Legal Lexikon

Wiki»Legal Lexikon»Verkehrsrecht»Höchstgeschwindigkeit

Höchstgeschwindigkeit


Definition und Überblick zur Höchstgeschwindigkeit

Die Höchstgeschwindigkeit bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene, zulässige Maximalgeschwindigkeit, mit der ein Fahrzeug den öffentlichen Straßenverkehr befahren darf. Sie stellt einen zentralen Begriff im Straßenverkehrsrecht dar und dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Regelungen zur Höchstgeschwindigkeit finden sich in unterschiedlichen nationalen sowie supranationalen Rechtsquellen und variieren je nach Fahrzeugart, Straßentyp sowie konkreten Verkehrsbedingungen.

Rechtliche Grundlagen der Höchstgeschwindigkeit

Überblick über die nationale Gesetzgebung

In Deutschland werden die maßgeblichen Vorschriften zur Höchstgeschwindigkeit insbesondere in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Die maßgebenden Bestimmungen finden sich in §§ 3, 18 StVO. Dabei regelt § 3 StVO die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie das Gebot der angepassten Geschwindigkeit, während § 18 StVO spezifische Vorschriften für Autobahnen und Kraftfahrstraßen enthält.

§ 3 StVO – Geschwindigkeit

Nach § 3 Abs. 1 StVO hat sich die Geschwindigkeit stets nach den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen zu richten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf, sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt, nicht überschritten werden. Darüber hinaus gelten besondere Geschwindigkeitsgrenzen für bestimmte Fahrzeugklassen und innerhalb geschlossener Ortschaften.

§ 18 StVO – Regelungen für Autobahnen und Kraftfahrstraßen

§ 18 StVO enthält Vorschriften zur Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen sowie zur Anordnung von Mindest- und Höchstgeschwindigkeiten. Dabei wird u.a. die Benutzung für bestimmte Fahrzeugtypen (z.B. Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h) ausgeschlossen.

Europäische und internationale Regelungen

Neben nationalen Vorschriften finden sich auf europäischer Ebene in der Richtlinie 2008/96/EG über die Straßeninfrastruktur-Sicherheitsmanagement erweiterte Anforderungen zur Verkehrssicherheit, zu denen auch Überlegungen zur Festlegung von Höchstgeschwindigkeiten gehören können.

Darüber hinaus existieren auf internationaler Ebene Vereinbarungen wie die Wiener Straßenverkehrskonvention zum Thema Geschwindigkeit, deren Umsetzung auf nationale Rechtssysteme übertragen wird.

Differenzierte Vorgaben zur Höchstgeschwindigkeit

Innerorts

Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO maximal 50 km/h, sofern durch Verkehrsschilder nicht weiter eingeschränkt. Es bestehen zudem Sonderregelungen für besondere Bereiche, wie beispielsweise Tempo-30-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche.

Außerorts

Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw, andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO), sofern keine niedrigere Geschwindigkeit durch Verkehrszeichen angeordnet wird. Für Lastkraftwagen, Omnibusse und Fahrzeuge mit Anhänger bestehen abweichende, teils deutlich niedrigere Höchstgeschwindigkeiten.

Autobahnen

Für Pkw ohne Anhänger besteht auf deutschen Autobahnen grundsätzlich keine generelle Höchstgeschwindigkeit. Eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist im Sinne der Verkehrssicherheit jedoch empfohlen. Für Busse, Lkw sowie Fahrzeuge mit Anhänger gelten jedoch klar definierte Höchstgeschwindigkeiten.

Die Bedeutung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bezieht sich auf die technisch vom Hersteller vorgesehene Maximalgeschwindigkeit eines Fahrzeugs. Sie ist in der Fahrzeugzulassung vermerkt und bestimmt, ob das Fahrzeug bestimmte Straßen (z.B. Autobahnen) benutzen darf (§ 18 StVO).

Anordnung und Kennzeichnung von Höchstgeschwindigkeiten

Höchstgeschwindigkeiten werden sowohl durch allgemeine gesetzliche Regelungen als auch durch Verkehrszeichen (Zeichen 274 der StVO) vorgegeben. Temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen (z.B. bei Baustellen oder besonderen Gefahrenstellen) werden durch zusätzliche Schilder ausgewiesen.

Konsequenzen bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit

Bußgeld und Nebenfolgen

Die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister (FAER) sowie Fahrverboten geahndet werden. Die Höhe der Sanktionen richtet sich nach dem Bußgeldkatalog (BKatV) und ist gestaffelt nach dem Ausmaß der Überschreitung und dem Tatort (innerorts/außerorts).

Auswirkungen auf die Haftung und den Versicherungsschutz

Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann nach § 7 StVG haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere bei der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Kommt es durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Unfall, kann dies zu einer Mithaftung führen oder zum Regress des Versicherers gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).

Sonderregelungen und Ausnahmen

Sonderrechte nach § 35 StVO

Fahrzeuge mit Sonderrechten, wie Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeuge, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten abweichen, sofern die Verkehrslage und die Gefährdung Dritter es zulassen.

Höchstgeschwindigkeiten für besondere Fahrzeugtypen

Für bestimmte Fahrzeugarten wie Kraftomnibusse, Lkw, Pkw mit Anhänger, landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Pkw in Wohngebieten (Tempo-30-Zonen) bestehen spezifische Regelungen. Diese sind im jeweiligen Verkehrsrecht aufgeführt und können durch Zeichen 274 sowie Zusatzschilder konkretisiert werden.

Umsetzung und Kontrolle der Höchstgeschwindigkeit

Die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird im Rahmen der polizeilichen und behördlichen Verkehrsüberwachung durch den Einsatz von stationären und mobilen Messgeräten, wie Radar, Lasermessungen und Abschnittskontrollen (Section Control), überprüft. Die rechtlichen Vorgaben für Messverfahren finden sich in der Straßenverkehrsordnung sowie ergänzend in speziellen Verwaltungsrichtlinien.

Schlussbetrachtung

Die Höchstgeschwindigkeit ist ein zentrales Element des Straßenverkehrsrechts und dient der Verkehrssicherheit sowie dem Schutz der Allgemeinheit. Sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch deren Durchsetzung und Sanktionierung sind umfassend geregelt. Die Komplexität der Vorschriften spiegelt sich in den vielfältigen Ausnahmen, Differenzierungen und Sanktionsmechanismen wider, mit denen Gesetzgeber den unterschiedlichen Anforderungen und Gefahrenlagen Rechnung tragen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Konsequenzen drohen bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr?

Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dar. Die daraus resultierenden Sanktionen richten sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Schon geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit Bußgeldern belegt; bei einem Verstoß von bis zu 10 km/h innerorts muss beispielsweise mit 30 € Bußgeld gerechnet werden, während eine erhebliche Überschreitung von beispielsweise 30 km/h innerorts zu einem Bußgeld von 260 €, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot führen kann. Außerorts sind die Sanktionen etwas geringer. Entscheidende Faktoren sind zudem Wiederholungstäterregelungen, die zu verschärften Maßnahmen führen können. Bei Sanktionen ab 60 € wird zusätzlich ein Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg vorgenommen. Im Einzelfall kann eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung als grob verkehrswidrig und rücksichtslos gewertet werden, was gemäß § 315c StGB sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Gilt die Höchstgeschwindigkeit immer und ausnahmslos, oder gibt es rechtlich zulässige Abweichungen?

Die gesetzlichen Höchstgeschwindigkeiten – etwa 50 km/h innerorts oder 100 km/h außerorts für Pkw – gelten grundsätzlich verbindlich und verpflichtend für alle Fahrzeugführer. Jedoch gibt es rechtlich anerkannte Ausnahmen. So erlaubt § 35 StVO bestimmten Einsatzfahrzeugen (zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste im Einsatz) das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, sofern die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dies zwingend erfordert und die höchste Sorgfalt zur Gefahrenabwehr beachtet wird. Ferner können straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Einzelfall, etwa durch Verkehrszeichen, abweichende Geschwindigkeiten vorschreiben. Privatpersonen oder Unternehmen können jedoch keine individuellen Ausnahmen beantragen.

Welche Rolle spielt die Beschilderung gegenüber der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit?

Im deutschen Verkehrsrecht haben spezielle Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Verkehrszeichen angeordnet werden (§ 41 StVO, Zeichen 274), stets Vorrang gegenüber den allgemeinen gesetzlichen Höchstgeschwindigkeiten. Das heißt, wenn beispielsweise innerorts durch Schilder eine niedrigere Geschwindigkeit als 50 km/h – etwa 30 km/h in einem verkehrsberuhigten Bereich – vorgeschrieben wird, gilt diese limitierende Vorschrift. Temporäre Beschränkungen – etwa durch elektronische Verkehrszeichen, Baustellenregelungen oder bei wetterbedingten Warnhinweisen – überschreiben die allgemeine Regelung gleichermaßen. Die Einhaltung der durch Schilder angeordneten Geschwindigkeit ist juristisch zwingend, unabhängig von Fahrbahnverhältnissen oder Verkehrsaufkommen.

Wie wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei verschiedenen Fahrzeugarten juristisch bestimmt?

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist rechtlich nicht nur von der allgemeinen Verkehrsregelung, sondern maßgeblich von der jeweiligen Fahrzeugart und -klasse abhängig. Die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 3 Abs. 3 StVO) sowie die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legen für bestimmte Fahrzeuge, wie Lkw über 3,5 t, Kraftomnibusse, Gespanne oder Krafträder spezifische Geschwindigkeitsobergrenzen fest. Beispielsweise dürfen Lkw über 3,5 t zGG außerhalb geschlossener Ortschaften maximal 80 km/h, Pkw mit Anhänger maximal 80 km/h fahren. Abweichungen durch spezielle Zulassungen, zum Beispiel die 100 km/h-Regelung für Pkw-Anhänger-Gespanne auf Autobahnen, sind durch eine zusätzliche technische Prüfung nach § 18 Abs. 5 StVO genehmigungsfähig und müssen amtlich dokumentiert werden.

Ist die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit auch bei sehr guten Straßenverhältnissen rechtlich verpflichtend?

Nach deutschem Recht ist die Einhaltung der durch Verkehrszeichen oder Gesetz bestimmten Höchstgeschwindigkeit unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit, Sichtweite oder Verkehrsdichte zwingend vorgeschrieben. Auch bei besten Straßen-, Wetter- oder Sichtverhältnissen darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit keinesfalls überschritten werden. Umgekehrt kann es bei ungünstigen Verhältnissen, wie Regen, Nebel oder Dunkelheit, erforderlich sein, das Tempo sogar unter die Höchstgeschwindigkeit zu senken (§ 3 Abs. 1 StVO), da immer nur so schnell gefahren werden darf, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Überschreitungen oder Nichtanpassung können als Ordnungswidrigkeit oder bei Gefährdung als Straftat gewertet werden.

Welche Rechtsmittel stehen Betroffenen nach Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung offen?

Nach Erhalt eines Bußgeldbescheides wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit besteht für Betroffene die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch einzulegen (§ 67 OWiG). Der Einspruch muss keine Begründung enthalten, sollte aber begründet werden, falls Fehler beim Messverfahren, der Personenermittlung (Fahreridentität) oder bei der Beschilderung behauptet werden. Nach Prüfung durch die Bußgeldstelle kann der Bescheid entweder aufgehoben, geändert oder dem Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden. Im gerichtlichen Verfahren wird erneut geprüft, ob die Feststellungen und Messungen ordnungsgemäß und rechtssicher erfolgt sind; Betroffene haben das Recht auf Anhörung, Akteneinsicht und können Beweisanträge stellen. Stellt das Gericht eine Rechtswidrigkeit fest, wird der Bescheid aufgehoben. Ansonsten bestätigt das Gericht die Strafe durch Urteil. Ein Beschwerde- oder Berufungsverfahren ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Bestehen juristische Unterschiede zwischen dauerhaften und temporären Geschwindigkeitsbeschränkungen?

Rechtlich werden dauerhafte und temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen grundsätzlich gleich behandelt. Beide werden durch entsprechende Verkehrszeichen nach § 41 StVO angebracht und sind für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich. Temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen können beispielsweise durch elektronische Zeichenanlagen, bei Veranstaltungen oder infolge von Baustellen aufgestellt werden. Sie sind nur innerhalb des angezeigten oder vorgeschriebenen Zeitrahmens gültig. Ein Verstoß gegen eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung zieht die gleichen Sanktionen nach sich wie bei einer dauerhaften Beschränkung. Für beide Varianten müssen die Anordnung und Aufstellung der Verkehrszeichen jedoch rechtmäßig erfolgt sein; andernfalls kann ein Bußgeldbescheid im Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren überprüft und ggf. aufgehoben werden.