Legal Lexikon

High


Begriffsklärung und rechtlicher Rahmen des Begriffs „High“

Der Begriff „High“ wird umgangssprachlich verwendet, um den Zustand einer berauschenden, bewusstseinsverändernden Wirkung nach dem Konsum psychoaktiver Substanzen zu beschreiben. In einer rechtswissenschaftlichen Betrachtung sind insbesondere die Auswirkungen des sogenannten „High-Seins“ im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelrecht, dem Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Straßenverkehrsrecht, dem Arbeitsrecht sowie möglichen strafrechtlichen Folgen zu beleuchten. Diese Wirkungen ergeben sich in erster Linie durch den Konsum von Cannabis, aber auch anderen berauschenden Stoffen, und haben umfangreiche rechtliche Konsequenzen in verschiedenen Rechtsbereichen.


Rechtliche Einordnung des Zustands „High“

Strafrechtliche Relevanz

Betäubungsmittelrecht

Das „High-Sein“ ist im deutschen Recht zwar kein eigener Straftatbestand, wird jedoch typischerweise durch den Konsum illegaler Betäubungsmittel (bspw. Cannabis, Kokain, Ecstasy) hervorgerufen. Grundlage für die Bewertung dieses Verhaltens bildet das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Nach dem BtMG ist bereits der Erwerb, Besitz und Handel mit nicht erlaubten Betäubungsmitteln grundsätzlich strafbar (§§ 29 ff. BtMG). Der reine Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht strafbar, jedoch ist hierfür zumeist ein Besitz erforderlich, der bereits eine strafbare Handlung darstellt. Die Tatsache, „high“ zu sein, kann somit Indiz für einen vorangegangenen verbotenen Besitz von Betäubungsmitteln sein.

Strafzumessung und Schuldfähigkeit

Das Hochgefühl durch Rauschmittelkonsum kann in bestimmten Fällen auch Einfluss auf die strafrechtliche Bewertung einer zur Tatzeit begangenen Straftat haben. Nach § 20 StGB entfällt die Schuldfähigkeit, wenn jemand sich bei Tatbegehung wegen eines Rausches in einen die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand befindet. Diese Regel gilt jedoch nicht uneingeschränkt: Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen Rausch versetzt und daraufhin eine Straftat begeht, kann nach § 323a StGB („Vollrausch“) trotzdem bestraft werden.


Ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen

Über den Bereich der Betäubungsmittel hinaus kann das „High-Sein“ auch ordnungswidrigkeitsrechtlich relevant sein. Besonders hervorzuheben ist hier die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Mittel.

Straßenverkehrsrecht

Das Führen von Fahrzeugen unter Einfluss berauschender Substanzen ist gemäß § 24a StVG (Straßenverkehrsgesetz) eine Ordnungswidrigkeit, insbesondere wenn Wirkstoffe wie Tetrahydrocannabinol (THC, Hauptwirkstoff von Cannabis) im Blut nachgewiesen werden. Bereits der nachweisbare Konsum kann Sanktionen wie Bußgelder, Fahrverbote oder Punkte im Fahreignungsregister zur Folge haben. Liegt zusätzlich eine Fahruntüchtigkeit vor oder wird eine konkrete Gefährdung verursacht, kann dies im Sinne von § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) oder § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) strafrechtlich relevant sein.


Arbeitsrechtliche Betrachtung des Zustands „High“

Auch im Arbeitsverhältnis können die Auswirkungen eines „High-Seins“ rechtlich relevant sein. Hierbei steht insbesondere die arbeitsrechtliche Treuepflicht und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Mittelpunkt.

Leistungsfähigkeit und Pflichten

Das Erscheinen am Arbeitsplatz unter Einfluss psychoaktiver Stoffe kann zu Leistungsdefiziten und Sicherheitsrisiken führen. Arbeitgeber sind in bestimmten Branchen aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben verpflichtet, Beschäftigte vor Gefährdungen zu schützen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten bei der Arbeit im „High“-Zustand können arbeitsrechtliche Sanktionen wie Abmahnung oder im Wiederholungsfall die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen.

Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung

In Unternehmen mit Betriebsrat kann dieser im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz mitwirken.


Versicherungsrechtliche Auswirkungen des Zustands „High“

Im Versicherungsrecht spielt der Konsum berauschender Substanzen eine bedeutsame Rolle, etwa bei Fragen rund um den Versicherungsschutz im Schadensfall.

Haftungsbeschränkung bei Delikten im Rausch

Versicherungsverträge enthalten in der Regel Ausschlussklauseln, die Leistungen bei Schäden, welche während des Zustandekommens unter Einfluss durch eine berauschende Substanz entstanden sind, ausschließen oder einschränken. Dies kann etwa bei einem durch Rausch verursachten Unfall zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen.


Medizinische und rechtspolitische Aspekte

Medizinische Bewertung und Nachweis

Bei einer etwaigen Kontrolle kann die Feststellung, ob eine Person „high“ ist, medizinisch durch Blut- und Urintests (u.a. Nachweis von THC oder dessen Abbauprodukten) erfolgen. Die Beweislast und Nachweissicherheit dieser Methoden spielen in der rechtlichen Bewertung eine signifikante Rolle.

Rechtspolitische Diskussion und gesellschaftlicher Wandel

Die gesellschaftliche und rechtliche Bewertung des „High-Seins“, insbesondere im Hinblick auf Cannabis, entwickelt sich dynamisch. Die geplante und diskutierte Legalisierung von Cannabis führt zu weitreichenden Änderungen, unter anderem hinsichtlich der strafrechtlichen Bewertung, aber auch der Fragen rund um Verkehrssicherheit, Produktsicherheit und Jugendschutz.


Zusammenfassung und Ausblick

Der Begriff „High“ verweist auf einen Zustand, der infolge des Konsums psychoaktiver Substanzen auftritt und vielschichtige rechtliche Auswirkungen hat. Hierbei sind vor allem das Betäubungsmittelrecht, das Straßenverkehrsrecht, das Arbeitsrecht und das Versicherungsrecht betroffen. Mit der fortschreitenden Entwicklung der Rechtsprechung und der gesellschaftlichen Debatte über die Legalisierung einzelner Substanzen ist zu erwarten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit dem Zustand „High“ auch künftig Gegenstand regulatorischer Veränderungen sein werden.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Alter ist das Erleben eines „High“-Zustands durch Cannabis in Deutschland legal?

Das Erleben eines „High“-Zustands durch Cannabis ist in Deutschland streng an die gesetzlichen Regelungen zur Abgabe, zum Besitz und zum Konsum von Cannabis gebunden. Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im Jahr 2024 ist der Erwerb, Besitz und Konsum von Cannabis zu Genusszwecken grundsätzlich erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt. Personen unter 18 Jahren ist der Konsum, Erwerb oder Besitz unter allen Umständen untersagt. Für Personen zwischen 18 und 21 Jahren gelten zudem besondere Beschränkungen hinsichtlich der Abgabemenge und des THC-Gehalts, um den Jugendschutz sicherzustellen. Der Konsum in Gegenwart von Minderjährigen ist weiterhin verboten. Darüber hinaus ist auch die Teilnahme an nicht lizenzierten Verkaufs- oder Abgabestrukturen strafbar.

Ist das Erleben eines „Highs“ am Arbeitsplatz rechtlich zulässig?

Das Erleben eines „Highs“ am Arbeitsplatz ist rechtlich problematisch und kann erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Durch das Konsumieren von Cannabis und das damit einhergehende Erleben eines „Highs“ besteht die Gefahr einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, Konzentration und Reaktionsvermögens, was nicht nur die Arbeitssicherheit, sondern auch die Qualität der Arbeitsergebnisse beeinträchtigen kann. Arbeitgeber haben im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht sowie der Unfallverhütung oftmals betriebliche Reglements oder Arbeitsverträge, die den Konsum psychoaktiver Substanzen während der Arbeitszeit oder am Arbeitsplatz verbieten. Bei Verstößen drohen Abmahnung, Versetzung oder sogar Kündigung. Besonders in sicherheitsrelevanten Berufen (wie im Transportwesen, Bau oder in der Medizin) kann der Konsum zu sofortiger Freistellung oder Entlassung führen. Zudem kann das Führen von Fahrzeugen im betrieblichem Kontext unter Einfluss von Cannabis strafrechtliche Folgen haben.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen beim Erleben eines „Highs“ im Straßenverkehr?

Das Erleben eines „Highs“ im Straßenverkehr ist in Deutschland ausdrücklich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat dar, da die Fahrtüchtigkeit unter Cannabis-Einfluss erheblich eingeschränkt sein kann. Ein positiver THC-Nachweis im Blut während der Teilnahme am Straßenverkehr führt nicht nur zu Bußgeldern, Fahrverboten und Punkten in Flensburg, sondern kann auch den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Wird zusätzlich eine Gefährdung des Straßenverkehrs oder ein Unfall verursacht, droht eine strafrechtliche Verfolgung aufgrund von Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) oder fahrlässiger Körperverletzung. Darüber hinaus kann die Führerscheinstelle die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verlangen.

Darf der Eigenanbau von Cannabis zum privaten Erleben eines „Highs“ erfolgen?

Mit der Gesetzesänderung 2024 wurde in Deutschland der private Anbau von Cannabis in begrenztem Umfang unter bestimmten Bedingungen gestattet. Volljährige Personen dürfen in ihrem privaten Wohnraum bis zu drei Cannabispflanzen pro Person anbauen, wobei diese ausschließlich dem Eigenbedarf dienen dürfen. Ein darüber hinausgehender Anbau oder die Abgabe an Dritte bleibt strafbar. Der Anbau muss so erfolgen, dass kein Zugang für Minderjährige oder Unbefugte besteht. Bei Verstoß gegen die Regelungen zum Anbau-zum Beispiel Überschreiten der Pflanzengrenze oder öffentliche Sichtbarkeit-können Bußgelder oder strafrechtliche Maßnahmen die Folge sein.

Welche Einschränkungen bestehen beim Erleben eines „Highs“ in der Öffentlichkeit?

Das Konsumieren von Cannabis und das damit verbundene Erleben eines „Highs“ unterliegt in der Öffentlichkeit gewissen Einschränkungen. Der Konsum ist untersagt in der unmittelbaren Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Der Konsum an diesen Orten gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Außerdem ist der Konsum in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Arbeitsstätten sowie bei öffentlichen Veranstaltungen regelmäßig verboten oder durch spezielle Hausordnungen reglementiert. Das Offen-Zur-Schau-Stellen eines „Highs“, beispielsweise durch auffälliges Verhalten, kann zu weiteren Ordnungsmaßnahmen führen.

Können Versicherungsleistungen beim Erleben eines „Highs“ im Schadensfall verweigert werden?

Ja, es besteht das Risiko, dass Versicherungen im Schadensfall Leistungen verweigern, wenn der Schaden unter Einfluss von Cannabis und damit im „High“-Zustand verursacht wurde. Viele Versicherungsverträge, insbesondere Kfz-, Berufs- oder Unfallversicherungen, enthalten sogenannte Obliegenheiten, die eine Sorgfaltspflicht des Versicherungsnehmers vorschreiben. Wird fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt-was beim Führen eines Fahrzeugs oder der Bedienung gefährlicher Geräte unter Cannabis-Einfluss regelmäßig angenommen wird-kann die Versicherung die Leistung kürzen oder vollständig verweigern. Bei nachgewiesenem Vorsatz ist der Versicherungsschutz generell ausgeschlossen.

Ist das Werben oder öffentliche Reden über das Erleben eines „Highs“ rechtlich erlaubt?

Das öffentliche Werben für den Konsum von Cannabis sowie das Verharmlosen oder öffentlichkeitswirksame Anpreisen eines „Highs“ ist durch das Werbeverbot für Cannabisprodukte untersagt (§ 10 Abs. 4 Cannabisgesetz). Dies umfasst insbesondere Werbung, die sich an Minderjährige richtet, aber auch allgemein die Anpreisung, die geeignet ist, den Konsum zu fördern oder gesellschaftlich zu verharmlosen. Informationsangebote, die sachlich und objektiv über Wirkungen, Risiken und rechtliche Grenzen aufklären, sind jedoch erlaubt, solange sie keine Werbewirkung entfalten. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit oder in schwerwiegenden Fällen als Straftat gewertet werden.