Legal Wiki

in fraudem legis

Begriffserklärung: in fraudem legis

Der Ausdruck in fraudem legis stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt „zum Nachteil des Gesetzes“ oder „unter Umgehung des Gesetzes“. Im rechtlichen Kontext beschreibt dieser Begriff Handlungen, die zwar formal den Wortlaut eines Gesetzes einhalten, jedoch dessen Sinn und Zweck gezielt umgehen. Das Ziel solcher Handlungen ist es, sich Vorteile zu verschaffen oder Pflichten zu vermeiden, die das Gesetz eigentlich verhindern oder auferlegen möchte.

Bedeutung und Anwendungsbereiche von in fraudem legis

In vielen Rechtsordnungen wird der Grundsatz anerkannt, dass nicht nur der Buchstabe des Gesetzes zählt, sondern auch dessen Geist. Wer also versucht, durch geschickte Gestaltung von Verträgen oder anderen Rechtsgeschäften gesetzliche Regelungen zu umgehen – ohne sie direkt zu verletzen -, handelt möglicherweise in fraudem legis.

Anwendungsbeispiele im Alltag

Ein typisches Beispiel ist die sogenannte Scheingeschäftsgestaltung: Zwei Parteien schließen einen Vertrag ab, der nach außen hin legal erscheint. Tatsächlich dient er aber dazu, eine gesetzliche Vorschrift zu umgehen. Auch bei Steuervermeidungskonstruktionen kann es sich um eine Handlung in fraudem legis handeln.

Bedeutung für Verträge und Rechtsgeschäfte

Wenn ein Vertrag ausschließlich abgeschlossen wird, um eine gesetzliche Regelung auszuhebeln – etwa bestimmte Schutzvorschriften für Verbraucher -, kann dies als Umgehungsgeschäft gewertet werden. Solche Geschäfte sind häufig unwirksam oder werden so behandelt, als wären sie nie abgeschlossen worden.

Zielsetzung des Verbots von in fraudem legis-Handlungen

Das Verbot von Handlungen in fraudem legis soll sicherstellen, dass Gesetze nicht durch formale Tricks unterlaufen werden können. Es schützt damit den Willen des Gesetzgebers und sorgt dafür, dass rechtliche Vorschriften ihre beabsichtigte Wirkung entfalten können.

Sanktionen bei Verstößen gegen das Verbot der Umgehungshandlung

Wird festgestellt, dass jemand bewusst ein Geschäft zum Zwecke der gesetzlichen Umgehung vorgenommen hat (in fraudem legis-Handlung), kann dies verschiedene Folgen haben: Das betreffende Geschäft kann als unwirksam angesehen werden; zudem können weitere rechtliche Konsequenzen drohen – etwa Rückabwicklung bereits erfolgter Leistungen.

Bedeutung für Privatpersonen und Unternehmen

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen müssen darauf achten, dass ihre Gestaltungen nicht allein darauf abzielen dürfen,
bestehende Gesetze auszutricksen. Andernfalls riskieren sie erhebliche Nachteile bis hin zur Nichtigkeit ihrer Vereinbarungen.
Die Beurteilung einer Handlung als in fraudem legis
hängt stets vom Einzelfall ab; maßgeblich sind dabei insbesondere Motivlage sowie äußere Gestaltung des Geschäfts.

Kurzüberblick: Abgrenzungen zu ähnlichen Begriffen

  • Scheingeschäft: Ein Geschäft wird nur zum Schein abgeschlossen; tatsächlich besteht keine Absicht zur Umsetzung.
  • Sittenwidrigkeit: Ein Geschäft verstößt gegen grundlegende Wertvorstellungen.
  • Nichtigkeit wegen Formmangels: Das Geschäft scheitert an fehlender Einhaltung vorgeschriebener Formen.
  • Missbrauchstatbestände: Hierbei geht es um Ausnutzung einer rechtlichen Position entgegen dem eigentlichen Zweck.
  • Lückenlose Anwendung: Im Unterschied dazu zielt in 
    fraudem 
    legis
    auf bewusste Umgehungsstrategien ab.

Häufig gestellte Fragen zum Thema in fraudem legis (FAQ)

Was bedeutet „in 
fraudem 
legis“ im Recht?

„In frauden legist“ bezeichnet Handlungen oder Gestaltungen,
die zwar formal mit dem Wortlaut eines Gesetzes vereinbar erscheinen,
aber gezielt dessen Sinn und Zweck unterlaufen sollen. 


< h3 >Wann liegt eine Handlung „in fraudem legisl“ vor?

< p >Eine solche Handlung liegt vor,
wenn jemand bewusst versucht,
durch bestimmte Maßnahmen die Anwendung eines gesetzlichen Gebots
oder Verbots zu vermeiden,
ohne das betreffende Gesetz direkt zu brechen.< / p >


< h3 >Welche Folgen hat ein Verhalten „in fraudem legisl“?< / h3 >

< p >Handelt jemand „in fraudem legisl“,
kann das betroffene Rechtsgeschäft ganz oder teilweise unwirksam sein.& nbsp ;
Zudem können weitere rechtliche Konsequenzen wie Rückabwicklung entstehen.< / p >


< h3 >Wie unterscheidet sich „Umgehungsgeschäft“
von einem Scheingeschäft?< / h3 >

< p >Beim Umgehungsgeschäft (“ in frauden legist“)
wird ein echtes Geschäft geschlossen,
um eine gesetzliche Regel auszutricksen.& nbsp ;
Beim Scheingeschäft fehlt hingegen bereits ernsthafte Absicht zur Durchführung.< / p >


< h3 >Kann auch unbeabsichtigt “ in frauden legist“
gehandelt werden?< / h3 >< p >
In aller Regel setzt man voraus,& nbsp ;
dass zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt wurde;& nbsp ;
reine Unkenntnis führt meist nicht zur Annahme einer solchen Handlung.< / p >< !--Frage6-- >< h ³ &gt ; Welche Rolle spielt die Motivation beim Vorliegen einer Handlung " i n f r a u d e m l e g i s "?</ H³> <p> Die Motivation ist entscheidend: Nur wenn erkennbar ist,&amp ;#160 ;dass mit dem betreffenden Verhalten gezielt das jeweilige Gesetz umgangen werden sollte,&amp ;#160 ;liegt regelmäßig " i n f r a u d e m l e g i s " vor.</ P> <!--Frage7-->< H³> Gibt es typische Bereiche,&amp ;#160 ;wo " I n f r a u d e m l e g i s " besonders relevant ist?</H³> <p>" I n f r a u d e m l e g i s " spielt häufig bei Vertragsgestaltungen,&amp ;#160 ; im Steuerrecht sowie im Arbeitsrecht eine Rolle.&amp ;#160 ; Auch im Gesellschaftsrecht kommt dieser Grundsatz oft zur Anwendung.</P >