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Jägerprüfung


Begriff und Bedeutung der Jägerprüfung

Die Jägerprüfung ist in Deutschland, Österreich und weiteren Ländern die rechtlich vorgeschriebene Eignungsprüfung für Personen, die die Jagdausübung beantragen möchten. Sie stellt eine grundlegende Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins dar. Inhalt, Ablauf, Zulassungsvoraussetzungen und rechtliche Rahmenbedingungen der Jägerprüfung sind in den jeweiligen Jagdgesetzen der Länder detailliert geregelt. Die rechtliche Grundlage sowie die Ausgestaltung der Jägerprüfung dienen der Gewährleistung eines verantwortungsvollen, tierschutz- und naturschutzgerechten Umgangs mit Wildtieren und Waffen.


Rechtsgrundlagen der Jägerprüfung

Deutschland

Bundesrechtliche Vorgaben

Die grundlegenden bundesrechtlichen Regelungen zur Jägerprüfung ergeben sich aus dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) und den hierzu ergangenen Ausführungsvorschriften. Nach § 15 Abs. 5 BJagdG ist die bestandene Jägerprüfung Nachweis der erforderlichen Fachkunde für die Erteilung eines Jagdscheins. Die genauen Regelungen hinsichtlich Ausgestaltung, Durchführung und Bestehen der Jägerprüfung werden durch das Landesrecht ausgestaltet.

Landesrechtliche Ausführung

Die deutschen Bundesländer regeln Inhalt, Ablauf und Organisation der Jägerprüfung jeweils in eigenen Ausführungsgesetzen und Verordnungen, beispielsweise der Landesjagdgesetze (z.B. Sächsisches Jagdgesetz, Bayrisches Jagdgesetz) und entsprechenden Jägerprüfungsordnungen. Diese Regelungen konkretisieren die Anforderungen und legen zumeist Umfang, Fächer und Prüfungsmodalitäten fest.


Österreich

In Österreich regeln die einzelnen Landesjagdgesetze die Jägerprüfung. Während die Grundsätze vergleichbar mit Deutschland sind, gibt es abweichende Vorschriften hinsichtlich der Prüfungsorganisation, der Zulassung und weiterer inhaltlicher Schwerpunkte.


Ablauf und Organisation der Jägerprüfung

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Teilnahme an einer Jägerprüfung gelten in der Regel folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter (in den meisten Bundesländern mindestens 15 bis 16 Jahre)
  • Nachweis eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes im jeweiligen Bundesland
  • Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang (Vorbereitungslehrgang)
  • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (Zuverlässigkeitsprüfung)

Zusätzliche Anforderungen können je nach Bundesland bestehen.


Prüfungsumfang und -fächer

Die Jägerprüfung besteht in Deutschland aus den Teilbereichen:

  • Wildtierkunde und Jagdpraxis
  • Waffenkunde und Waffenrecht
  • Jagdrecht und Tierschutzrecht
  • Naturschutz und Landbau
  • Behandlung erlegter Tiere und Lebensmittelrecht

Die Prüfung gliedert sich üblicherweise in einen theoretischen Teil (schriftlich und/oder mündlich) sowie einen praktischen Teil einschließlich einer Schießprüfung. Die Anforderungen an die Schießfertigkeit und das sichere Anwenden des Waffenrechts sind rechtlich festgelegt.


Durchführung der Prüfung

Die Prüfungen werden von den zuständigen unteren Jagdbehörden organisiert und durchgeführt. Die Prüfungsinhalte sowie die Prüfungsmodalitäten wie Prüfungsdauer, Art der Fragen (Multiple Choice, offene Fragen), Punktegrenzen und Bedingungen für das Bestehen sind in den jeweiligen Jägerprüfungsordnungen ausführlich geregelt.

In vielen Bundesländern überwacht eine staatlich bestellte Kommission die ordnungsgemäße Durchführung und nimmt die Prüfung ab.


Prüfungswiederholung, Nichtbestehen und Anerkennung

Wer die Jägerprüfung nicht besteht, kann sie in der Regel zu festgelegten Wiederholungsfristen erneut ablegen. Die jeweiligen Fristen und etwaige Begrenzungen der Versuche sind gesetzlich geregelt. In Ausnahmefällen kann auch eine Anerkennung bereits bestehender Prüfungsleistungen bei Wechsel des Bundeslandes erfolgen, sofern die Inhalte als gleichwertig anerkannt werden.


Rechtliche Folgen der bestandenen Jägerprüfung

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Jägerprüfung ist der Prüfling berechtigt, die Erteilung eines Jagdscheins bei der zuständigen Jagdbehörde zu beantragen. Die bestandene Jägerprüfung ist damit rechtliche Voraussetzung für den Zugang zur Jagdausübung. Der Jagdschein wiederum ist erforderlich, um Wild zu erlegen, zu führen und um Jagdwaffen zu verwenden und zu besitzen.

Weitere rechtliche Folgen:

  • Nachweis der notwendigen Sachkunde für den Umgang mit Jagdwaffen gemäß Waffengesetz
  • Erfüllung tierschutzrechtlicher Anforderungen bei der Jagdausübung
  • Bindung an fortlaufende rechtliche Pflichten wie Weiterbildungen und ggf. regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit

Verwandte und weiterführende Rechtsvorschriften

  • Bundesjagdgesetz (BJagdG)
  • Landesjagdgesetze
  • Jagdverordnungen und Jägerprüfungsordnungen
  • Waffengesetz (WaffG)
  • Tierschutzgesetz (TierSchG)
  • Lebensmittelrechtliche Vorschriften zu Wildbret

Die oben genannten Regelwerke enthalten die Detailvorschriften zum Prüfungsablauf, zu Rechten und Pflichten von angehenden Jägerinnen und Jägern sowie zu den rechtlichen Konsequenzen der Jägerprüfung.


Internationale Regelungen

Auch in anderen europäischen Staaten existieren vergleichbare Eignungsprüfungen für die Jagdausübung. Aufbau, Inhalte und Rechtsfolgen der jeweiligen Jagdprüfung werden national unterschiedlich ausgestaltet. In vielen Ländern ist ein gegenseitiger Anerkennungsvorbehalt vorgesehen, sofern nachgewiesen wird, dass Umfang und Inhalt der Prüfung gleichwertig sind.


Zusammenfassung

Die Jägerprüfung ist ein zentrales Element des Jagdrechts und dient der Prüfung der Sachkunde in den Bereichen Jagdpraxis, Waffenrecht, Wildtierkunde, Tierschutz, Naturschutz und weiteren relevanten Themen. Die rechtlichen Anforderungen an die Jägerprüfung sind umfassend im Bundesjagdgesetz, den Landesjagdgesetzen und Jägerprüfungsordnungen geregelt. Sie stellt die formale Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins dar und ist Ausdruck hoher staatlicher Anforderungen an Zuverlässigkeit, Sachkunde und die Wahrung von Tier- und Naturschutzinteressen bei der Jagdausübung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen müssen für die Anmeldung zur Jägerprüfung nach dem deutschen Jagdrecht erfüllt sein?

Für die Anmeldung zur Jägerprüfung schreibt das Bundesjagdgesetz (§15 BJagdG) in Verbindung mit den landesrechtlichen Vorschriften vor, dass Bewerber in der Regel das 15. Lebensjahr vollendet haben müssen, wobei die Jagderlaubnis und der Erwerb eines Jagdscheins erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich sind. Der Nachweis der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung ist gegenüber der zuständigen Jagdbehörde zu erbringen; hierfür werden häufig ein Führungszeugnis sowie ärztliche oder amtsärztliche Bescheinigungen verlangt. In manchen Bundesländern ist zusätzlich ein Nachweis über eine abgeschlossene jagdliche Ausbildung, dazu gehört etwa die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, zu erbringen. Die jeweiligen Ausfüllungen und Konkretisierungen können in den Landesjagdgesetzen oder den entsprechenden Verordnungen (z.B. Jägerprüfungsordnungen) nachgelesen werden.

Wie ist die Jägerprüfung im rechtlichen Sinne aufgebaut und welche Prüfungsfächer sind verpflichtend?

Die Jägerprüfung ist rechtlich als staatliche Prüfung geregelt und besteht aus drei Teilen: einem schriftlichen, einem mündlich-praktischen sowie einem Schießfertigkeitsnachweis. Die Prüfungsordnung, in Deutschland durch die einzelnen Bundesländer geregelt, bestimmt verpflichtend die Prüfungsfächer. Diese umfassen in der Regel Wildtierkunde, Waffenkunde und -handhabung, jagdliches Brauchtum, Naturschutz- und Landschaftspflege, Jagdbetrieb und Wildhege, Rechtsgrundlagen (insbesondere Jagd-, Tierschutz- und Waffenrecht). Alle Fächer sind Teil der Prüfung; das Nichteinhalten einzelner Prüfungsbestandteile führt zum Nichtbestehen.

Wie sieht die rechtliche Grundlage für eine Wiederholung der Jägerprüfung aus?

Die rechtlichen Vorgaben zur Wiederholung der Jägerprüfung sind landesrechtlich geregelt, jedoch gilt grundsätzlich, dass eine nicht bestandene Jägerprüfung beliebig oft wiederholt werden kann, sofern kein generelles Ausschlusskriterium (wie z.B. dauerhafte Unzuverlässigkeit) vorliegt. Die Prüfungsverordnungen der Länder sehen meistens eine Frist vor, innerhalb derer ein Antrag auf Wiederholung gestellt werden kann, sowie spezifische Zulassungsmodalitäten für einzelne Prüfungsteile, falls Teilprüfungen bereits bestanden wurden. Auch ist häufig geregelt, dass bereits absolvierte oder bestandene Prüfungsteile angerechnet werden können.

Welche Konsequenzen ergeben sich rechtlich bei Täuschungsversuchen und Unregelmäßigkeiten während der Jägerprüfung?

Gemäß den Prüfungsordnungen der Länder werden Täuschungsversuche, wie das Verwenden nicht zugelassener Hilfsmittel, das Abschreiben oder unerlaubte Zusammenarbeit, als schwerwiegende Verstöße gewertet. Die rechtlichen Folgen sind meist der sofortige Ausschluss aus der Prüfung und die Bewertung der gesamten Prüfung als nicht bestanden. Bei nachträglichem Bekanntwerden eines Täuschungsversuchs kann die erteilte Bescheinigung über die bestandene Jägerprüfung widerrufen werden, was i.d.R. auch ein Widerruf eventueller bereits erteilter Jagdscheine nach sich zieht.

Gibt es rechtliche Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Prüfungsanforderungen, zum Beispiel für körperlich eingeschränkte Personen?

Das Jägerprüfungsrecht sieht in den Landesverordnungen und Prüfungsordnungen oft sogenannte Nachteilsausgleiche vor, um Bewerbern mit körperlichen oder gesundheitlichen Handicaps die Teilnahme an der Prüfung zu ermöglichen. Beispiele sind die Verlängerung der Prüfungszeit, die Bereitstellung technischer Hilfsmittel oder die Möglichkeit, bestimmte Prüfungsteile in angepasster Form zu absolvieren. Die Beantragung solcher Ausnahmeregelungen muss rechtzeitig vorgelegt und ärztlich belegt werden; die Entscheidung trifft die prüfende Behörde, wobei der Grundsatz der Gleichbehandlung mit den übrigen Prüflingen beachtet wird.

Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen kann die Zulassung zur Jägerprüfung verweigert werden?

Die Zulassung zur Jägerprüfung kann aus rechtlicher Sicht verweigert werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen – wie das erforderliche Mindestalter, die persönliche Zuverlässigkeit oder Eignung – nachweislich nicht erfüllt sind. Insbesondere schwere Vorstrafen, Vergehen im Zusammenhang mit Waffen oder wiederholt begangene Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder das Eigentum können zur Versagung der Zulassung führen (§17 BJagdG, Landesjagdgesetze, ggf. Waffengesetz). Über die Ablehnung ist ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erteilen, gegen den der Bewerber Widerspruch oder Klage einlegen kann.

Welche rechtlichen Folgen hat das Bestehen der Jägerprüfung?

Das Bestehen der Jägerprüfung wird durch ein Prüfungszeugnis amtlich bestätigt. Dieses Zeugnis gilt als Nachweis der jagdlichen Fachkunde im Sinne des Bundesjagdgesetzes und ist Voraussetzung für die Beantragung des Jagdscheines bei der zuständigen Jagdbehörde. Die Erteilung des Jagdscheines erfolgt jedoch nicht automatisch – nach wie vor müssen zusätzlich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und ein ausreichend nachgewiesener Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Das Prüfungszeugnis bleibt in der Regel unbefristet gültig.