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Insolvenzverfahren

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Begriff und Ziel des Insolvenzverfahrens

Das Insolvenzverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das eingeleitet wird, wenn eine Person oder ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Ziel des Verfahrens ist es, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen und dem Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen. Das Verfahren dient dazu, die vorhandenen Vermögenswerte gerecht auf die Gläubiger zu verteilen und geordnete Verhältnisse herzustellen.

Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Insolvenzantrag

Das Verfahren beginnt mit einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dieser kann sowohl vom Schuldner selbst als auch von einem Gläubiger gestellt werden. Der Antrag muss bestimmte Angaben enthalten und belegen, dass Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.

Eröffnungsprüfung durch das Gericht

Nach Eingang des Antrags prüft das zuständige Gericht, ob ein Eröffnungsgrund besteht und ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ist dies der Fall, wird das Verfahren eröffnet; andernfalls kann der Antrag abgewiesen werden.

Bestellung eines Insolvenzverwalters oder Sachwalters

Mit der Eröffnung bestellt das Gericht in den meisten Fällen einen Insolvenzverwalter. Dieser übernimmt die Verwaltung und Verwertung des Vermögens (Masse) sowie die Prüfung von Forderungen der Gläubiger. In besonderen Fällen kann auch ein Sachwalter eingesetzt werden; hierbei bleibt der Schuldner unter Aufsicht handlungsbefugt.

Anmeldung und Prüfung von Forderungen durch Gläubiger

Gläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb einer festgelegten Frist beim Insolvenzverwalter anmelden. Diese Forderungen werden geprüft und in eine Insolvenztabelle aufgenommen. Unberechtigte oder strittige Ansprüche können bestritten werden.

Arten von Insolvenzverfahren im Überblick

Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen und Selbstständige

Das Regelinsolvenzverfahren richtet sich an Unternehmen sowie ehemals selbstständig Tätige mit komplexen finanziellen Strukturen. Hierbei steht insbesondere die Fortführung oder geordnete Abwicklung eines Unternehmens im Vordergrund.

Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen

Für Privatpersonen ohne selbstständige Tätigkeit gibt es das Verbraucherinsolvenzverfahren (oftmals als Privatinsolvenz bezeichnet). Dieses unterscheidet sich vom Regelinsolvenzverfahren insbesondere durch vereinfachte Abläufe zur Entschuldung natürlicher Personen.

Bedeutung für Schuldnerinnen/Schuldner und Gläubigerinnen/Gläubiger

Bedeutung für Schuldnerinnen/Schuldner

Durch das Verfahren erhalten zahlungsunfähige Personen oder Unternehmen Schutz vor Einzelzwangsvollstreckungen ihrer Gläubiger während der Dauer des Verfahrens (sogenannter Vollstreckungsschutz). Unter bestimmten Voraussetzungen besteht nach Abschluss zudem Aussicht auf Restschuldbefreiung – also einen wirtschaftlichen Neubeginn ohne Altlasten aus nicht erfüllbaren Schulden.

Bedeutung für Gläubigerinnen/Gläubiger

Für diejenigen, denen Geld geschuldet wird (Gläubigern), bietet das Verfahren eine Möglichkeit zur gleichmäßigen Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem noch vorhandenen Vermögen bzw. aus den laufenden Einnahmen während bestimmter Zeiträume.

Dauer und Abschluss eines Insolvenzverfahrens 

 
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab: Während einfache Verbraucherinsolvenzen oft nach wenigen Jahren abgeschlossen sind, können komplexe Unternehmens-Insolvenzen deutlich länger dauern. 
Der Abschluss erfolgt entweder durch vollständige Befriedigung aller anerkannten Forderungen, durch Einstellung mangels Masse, oder – bei natürlichen Personen – nach Ablauf einer Wohlverhaltensphase mit anschließender Restschuldbefreiung.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Insolvenzverfahren

Was versteht man unter Zahlungsunfähigkeit?

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen dauerhaft zu erfüllen. 

Können auch Privatpersonen ein Insolvenzverfahren beantragen?

 
Ja, nicht nur Unternehmen sondern auch natürliche Personen können bei Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit ein entsprechendes Verfahren beantragen.

Müssen alle Schulden im Rahmen eines solchen Verfahrens angemeldet werden?







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Ja,
alle offenen Forderungen müssen innerhalb einer festgelegten Frist angemeldet werden,
damit sie im Rahmen verteilt werden können.

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Wie lange dauert typischerweise ein Verbraucherinsolvenzverfahren?

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Die Dauer variiert je nach individueller Situation,
beträgt aber meist mehrere Jahre bis zum möglichen Erlass verbleibender Restschulden.

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Welche Rolle spielt der sogenannte Treuhänder beziehungsweise
Insolvenzverwalter?

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Diese Person verwaltet während des gesamten Prozesses sämtliche pfändbaren Werte
und sorgt dafür,
dass diese bestmöglich zugunsten aller Beteiligten verwertet beziehungsweise verteilt werden.

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Was passiert mit laufenden Verträgen wie Miet- oder Arbeitsvertrag?

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Laufende Verträge bleiben grundsätzlich bestehen,
können jedoch unter bestimmten Bedingungen gekündigt beziehungsweise angepasst werden.

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Dürfen neue Schulden während eines laufenden Verfahrens gemacht werden?
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Während eines laufenden Prozesses sollten keine neuen Verpflichtungen eingegangen
werden,
da dies Auswirkungen auf den weiteren Verlauf haben kann.

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