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Impfpass

Begriff und rechtliche Einordnung des Impfpasses

Der Impfpass ist ein personenbezogenes Gesundheitsdokument, das erhaltene Schutzimpfungen und bestimmte Prophylaxen dokumentiert. Er dient als Nachweis gegenüber Behörden, Einrichtungen und sonstigen berechtigten Stellen, etwa bei Reisen, beim Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen oder im Gesundheitswesen. Rechtlich ist der Impfpass ein Beweismittel über medizinische Tatsachen, das sensible Gesundheitsdaten enthält und besonderen Datenschutzanforderungen unterliegt.

Funktion und Formen des Impfpasses

Papierbasierter Impfpass (Internationaler Impfausweis)

Weit verbreitet ist der internationale papierbasierte Impfausweis nach einem weltweit anerkannten Muster. Er wird oft als „gelber Impfpass“ bezeichnet und enthält standardisierte Felder für personenbezogene Angaben, Impfstoffdaten, Stempel der impfenden Stelle und Unterschriften. Für bestimmte Impfungen, die für die Einreise in einzelne Staaten erforderlich sein können, ist dieser Ausweis das maßgebliche Dokument.

Digitale Impf- und Genesenennachweise

Neben der Papierform existieren digitale Nachweise, die beispielsweise über QR-Codes verifiziert werden können. Deren Einsatz und Anerkennung beruhen auf zeitlich oder sachlich befristeten Regelungen, die je nach Land und Zweck variieren können. Der papierbasierte internationale Impfausweis bleibt davon unberührt und wird weiterhin als Nachweis genutzt.

Form- und Inhaltsanforderungen

Einträge müssen nach allgemein anerkannten medizinischen Dokumentationsstandards nachvollziehbar sein. Üblich sind:

  • Identifizierende Angaben zur geimpften Person
  • Bezeichnung des Impfstoffs, Chargennummer und Herstellangaben
  • Datum der Impfung und ggf. Fälligkeit weiterer Dosen
  • Stempel und Unterschrift der impfenden Stelle

Für bestimmte international relevante Impfungen können zusätzliche Formvorgaben gelten, etwa für Einreiseanforderungen einzelner Staaten.

Ausstellungs- und Eintragungsbefugnisse

Berechtigte Stellen

Eintragungen nehmen in der Regel approbierte Ärztinnen und Ärzte, öffentliche Impfstellen sowie sonstige nach nationalem Recht zur Impfung befugte Personen vor. Für digitale Zertifikate können weitere autorisierte Stellen beteiligt sein, die zur Erstellung verifizierbarer Nachweise zugelassen sind.

Verantwortung für Richtigkeit

Die ausstellende oder eintragende Stelle ist für die inhaltliche Richtigkeit der Dokumentation verantwortlich. Unzutreffende oder unvollständige Angaben können haftungs- oder aufsichtsrechtliche Konsequenzen haben. Die betroffene Person ist Trägerin des Dokuments und bewahrt es auf.

Besitz, Aufbewahrung und Zugriffsrechte

Zuordnung und Verfügungsbefugnis

Der Impfpass ist der betroffenen Person zugeordnet. Bei Minderjährigen verwalten regelmäßig Sorgeberechtigte das Dokument. Eine Überlassung an Dritte erfolgt nur, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht oder eine wirksame Einwilligung vorliegt.

Einsichts- und Vorlagebefugnisse

Der Impfpass darf nur solchen Stellen vorgelegt oder zugänglich gemacht werden, die hierfür eine rechtliche Befugnis besitzen oder wenn die betroffene Person dem Zugriff zustimmt. Anlassbezogene Konstellationen können umfassen:

  • Einreise- und Grenzformalitäten einzelner Staaten
  • Aufnahme oder Teilnahme in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen
  • Nachweise in sensiblen Tätigkeitsbereichen, etwa im Gesundheitswesen

Eine generelle, anlasslose Vorlagepflicht gegenüber Privaten besteht nicht.

Datenschutz und Datensicherheit

Im Impfpass enthaltene Informationen sind Gesundheitsdaten und unterliegen strengen Vertraulichkeits- und Schutzanforderungen. Verarbeitung, Einsichtnahme, Speicherung oder Kopien setzen eine gesetzliche Grundlage oder eine freiwillige, informierte Einwilligung voraus. Es gilt der Grundsatz der Datenminimierung: Erhoben oder weitergegeben werden nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Angaben.

Verwendungskontexte und rechtliche Folgen

Reise- und Grenzformalitäten

Einzelne Staaten verlangen für die Einreise Nachweise über bestimmte Impfungen. Der internationale Impfausweis ist hierfür das maßgebliche Dokument, soweit die jeweiligen Staaten ihn anerkennen. Umfang und Inhalt der Anforderungen bestimmen die Einreiseregeln des Ziellandes.

Gemeinschaftseinrichtungen

Für bestimmte Gemeinschaftseinrichtungen kann der Nachweis eines Impfschutzes oder einer Immunität vorgesehen sein. Der Impfpass dient als üblicher Nachweis. Ohne entsprechenden Nachweis können rechtliche Einschränkungen bei der Aufnahme oder Teilnahme vorgesehen sein.

Tätigkeitsbezogene Nachweise

In sensiblen Bereichen, insbesondere mit Bezug zu vulnerablen Personengruppen, können Nachweispflichten bestehen. Deren Umfang, Form und Dauer ergeben sich aus spezialgesetzlichen Regelungen oder behördlichen Vorgaben.

Folgen fehlender Nachweise

Wo ein Nachweis rechtlich vorausgesetzt ist, kann das Fehlen zu Benachteiligungen im konkreten Verfahren führen, etwa zur Versagung des Zugangs oder zu sonstigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen. Diese Folgen sind zweck- und bereichsspezifisch ausgestaltet.

Fälschungsschutz, Missbrauch und Sanktionen

Beweiswert und Urkundeneigenschaft

Der Impfpass hat Beweisfunktion für medizinische Tatsachen. Unverfälschte Einträge durch berechtigte Stellen besitzen einen hohen Beweiswert. Unregelmäßigkeiten bei Stempeln, Signaturen oder QR-Codes können Zweifel an der Echtheit begründen.

Herstellung, Verwendung und Erwerb falscher Nachweise

Die Herstellung, der Erwerb oder die Verwendung gefälschter oder unrichtiger Impfpässe bzw. Zertifikate ist unzulässig und kann straf- oder ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für an der Ausstellung Beteiligte kommen berufs- und aufsichtsrechtliche Folgen in Betracht.

Internationale Aspekte

Anerkennung des Internationalen Impfausweises

Der internationale Impfausweis folgt einem global gebräuchlichen Muster und wird in vielen Staaten als Nachweis anerkannt. Die konkrete Anerkennung und die Anforderungen an Sprache, Form und Inhalt richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Staates oder der jeweiligen Organisation.

Ausländische Einträge und Übersetzungen

Einträge aus dem Ausland können anerkannt werden, wenn sie die notwendigen Angaben enthalten und einer anerkannten Form entsprechen. In bestimmten Fällen kann eine beglaubigte Übersetzung oder eine Bestätigung durch eine berechtigte Stelle verlangt werden.

Verlust, Ersatz und Berichtigung

Ersatzdokumente und Rekonstruktion

Bei Verlust oder Beschädigung kann ein Ersatzdokument erstellt werden. Einträge können anhand vorhandener ärztlicher Unterlagen, Impfregister oder anderer Nachweise rekonstruiert werden, soweit diese verfügbar sind. Der Ersatz wird durch berechtigte Stellen dokumentiert.

Berichtigung fehlerhafter Einträge

Fehlerhafte oder unvollständige Einträge können durch die zuständige, zur Dokumentation befugte Stelle berichtigt werden. Korrekturen werden nachvollziehbar vorgenommen, sodass der ursprüngliche Dokumentationsvorgang erkennbar bleibt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist der Besitz eines Impfpasses verpflichtend?

Ein allgemeiner Besitzzwang besteht nicht. In bestimmten Situationen kann jedoch ein Nachweis über Impfungen erforderlich sein, etwa bei Einreise in einzelne Staaten oder beim Zugang zu bestimmten Einrichtungen. Der Impfpass dient in solchen Fällen als üblicher Nachweis.

Wer darf Eintragungen im Impfpass vornehmen?

Eintragungen nehmen Personen oder Stellen vor, die zur Durchführung und Dokumentation von Impfungen befugt sind. Dazu gehören insbesondere Ärztinnen und Ärzte sowie öffentliche Impfstellen. Unbefugte Eintragungen sind unwirksam und können rechtliche Folgen haben.

Darf ein Arbeitgeber Einsicht in den Impfpass verlangen?

Ein generelles Einsichtsrecht besteht nicht. Eine Einsicht ist nur zulässig, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht oder eine wirksame, freiwillige Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Bereichsspezifische oder zeitlich befristete Regelungen können abweichende Vorgaben enthalten.

Welche Konsequenzen hat die Fälschung eines Impfpasses?

Die Herstellung, Beschaffung oder Verwendung gefälschter oder unrichtiger Nachweise ist unzulässig und kann straf- sowie ordnungsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Beteiligte Berufsangehörige müssen zudem mit berufs- und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen rechnen.

Werden ausländische Impfpässe anerkannt?

Ausländische Nachweise können anerkannt werden, wenn sie die erforderlichen Angaben enthalten und einer anerkannten Form entsprechen. Je nach Zweck kann eine Übersetzung oder Bestätigung verlangt werden. Maßgeblich sind die Anforderungen der jeweiligen Stelle oder des Ziellandes.

Was gilt bei Verlust des Impfpasses?

Bei Verlust kann ein Ersatzdokument erstellt werden. Einträge werden, soweit möglich, anhand vorhandener Unterlagen oder Register rekonstruiert und durch berechtigte Stellen im Ersatzdokument dokumentiert.

Darf eine Schule oder Kita den Impfpass kopieren?

Das Anfertigen einer Kopie ist eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten und nur zulässig, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht oder eine wirksame Einwilligung vorliegt. Zudem gilt der Grundsatz der Datenminimierung und eine zweckgebundene Aufbewahrung.