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Indirekte Stellvertretung

Begriff und Grundlagen der Indirekten Stellvertretung

Die indirekte Stellvertretung ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht, der eine besondere Form des Handelns im fremden Namen beschreibt. Im Gegensatz zur direkten Stellvertretung tritt die handelnde Person (der sogenannte Vertreter) nicht offen im Namen einer anderen Person (dem Vertretenen) auf, sondern schließt Rechtsgeschäfte im eigenen Namen ab. Die wirtschaftlichen Folgen dieser Geschäfte sollen jedoch letztlich einer anderen Person zugutekommen.

Abgrenzung zur Direkten Stellvertretung

Bei der direkten Stellvertretung handelt eine Person ausdrücklich für einen anderen und gibt dies auch nach außen zu erkennen. Die rechtlichen Wirkungen des Geschäfts treffen unmittelbar den Vertretenen. Bei der indirekten Stellvertretung hingegen bleibt die handelnde Person zunächst selbst Vertragspartner und verpflichtet sich gegenüber dem Dritten persönlich. Erst durch weitere rechtliche Schritte werden die Rechte oder Pflichten an den eigentlich Begünstigten übertragen.

Beispiel für Indirekte Stellvertretung

Ein typisches Beispiel ist das Handeln eines Kommissionärs: Dieser kauft Waren im eigenen Namen, aber auf Rechnung eines Auftraggebers. Der Verkäufer weiß nichts vom Auftraggeber; erst später werden die gekauften Waren oder Rechte an diesen weitergegeben.

Rechtliche Wirkungen und Besonderheiten

Vertragsabschluss bei Indirekter Stellvertretung

Der Vertreter schließt das Geschäft mit einem Dritten ab, ohne dessen Wissen über den eigentlichen Hintermann. Rechtlich wird dabei zunächst nur ein Verhältnis zwischen dem Vertreter und dem Dritten begründet. Der Vertretene erhält keine unmittelbaren Ansprüche oder Verpflichtungen aus diesem Geschäft gegenüber dem Dritten.

Übertragung von Rechten und Pflichten auf den Vertretenen

Um das wirtschaftliche Ergebnis an den Vertretenen weiterzugeben, sind zusätzliche rechtliche Schritte erforderlich – etwa eine Abtretung von Forderungen oder eine Übereignung von Sachen durch den Vertreter an den Vertretenen.

Sonderfälle: Treuhandverhältnisse und Kommissionsgeschäfte

In bestimmten Konstellationen wie bei Treuhandverhältnissen oder Kommissionsgeschäften wird häufig indirekt vertreten: Hier übernimmt der Treuhänder beziehungsweise Kommissionär Geschäfte in eigenem Namen, aber zum Nutzen eines anderen.

Anwendungsbereiche in der Praxis

Kauf- und Dienstleistungsverträge

Indirekte Stellvertretungen finden sich oft beim Erwerb von Gegenständen für andere Personen sowie bei Dienstleistungen, wenn Diskretion gewahrt bleiben soll oder bestimmte rechtliche Vorgaben einzuhalten sind.

Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher

Für Privatpersonen kann diese Form relevant sein, wenn sie beispielsweise jemanden beauftragen, etwas zu kaufen oder Verträge abzuschließen – etwa um anonym zu bleiben oder weil sie selbst nicht auftreten möchten.

Häufig gestellte Fragen zur Indirekten Stellvertretung

Was unterscheidet die indirekte von der direkten Stellvertretung?

Bei der indirekten Variante handelt jemand zwar im Interesse einer anderen Person, tritt aber nach außen als eigene Vertragspartei auf; bei direkter erfolgt das Handeln ausdrücklich erkennbar für einen Anderen.

Muss ein Vertragspartner wissen, dass er es mit einem Vertreter zu tun hat?

Nein; gerade kennzeichnet es die indirekte Form, dass diese Information nicht offengelegt wird.

Können Rechte aus einem solchen Geschäft direkt vom Begünstigten geltend gemacht werden?

Zunächst stehen alle Rechte nur dem Handelnden zu; erst nach Übertragung kann auch der Begünstigte Ansprüche geltend machen.

Ist eine Vollmacht erforderlich?

Eine ausdrückliche Vollmacht ist nicht zwingend notwendig; entscheidend ist vielmehr das Innenverhältnis zwischen beiden Beteiligten.
Eine ausdrückliche Vollmacht ist nicht zwingend notwendig; entscheidend ist vielmehr das Innenverhältnis zwischen beiden Beteiligten.