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Informationsweiterverwendungsgesetz

Informationsweiterverwendungsgesetz: Begriff, Zweck und Einordnung

Kurzdefinition

Das Informationsweiterverwendungsgesetz bezeichnet nationale Regelungen, die die Nutzung und Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen für private, geschäftliche oder wissenschaftliche Zwecke ermöglichen und ordnen. Im Mittelpunkt steht nicht der Zugang zu Informationen als solcher, sondern deren erneute Nutzung unter fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen.

Historische Entwicklung und aktueller Rechtsstand

In Deutschland trug das frühere Regelwerk zur Weiterverwendung öffentlicher Informationen diesen Namen. Es setzte die europäische Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors um. Seit 2021 wurde dieses Regelwerk durch ein neues Datennutzungsgesetz abgelöst, das die europäischen Vorgaben zur offenen Datenbereitstellung modernisiert. Der Begriff Informationsweiterverwendungsgesetz wird daher im deutschen Kontext häufig historisch verwendet. In anderen Staaten des deutschsprachigen Raums wird der Begriff weiterhin als Titel für die jeweils aktuelle Umsetzung der europäischen Vorgaben genutzt.

Begriffsgebrauch im deutschsprachigen Raum

Der Ausdruck Informationsweiterverwendungsgesetz wird als Oberbegriff für nationale Gesetze genutzt, die denselben Regelungsgegenstand haben. Inhalt, Reichweite und Umsetzungsstand können je nach Staat variieren, orientieren sich aber an den europäischen Vorgaben zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors.

Regelungsgegenstand und Zielsetzung

Was regelt das Informationsweiterverwendungsgesetz?

Es definiert, unter welchen Voraussetzungen Daten und Dokumente öffentlicher Stellen für weitere Zwecke genutzt werden dürfen. Es legt Grundsätze für Zugangsvoraussetzungen, Nutzungsrechte, Entgelte, Lizenzen, Formate und Transparenz fest und begrenzt exklusive Sonderrechte einzelner Nutzender.

Ziele

Das Gesetz verfolgt die Öffnung öffentlicher Informationen für Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Angestrebt werden mehr Transparenz, Innovation, Wettbewerb und die Vermeidung ungerechtfertigter Monopole auf staatlich erhobene Informationen.

Anwendungsbereich

Welche Stellen sind erfasst?

Erfasst sind regelmäßig Behörden und sonstige öffentliche Stellen einschließlich Einrichtungen, die überwiegend vom Staat finanziert oder kontrolliert werden. Einbezogen sein können auch bestimmte öffentliche Unternehmen. Ausgenommen sind typischerweise Einrichtungen, deren besondere Aufgabenstellung eine Einbeziehung ausschließt, etwa in den Bereichen Rundfunk oder Teile der Bildungs- und Forschungslandschaft, soweit sie nicht ausdrücklich einbezogen sind.

Welche Informationen fallen darunter?

Erfasst sind Dokumente und Datensätze, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind, unabhängig von der Art des Trägers (Text, Datenbank, Audio, Video, Kartenmaterial). Voraussetzung ist regelmäßig, dass die Stelle die Informationen rechtmäßig besitzt und Rechte Dritter einer Weiterverwendung nicht entgegenstehen.

Ausnahmen

Ausgenommen sind insbesondere Informationen, die aus Gründen der Sicherheit, des Schutzes personenbezogener Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder anderer Schutzrechte nicht offengelegt werden dürfen. Auch Dokumente, an denen Dritte ausschließliche Rechte halten, sind nicht frei weiterverwendbar.

Rechte und Pflichten

Zugang und Weiterverwendung: Abgrenzung

Das Informationsweiterverwendungsgesetz regelt primär die Weiterverwendung bereits zugänglicher Informationen. Es begründet grundsätzlich kein allgemeines Akteneinsichtsrecht. Fragen des Informationszugangs werden in getrennten Regelungen zum Informationsfreiheitsrecht oder in speziellen Fachgesetzen adressiert.

Grundsätze der Weiterverwendung

Zentrale Leitlinien sind Gleichbehandlung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit. Bedingungen für die Weiterverwendung müssen klar, objektiv und allgemein bekannt sein. Diskriminierungen zwischen vergleichbaren Nutzenden sind unzulässig.

Entgelte und Lizenzen

Für die Bereitstellung können Entgelte vorgesehen sein. Diese müssen sich innerhalb gesetzlicher Rahmen bewegen und nachvollziehbar sein. Lizenzen regeln die Nutzungsbedingungen. Häufig werden standardisierte, frei zugängliche Lizenztexte verwendet, um Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit zu fördern.

Exklusive Vereinbarungen

Exklusive Rechte zur Nutzung öffentlicher Informationen sind grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen kommen nur in engen, sachlich begründeten Fällen in Betracht und bedürfen besonderer Rechtfertigung und Transparenz.

Verfahren und Durchsetzung

Verfahren der Bereitstellung

Die Weiterverwendung erfolgt meist auf Antrag oder über Portale, in denen Daten proaktiv veröffentlicht werden. Bearbeitungen haben grundsätzlich zügig zu erfolgen; bei Ablehnungen sind nachvollziehbare Gründe mitzuteilen.

Ablehnungsgründe

Eine Ablehnung kommt insbesondere bei Geheimhaltungsinteressen, fehlenden Nutzungsrechten, entgegenstehenden Rechten Dritter, datenschutzrechtlichen Beschränkungen oder Sicherheitsinteressen in Betracht.

Rechtsschutz

Gegen belastende Entscheidungen bestehen regelmäßig Möglichkeiten der Überprüfung durch zuständige Stellen oder Gerichte. Die konkreten Wege richten sich nach dem jeweiligen nationalen Verfahrensrecht.

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten

Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Urheberrechtliche oder leistungsschutzrechtliche Positionen öffentlicher Stellen oder Dritter bleiben zu beachten. Bestehende Schutzrechte können die Weiterverwendung begrenzen oder besondere Lizenzbedingungen erforderlich machen.

Datenschutz

Personenbezogene Daten unterliegen besonderen Schutzvorgaben. Eine Weiterverwendung kommt nur in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen in Betracht, etwa durch Anonymisierung oder auf anderer zulässiger Grundlage.

Informationsfreiheitsrecht und Open-Data-Politik

Informationsfreiheitsgesetze regeln primär den Zugang. Das Informationsweiterverwendungsgesetz ergänzt dies um die Nutzung der Informationen. Open-Data-Strategien fördern die proaktive Veröffentlichung in offenen Formaten und unterstützen die praktische Umsetzung.

Praxisrelevante Konstellationen

Beispiele für typische Datenkategorien

Häufig nachgefragt sind Geodaten, Haushalts- und Statistikdaten, Verkehrs- und Fahrplandaten, Umwelt- und Wetterdaten sowie Register- und Verwaltungsdaten. Die konkrete Verfügbarkeit, der Umfang der Nutzungsrechte und etwaige Entgelte richten sich nach den jeweils geltenden Regelungen und Lizenzen.

Europäischer Rahmen

Europäische Weiterentwicklungen

Die nationalen Informationsweiterverwendungsgesetze beruhen auf EU-Vorgaben, die im Laufe der Jahre fortentwickelt wurden. Die jüngeren Entwicklungen setzen verstärkt auf offene Formate, maschinenlesbare Bereitstellung, Transparenz der Bedingungen und bestimmte Datenkategorien von herausgehobener wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bedeutung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt das Informationsweiterverwendungsgesetz in Deutschland noch?

In Deutschland wurde das frühere Gesetz zur Informationsweiterverwendung durch eine modernisierte Rechtsgrundlage zur Datennutzung abgelöst. Der Begriff wird im deutschen Kontext daher vor allem historisch verwendet. In anderen Ländern kann das Gesetz weiterhin unter dieser Bezeichnung gelten.

Worin liegt der Unterschied zwischen Informationszugang und Informationsweiterverwendung?

Informationszugang betrifft das Recht, Einsicht in amtliche Informationen zu erhalten. Informationsweiterverwendung regelt, wie bereits zugängliche Informationen erneut genutzt, verarbeitet und verbreitet werden dürfen. Beide Bereiche sind rechtlich getrennt, ergänzen sich jedoch.

Fallen personenbezogene Daten unter die Informationsweiterverwendung?

Personenbezogene Daten unterliegen strengen Schutzvorgaben. Eine Weiterverwendung ist nur zulässig, wenn die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind oder die Daten entsprechend aufbereitet wurden, etwa durch Anonymisierung.

Dürfen für die Nutzung öffentlicher Informationen Entgelte verlangt werden?

Entgelte können vorgesehen sein, müssen jedoch gesetzlichen Rahmenbedingungen genügen und transparent sein. Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen öffentlicher Zugänglichkeit und Kostendeckung. In neueren Regelungen sind bestimmte Datenkategorien verstärkt unentgeltlich und in offenen Formaten vorgesehen.

Sind exklusive Lizenzen zulässig?

Exklusive Nutzungsrechte sind grundsätzlich untersagt, da sie Wettbewerb und Vielfalt der Nutzung beeinträchtigen können. Zulässig sind Ausnahmen nur in eng begrenzten, sachlich gerechtfertigten Fällen und unter Transparenzanforderungen.

Welche Rolle spielen Lizenzen bei der Weiterverwendung?

Lizenzen legen die Bedingungen der Nutzung fest, etwa Namensnennung, Weitergabepflichten oder Beschränkungen. Standardisierte, leicht verständliche Lizenzen erhöhen Rechtssicherheit und erleichtern die Weitergabe und Kombination von Daten.

Was geschieht, wenn Rechte Dritter an den Informationen bestehen?

Bestehen an Informationen Rechte Dritter, kann die Weiterverwendung eingeschränkt sein. In solchen Fällen ist eine Nutzung nur im Rahmen der bestehenden Rechte und gegebenenfalls nach gesonderter Erlaubnis möglich.

Welche öffentlichen Stellen sind typischerweise erfasst?

Erfasst sind im Regelfall Behörden und andere öffentliche Einrichtungen. Je nach nationaler Ausgestaltung können auch öffentliche Unternehmen einbezogen sein. Bestimmte Bereiche sind häufig ausgenommen, etwa der Rundfunk oder Teile des Kultur- und Bildungssektors, soweit nicht ausdrücklich einbezogen.