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Informationsrecht


Begriff und Grundlagen des Informationsrechts

Das Informationsrecht ist ein interdisziplinärer Rechtsbereich, der alle rechtlichen Vorschriften und Regelungen umfasst, die sich mit der Gewinnung, Verarbeitung, Nutzung, Übermittlung und dem Schutz von Informationen befassen. Als Querschnittsmaterie erstreckt sich das Informationsrecht über mehrere Rechtsgebiete und ist in zahlreichen nationalen und internationalen Rechtsquellen verankert. Es trägt dem wachsenden Stellenwert von Information als rechtlich geschütztem Gut in Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung Rechnung.

Definition und Bedeutung

Informationsrecht bezeichnet die Gesamtheit der Normen, die das Recht auf Information, den Zugang zu Informationen, den Umgang mit Daten und deren Schutz sowie die Informationspflichten und -befugnisse regeln. Es betrifft sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen, Behörden und sonstige Organisationen. Die zentrale Bedeutung des Informationsrechts resultiert aus der fortschreitenden Digitalisierung und der gestiegenen Bedeutung von Daten in nahezu allen Lebensbereichen.

Geschichtliche Entwicklung

Die Entwicklung des Informationsrechts ist eng mit dem technischen Fortschritt und der Digitalisierung verbunden. Während der Schutz von Informationen bereits im klassischen Medienrecht und Datenschutzrecht angelegt war, erhielt das Informationsrecht mit dem Aufkommen von Informationstechnologien, dem Internet und den Sozialen Medien einen eigenständigen Charakter. Gesetzgeber reagierten mit neuen Regelungen im Datenschutz, im Urheberrecht, im Recht auf Informationszugang und im Telekommunikationsrecht auf die neuen Herausforderungen.

Teilgebiete des Informationsrechts

Das Informationsrecht gliedert sich in verschiedene Teilbereiche, die jeweils spezifische Aspekte der Informationsverarbeitung und -nutzung regeln.

Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht bildet einen wesentlichen Bestandteil des Informationsrechts. Es regelt den Schutz personenbezogener Daten und stellt sicher, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage erfolgt. Die wichtigsten Regelungswerke sind:

  • Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union
  • Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland

Diese Normen definieren die Rechte der betroffenen Personen, etwa das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung von Daten, und normieren die Pflichten der datenverarbeitenden Stellen.

Recht auf Informationszugang

Ein weiteres zentrales Teilgebiet ist das Recht auf Informationszugang. Es begründet den Anspruch von Bürgerinnen und Bürgern auf Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen. Wichtige Regelungswerke in Deutschland sind in diesem Zusammenhang:

  • Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes und entsprechende Landesgesetze
  • Das Umweltinformationsgesetz (UIG)
  • Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Diese Gesetze regeln den Umfang, die Voraussetzungen und die Ausnahmen des Informationszugangs zu behördlichen Informationen zur Sicherung von Transparenz und demokratischer Kontrolle.

Kommunikations- und Medienrecht

Das Kommunikationsrecht umfasst Vorschriften zur Regulierung von Telekommunikation, Postwesen und elektronischen Kommunikationsdiensten. Wichtige Gesetze sind hier:

  • Das Telekommunikationsgesetz (TKG)
  • Das Telemediengesetz (TMG)
  • Der Rundfunkstaatsvertrag (Medienstaatsvertrag – MStV)

Das Medienrecht wiederum regelt die Rahmenbedingungen für Presse, Rundfunk und Telemedien und schützt die Pressefreiheit, Meinungsfreiheit sowie Persönlichkeitsrechte.

Urheber- und Immaterialgüterrecht

Das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte schützen die Rechte von Urhebern und sonstigen Rechteinhabern an ihren Werken und Leistungen. Zu den wichtigsten Gesetzen zählen:

  • Das Urheberrechtsgesetz (UrhG)
  • Das Designgesetz (DesignG)
  • Das Markengesetz (MarkenG)
  • Das Patentgesetz (PatG)

Im Kontext des Informationsrechts ist insbesondere der digitale Schutz geistigen Eigentums von Bedeutung, etwa bei der Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung von Werken im Internet.

IT-Sicherheitsrecht und Geheimnisschutz

Das IT-Sicherheitsrecht dient dem Schutz von Informationen und Daten vor unbefugtem Zugriff, Manipulation oder Verlust durch technische und organisatorische Maßnahmen. Zu nennen sind unter anderem:

  • Das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG)
  • Die Vorschriften zur Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)

Grundrechte und Informationsrecht

Das Informationsrecht steht in engem Zusammenhang mit verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten. Zu den wichtigsten Grundrechten zählen:

  • Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG)
  • Die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 GG)
  • Das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG)
  • Das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Diese Grundrechte gewährleisten nicht nur den Schutz persönlicher Informationen, sondern auch einen freien Zugang zu Informationen, sowie die Teilnahme am gesellschaftlichen Informationsaustausch.

Internationales Informationsrecht und EU-Recht

Die stark grenzüberschreitende Nutzung von Informationen und digitalen Diensten erfordert zunehmend internationale und europäische Regelungen. Besonders das Recht der Europäischen Union prägt das Informationsrecht durch folgende Richtlinien und Verordnungen maßgeblich:

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • E-Privacy-Verordnung (im Gesetzgebungsverfahren)
  • Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen (EU 2016/943)
  • Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie)

Auch völkerrechtliche Verträge, beispielsweise im Rahmen der UNESCO oder WTO, enthalten relevante Bestimmungen zum internationalen Informationsaustausch und -schutz.

Herausforderungen und aktuelle Entwicklungen

Die aktuelle Entwicklung im Informationsrecht ist geprägt durch fortschreitende Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Big Data sowie die zunehmende transnationale Vernetzung. Zentrale Herausforderungen bestehen im Schutz der Privatsphäre, der Datenportabilität, der Bekämpfung von Cyberkriminalität sowie der Sicherstellung von Transparenz und demokratischer Kontrolle. Gesetzgeber und Gerichte stehen vor der Aufgabe, das Informationsrecht kontinuierlich an neue technische und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.

Fazit

Das Informationsrecht bildet eine dynamische und komplexe Rechtsmaterie, die zahlreiche Rechtsbereiche miteinander verknüpft und ständigem Wandel unterliegt. Es schafft den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Informationen in einer zunehmend vernetzten und datengetriebenen Welt. Zentrale Anliegen des Informationsrechts sind der Schutz individueller Rechte, die Gewährleistung von Transparenz, die Sicherung der Informationsfreiheit und der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Aufgrund seiner Vielschichtigkeit kommt der Kenntnis und Beachtung des Informationsrechts in allen gesellschaftlichen Bereichen stetig steigende Bedeutung zu.

Häufig gestellte Fragen

Wann und unter welchen Voraussetzungen dürfen personenbezogene Daten im Rahmen des Informationsrechts weitergegeben werden?

Die Weitergabe personenbezogener Daten ist im deutschen Informationsrecht, insbesondere durch die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), streng reglementiert. Eine Weitergabe ist grundsätzlich nur zulässig, wenn eine rechtliche Grundlage besteht. Dazu zählt in erster Linie die Einwilligung der betroffenen Person, welche freiwillig, informiert und unmissverständlich erfolgen muss. Alternativ kann die Verarbeitung ermöglicht werden, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrags, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person überwiegen. Für Behörden existieren spezielle Regelungen, die beispielsweise eine Übermittlung zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben oder aufgrund spezieller Gesetzesvorschriften wie dem IFG (Informationsfreiheitsgesetz) oder dem UIG (Umweltinformationsgesetz) erlauben können. Besondere Anforderungen gelten für besonders schützenswerte Daten, z. B. Gesundheitsdaten; hier ist meist eine ausdrückliche Einwilligung oder eine besondere gesetzliche Grundlage erforderlich. Bei jeder Übermittlung ist zudem das Prinzip der Datenminimierung einzuhalten, das heißt, es dürfen nur solche Daten weitergegeben werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.

Unter welchen Bedingungen ist die Auskunftspflicht öffentlicher Stellen im Informationsrecht eingeschränkt?

Die Auskunftspflicht öffentlicher Stellen, etwa auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), ist durch verschiedene Schutzinteressen begrenzt. Zu den wichtigsten Einschränkungen zählen der Schutz personenbezogener Daten Dritter, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Sicherheitsinteressen des Bundes oder der Länder, sowie das öffentliche Interesse an Geheimhaltung, z. B. im Rahmen von Ermittlungen oder bei der Gefährdung von internationalen Beziehungen. Ebenso sind interne Entscheidungsprozesse innerhalb von Behörden in bestimmten Phasen geschützt, um die Unabhängigkeit der Verwaltung zu wahren. Im Einzelfall muss eine umfassende Interessenabwägung erfolgen, wobei die Transparenz- und Informationsinteressen gegen die schutzwürdigen Interessen abgewogen werden. Die Ablehnung eines Auskunftsersuchens hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und zu begründen; der Antragsteller kann anschließend den Rechtsweg beschreiten.

Welche rechtlichen Folgen drohen bei einer unzulässigen Informationsverweigerung durch Behörden?

Verweigern Behörden aus rechtswidrigen Gründen die Herausgabe von Informationen beziehungsweise Auskünfte, drohen rechtliche Konsequenzen. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen und anschließend eine verwaltungsgerichtliche Klage auf Informationszugang zu erheben. Gerichte prüfen dabei, ob die Verweigerung sachlich und rechtlich gerechtfertigt ist. Wird ein behördliches Fehlverhalten festgestellt, kann dies zur gerichtlichen Anordnung der Auskunft oder Herausgabe führen. Zusätzlich können interne disziplinarische und dienstrechtliche Maßnahmen gegen verantwortliche Amtsträger eingeleitet werden. In begründeten Fällen, insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verweigerung, können auch Schadenersatzansprüche gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG entstehen.

Welche Fristen gelten für die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz?

Unter dem IFG ist die antragstellende Behörde verpflichtet, das Auskunftsersuchen in der Regel unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Antragseingang zu bearbeiten (§ 7 Abs. 5 IFG). In besonders komplexen Fällen oder wenn Informationen Dritter betroffen sind, kann diese Frist auf bis zu zwei Monate verlängert werden; die Behörde ist jedoch verpflichtet, die Antragsteller über die Fristverlängerung und deren Gründe zu informieren. Bei Untätigkeit oder Verzögerung besteht die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Das UIG und das VIG regeln ähnliche Fristvorgaben mit leichten Abweichungen.

Können Unternehmen auf den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im Rahmen von Auskunftsersuchen bestehen?

Ja, Unternehmen können sich im Rahmen des Informationsrechts, insbesondere bei Anfragen nach dem IFG, auf den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen berufen. Gemäß § 6 IFG ist die Offenlegung von Informationen ausgeschlossen, soweit dadurch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritter preisgegeben würden. Die Behörde ist verpflichtet, die betroffenen Unternehmen vor einer beabsichtigten Herausgabe der Informationen anzuhören und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Abwägung erfolgt im Einzelfall, wobei das öffentliche Interesse an Transparenz gegen das berechtigte Geheimhaltungsinteresse des Unternehmens abzuwägen ist. Bei widerrechtlicher Offenlegung bestehen für das betroffene Unternehmen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz.

Welche Formen der Rechtsdurchsetzung stehen bei Verletzungen des Informationsrechts zur Verfügung?

Bei Verletzungen des Informationsrechts stehen unterschiedliche Rechtschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Primär kann gemäß den Verwaltungsverfahrensgesetzen Widerspruch gegen ablehnende oder unterlassene behördliche Entscheidungen eingelegt werden. Im Anschluss ist die verwaltungsgerichtliche Klage möglich, mit der der Informationszugang eingefordert werden kann. Parallel dazu besteht unter bestimmten Umständen ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, falls eine Eilbedürftigkeit nachgewiesen werden kann. Ergänzend dazu sichert das Datenschutzrecht (DSGVO) den Betroffenen das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu. Im Falle der Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder des Datenschutzes kann zudem der Zivilrechtsweg beschritten und gegebenenfalls Schadensersatz verlangt werden.