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Immissionen

Begriff und Bedeutung von Immissionen

Immissionen sind Einwirkungen auf ein Grundstück oder einen Menschen, die von außen herbeigeführt werden. Sie entstehen durch verschiedene Quellen wie Industrieanlagen, Verkehr, Nachbargrundstücke oder natürliche Ereignisse. Im rechtlichen Kontext bezeichnet der Begriff alle Formen von Belastungen, die auf ein Grundstück oder dessen Bewohner einwirken und deren Ursprung außerhalb des betroffenen Bereichs liegt.

Arten von Immissionen

Immissionen können in unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden. Die wichtigsten Arten sind:

Luftverunreinigungen

Hierzu zählen Schadstoffe wie Rauch, Staub, Gase oder Gerüche, die sich über die Luft verbreiten und auf andere Grundstücke gelangen.

Geräusche (Lärmimmissionen)

Lärm entsteht beispielsweise durch Straßenverkehr, Baustellen oder gewerbliche Betriebe. Auch Musik- und Freizeitlärm kann als Lärmbelastung gelten.

Erschütterungen

Erschütterungen werden häufig durch Bauarbeiten, den Betrieb schwerer Maschinen oder den Schienenverkehr verursacht.

Licht-, Wärme- und Strahlenimmissionen

Dazu gehören künstliche Beleuchtung (z.B. Flutlichtanlagen), Wärmestrahlung sowie elektromagnetische Felder etwa durch Mobilfunkmasten.

Rechtliche Grundlagen zu Immissionen in Deutschland

Zulässigkeit von Immissionen

Ob eine bestimmte Einwirkung zulässig ist oder nicht hängt davon ab, ob sie als „wesentlich“ angesehen wird. Wesentliche Beeinträchtigungen liegen vor allem dann vor, wenn das übliche Maß überschritten wird und dadurch die Nutzung eines Grundstücks erheblich beeinträchtigt wird. Die Bewertung erfolgt anhand objektiver Kriterien wie Art der Umgebung (Wohngebiet/Gewerbegebiet), Tageszeit sowie Dauer und Intensität der Einwirkung.

Schutz vor unzulässigen Immissionen

Das Recht schützt Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte davor, dass ihr Grundstück unzumutbaren Belastungen ausgesetzt ist. Wer eine Anlage betreibt oder Handlungen vornimmt, muss dafür sorgen – soweit dies zumutbar ist -, dass keine wesentlichen Beeinträchtigungen für andere entstehen.
Auch Mieterinnen und Mieter haben grundsätzlich Anspruch darauf geschützt zu werden; dies betrifft insbesondere Wohnräume.
In bestimmten Fällen besteht zudem Anspruch auf Beseitigung einer Störung beziehungsweise Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen sowie gegebenenfalls Schadensersatz bei nachweisbarem Schaden infolge einer unzulässigen Einwirkung.

Bedeutung im Nachbarschaftsrecht

Immissionsfragen spielen besonders im Verhältnis zwischen benachbarten Grundstückseigentümern eine große Rolle: Kommt es etwa zu Lärmbelästigungen durch Partys im Garten nebenan oder dringen Gerüche aus einem Restaurantbetrieb ins Wohnhaus gegenüber ein? In solchen Fällen regeln spezielle Vorschriften das Zusammenleben so ausgewogen wie möglich – mit dem Ziel gegenseitige Rücksichtnahme sicherzustellen.
Dabei gilt: Nicht jede Belästigung führt automatisch dazu dass Maßnahmen ergriffen werden müssen; vielmehr kommt es immer auf das Ausmaß an – also darauf ob eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt.
Auch Pflanzenwuchs (zum Beispiel Laubfall) kann unter bestimmten Umständen als Immissionsquelle betrachtet werden.

Bedeutung im Umweltrecht

Neben dem privaten Nachbarschaftsschutz gibt es zahlreiche öffentlich-rechtliche Regelwerke zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen: Hierzu zählen Vorgaben für Industrieanlagen ebenso wie Grenzwerte für Luftschadstoffe am Arbeitsplatz bzw. in Wohngebieten.
Behörden überwachen diese Vorgaben regelmäßig; bei Überschreitungen können Anordnungen zur Reduzierung ausgesprochen werden bis hin zur Stilllegung besonders störender Anlagen.

Sonderfälle: Natürliche vs. künstliche Quellen

Nicht nur technische Anlagen verursachen Emissionen – auch natürliche Ereignisse wie Hochwasser können Auswirkungen haben. 
Allerdings fallen solche Naturereignisse meist nicht unter dieselben rechtlichen Regelwerke wie menschengemachte Störungen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Immissionen (FAQ)

Können auch alltägliche Geräusche als unzulässige Immission gelten?

Nicht jede alltägliche Geräuschentwicklung stellt bereits eine unzulässige Belastung dar. Entscheidend ist stets das Ausmaß der Störung sowie deren Häufigkeit und Intensität verglichen mit dem üblichen Umfeld.

Müssen auch Mieterinnen und Mieter Schutz vor schädlichen Einwirkungen erhalten?

Mietende haben grundsätzlich Anspruch darauf ihre Wohnung ohne erhebliche äußere Störungen nutzen zu können. Der Vermietende trägt dabei Verantwortung dafür, dass keine wesentlichen Beeinträchtigungen auftreten, soweit diese vermeidbar sind.

Darf ich mich gegen Geruchsbelästigungen vom Nachbarn wehren?

Sollte eine Geruchsbelastung deutlich über das ortsübliche Maß hinausgehen – etwa bei intensiven Essensgerüchen aus Gastronomiebetrieben – kann dies rechtlich relevant sein. 

Können Lichtquellen vom Nachbargrundstück problematisch sein?

Künstliches Licht, das in erheblichem Maße stört (zum Beispiel Flutlichtstrahler), kann ebenfalls als wesentliche Beeinträchtigung angesehen werden, soweit dadurch Schlaf-, bzw.-Ruhezeiten beeinträchtigt sind.

Sind Kinderlärm-Imissionen anders geregelt?

Lautstärke,die beim Spielen entsteht,muss oft stärker hingenommen werden.
Kinderlärm genießt einen besonderen Stellenwert,sodass höhere Toleranzgrenzen gelten.

Können Erschütterungsimissione Ansprüche begründen?</H3><P>Erschütterunge,die beispielsweise beim Bauarbeiten auftreten,können unter Umständen Ansprüche begründen,wenn sie wiederholt auftreten&das übliche Maß überschreiten.</P>

Muss ich immer dulden,wenn mein Haus an einer vielbefahrene Straße liegt?</H3><P>Nicht alle Verkehrsgeräusche führen automatisch zu einem Anspruch;es kommt stets darauf an,ob Grenzwerte eingehalten&eine besondere Unzumutbarkeit erreicht wird.</P>

Darf ich Pflanzenwuchs vom Nachbarn beanstanden?</H3><P>Pflanzenwuchs(wie Laubfall)kann nur dann beanstandet werden,wenn daraus erhebliche Nachteile entstehen&diese nicht mehr ortsüblich sind.</P>