Legal Lexikon

IFC


Definition des Begriffs IFC

Die Abkürzung „IFC“ steht für „Industry Foundation Classes“. Dieser Begriff beschreibt ein standardisiertes, offenes Dateiformat zur Beschreibung, zum Austausch und zur Archivierung von Bauwerksdatenmodellen. Ziel des IFC-Standards ist die Förderung eines softwareübergreifenden Informationsaustauschs im Bauwesen, insbesondere im Kontext von Building Information Modeling („BIM“). Das Format wird durch die internationale Organisation buildingSMART International entwickelt und gepflegt.

Entstehung und Entwicklung der IFC

Entwicklungshistorie

Die IFC wurden in den 1990er Jahren von der International Alliance for Interoperability (heute buildingSMART International) entwickelt, um die Interoperabilität zwischen verschiedenen Softwaresystemen in der Baubranche zu ermöglichen. Standardisierte Versionen werden fortlaufend weiterentwickelt und durch das buildingSMART-Konsortium veröffentlicht (derzeit IFC4 als aktueller Standardstand).

Rechtlicher Rahmen der Standardisierung

Die Standardisierung und Pflege des IFC-Formats unterliegt internationalen Prozessen, an denen Normungsorganisationen wie ISO (International Organization for Standardization) beteiligt sind. Das IFC-Dateiformat ist Teil der ISO 16739 und als offener Standard weltweit anerkannt.

Rechtsgrundlagen des IFC-Standards

Relevante Normen und Richtlinien

Die zentrale Rechtsgrundlage des IFC-Standards findet sich in der ISO 16739 („Industry Foundation Classes (IFC) for data sharing in the construction and facility management industries“), die international Gültigkeit besitzt. Für die rechtssichere Anwendung in nationalen Kontexten können weitere technische Richtlinien und Verordnungen relevant sein, wie etwa:

  • EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
  • Deutsche Musterbauordnung (MBO)
  • Landesbauordnungen
  • Nationale Normen wie DIN SPEC 91350 (BIM-Datenaustausch)

Der IFC-Standard wird regelmäßig in öffentlichen Vergaberichtlinien und in Ausschreibungsunterlagen öffentlicher Auftraggeber referenziert.

Urheberrechtliche Einordnung

Das IFC-Format wird als „Open Standard“ unter speziellen Lizenzbedingungen zur Verfügung gestellt. Das Lizenzmodell von buildingSMART gestattet die freie Nutzung, Umsetzung und Weiterentwicklung durch Dritte, sofern die jeweiligen Bedingungen eingehalten werden. Diese umfassen insbesondere die Wahrung der Urheberrechtsvermerke und eine verbotene exklusive Aneignung. Davon umfasst ist jedoch nicht der schutzfähige Inhalt einzelner IFC-Modelle, für die gegebenenfalls individuelle Urheberrechte und Leistungsschutzrechte der Ersteller gelten.

Rechtliche Bedeutung und Anwendung des IFC im Bauwesen

Vertragsrechtliche Implikationen bei der Nutzung von IFC

Beim Einsatz des IFC-Formats im Rahmen von Planungs- und Bauverträgen ist die explizite Regelung der Nutzung, Übergabe und Weitergabe von IFC-Modellen von zentraler Bedeutung. Zu den wesentlichen Aspekten zählen:

  • Vertragsgegenstand: Vereinbarung des IFC-Formats als Standard für die Datenübergabe.
  • Leistungsumfang: Festlegung der Detaillierungsgrade (LOD; Level of Development) und der enthaltenen Informationen.
  • Haftung und Gewährleistung: Regelung der Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Datenintegrität, Urheberrecht, Fehlerfreiheit und den Umgang mit Kollisionsprüfungen.

Gerichte befassen sich zunehmend mit Auseinandersetzungen hinsichtlich der Nutzung und Rechte an IFC-Modellen, etwa bezüglich Planungsfehlern, Haftungsfragen und Vertragsverletzungen.

Datenschutzrechtliche Fragestellungen

Beim Einsatz von IFC-Daten können personenbezogene Daten betroffen sein, etwa wenn Informationen zu Anwendern, Planern oder ausführenden Firmen im Datenmodell gespeichert werden. Hier gelten die einschlägigen Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben bei der Speicherung, Weitergabe und Archivierung von IFC-Modellen ist sicherzustellen.

Wettbewerbsrechtliche Aspekte

Da das IFC-Format als offener Standard gilt, dient es der Förderung des Wettbewerbs am Markt für Planungssoftware und Datenaustauschlösungen. Eine wettbewerbswidrige Bevorzugung bestimmter Softwareprodukte bei öffentlichen Ausschreibungen kann daher ausgeschlossen werden, sofern ausschließlich auf die Einhaltung des IFC-Standards abgestellt wird.

IFC und Haftungsfragen

Haftung für Modellfehler

Die Verantwortlichkeit für Fehler in IFC-Modellen ist juristisch noch nicht abschließend geklärt und hängt von der vertraglichen Ausgestaltung, dem jeweiligen Anwendungsfall und den Bestimmungen des zugrundeliegenden Werkvertrages ab. Relevant sind insbesondere:

  • Fehlerhaft übertragene Planungsinformationen
  • Fehlende oder unvollständige Datenfelder
  • Mängel in der Kollisionsprüfung aufgrund unzureichender Modellierung

Haftung bei mangelhafter Interoperabilität

Kommt es aufgrund mangelnder Kompatibilität zwischen verschiedenen Softwarelösungen trotz IFC-Standard zu Fehlern oder Mehrkosten, stellt sich die Frage der Haftungszuordnung. Ausschlaggebend sind hier regelmäßige Prüfungs- und Freigabeprozesse, die im Vertrag geregelt werden sollten.

IFC im Vergaberecht und bei öffentlichen Bauvorhaben

IFC in Vergabeunterlagen

Öffentliche Auftraggeber in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten nehmen zunehmend das IFC-Format als verpflichtenden Standard in ihre Ausschreibungen auf. Die ordnungsgemäße Definition der einzusetzenden IFC-Version und der geforderten Dateninhalte ist für die Vergaberechtskonformität von zentraler Bedeutung. Unklare oder widersprüchliche Vorgaben können zu Vergaberechtsstreitigkeiten führen.

Berücksichtigung in Förderprogrammen

Förderprogramme zur Digitalisierung im Bausektor, beispielsweise im Bereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), knüpfen eine Förderung häufig an die verpflichtende Nutzung von offenen Standards wie IFC.

Urheberrechte und Nutzungsrechte an IFC-Modellen

Schutzfähigkeit von IFC-Modellen

IFC-Modelle stellen regelmäßig urheberrechtlich geschützte Werke gemäß § 2 UrhG (deutsches Urheberrechtsgesetz) dar, sofern sie eine ausreichende individuelle Schöpfungshöhe aufweisen. Die Rechte gehören grundsätzlich demjenigen, der das Modell erstellt, wobei Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten maßgeblich sind.

Nutzungsüberlassung und Bearbeitungsrechte

Die im Rahmen von BIM-Projekten übliche Weitergabe und Bearbeitung von IFC-Dateien erfordert rechtswirksame Nutzungsüberlassungsverträge. Hier sollten die Nutzungsmöglichkeiten (Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe), zeitliche und räumliche Beschränkungen sowie Haftungsfragen präzise geregelt sein.

Internationale Aspekte und Harmonisierung

Globale Standardisierung

Die internationale Anerkennung und Harmonisierung des IFC-Standards wird durch die ISO 16739 sichergestellt, was einen grenzüberschreitenden Einsatz ohne Anpassungsbedarf ermöglicht.

Rechtliche Anerkennung in unterschiedlichen Rechtssystemen

Die Umsetzung offener Standards wie IFC wird weltweit von öffentlichen Auftraggebern gefordert, um die Interoperabilität zu gewährleisten und Monopolstellungen einzelner Softwarehersteller zu vermeiden. Die rechtliche Einordnung kann je nach nationalem Vertrags- und Urheberrecht unterschiedlich ausgestaltet sein. Dabei steht oftmals die Durchsetzung und Ahndung von Lizenzbedingungen im Vordergrund.

Zusammenfassung

Der IFC-Standard ist ein rechtlich umfassend normierter, offener Dateistandard zum Austausch und zur Archivierung von Bauwerksdaten. Die Anwendung des IFC-Formats unterliegt verschiedenen Normen und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere aus dem Vertrags-, Urheber-, Datenschutz- und Vergaberecht. Rechtssichere Regelungen zur Nutzung, Weitergabe und Haftung im Umgang mit IFC-Modellen sind in Bauverträgen unerlässlich. Durch die internationale Standardisierung und rechtliche Anerkennung besitzt der IFC-Standard eine zentrale Bedeutung für die Digitalisierung und Interoperabilität im Bauwesen. Die fortschreitende Entwicklung und rechtliche Absicherung dieses Standards werden in Zukunft eine immer wichtigere Rolle in Bauprojekten spielen.

Häufig gestellte Fragen

Wer trägt die rechtliche Verantwortung für Fehler oder Mängel im IFC-Modell während eines Bauprojekts?

Die rechtliche Verantwortung für Fehler oder Mängel im IFC-Modell richtet sich maßgeblich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Projektbeteiligten sowie nach dem anwendbaren nationalen Recht (z.B. Werkvertragsrecht im deutschen BGB oder entsprechenden internationalen Regelungen). Grundsätzlich haftet derjenige, der das IFC-Modell erstellt und zur Nutzung weitergibt, für etwaige Fehler, die durch mangelnde Sorgfalt, fehlende Abstimmung oder unsachgemäße Modellierung entstehen. Dies betrifft insbesondere Planungsbüros, Architekten oder Ingenieure. Dabei wird im Regelfall das IFC-Modell als digitale Planungsleistung gewertet, sodass die gleichen Maßstäbe für Sorgfalt, Mängelhaftung und Gewährleistung wie bei herkömmlichen Planunterlagen gelten. Verträge sollten klar regeln, welcher Detaillierungsgrad geschuldet ist und wie mit Modell-Updates umzugehen ist. Kommt es infolge von Fehlern im IFC-Modell beispielsweise zu Bauverzögerungen, Mehrkosten oder Sachschäden, können Schadensersatzansprüche gemäß den allgemeinen haftungsrechtlichen Bestimmungen geltend gemacht werden. Besonderes Augenmerk ist zudem auf die sogenannte Freigabe des Modells zu legen, da nach erfolgter Freigabe regelmäßig eine Verantwortungsteilung oder Haftungsübernahme durch den Empfänger greifen kann.

Wie ist der rechtliche Status von IFC-Modellen als Vertragsgrundlage im Bauwesen?

IFC-Modelle gewinnen zunehmend an Bedeutung als Vertragsgrundlage in Bauprojekten, insbesondere im Kontext von Building Information Modeling (BIM). Der rechtliche Status hängt wesentlich davon ab, wie und in welchem Umfang das IFC-Modell im Vertrag zwischen den Parteien eingebunden ist. Wird das IFC-Modell als alleiniges Planungsdokument vereinbart, so gilt es als verbindlicher Vertragsbestandteil und kann Grundlage für Auslegung und Abrechnung von Leistungen, Nachträgen oder Mängelansprüchen sein. Werden hingegen ergänzend zu klassischen Zeichnungen nur bestimmte Auswertungen oder Bauteilparameter aus dem IFC-Modell übernommen, ist der Integrationsgrad entsprechend reduziert. Kritisch ist hierbei, dass in Verträgen eindeutig festgelegt wird, welche Version des IFC-Modells maßgeblich ist, wie Änderungen zu dokumentieren sind und welcher Detailierungsgrad (Level of Detail, LOD) geschuldet wird. Aus rechtlicher Sicht empfiehlt es sich, das IFC-Modell mit einer eindeutigen Versionsnummer, einem Zeitstempel und einer Unterschriftenkomponente zu versehen sowie die rechtlichen Auswirkungen von Modelländerungen eindeutig zu regeln.

Welche datenschutzrechtlichen Risiken bestehen bei der Nutzung von IFC-Modellen?

Die Nutzung von IFC-Modellen kann datenschutzrechtliche Risiken bergen, insbesondere, wenn Personenbezug zu den eingebundenen Daten besteht, beispielsweise durch die Speicherung von Daten der Projektbeteiligten, Standort- oder Zugangsinformationen. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind derartige personenbezogene Daten besonders zu schützen. Verantwortliche müssen sicherstellen, dass beim Umgang mit IFC-Modellen nur die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet, geschützt gespeichert und vor unbefugtem Zugriff gesichert werden. Zudem sind die Betroffenen über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung im Zusammenhang mit dem IFC-Modell zu informieren. Werden IFC-Modelle in cloudbasierten Systemen gespeichert, sollten zusätzliche vertragliche Regelungen zum Datenschutz, zur Auftragsverarbeitung und zu Zugriffsrechten getroffen werden.

Welche Haftungsfragen ergeben sich bei der Weitergabe von IFC-Modellen an Dritte?

Bei der Weitergabe von IFC-Modellen an Dritte, wie etwa Subunternehmer oder weitere Planungspartner, stellen sich komplexe Haftungsfragen. Grundsätzlich haftet derjenige, der das Modell weitergibt, dafür, dass die übermittelten Daten vollständig und korrekt sind und keine Rechte Dritter verletzen. Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollte in den Vertragsbedingungen eine klare Regelung zur Verantwortlichkeit für die übergebenen Modelldaten aufgenommen werden, einschließlich einer Verpflichtung zur Prüfung auf Fehler, Kompatibilität oder Urheberrechte. Zudem ist zu bedenken, dass mit der Weitergabe regelmäßig ein Nutzungsrecht am Modell eingeräumt wird, was wiederum die Notwendigkeit einer eindeutigen lizenziellen und urheberrechtlichen Regelung bedingt.

Wie wird die Urheberschaft und das Nutzungsrecht an IFC-Modellen rechtlich geregelt?

Die urheberrechtliche Einordnung von IFC-Modellen erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen des Urheberrechts für digitale Werke. Sofern das IFC-Modell eine persönliche geistige Schöpfung darstellt, genießt es urheberrechtlichen Schutz. Die Urheberschaft liegt beim natürlichen (selten juristischen) Ersteller des Modells, beispielsweise dem Architekten oder Ingenieur. Das Nutzungsrecht bestimmt sich nach den individuellen vertraglichen Vereinbarungen. Im Idealfall werden Art, Umfang und Dauer der Nutzung explizit geregelt, insbesondere bei der Übertragung auf Dritte (wie Bauherren oder ausführende Firmen). Ohne ausdrückliche Regelungen verbleiben alle Rechte grundsätzlich beim Urheber; Übertragungen sollten daher immer schriftlich fixiert werden, einschließlich etwaiger Bearbeitungsrechte, Zweitverwertung oder Überlassung an weitere Beteiligte.

Welche Bedeutung hat der Detaillierungsgrad (LOD) im rechtlichen Kontext des IFC-Modells?

Der Detaillierungsgrad (Level of Detail/LOD) eines IFC-Modells ist im rechtlichen Kontext von zentraler Bedeutung, da er maßgeblichen Einfluss auf den vertraglichen Leistungsumfang sowie auf Haftungs- und Gewährleistungsansprüche hat. Es ist zwingend erforderlich, im Vertrag zwischen den Parteien die geforderte Detailtiefe explizit festzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Fehlt eine eindeutige Definition oder gibt es Missverständnisse über die Anspruchshöhe, kann dies zu Unsicherheiten bezüglich der Planungsqualität, der Abrechnung sowie der Mängelansprüche führen. Rechtlich sollte der geforderte LOD dokumentiert und prüfbar sein, zum Beispiel durch einen Anhang an den Vertrag, in dem der Mindestumfang und die zu übergebenden Datenstrukturen konkretisiert werden.

Gibt es rechtliche Vorgaben zur Archivierung und Nachweisführung von IFC-Modellen?

Ja, die Archivierung und Nachweisführung von IFC-Modellen ist rechtlich relevant, insbesondere im Hinblick auf die Beweissicherung, die ordnungsgemäße Projektdokumentation und ggf. die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Nach BGB und HOAI beziehungsweise entsprechenden internationalen Regelungen sind Planungsunterlagen für bestimmte Zeiträume aufzubewahren (z.B. zehn Jahre). IFC-Modelle unterliegen als digitale Daten denselben Anforderungen wie analoge Dokumente. Zur rechtssicheren Archivierung gehört neben der Aufbewahrung in einem unveränderbaren Format auch die Protokollierung von Modelländerungen, der Nachweis von Freigaben und die Nachvollziehbarkeit der Autoren. Werden IFC-Modelle als Beweismittel in Streitfällen verwendet, sollte zudem sichergestellt sein, dass sie manipulationssicher gespeichert und jederzeit zugänglich sind.