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Herrenlose Sachen

Begriff und Bedeutung von Herrenlosen Sachen

Herrenlose Sachen sind Gegenstände, die keinem Eigentümer zugeordnet werden können. Sie stehen außerhalb des Eigentums einer bestimmten Person oder eines Unternehmens. Der Begriff umfasst sowohl bewegliche als auch unbewegliche Sachen, wobei der Schwerpunkt meist auf beweglichen Gegenständen liegt. Die rechtliche Einordnung und Behandlung solcher Sachen ist im deutschen Recht klar geregelt.

Entstehung von Herrenlosigkeit

Eine Sache wird herrenlos, wenn sie entweder nie einen Eigentümer hatte oder wenn der bisherige Eigentümer sein Recht an der Sache aufgegeben hat. Die Aufgabe des Eigentums geschieht durch eine sogenannte Dereliktion – das bewusste und endgültige Verzichtserklärung auf das Eigentum an einer Sache. Auch Tiere können unter bestimmten Voraussetzungen herrenlos werden.

Nie zugeordnetes Eigentum

Einige Dinge waren noch nie im Besitz eines Menschen, wie etwa wild lebende Tiere in freier Natur oder bestimmte Naturgüter vor ihrer Entnahme aus dem natürlichen Zusammenhang.

Aufgabe des bisherigen Eigentümers (Dereliktion)

Die häufigere Form der Herrenlosigkeit entsteht durch die ausdrückliche Aufgabe des bisherigen Besitzers am Gegenstand. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn jemand einen alten Stuhl am Straßenrand abstellt mit dem Ziel, ihn nicht mehr zurückzunehmen.

Rechtliche Folgen der Herrenlosigkeit

Anwachsung neuen Eigentums (Aneignung)

Sobald eine Sache herrenlos geworden ist, kann sie grundsätzlich von jedermann in Besitz genommen werden. Durch diese Inbesitznahme entsteht neues Eigentum an dem zuvor herrenlosen Gegenstand – dieser Vorgang wird als Aneignung bezeichnet.

Einschränkungen bei Aneignung bestimmter Sachenarten

Nicht alle herrenlosen Dinge dürfen beliebig angeeignet werden: Für bestimmte Arten von Fundgegenständen gelten besondere Vorschriften; ebenso gibt es Einschränkungen für Kulturgüter sowie für wild lebende Tiere unter Naturschutzgesichtspunkten oder für Grundstücke und Immobilien.

Sonderfall: Fundsachen vs. Herrenlose Sachen

Es besteht ein Unterschied zwischen verlorenen (Fundsachen) und bewusst aufgegebenen (herrrenlosen) Dingen: Fundsachen müssen gemeldet werden; bei eindeutig aufgegebenem Besitzrecht handelt es sich um eine herrenlose Sache mit anderen Rechtsfolgen bezüglich Erwerbsmöglichkeit.

Bedeutung im Alltag und typische Beispiele

  • Müll: Weggeworfene Alltagsgegenstände gelten nach Verzichtserklärung als herrenlos.
  • Tiere: Wildtiere sind solange sie frei leben meist herrenlos.
  • Liegenschaften: Unbebaute Grundstücke ohne bekannten Besitzer können ebenfalls den Status „herrenos“ erlangen.
  • Kulturgüter: Archäologische Funde unterliegen besonderen Regelungen trotz möglicher ursprünglicher Herrenlosigkeit.

Bedeutung für den Erwerb neuer Rechte

Sobald ein Mensch eine tatsächlich herrenlose Sache in Besitz nimmt – also zum Beispiel einen weggeworfenen Gebrauchsgegenstand aufhebt -, kann er daran neues volles Recht erwerben. Allerdings bestehen Ausnahmen insbesondere dann, wenn öffentliche Interessen betroffen sind oder spezielle Schutzvorschriften greifen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Herrenlose Sachen

Können alle Dinge einfach so als „herrenos“ betrachtet werden?

Nicht jeder besitzlose Gegenstand ist automatisch auch rechtlich gesehen „herrenos“. Es muss feststellbar sein, dass kein aktueller Besitzer existiert beziehungsweise dass das vorherige Recht ausdrücklich aufgegeben wurde.

Darf man gefundene Dinge immer behalten?

Nicht jede gefundene Sache darf behalten werden; nur solche ohne aktuellen Besitzerstatus gelten als wirklich „herrenos“. Bei verlorenen Dingen greift stattdessen das Fundrecht mit eigenen Regeln zur Meldung und Verwahrung.

Können Immobilien auch herrenos sein?

Theoretisch können auch Grundstücke ihren Besitzer verlieren; dies kommt jedoch selten vor und ist oft mit besonderen Verfahren verbunden – etwa dann, wenn keine Erben auffindbar sind oder ein Verzicht erklärt wurde.

Sind wilde Tiere immer automatisch ohne Besitzer?

Tiere in freier Wildbahn gelten grundsätzlich als besitzerfrei („herrenos“), solange sie nicht eingefangen wurden oder einem Halter zugeordnet sind. Nach Einfang entstehen neue Rechte am Tier nach speziellen Vorschriften.

Müssen Behörden über die Aneignung informiert werden?

In manchen Fällen besteht Meldepflicht gegenüber Behörden – insbesondere bei Funden besonderer Art wie archäologischen Objekten oder gefährlichen Stoffen.