Legal Lexikon

Impfpass


Begriff und rechtliche Grundlagen des Impfpasses

Definition und Abgrenzung

Der Impfpass, auch Impfausweis genannt, ist ein personenbezogenes Dokument, das von einer befugten Stelle ausgestellt wird und den Nachweis über durchgeführte Schutzimpfungen einer Person enthält. In Deutschland und vielen anderen Staaten ist der Impfpass Teil der individuellen medizinischen Dokumentation und unterliegt spezifischen rechtlichen Regelungen. Die Begriffe Impfpass, Impfausweis und Internationaler Impfausweis werden häufig synonym verwendet, wobei letzterer insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Reisen von Bedeutung ist.

Rechtliche Einordnung und Bedeutung

Der Impfpass dient nicht nur dem Gesundheitsschutz, sondern erfüllt vor allem auch eine besondere rechtliche Funktion: Er dokumentiert den Impfstatus einer Person verbindlich und kann in verschiedenen Bereichen – etwa im Kindergarten, an Arbeitsplätzen im Gesundheitswesen oder bei Auslandsreisen – als verbindlicher Nachweis gefordert werden. In Deutschland stellt der Impfpass keinen amtlichen Ausweis im klassischen Sinne dar, sondern gilt als medizinisches Dokument, das vorrangig von Gesundheitsbehörden, Arztpraxen oder anderen zur Durchführung von Impfungen berechtigten Personen ausgegeben wird. Grundlage für die Führung eines Impfausweises bildet § 22 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).


Gesetzliche Regelungen und Anforderungen

Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Der rechtliche Rahmen für den Impfpass findet sich insbesondere im Infektionsschutzgesetz. Gemäß § 22 IfSG ist der Nachweis von Schutzimpfungen und Prophylaxemaßnahmen in einem Impfausweis zu dokumentieren. Das Gesetz schreibt vor, dass jede Impfung unter Angabe des Impfstoffes, der Chargenbezeichnung, des Datums sowie der prüfenden Stelle zu dokumentieren ist. Die Eintragungen im Impfpass dürfen ausschließlich von zur Durchführung von Schutzimpfungen befugten Personen vorgenommen werden.

Übertragung auf digitale Impfnachweise

Mit der Weiterentwicklung technischer Möglichkeiten wurden auch digitale Impfnachweise eingeführt. Der digitale Impfpass beziehungsweise das digitale COVID-Zertifikat der EU stellt einen rechtlich anerkannten Nachweis dar, ist jedoch dem analogen Impfpass rechtlich gleichgestellt und folgt denselben regulatorischen Vorgaben.

Bedeutung im internationalen Recht

Die rechtliche Bedeutung des Impfpasses erstreckt sich insbesondere auf den internationalen Reiseverkehr. Der Internationale Impfausweis, dessen Form und Mindestinhalte nach den Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geregelt sind, ist in vielen Ländern Voraussetzung zum Grenzübertritt bei bestimmten Infektionen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Internationale Gesundheitsvorschrift (International Health Regulations, IHR) der WHO.


Funktion und Anforderungen im Gesundheitswesen

Zulässigkeit und Verbindlichkeit des Impfpasses

Im Rahmen der medizinischen Versorgung ist der Impfpass ein verbindliches Dokument zur Dokumentation präventiver Gesundheitsmaßnahmen. Im Falle von Streitigkeiten oder Zweifeln an der ordnungsgemäßen Durchführung einer Impfung gilt der Impfpass als Beweismittel. Die Einträge müssen den tatsächlichen Stand wiedergeben; eine Fälschung oder das Ausstellen unrichtiger Bescheinigungen ist nach § 277 Strafgesetzbuch (StGB) beziehungsweise § 279 StGB strafbar.

Datenschutzrechtliche Aspekte

Der Impfpass enthält sensible Gesundheitsdaten und unterliegt dem besonderen Schutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Verarbeitung, Speicherung oder Weitergabe von Impfpassdaten ist nur in dem Umfang zulässig, wie dies gesetzlich vorgesehen beziehungsweise durch Einwilligung der betroffenen Person gedeckt ist.

Aufbewahrung und Kontrolle

Die Aufbewahrung des Impfpasses obliegt grundsätzlich der geimpften Person selbst. Arbeitgeber, Schulen oder andere Institutionen dürfen den Impfpass nur im jeweils gesetzlich geregelten Umfang einsehen. Belange des Datenschutzes sind stets zu wahren; eine Pflicht zur Herausgabe besteht nicht, etwaige Ausnahmen sind gesetzlich exakt begrenzt geregelt.


Besonderheiten und aktuelle Entwicklungen

Impfpass als Zugangsvoraussetzung

In bestimmten Bereichen kann das Vorlegen eines Impfpasses rechtliche Voraussetzung für den Zugang sein, etwa zur Aufnahme in Kindertagesstätten nach § 20 Abs. 9 IfSG (Nachweis über eine Masernschutzimpfung). Gleiches gilt für Tätigkeiten im Gesundheitswesen oder bei Einreisebestimmungen einzelner Staaten.

Sanktionen bei Fälschung und Missbrauch

Die Vorlage gefälschter oder unrichtiger Impfpässe ist strafbar. Verstöße hiergegen ziehen Sanktionen nach dem Strafgesetzbuch und dem IfSG nach sich. In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Regelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie nochmals verschärft.


Internationale Harmonisierung und Standardisierung

WHO-Standard und Anerkennung im Ausland

Der Internationale Impfpass wird von der Weltgesundheitsorganisation standardisiert und weltweit abgestimmt. Für die Anerkennung ausländischer Impfpässe gelten jeweilige nationale Vorschriften, wobei der WHO-Internationale Impfausweis fast überall verbindlich akzeptiert wird.


Zusammenfassung

Der Impfpass ist ein rechtlich verbindliches Dokument zur Feststellung des Impfstatus einer Person. Seine Funktion und Bedeutung sind gesetzlich exakt geregelt, insbesondere im Infektionsschutzgesetz und durch internationale Festlegungen der WHO. Datenschutz und Fälschungsschutz sind zentrale rechtliche Aspekte. Der Impfpass spielt in der öffentlichen Gesundheit, im internationalen Personenverkehr und bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten eine bedeutende Rolle. Die rechtlichen Vorgaben bezüglich Ausstellung, Verwendung, Kontrolle und Schutz des Impfpasses sind angesichts der zunehmenden Bedeutung auch im digitalen Bereich einem stetigen Wandel und einer weitergehenden Präzisierung unterworfen.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist zur Ausstellung eines Impfpasses berechtigt?

Zur Ausstellung eines Impfpasses in Deutschland sind laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausschließlich zur Heilbehandlung befugte Ärzte (also approbierte Humanmediziner) oder unter deren Aufsicht tätige medizinische Fachkräfte befugt. Die Ausstellung eines Impfpasses durch nicht dazu berechtigte Personen, beispielsweise Apotheker oder Laien, ist unzulässig und kann unter Umständen sogar den Straftatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) erfüllen. Des Weiteren sind auch Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, wie etwa Gesundheitsämter, dazu berechtigt, sofern diese im Rahmen ihrer Aufgaben Impfungen durchführen. Die Ausstellung muss immer auf der Grundlage tatsächlich durchgeführter Impfungen erfolgen; eine rückwirkende Dokumentation ist nur gestattet, wenn diese durch entsprechende Nachweise (z. B. ärztliche Unterlagen) belegt ist.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Aufbewahrung und den Schutz des Impfpasses?

Der Impfpass ist ein personenbezogenes Dokument, das nach der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes als besonders schützenswertes Gesundheitsdokument gilt. Die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung des Impfpasses liegt primär beim Inhaber selbst. Ärzte, Kliniken oder andere ausstellende Stellen müssen Kopien oder erfasste Daten besonders schützen und dürfen diese nur unter strengen datenschutzrechtlichen Auflagen speichern oder weitergeben. Eine Herausgabe von Impfdaten an Dritte darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Impfausweisinhabers oder auf gesetzlicher Grundlage erfolgen, etwa bei behördlichen Ermittlungen. Im Falle des Verlusts sind keine Meldepflichten vorgeschrieben, allerdings sollte der Verlust zum Schutz vor Missbrauch dennoch angezeigt werden.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Fälschung oder Missbrauch eines Impfpasses?

Jede Manipulation, Fälschung oder unbefugte Ausstellung eines Impfpasses stellt in Deutschland eine Straftat dar und kann unter anderem nach § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 277 StGB (Fälschung von Gesundheitszeugnissen) und § 279 StGB (Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse) verfolgt werden. Die Sanktionen umfassen in schweren Fällen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Auch die bloße Nutzung eines gefälschten Impfpasses zum Erlangen von Vorteilen (z. B. Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen) ist strafbar. Seit 2021 stellt speziell das IfSG klar, dass auch der Gebrauch gefälschter Impfdokumente (Impfpass, digitales Impf-Zertifikat etc.) gesondert zu ahnden ist.

Unter welchen Bedingungen darf der Impfpass kontrolliert oder eingesehen werden?

Der Impfpass darf grundsätzlich nur mit Zustimmung des Inhabers eingesehen werden. Für bestimmte berufliche Tätigkeiten (z. B. im Gesundheitswesen oder bei Masernschutzimpfungen gemäß § 20 IfSG) kann eine gesetzliche Verpflichtung bestehen, einen gültigen Impfnachweis vorzulegen. Arbeitgeber dürfen den Impfpass nur in genau festgelegten Ausnahmefällen verlangen und die jeweiligen Vorgaben sind in spezialgesetzlichen Regelungen, wie dem IfSG, konkretisiert. Für Behörden und öffentliche Stellen gilt ebenso, dass Impfdaten grundsätzlich dem Datengeheimnis unterliegen und nur im Rahmen klar geregelter gesetzlicher Befugnisse eingesehen werden dürfen.

Welche rechtlichen Regelungen gelten bei Verlust oder Beschädigung des Impfpasses?

Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung des Impfpasses gibt es keine gesetzliche Meldepflicht an Behörden. Inhaber sollten sich jedoch möglichst an den Hausarzt oder die impfende Institution wenden, um auf Grundlage der vorliegenden ärztlichen Unterlagen einen Ersatzimpfpass zu erhalten. Rechtlich ist vorgesehen, dass nur solche Impfungen nachgetragen werden dürfen, die lückenlos und nachweisbar dokumentiert wurden (z. B. durch das Praxisarchiv oder elektronische Patientenakten). Ein eigenmächtiges Nachtragen ist sowohl für Privatpersonen als auch für Ärzte ausgeschlossen und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Dokumentationspflichten bestehen für Impfungen aus rechtlicher Sicht?

Laut § 22 IfSG sind Ärzte verpflichtet, alle durchgeführten Impfungen umgehend im Impfpass des Patienten zu dokumentieren. Neben dem Impfstoffnamen, Hersteller, Chargen-Nummer, dem Datum der Impfung und dem Namen der impfenden Person sowie deren Unterschrift gehören auch Stempel der Impfinstitution zu den vorgeschriebenen Angaben. Die Dokumentation dient unter anderem der rechtssicheren Nachweisbarkeit des Impfschutzes, der Nachverfolgbarkeit von Nebenwirkungen und der epidemiologischen Kontrolle durch das Gesundheitswesen. Eine Vernachlässigung der Dokumentationspflichten kann zu haftungsrechtlichen und berufsrechtlichen Konsequenzen für den Arzt führen.

Gibt es eine gesetzliche Impfpasspflicht in Deutschland?

Eine allgemeine Impfpasspflicht existiert in Deutschland nicht. Es gibt jedoch bereichsspezifische Vorschriften, in denen ein Impf- oder Immunitätsnachweis durch den Impfpass verlangt werden kann, insbesondere im Rahmen des Masernschutzgesetzes oder bei Reisetätigkeiten in bestimmte Länder (gemäß Internationalem Gesundheitsvorschriftenübereinkommen der WHO). In medizinischen Einrichtungen sind Arbeitgeber nach § 23a IfSG in bestimmten Fällen berechtigt, einen Nachweis über vorhandene Impfungen zu verlangen, was effektiv einer Impfpasspflicht für bestimmte Berufsgruppen gleichkommen kann. Die Verpflichtung zur Vorlage bleibt jedoch immer auf klar gesetzlich definierte Anwendungsbereiche beschränkt.