Legal Lexikon

Haschisch


Begriff und Definition von Haschisch

Haschisch ist ein aus dem Harz der Cannabispflanze hergestelltes Produkt, das insbesondere in komprimierter Form konsumiert wird. Es enthält vor allem das psychoaktive Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) sowie weitere Cannabinoide und Terpene. In der rechtlichen Terminologie wird Haschisch häufig als Bestandteil der Betäubungsmittelgesetzgebung eingeordnet und von anderen Cannabisprodukten, wie Marihuana, abgegrenzt.

Historischer und gesellschaftlicher Kontext

Die Nutzung von Haschisch reicht bis in die Antike zurück, wobei es weltweit sowohl für rituelle, medizinische als auch für berauschende Zwecke verwendet wurde. Im 20. Jahrhundert wurde Haschisch verstärkt als Rauschmittel kategorisiert, was die rechtlichen Rahmenbedingungen in vielen Staaten erheblich beeinflusste.

Haschisch im Betäubungsmittelrecht

Einordnung nach internationalem Recht

Auf internationaler Ebene wird Haschisch durch mehrere Abkommen geregelt. Insbesondere das Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961 klassifiziert Haschisch und seine Grundsubstanz, das Harz der Cannabispflanze, als kontrollierten Stoff.

Wichtigste Regelungen:

  • Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe (1961): Haschisch unterliegt internationalen Kontrollmaßnahmen. Der Anbau, Handel und die Verarbeitung sind nur für medizinische und wissenschaftliche Zwecke zulässig.
  • Ergänzende Konventionen: Aktualisierungen und Präzisierungen erfolgten u.a. durch das Wiener Übereinkommen von 1971 und die UN-Konvention von 1988.

Regelungen im deutschen Recht

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

In Deutschland unterliegt Haschisch dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das Gesetz unterscheidet hierbei nicht zwischen Haschisch und anderen Cannabiszubereitungen. Beide Produkte werden als „Cannabis“ klassifiziert und im Anhang I des BtMG als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel gelistet.

Strafrechtliche Konsequenzen
  • Verbot von Besitz, Erwerb und Handel: Der Besitz, Erwerb sowie die Abgabe oder das Handeltreiben mit Haschisch sind gemäß § 29 BtMG grundsätzlich strafbar.
  • Mögliche Straffreiheit bei geringer Menge: Nach § 31a BtMG kann die Strafverfolgung bei Besitz geringer Mengen zum Eigenverbrauch in bestimmten Fällen eingestellt werden, sofern kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
  • Anbau und Herstellung: Der private Anbau und die gewerbliche Herstellung sind grundsätzlich verboten und stehen unter Strafe.
Rechtliche Ausnahmefälle
  • Medizinische Nutzung: Mit ärztlicher Verschreibung und behördlicher Genehmigung kann Haschisch in bestimmten Fällen für therapeutische Zwecke eingesetzt werden.
  • Wissenschaftliche Nutzung: Haschisch darf für wissenschaftliche Zwecke mit entsprechender Erlaubnis genutzt werden.

Führerscheinrechtliche Relevanz

Der Konsum von Haschisch sowie der Nachweis von THC im Blut haben erhebliche Konsequenzen im Fahrerlaubnisrecht. Wird eine berauschte Fahrt festgestellt, drohen Maßnahmen wie Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Europäischer Rechtsrahmen

In der Europäischen Union existieren keine einheitlichen Regelungen zum Umgang mit Haschisch. Die meisten Mitgliedsstaaten setzen jedoch die Vorgaben des internationalen Rechts sowie der EU-Rahmenbeschlüsse um, was zu national divergenten Regelungen im Strafrecht und Verwaltungsrecht führen kann.

Besitz und Handel mit Haschisch: Rechtliche Bewertung

Besitz

Der Besitz ist grundsätzlich verboten und wird regelmäßig verfolgt. Strafmildernd kann eine geringe Menge zum Eigenverbrauch wirken, wobei die Grenzen regional variieren. Die jeweilige Landespolitik und Staatsanwaltschaften legen im Einzelfall fest, wann von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann.

Handel und Verbreitung

Handeltreiben, Abgabe und Ein- oder Ausfuhr von Haschisch fallen unter die besonders schwerwiegenden Verstöße gegen das BtMG und werden mit erheblichen Freiheitsstrafen geahndet.

Einfuhr, Ausfuhr und Grenzüberschreitungen

Das Mitführen von Haschisch über internationale Grenzen wird als schwere Straftat betrachtet. Selbst bei geringer Menge können strafrechtliche Sanktionen bis hin zu Freiheitsstrafen drohen, da die Einfuhr in den meisten Staaten strikt reglementiert ist.

Aktuelle Entwicklungen und Legalisierungstendenzen

Mythos Legalisierung

Im internationalen Vergleich entwickeln sich Tendenzen zur Lockerung der Gesetze, insbesondere im Hinblick auf Cannabisprodukte. Einzelne Staaten und Regionen legalisieren oder entkriminalisieren Besitz und Konsum in unterschiedlichen Umfang. In Deutschland ist im Zuge der Cannabisreform 2024 eine kontrollierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken geplant, die Einordnung und Regelungen zu Haschisch sind dabei konkret zu beachten.

Gesetzesänderungen

Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) im Jahr 2024 ergeben sich neue rechtliche Maßgaben für den Besitz und den Konsum von Cannabisprodukten, einschließlich Haschisch. Dies betrifft etwa den privaten Eigenanbau, den Vertrieb in Cannabis-Clubs und die Höchstmengenregelungen.

Zusammenfassung

Haschisch ist als Produkt des Cannabisharzes Gegenstand umfangreicher rechtlicher Vorschriften. Internationale und nationale Gesetzgebungen regeln Anbau, Verarbeitung, Besitz, Handel und Konsum streng. Während die medizinische Verwendung unter staatlicher Kontrolle möglich ist, sind Besitz und Handel für den privaten Gebrauch weitgehend strafbar. Neue gesetzliche Entwicklungen, insbesondere im Zuge der Cannabislegalisierung, betreffen auch Haschisch und führen zu einer zunehmenden Differenzierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine stetige Beobachtung aktueller Gesetzesänderungen bleibt für Betroffene und Interessierte unerlässlich.

Häufig gestellte Fragen

Ist Haschisch in Deutschland legal?

Der Erwerb, Besitz, Anbau, Handel und die Abgabe von Haschisch (auch Hasch oder Haschischharz genannt) unterliegt in Deutschland grundsätzlich dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Haschisch ist dort als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel gelistet und somit grundsätzlich verboten. Ausnahmen ergeben sich nur im Rahmen streng geregelter, medizinischer Ausnahmegenehmigungen, etwa für Patienten mit bestimmten Erkrankungen und auf ärztliches Rezept. Seit April 2024 wurden durch das Cannabisgesetz (CanG) zwar gesetzliche Lockerungen im Umgang mit Cannabis und Haschisch vorgenommen. Dazu zählt insbesondere der Besitz kleiner Mengen für den Eigenkonsum durch volljährige Personen, wobei genaue Grenzwerte und Bedingungen zu beachten sind. Dennoch bleibt insbesondere Anbau und Handel weiterhin nur zugelassenen Stellen (wie etwa Anbauvereinigungen, sogenannte „Clubs“) erlaubt, und Verstöße können weiterhin strafrechtliche Konsequenzen haben.

Welche Strafen drohen bei illegalem Besitz von Haschisch?

Die Strafen für den unerlaubten Besitz von Haschisch hängen vom Einzelfall, der Menge sowie dem Kontext des Besitzes ab. Der Besitz kleiner Mengen zum Eigenverbrauch kann nach § 29 BtMG zwar als Straftat verfolgt werden, wird aber oft mit einer Einstellung des Verfahrens geahndet, sofern keine Fremdgefährdung vorliegt und keine Vorstrafen bestehen. Die Definition der „geringen Menge“ variiert von Bundesland zu Bundesland, liegt aber im Regelfall für Haschisch bei wenigen Gramm. Überschreitet ein Fall diese Menge, kann eine Verurteilung erfolgen, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen sogar darüber hinaus geahndet werden kann. Wird nachgewiesen, dass der Besitz nicht nur zum Eigenbedarf, sondern auch zum Handel oder zur Weitergabe bestimmt war, drohen verschärfte Strafen. Im Falle des Besitzes in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder anderen geschützten Orten kann zusätzlich eine Strafschärfung erfolgen.

Wie ist der Umgang mit Haschisch im Straßenverkehr geregelt?

Wer Haschisch konsumiert und anschließend am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit beziehungsweise Straftat gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Bereits der Nachweis von THC-Abbauprodukten im Blut kann ausreichen, um als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs eingestuft zu werden. Die rechtlichen Folgen reichen von Bußgeldern über Fahrverbote bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) („Idiotentest“) anordnen. Dabei kommt es nicht nur auf aktuelle Fahruntüchtigkeit, sondern auch auf regelmäßig nachgewiesenen Cannabiskonsum an. Besonders bei auffälligem Fahrverhalten oder Verkehrsunfällen unter Haschisch-Einfluss drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Welche Folgen hat der Besitz von Haschisch für Jugendliche?

Für Jugendliche und Heranwachsende (unter 21 Jahre) gelten neben dem BtMG auch das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sowie spezielle Vorschriften des Jugendschutzes. Grundsätzlich ist ihnen der Besitz von Haschisch untersagt, da sie nach geltendem Recht als besonders schützenswerte Gruppe betrachtet werden. Werden Jugendliche mit Haschisch erwischt, kann das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, das vor allem erzieherische Maßnahmen wie Sozialstunden, Erziehungsbeistand oder Verwarnungen vorsieht. In schwerwiegenden Fällen sind auch Jugendarrest oder Jugendstrafe möglich. Zudem wird in der Regel das Jugendamt informiert, das weitere Maßnahmen zu Erziehungszwecken einleiten kann. Neben strafrechtlichen Aspekten können auch schulische oder soziale Konsequenzen (etwa Meldung an die Schule oder an die Eltern) eintreten.

Darf Haschisch zu medizinischen Zwecken verwendet werden?

Seit 2017 ist die Verwendung von Cannabisprodukten einschließlich Haschisch in Deutschland ausnahmsweise zu medizinischen Zwecken zulässig. Dies setzt jedoch eine ärztliche Verschreibung (Betäubungsmittelrezept) und eine entsprechende Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse voraus. Haschisch kommt vornehmlich bei schweren Erkrankungen wie chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose oder bestimmten Formen der Epilepsie zum Einsatz, wenn andere Therapieoptionen ausgeschöpft wurden. Herstellung, Abgabe und Erhalt solcher Arzneimittel unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Der Eigenanbau oder der Erwerb von Haschisch außerhalb der Apotheke bleibt auch zu medizinischen Zwecken weiterhin verboten und ist strafbar.

Kann Haschisch im Rahmen von Cannabis-Clubs legal konsumiert werden?

Mit Inkrafttreten des CanG 2024 ist die Gründung von sogenannten Cannabis-Clubs zur nicht-gewerblichen, gemeinschaftlichen Eigenversorgung mit Cannabis möglich. Volljährige Mitglieder dieser Anbauvereinigungen dürfen begrenzte Mengen Cannabis und Haschisch zum Eigenkonsum beziehen. Die Weitergabe und der Konsum in der Öffentlichkeit – etwa auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen – bleibe jedoch streng reguliert und in vielen Fällen verboten. Die Regelungen zu Cannabis-Clubs unterliegen strengen Kontrollen und zahlreichen Auflagen etwa in Bezug auf Mitgliederzahl, Anbau, Lagerung und Abgabe. Der Konsum und Besitz außerhalb der gesetzlich zugelassenen Rahmenbedingungen ist weiterhin strafbar.

Welche Vorschriften gelten für die Einfuhr oder den Export von Haschisch?

Die Einfuhr und der Export von Haschisch aus beziehungsweise nach Deutschland sind nach Art. 3 und 4 des BtMG und entsprechender EU-Verordnungen grundsätzlich verboten und stellen eine Straftat dar, die mit hohen Freiheitsstrafen geahndet wird. Die Strafandrohung beginnt hier bei mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen kann das Strafmaß deutlich höher ausfallen. Ausnahmen bestehen nur in seltenen medizinischen oder wissenschaftlichen Ausnahmefällen, die eine strenge staatliche Genehmigung voraussetzen. Bereits der Versuch der Einfuhr, etwa im Ausland erworbenes Haschisch nach Deutschland zu bringen, reicht für eine Strafverfolgung aus. Auch bei Bestellungen aus dem Internet („Darknet“) handelt es sich um strafbare Handlungen.