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Jagdgenossenschaft

Begriff und rechtliche Grundlagen der Jagdgenossenschaft

Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die in Deutschland auf kommunaler Ebene existiert. Sie entsteht automatisch durch das Zusammenwirken aller Eigentümer von Grundstücken innerhalb eines bestimmten zusammenhängenden Gebiets, das nicht zu Eigenjagdbezirken zählt. Ziel der Jagdgenossenschaft ist es, die Ausübung des Jagdrechts auf den Flächen ihrer Mitglieder gemeinschaftlich zu regeln und zu verwalten.

Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft

Mitglieder einer Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer von Grundflächen innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks, sofern diese Flächen bejagbar sind und nicht als befriedet gelten. Die Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetzes mit dem Erwerb des Grundeigentums im jeweiligen Bezirk; ein Beitritt oder Austritt ist nicht vorgesehen.

Rechte der Mitglieder

Die Mitglieder haben insbesondere das Recht, an den Versammlungen teilzunehmen und über wesentliche Angelegenheiten wie die Vergabe des Jagdausübungsrechts oder die Verwendung von Einnahmen mitzubestimmen. Zudem steht ihnen ein Anteil an den Erträgen aus der Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdrechts zu.

Pflichten der Mitglieder

Zu den Pflichten gehört unter anderem die Duldung der jagdlichen Nutzung ihrer Grundstücke im Rahmen gesetzlicher Vorgaben sowie gegebenenfalls die Beteiligung an Kosten für Maßnahmen zur Hege oder Wildschadensverhütung.

Organisation und Verwaltung einer Jagdgenossenschaft

Organe der Genossenschaft

Die wichtigsten Organe einer Jagdgenossenschaft sind die Genossenschaftsversammlung sowie meist ein gewählter Vorstand. Die Versammlung trifft grundlegende Entscheidungen wie etwa über Pachtverträge oder Satzungsänderungen. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft nach außen und führt deren laufende Geschäfte.

Satzung und Geschäftsführung

Jede Genossenschaft gibt sich eine eigene Satzung, in welcher Aufbau, Aufgabenverteilung sowie Entscheidungsprozesse geregelt werden. Die Geschäftsführung erfolgt nach Maßgabe dieser Satzung sowie einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.

Pachtvertrag und Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdrechts

Pachtvergabe

Das gemeinsame Recht zur Ausübung der Jagd wird üblicherweise durch einen Pachtvertrag an einen Jäger oder eine Jägergemeinschaft vergeben. Über diesen Vertrag entscheidet regelmäßig die Genossenschaftsversammlung mit qualifizierter Mehrheit.

Einnahmen aus dem Pachtvertrag

Die Einnahmen aus dem Pachtvertrag stehen grundsätzlich allen Mitgliedern anteilig entsprechend ihrer Flächengröße zu; genaue Regelungen hierzu finden sich in der jeweiligen Satzung.

Bedeutung für Naturschutz und Wildschadensregulierung

Jagdgenossenschaften tragen Verantwortung für nachhaltige Bewirtschaftung wildlebender Tierbestände im Sinne ökologischer Belange sowie zum Schutz land- oder forstwirtschaftlicher Nutzflächen vor Wildschäden. Sie können Maßnahmen zur Hege beschließen oder Vereinbarungen zur Schadensregulierung treffen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Jagdgenossenschaften“ (FAQ)

Wer ist automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft?

Alle Eigentümer bejagbarer Grundstücke innerhalb eines gemeinschaftlichen Bezirks werden ohne weiteres Zutun Mitglied.

Können einzelne Mitglieder eigenständig über ihr persönliches Grundstück jagen lassen?

Dafür besteht keine Möglichkeit; das Recht zur Ausübung wird ausschließlich durch Beschluss aller Mitglieder gemeinsam vergeben.

Muss jedes Mitglied aktiv an Entscheidungen teilnehmen?

Zwar besteht kein Zwang zur aktiven Teilnahme an Versammlungen; jedoch können nur teilnehmende Mitglieder ihr Stimmrecht wahrnehmen.

Können Nicht-Eigentümer Teil einer Genossenschaft sein?

Ausschließlich Grundeigentümer bejagbarer Flächen gehören per Gesetz dazu; andere Personen können keine ordentlichen Mitglieder werden.

Darf eine Fläche auch gegen den Willen ihres Eigentümers bejagt werden?

Soweit sie Teil eines gemeinschaftlichen Bezirks ist, gilt dies grundsätzlich – es sei denn, sie wurde offiziell als befriedet anerkannt.

Kann man aus einer bestehenden Genossenschaf austreten?

Einen Austritt sieht das System nicht vor – solange jemand Eigentum hält bleibt er/sie automatisch dabei.

Müssen Einnahmen immer ausgezahlt werden?

Nicht zwingend: Über Verwendung entscheidet jeweils mehrheitlich die Versammlung gemäß Satzungsregelungen.

Besteht Haftung bei Schäden durch jagdausübende Personen?

Mögliche Haftungsfragen richten sich nach gesetzlichen Vorgaben rund um Wild- bzw Sachschäden während erlaubter Tätigkeit auf genossen-schaftlichem Gebiet.