungen. Solche Vorschriften wirken neben der jagdzeitlichen Erlaubnis.

Schutzgebiete und Lebensräume

In Schutzgebieten können strengere Regeln greifen, etwa Betretungs- und Störungsverbote oder besondere Zeitfenster zur Vermeidung von Brut- und Raststörungen. Diese Regelungen können Jagdzeiten einschränken oder faktisch außer Kraft setzen.

Europarechtliche Einflüsse

Europäische Vorgaben zum Schutz wildlebender Tiere, insbesondere von Zug- und Brutvögeln, prägen die zeitliche Zulässigkeit der Jagd. Die Länder berücksichtigen diese Anforderungen bei der Festlegung und Anpassung der Jagdzeiten, um Schutz- und Erhaltungsziele einzuhalten.

Kontrolle und Rechtsfolgen

Aufsicht und Vollzug

Die Einhaltung der Jagdzeiten wird durch zuständige Behörden überwacht. Jagdausübungsberechtigte, Revierinhaberinnen und Revierinhaber sowie Aufsichtsorgane wirken an der Kontrolle mit. Dokumentationspflichten können den Vollzug unterstützen.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Verstöße gegen Jagdzeiten können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In gravierenden Fällen, etwa bei beharrlichen Zuwiderhandlungen, bei Verstößen gegen Schutzbestimmungen oder bei qualifizierten Fallkonstellationen, können Straftatbestände einschlägig sein. Zudem kommen jagdrechtliche Maßnahmen in Betracht, einschließlich waffen- und jagdrechtlicher Überprüfungen, Verwarnungen, Bußgeldern, Einziehung jagdlich erlangter Gegenstände sowie verwaltungsrechtlicher Schritte bis hin zu widerrufsbezogenen Maßnahmen. Weitere Folgen können sich in zulassungs- oder versicherungsrechtlichen Zusammenhängen ergeben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Jagdzeiten

Was bedeutet der Begriff „Jagdzeiten“ im rechtlichen Sinn?

Jagdzeiten sind staatlich festgelegte Zeiträume, in denen die Jagd auf bestimmte wildlebende Tierarten zulässig ist. Sie definieren die rechtliche Erlaubnis zur Entnahme und grenzen diese von Zeiten ab, in denen die Jagd verboten ist.

Wer legt die Jagdzeiten fest?

Die Jagdzeiten werden durch die Länder innerhalb eines bundesrechtlichen Rahmens bestimmt. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch landesrechtliche Regelungen und amtliche Bekanntmachungen.

Unterscheiden sich Jagdzeit, Schonzeit und ganzjährige Schonung?

Ja. Jagdzeit bezeichnet die zulässige Zeit zur Jagdausübung auf eine Art. Schonzeit ist der Zeitraum, in dem die Jagd auf diese Art untersagt ist. Ganzjährige Schonung bedeutet, dass eine Art dauerhaft nicht bejagt werden darf.

Gelten Jagdzeiten überall gleich?

Nein. Jagdzeiten unterscheiden sich zwischen den Ländern und können regional angepasst sein. Zusätzlich können Schutzgebiete und naturschutzrechtliche Vorgaben die Jagd über die Jagdzeiten hinaus einschränken.

Gibt es Ausnahmen von Jagdzeiten?

Ausnahmen sind möglich, etwa zur Abwehr erheblicher Schäden, zur Gefahrenabwehr oder zur Tierseuchenbekämpfung. Sie erfordern in der Regel eine behördliche Entscheidung und sind meist räumlich, zeitlich und methodisch beschränkt.

Wie werden Änderungen der Jagdzeiten wirksam?

Änderungen werden durch amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht und treten nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben in Kraft. Landesweite Jagdzeitenkalender werden entsprechend aktualisiert.

Welche Folgen haben Verstöße gegen Jagdzeiten?

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen haben. Daneben sind verwaltungsrechtliche und jagdrechtliche Maßnahmen möglich.

Welche Rolle spielen europäische Vorgaben?

Europäische Schutzvorgaben, insbesondere für Vögel, beeinflussen Beginn, Ende und Reichweite von Jagdzeiten und werden bei der nationalen und landesrechtlichen Festlegung berücksichtigt.