Begriff und Funktion von INPOL
INPOL ist das bundesweite polizeiliche Informations- und Fahndungssystem in Deutschland. Es dient der schnellen, einheitlichen Verfügbarkeit sicherheitsrelevanter Datensätze für die Strafverfolgung, die Gefahrenabwehr und die Vermisstensuche. Das System ermöglicht den Abgleich von Personen- und Sachdaten in Echtzeit und unterstützt so polizeiliche Maßnahmen im gesamten Bundesgebiet.
Kernaufgaben und Einsatzzwecke
- Fahndung nach Personen (z. B. zur Festnahme, zur Aufenthaltsermittlung, zum Schutz oder als Zeugen)
- Fahndung nach Sachen (z. B. gestohlene Fahrzeuge, Ausweisdokumente, Waffen, Geräte)
- Hinweise zur Eigensicherung und zur Einsatzbewertung
- Unterstützung bei Identifizierungen, Abgleichen und der Koordinierung zwischen Behörden
Abgrenzung zu anderen Systemen
INPOL ist ein nationales System. Es steht in fachlicher Verbindung zu weiteren Informationssystemen, etwa dem europäischen Schengener Informationssystem (SIS) oder internationalen Fahndungsnetzen, bleibt aber rechtlich und technisch eigenständig. Biometrische Datenbanken (z. B. für Fingerabdrücke oder DNA-Profile) werden gesondert geführt; INPOL kann darauf verweisen oder Treffer auslösen, ohne diese Daten zwingend selbst zu speichern.
Trägerschaft, Organisation und Zuständigkeiten
Die technische und zentrale Koordination des INPOL-Verbundes liegt auf Bundesebene. Landespolizeien, Bundespolizei und weitere befugte Sicherheitsbehörden arbeiten im Verbund zusammen. Die Verantwortung für einzelne Datensätze verbleibt stets bei der jeweils einstellenden Stelle (Herkunftsbehörde).
Datenverantwortung
Für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Aktualität der eingestellten Information ist die Herkunftsbehörde zuständig. Sie entscheidet über Anlage, Änderung, Sperrung und Löschung der Daten. Die Bundesebene stellt die Plattform bereit, betreibt zentrale Komponenten und koordiniert Schnittstellen.
Zugriffskreise und Berechtigungen
Der Zugriff ist auf hierzu befugte Behörden beschränkt und erfolgt rollen- sowie zweckgebunden. Er umfasst in der Regel Dienststellen der Länder und des Bundes aus dem Bereich der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Nicht-öffentliche Stellen und die Allgemeinheit haben keinen Zugang.
Datenarten und Inhalte
Personenbezogene Daten
Typische Inhalte sind Identitätsdaten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit), Beschreibungsmerkmale (z. B. Körpermerkmale) sowie Fahndungsanlässe, Maßnahmenhinweise und Warnvermerke zur Eigensicherung. Soweit erforderlich, können auch Verknüpfungen zu erkennungsdienstlichen Unterlagen oder Lichtbildern bestehen.
Sachfahndung und Objektinformationen
Erfasst werden insbesondere Fahrzeuge, amtliche Dokumente, Zahlungsmittel, Waffen und andere beweis- oder sicherheitsrelevante Gegenstände. Angaben dienen der Wiederauffindung, Sicherstellung oder Beweissicherung.
Hinweise und operative Informationen
Hierzu zählen Warn- und Einsatzhinweise, die für die sichere Durchführung polizeilicher Maßnahmen bedeutsam sind. Die Erfassung erfolgt nach dem Prinzip der Erforderlichkeit; die Aussagekraft und Aktualität sind regelmäßig zu überprüfen.
Rechtliche Grundlagen und Prinzipien
Die Nutzung von INPOL stützt sich auf bundeseinheitliche und landesrechtliche Befugnisse des Sicherheitsrechts sowie auf das Datenschutzrecht. Zentrale Leitlinien sind Zweckbindung, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Transparenz gegenüber Betroffenen, soweit dies den polizeilichen Aufgaben nicht entgegensteht.
Zweckbindung, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit
Eine Speicherung ist nur zulässig, wenn sie zur Strafverfolgung, Gefahrenabwehr oder Durchführung zugewiesener Aufgaben notwendig ist. Umfang und Dauer der Datenverarbeitung müssen in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen.
Speicherfristen und Löschung
Daten sind zu löschen, sobald der Speicherungszweck entfällt oder gesetzlich vorgesehene Fristen ablaufen. Für unterschiedliche Datenarten bestehen abgestufte Prüfund Aufbewahrungszeiträume. Herkunftsbehörden sind verpflichtet, die Erforderlichkeit regelmäßig zu überprüfen und unzutreffende oder veraltete Daten zu bereinigen.
Dokumentation, Protokollierung und Kontrolle
Zugriffe und Änderungen werden protokolliert. Die Protokollierung dient der Nachvollziehbarkeit, der internen Kontrolle sowie der Aufsicht durch zuständige Stellen. Unbefugte Nutzung ist untersagt und kann dienst- oder strafrechtliche Folgen haben.
Aufsicht und Rechtskontrolle
Es bestehen datenschutzrechtliche und fachliche Aufsichtsmechanismen auf Bundes- und Landesebene. Diese wachen über die rechtmäßige Nutzung, die Datensicherheit und die Einhaltung grundlegender Prinzipien der Informationsverarbeitung.
Betroffenenrechte
Personen, zu denen Daten in INPOL gespeichert sein können, haben Rechte nach dem Datenschutzrecht. Diese Rechte gelten im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Sicherheitsbehörden und können aus Ermittlungsschutz- oder Gefahrenabwehrgründen eingeschränkt sein.
Auskunftsrecht
Grundsätzlich besteht das Recht, Auskunft über die Verarbeitung eigener Daten zu verlangen. Eine unmittelbare Information kann beschränkt werden, wenn dadurch behördliche Maßnahmen gefährdet würden. In solchen Fällen kommen indirekte Auskunftswege über zuständige Stellen in Betracht.
Berichtigung, Löschung und Einschränkung
Unrichtige Daten sind zu berichtigen, nicht mehr erforderliche Daten zu löschen. Bis zur Klärung kann eine vorläufige Nutzungseinschränkung erfolgen. Zuständig ist die speichernde Herkunftsbehörde.
Information bei Maßnahmen
Wird aufgrund einer INPOL-Ausschreibung eine Maßnahme ergriffen, kann eine spätere Information erfolgen, soweit gesetzliche Voraussetzungen vorliegen und dadurch keine schutzwürdigen Belange beeinträchtigt werden.
Datensicherheit und Technik
Schutzmaßnahmen
Der Betrieb umfasst technische und organisatorische Maßnahmen wie Zugriffssteuerung, Verschlüsselung, Rollenmanagement und regelmäßige Sicherheitsprüfungen. Redundante Systeme und definierte Notfallverfahren sollen die Verfügbarkeit sicherstellen.
Datenqualität und Aktualität
Datenqualität ist eine zentrale Anforderung. Herkunftsbehörden sind verpflichtet, Datensätze aktuell zu halten, Fehlzuordnungen zu vermeiden und Verwechslungen durch eindeutige Merkmale zu reduzieren.
Internationaler Datenverkehr und Kooperation
Schnittstellen zu europäischen und internationalen Systemen
INPOL steht in fachlicher Verbindung mit europäischen und internationalen Fahndungsnetzen. Abgleiche können kombiniert erfolgen. Rechtlich bleibt jede Datenverarbeitung an die einschlägigen nationalen und internationalen Vorgaben gebunden.
Übermittlungen an andere Behörden
Übermittlungen erfolgen zweckgebunden, soweit dies zur Aufgabenwahrnehmung der empfangenden Stelle erforderlich ist. Jede Weitergabe bedarf einer entsprechenden Rechtsgrundlage und wird dokumentiert.
Praktische Auswirkungen und typische Konstellationen
Ausschreibung zur Festnahme
Eine Person kann zum Zwecke der Festnahme zur Strafverfolgung oder zum Vollzug einer Maßnahme ausgeschrieben sein. Ein Treffer kann zur Ergreifung führen.
Aufenthaltsermittlung
Bei ungeklärtem Aufenthaltsort kann eine Ausschreibung zur Feststellung der aktuellen Anschrift bestehen. Der Zweck ist in der Regel die behördliche Erreichbarkeit.
Sachfahndung
Bei gestohlenen, verlorenen oder beschlagnahmungsfähigen Gegenständen ermöglicht eine Ausschreibung die Sicherstellung bei einer Kontrolle.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu INPOL
Was ist INPOL und wozu wird es genutzt?
INPOL ist das zentrale polizeiliche Informations- und Fahndungssystem in Deutschland. Es dient der schnellen Verfügbarkeit von Personen- und Sachdaten, um Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und Vermisstensuche zu unterstützen.
Wer darf auf INPOL zugreifen?
Zugriff erhalten befugte Behörden des Bundes und der Länder aus dem Sicherheitsbereich. Der Zugang ist rollen- und zweckgebunden; die Öffentlichkeit hat keinen Zugriff.
Welche Daten werden in INPOL gespeichert?
Gespeichert werden insbesondere Identitäts- und Beschreibungsdaten, Fahndungsanlässe, Einsatzhinweise sowie Angaben zu gesuchten Gegenständen. Verknüpfungen zu separaten biometrischen Datenbanken sind möglich.
Wie lange bleiben Daten in INPOL gespeichert?
Die Speicherdauer richtet sich nach dem Zweck und festgelegten Prüfintervallen. Daten werden gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder Fristen ablaufen.
Welche Rechte haben Betroffene?
Betroffene haben grundsätzlich Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung. Diese Rechte können eingeschränkt sein, wenn andernfalls behördliche Maßnahmen gefährdet würden.
Wie wird die Richtigkeit der Daten sichergestellt?
Herkunftsbehörden sind verpflichtet, Daten aktuell zu halten, regelmäßig zu prüfen und Fehler zu korrigieren. Zugriffe und Änderungen werden protokolliert.
Ist INPOL mit europäischen Systemen verknüpft?
Es bestehen fachliche Schnittstellen zu europäischen und internationalen Fahndungssystemen. Jede Verarbeitung erfolgt nach den jeweils einschlägigen rechtlichen Vorgaben.