Legal Lexikon

Impfausweis


Definition und rechtliche Einordnung des Impfausweises

Der Impfausweis ist ein amtliches oder amtlich anerkanntes Dokument, das den Nachweis von Impfungen gegenüber Personen oder Behörden ermöglicht. Er dient dazu, den Impfstatus einer Person aufzuzeichnen, nachzuweisen und gegebenenfalls deren Immunisierung gegen bestimmte Infektionskrankheiten zu belegen. Im rechtlichen Kontext kommt dem Impfausweis insbesondere in den Bereichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutzrecht sowie im internationalen Reiseverkehr eine maßgebliche Bedeutung zu.

Funktion und Zweck

Impfpässe dokumentieren Impfungen im Sinne eines Nachweises zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Sie bieten die Möglichkeit:

  • Impfungen und Impfzeitpunkte nachvollziehbar festzuhalten,
  • Anforderungen aus rechtlichen Impfpflichten zu erfüllen,
  • internationale Anforderungen für den Grenzübertritt nachzuweisen,
  • den persönlichen Impfstatus, etwa gegenüber Kindergärten, Schulen, Arbeitgebern oder medizinischen Einrichtungen auszuweisen.

In Deutschland wird traditionell der „Internationale Impfpass“ (auch „gelber Impfausweis“ oder „International Certificates of Vaccination or Prophylaxis“ nach Vorgabe der WHO) verwendet. Seit dem Jahr 2021 gewinnen digitale Impfnachweise verstärkt an Bedeutung.

Gesetzliche Grundlagen

Deutschland

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für den Impfausweis in Deutschland. Nach § 22 IfSG ist jede durchgeführte Impfung in einen Impfausweis einzutragen. Die Ausstellung kann durch einen Arzt oder eine andere zur Ausführung der Schutzimpfung befugte Person erfolgen.

In § 23 a IfSG ist geregelt, dass ein Impfausweis als Nachweis einer durchgeführten Schutzimpfung dient und unter bestimmten Umständen vorzulegen ist, zum Beispiel bei Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung oder Schule (§ 20 Abs. 9 IfSG – Masernschutzgesetz).

Verordnungen und Verwaltungsvorschriften

Zusätzlich regeln Verordnungen, wie die Schutzimpfungs-Verordnung (SchutzImpfV), Details zu einzelnen Impfpflichten und den dafür vorzulegenden Nachweisen. Die Verwaltungsvorschriften der Bundesländer konkretisieren die Anforderungen im Landesrecht.

Digitale Impfnachweise

Auf Grundlage des § 22 IfSG und ergänzender Rechtsverordnungen wurde die Möglichkeit geschaffen, digitale Impfnachweise auszustellen und zu verwenden. Diese enthalten eine elektronische Signatur und sind als gleichwertiger Nachweis zum physischen Impfausweis anerkannt.

Internationales Recht

Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)

Im globalen Kontext sind die Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations, IHR, IGV) der Weltgesundheitsorganisation maßgeblich. Sie sehen vor, dass ein international gültiger Impfpass (WHO-Standard) bei Grenzübertritten vorzulegen ist, etwa zum Nachweis einer Gelbfieberimpfung beim Reisen in bestimmte Länder.

Europäische Regelungen

Die EU-Verordnung 2021/953 hat mit der COVID-19-Pandemie das „Digitale COVID-Zertifikat der EU“ eingeführt, das ebenfalls Impfnachweise standardisiert und grenzüberschreitend anerkennt.

Ausstellung, Form und Aufbewahrung

Form des Impfausweises

Der Impfausweis kann in Papierform (bspw. der sogenannte „gelbe WHO-Impfpass“) oder elektronisch als digitaler Nachweis ausgestellt werden. Er enthält Daten wie Name, Geburtsdatum, verabreichte Impfstoffe, Impftermin sowie Unterschrift und Stempel der impfenden Person.

Fälschungsschutz und Straftatbestände

Urkundenfälschung

Die Fälschung eines Impfausweises ist strafbar gemäß §§ 267 ff. StGB (Strafgesetzbuch). Das Inverkehrbringen oder die Verwendung gefälschter Impfdokumente stellt ebenfalls eine Straftat dar und kann, insbesondere im Zusammenhang mit Nachweis- oder Vorlagepflichten, straf- oder bußgeldbewehrt sein.

Medizinrechtliche Aspekte

Das unbefugte Ausstellen oder unrichtige Ausfüllen von Impfausweisen durch Medizinalpersonen ist gesondert strafbewehrt (§ 278 StGB – Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse) und kann zusätzlich berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Aufbewahrungspflichten

Rechtlich gibt es keine allgemeine Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen, jedoch sollten Impfausweise grundsätzlich lebenslang aufbewahrt werden, da spätere Anforderungen entstehen können (z. B. bei Aufnahme neuer Tätigkeiten, Auslandseinreisen oder in medizinischen Notfällen).

Sonderregelungen und praktische Bedeutung

Impfausweis als Nachweisdokument

Der Gesetzgeber hat in verschiedenen Lebensbereichen Nachweise über Impfungen als Zugangsvoraussetzung normiert, etwa:

  • für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen (Masernschutzgesetz),
  • bei der Ausübung von bestimmten Berufen im Gesundheitswesen,
  • für internationale Reisen (z. B. Gelbfiebernachweis).

Verlust und Ersatz des Impfausweises

Bei Verlust des Impfausweises besteht die Möglichkeit, einen neuen Ausweis mit nachgetragenen Impfungen ausstellen zu lassen, sofern die Impfungen durch ärztliche Unterlagen oder Zeugen belegt werden können (§ 22 Abs. 2 IfSG).

Datenschutz und Umgang mit Gesundheitsdaten

Aufgrund der Sensibilität medizinischer Daten unterliegt der Impfausweis dem Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG). Die Einsicht und Verarbeitung ist nur befugten Stellen und unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen gestattet.

Internationale Anerkennung und Besonderheiten

Gültigkeit im Ausland

Nicht jeder nationale Impfausweis wird im Ausland anerkannt. Für Reisen empfehlen sich international standardisierte Dokumente wie der WHO-Impfpass oder die von der EU ausgegebenen digitalen Zertifikate.

Spezielle Anforderungen durch COVID-19

Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurde für bestimmte Bereiche (z. B. Reisen, Zutritt zu Veranstaltungen, Arbeitsstätten) kurzfristig die Vorlage eines Impfnachweises erforderlich. Hierzu wurden neben klassischen Impfausweisen auch digitale Impfbescheinigungen anerkannt.

Fazit

Der Impfausweis ist ein zentrales rechtliches Dokument im Gesundheitswesen. Seine Bedeutung reicht von der individuellen Nachweisfunktion bis hin zu internationalen Verpflichtungen im Gesundheitsschutz. Gesetzliche Anforderungen und strafrechtliche Schutzmechanismen gewährleisten die Integrität des Nachweissystems und tragen maßgeblich zur öffentlichen Gesundheit und zur internationalen Seuchenkontrolle bei. Die rechtlichen Regelungen zum Umgang, zum Nachweis und zur Fälschungsbekämpfung des Impfausweises sind im deutschen und europäischen Recht umfassend ausgestaltet und werden durch internationale Standards ergänzt.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist nach deutschem Recht zur Ausstellung eines Impfausweises berechtigt?

In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, wer einen Impfausweis ausstellen darf. Nach § 22 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind ausschließlich Ärzte oder sonstige zur Durchführung und Dokumentation von Schutzimpfungen berechtigte Personen dazu befugt, einen Impfausweis auszugeben und Eintragungen vorzunehmen. Apotheken oder anderes medizinisches Personal ohne ärztliche Zulassung dürfen grundsätzlich keinen offiziellen Impfausweis ausstellen oder Impfeinträge vornehmen. Die Ausstellung oder Änderung von Impfausweisen ohne entsprechendes Recht stellt eine Ordnungswidrigkeit bzw. im Falle von vorsätzlicher Fälschung eine Straftat nach § 277 bis § 279 Strafgesetzbuch (StGB) dar.

Wie lange müssen Impfdaten im Impfausweis rechtlich aufbewahrt werden?

Für die Aufbewahrungsfrist von Impfdokumentationen gelten unterschiedliche Fristen. Der Impfausweis selbst dient als lebenslanges Dokument und ist vom Inhaber dauerhaft aufzubewahren. Ärzte sind verpflichtet, Aufzeichnungen über erfolgte Schutzimpfungen gemäß § 630f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung bzw. der Impfung zu archivieren. Endet die Beziehung zum Patienten früher, gilt dennoch diese Mindestfrist. Danach können die Unterlagen vernichtet werden, sofern kein anderer Grund (z. B. juristische Streitigkeiten) eine längere Aufbewahrung erforderlich macht. Eine Verpflichtung zur Herausgabe der Originaldaten an Behörden besteht nur unter besonderen Bedingungen, etwa bei Infektionsschutz-Ermittlungen.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Fälschung eines Impfausweises?

Die Fälschung eines Impfausweises ist nach deutschem Strafrecht eine Straftat. Seit der Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2021 (insbesondere § 275 ff. StGB) steht ausdrücklich fest, dass das Ausstellen, Verändern oder das Gebrauchen gefälschter Gesundheitszeugnisse – wozu Impfausweise gehören – mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einen gefälschten Impfausweis verwendet, macht sich gesondert strafbar. Die Strafen können weiter verschärft werden, wenn der gefälschte Ausweis im Zusammenhang mit behördlichen Verfahren oder zur Erlangung von Vorteilen (z. B. Zutritt zu Arbeitsstätten, Reisen) genutzt wird.

Besteht eine gesetzliche Pflicht, einen Impfausweis bei sich zu führen?

Das deutsche Recht sieht grundsätzlich keine allgemeine Pflicht vor, einen Impfausweis ständig mit sich zu führen. Es gibt jedoch spezifische Regelungen, etwa im Fall von medizinischem Personal oder für bestimmte Reisen, bei denen das Mitführen und Vorlegen eines Impfausweises verpflichtend sein kann. In Ausnahmefällen, etwa während einer Epidemie, können durch Rechtsverordnungen weitergehende Mitführungspflichten für bestimmte Gruppen angeordnet werden. Bei Einschulungen oder für den Nachweis bestimmter Impfungen gegenüber Behörden (z. B. Masernschutzgesetz) besteht die Verpflichtung, den Impfnachweis vorzulegen, der in der Regel im Impfausweis dokumentiert ist.

Wer hat rechtlich Zugriff auf die im Impfausweis gespeicherten Daten?

Die im Impfausweis dokumentierten Gesundheitsdaten unterliegen den strengen Anforderungen des Datenschutzes nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Grundsätzlich dürfen nur die betroffene Person selbst, medizinisches Fachpersonal, das die Behandlung durchführt, und in Einzelfällen bestimmte Behörden, etwa das Gesundheitsamt, auf die Daten zugreifen. Für alle anderen Personen oder Institutionen ist ein Zugriff nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Inhabers zulässig. Bei Kindern oder Betreuten obliegt das Recht auf Einsicht den Sorgeberechtigten beziehungsweise den gesetzlichen Betreuern.

Welche rechtlichen Vorgaben bestehen beim Verlust oder Diebstahl eines Impfausweises?

Beim Verlust oder Diebstahl eines Impfausweises sieht das deutsche Recht keine explizite Meldpflicht vor, rät jedoch dringend dazu, den Fall ärztlich zu melden und eine Neuausstellung zu beantragen. Die Rekonstruktion erfolgt anhand der ärztlichen Dokumentation, die Praxis oder Klinik, die die Impfungen durchgeführt hat. Kann lediglich eine Teilrekonstruktion erfolgen, wird dies im neuen Impfausweis entsprechend vermerkt. Ein Missbrauch des alten, abhanden gekommenen Ausweises durch Dritte ist strafbar. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch sollte der Verlust zudem bei der Polizei angezeigt werden.

Welche rechtliche Relevanz hat der digitale Impfausweis im Vergleich zum papierbasierten Dokument?

Der digitale Impfausweis, beispielsweise in Form des EU COVID-Zertifikats, ist rechtlich dem papierbasierten Impfausweis gleichgestellt, sofern er von autorisierten Stellen erstellt wurde und die Echtheit verifizierbar ist. In Deutschland und der EU stehen beide Varianten als Nachweis für Schutzimpfungen nebeneinander und werden in administrativen und rechtlichen Zusammenhängen gleichermaßen anerkannt. Die digitale Form unterliegt dabei denselben datenschutzrechtlichen Bestimmungen wie das Papierdokument. Manipulationen am digitalen Impfausweis sind ebenso strafbar wie bei physischen Ausweisen. Für Bürger besteht grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen beiden Formen, soweit keine spezielleren Vorgaben (z. B. im Ausland) Anwendung finden.