Begriff und Definition von Haustieren
Der Begriff „Haustiere“ bezeichnet im allgemeinen und rechtlichen Sprachgebrauch Tiere, die vom Menschen aus unterschiedlichen Gründen – etwa zur Gesellschaft, aus emotionalen, wirtschaftlichen oder funktionalen Motiven – im privaten Umfeld gehalten werden. Im Mittelpunkt steht dabei die enge Beziehung und Interaktion zwischen Tier und Halter. Haus-, Heim- oder Begleittiere zählen im Gegensatz zu Nutz- oder Wildtieren nicht zu den zur Erwerbszwecken gehaltenen Tieren.
Im deutschen Recht existieren verschiedene Begriffsbestimmungen in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert Haustiere nicht explizit, jedoch wird unter dem Oberbegriff „Tiere“ nach § 90a BGB klargestellt, dass Tiere keine Sachen sind, wenngleich auf sie die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend angewendet werden, soweit keine abweichenden Regelungen getroffen sind. Haustiere werden somit rechtlich nicht als Sachen betrachtet, genießen aber keinen eigenen Rechtsstatus einer „Rechtsperson“.
Rechtliche Grundlagen zur Haltung von Haustieren
Zivilrechtliche Bestimmungen
Eigentum an Haustieren
Das Eigentum an Haustieren ist nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu beurteilen. Die Übertragung, der Erwerb und die Veräußerung der Eigentümerstellung folgt grundsätzlich den Regelungen über bewegliche Sachen (§§ 929 ff. BGB). Das Eigentumsrecht am Haustier ist jedoch durch tierschutzrechtliche Bestimmungen sowie durch das besondere Schutzinteresse an Tieren eingeschränkt.
Haustiere als Teil des Hausstands
Haustiere sind nach zivilrechtlichen Vorschriften Teil des Hausstandes und können eine eigenständige Bedeutung entfalten, insbesondere im Zusammenhang mit Miet- und Familienrecht (beispielsweise im Fall einer Trennung oder Scheidung, s.u.).
Mietrechtliche Relevanz der Haustierhaltung
Nach § 535 BGB ist der Mietgegenstand an den Mieter zur vertragsgemäßen Nutzung zu überlassen. Die Haltung von Haustieren in Mietobjekten ist regelmäßig von der Zustimmung des Vermieters abhängig. Ein generelles Verbot der Haustierhaltung in Mietverträgen ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) grundsätzlich als unzulässig angesehen worden, da stets eine Abwägung der Interessen im Einzelfall vorzunehmen ist.
Es wird unterschieden zwischen Kleintieren (z. B. Hamster, Zierfische, Kanarienvögel), deren Haltung meist ohne Erlaubnis zulässig ist, und größeren oder potentiell gefährlichen Tieren (z. B. Hunde, Katzen, Reptilien), deren Haltung zustimmungspflichtig sein kann. Die Haltung sogenannter gefährlicher Hunde ist zudem vielfach durch landesrechtliche Vorschriften beschränkt oder mit behördlichen Auflagen verbunden.
Familienrechtliche Aspekte
Bei Trennung und Scheidung spielt die Zuordnung von Haustieren ebenfalls eine Rolle. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2002 sieht § 1361a BGB (Haushaltsgegenstände im Trennungsfall) ausdrücklich die Berücksichtigung von Haustieren vor. Kommt es zur Auseinandersetzung, sollen das Tierwohl und die bestehenden Bindungen zu den einzelnen Ehepartnern berücksichtigt werden.
Haftung bei Schäden durch Haustiere
Das Halten von Haustieren begründet erhöhte Sorgfaltspflichten. Kommt es durch ein Haustier zu Schäden, haftet in der Regel der Halter nach § 833 BGB für entstandene Schäden, die durch sein Tier verursacht wurden (sog. Gefährdungshaftung). Diese Haftung greift unabhängig vom Verschulden, mit Ausnahme von Haustieren, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters dienen, bei denen eine Entlastungsmöglichkeit durch Sorgfaltsnachweis besteht.
Tierschutzrechtliche Vorschriften
Allgemeine Grundlagen
Das Tierschutzgesetz (TierSchG) normiert grundlegende Anforderungen an die Haltung und den Umgang mit Tieren, einschließlich Haustieren. Nach § 2 TierSchG ist der Halter verpflichtet, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und seine Unterbringung verhaltensgerecht zu gestalten.
Verbot von Tierquälerei und Misshandlung
Das Tierschutzgesetz verbietet jede Handlung, die einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt (§ 1 TierSchG). Verstöße können eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat nach § 17 TierSchG darstellen. Die Tierschutzvorschriften werden durch eine Vielzahl von Verordnungen konkretisiert, beispielsweise durch die Tierschutz-Hundeverordnung.
Besonderheiten im Tierhandel und bei der Einfuhr
Hinsichtlich Handel, Erwerb und Einfuhr von Haustieren greifen weitere gesetzliche Regelungen, unter anderem die Tierschutz-Hundeverordnung, das Tiergesundheitsgesetz und die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung. Tiere aus dem Ausland dürfen nur eingeführt werden, wenn sie bestimmten tierschutz- und seuchenrechtlichen Anforderungen genügen.
Öffentlich-rechtliche Vorgaben zur Haustierhaltung
Melde- und Kennzeichnungspflichten
Für bestimmte Haustierarten bestehen Melde- oder Chippflichten. Hunde unterliegen häufig kommunalen Anmeldevorschriften und müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Zudem fällt für Hunde oftmals Hundesteuer an. Für andere Tiere wie Papageien oder Reptilien können artenschutzrechtliche Meldepflichten gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) oder Wildtiergesetz bestehen.
Erlaubnispflichten
Das gewerbliche Züchten, Halten oder Handeln mit Haustieren kann erlaubnispflichtig sein (§ 11 TierSchG). Personen, die gewerblich mit Tieren umgehen, benötigen die behördliche Genehmigung nach Prüfung der erforderlichen Sachkunde, Zuverlässigkeit sowie artgerechter Unterbringungsmöglichkeiten für die Tiere.
Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Das bestehende Haftungsrisiko aus der Tierhaltung macht den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, insbesondere für Hunde- und Pferdehalter, empfehlenswert und teilweise sogar verpflichtend (abhängig von Ländergesetzen).
Besonderheiten bei einzelnen Haustierarten
Bestimmte Tierarten unterliegen verschärften Regelungen. Für als gefährlich eingestufte Hunderassen gelten restriktive Vorschriften (Leinen- und Maulkorbzwang, Sachkundenachweise, Haltungsverbote). Exotische Tiere, insbesondere Wildtiere oder Tiere geschützter Arten, dürfen oft nur mit behördlicher Genehmigung gehalten werden.
Fazit
Haustiere genießen im deutschen Recht einen besonderen Schutzstatus. Ihre Haltung ist in zahlreichen Rechtsvorschriften umfassend geregelt und erfordert von Haltern die Beachtung zivilrechtlicher sowie öffentlich-rechtlicher, vor allem tierschutzrechtlicher, Vorgaben. Die Einhaltung dieser Bestimmungen dient nicht nur dem Wohl der Tiere, sondern schützt auch die Rechte und Interessen von Mitmenschen und der Allgemeinheit. Wer ein Haustier hält oder anschafft, muss sich über die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und damit einhergehenden Pflichten umfassend informieren und diese beachten.
Häufig gestellte Fragen
Wer haftet, wenn mein Haustier einen Schaden verursacht?
Grundsätzlich gilt in Deutschland die sogenannte Tierhalterhaftung gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach haftet der Tierhalter – unabhängig von eigenem Verschulden – für alle Schäden, die sein Haustier verursacht. Dies umfasst sowohl Sachschäden (z.B. beschädigte Gegenstände) als auch Personenschäden (z.B. Verletzungen), die durch das Verhalten des Tieres entstehen. Besonders bei Hunden und größeren Haustieren wird dabei von einer erhöhten Gefährdung ausgegangen. Allerdings kann sich die Haftung in bestimmten Fällen mindern, wenn ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt oder dieser das Tier provoziert hat. Versicherungen wie die Tierhalterhaftpflicht sind gesetzlich nicht für alle Haustiere vorgeschrieben, werden jedoch besonders Hunde- und Pferdehaltern dringend empfohlen, da ansonsten die Kosten für entstandene Schäden privat getragen werden müssen. Halter von Kleintieren (wie z.B. Meerschweinchen oder Wellensittichen) sind von der verschuldensunabhängigen Haftung ausgenommen und haften nur bei eigenem Verschulden nach § 823 BGB.
Muss ich mein Haustier beim Vermieter anmelden beziehungsweise um Erlaubnis fragen?
Ob und unter welchen Bedingungen Haustiere in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen, richtet sich maßgeblich nach dem Mietvertrag. Einzelne Klauseln, die das Halten bestimmter Tiere verbieten oder erlauben, sind verbindlich, soweit sie den Mieter nicht unangemessen benachteiligen. Ein generelles Verbot aller Haustiere ist rechtlich unwirksam. Während Kleintiere (wie Hamster, Fische, Wellensittiche) grundsätzlich ohne Genehmigung gehalten werden dürfen, bedarf die Haltung von Hunden und Katzen meist der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter darf die Erlaubnis zur Tierhaltung jedoch nicht willkürlich verweigern. Er muss die Interessen aller Bewohner des Hauses sowie die Eignung der Wohnung berücksichtigen. Kommt es zu Beschwerden durch Lärm, Geruch oder Schäden am Gemeinschaftseigentum, kann der Vermieter unter Umständen die Zustimmung widerrufen oder das Entfernen des Tieres verlangen.
Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Haltung von exotischen Tieren?
Für die private Haltung exotischer Tiere, wie Reptilien, Spinnen oder bestimmte Vogelarten, gelten zahlreiche rechtliche Bestimmungen. Zentrale Vorschrift ist hierbei das Tierschutzgesetz (TierSchG), das eine artgerechte Unterbringung, Pflege und Ernährung vorschreibt. Bestimmte Arten unterliegen zusätzlich dem Artenschutzrecht, insbesondere dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), und sind melde- bzw. genehmigungspflichtig. Das Halten gefährlicher Tiere (z.B. Giftschlangen, Raubtiere) ist in vielen Bundesländern gesondert geregelt und häufig nur unter strengen Auflagen oder gar nicht zulässig. Verstöße gegen die Anzeigepflicht, unsachgemäße Haltung oder Missachtung von Import- und Handelsbeschränkungen werden mit Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen geahndet. Vor der Anschaffung exotischer Tiere sollte unbedingt geprüft werden, welche spezifischen gesetzlichen Anforderungen für das jeweilige Tier bestehen.
Welche Vorschriften müssen beim Transport von Haustieren beachtet werden?
Der Transport von Haustieren unterliegt sowohl nationalen als auch europäischen Vorschriften. Für Reisen innerhalb Deutschlands sind die Regelungen des Tierschutzgesetzes maßgeblich, die u.a. eine sichere, stressfreie und artgerechte Beförderung vorschreiben. Für die Mitnahme im Auto gilt zudem die Straßenverkehrsordnung (StVO), nach der Tiere als „Ladung“ zu sichern sind (z.B. durch Transportboxen, Anschnallgurte für Hunde). Werden Tiere über Landesgrenzen hinweg befördert (innerhalb der EU oder in Drittstaaten), greifen spezielle Bestimmungen wie die EU-Heimtierverordnung. Hierbei sind gültige Impfnachweise, Mikrochip-Identifikation und ein Heimtierausweis vorgeschrieben. Insbesondere bei Hunden, Katzen und Frettchen müssen Tollwutimpfungen nachgewiesen werden. Zuwiderhandlungen können zur Verweigerung der Einreise oder zu Bußgeldern führen.
Welche rechtlichen Pflichten habe ich als Haustierhalter im Krankheitsfall meines Tieres?
Als Tierhalter unterliegen Sie nach dem deutschen Tierschutzgesetz der Pflicht, das Tier vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren. Erkrankt Ihr Haustier, sind Sie verpflichtet, für eine angemessene, tiermedizinische Versorgung zu sorgen. Das Unterlassen notwendiger tierärztlicher Versorgung kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat gemäß § 17 TierSchG geahndet werden. Bestimmte Infektionskrankheiten, beispielsweise die Tollwut, unterliegen der Meldepflicht gegenüber den zuständigen Behörden. Der Tierhalter muss in solchen Fällen zusätzliche Anordnungen der Behörde befolgen, Quarantänemaßnahmen umsetzen und darf das Tier gegebenenfalls nicht ohne Erlaubnis befördern oder ausführen.
Welche Rechte und Pflichten habe ich, wenn ich ein gefundenes Haustier aufgegriffen habe?
Wenn Sie ein entlaufenes oder herrenloses Haustier finden, gelten die Vorschriften des Fundrechts (§§ 965 ff. BGB). Sie sind verpflichtet, den Fund unverzüglich der zuständigen Fundbehörde, meist dem Ordnungsamt oder dem Tierheim, zu melden. Solange der Eigentümer nicht feststeht, sind Sie zur ordnungsgemäßen Verwahrung des Tieres verpflichtet, etwa durch artgerechte Unterbringung und Versorgung. Sie dürfen das Tier nicht einfach behalten. Nach sechs Monaten kann unter Umständen das Eigentum auf den Finder übergehen, wenn sich der ursprüngliche Besitzer nicht meldet. Missachtung der Meldepflicht kann als Fundunterschlagung gewertet und strafrechtlich verfolgt werden. Etwaige Kosten für Pflege und Versorgung kann der Finder vom Eigentümer im Nachhinein ersetzt verlangen.