Legal Lexikon

Hanf


Einführung in den Begriff Hanf

Hanf (lateinisch: Cannabis) ist eine Pflanzenart aus der Familie der Hanfgewächse (Cannabaceae). Die vielseitig nutzbare Pflanze wird seit Jahrtausenden für zahlreiche Anwendungen wie Textilien, Lebensmittel, Medizin und Rauschmittel verwendet. Im rechtlichen Kontext ist Hanf ein vielschichtiger Begriff, der insbesondere durch die Verwendung als Genuss- und Heilmittel sowie durch industrielle Nutzung geprägt ist. Maßgeblich ist dabei die Unterscheidung zwischen sogenannten Nutzhanf und psychoaktivem Cannabis.


Rechtliche Grundlagen für Hanf in Deutschland

Definition und gesetzliche Unterscheidung

Das deutsche Recht unterscheidet Hanf hauptsächlich anhand seines Gehalts an Tetrahydrocannabinol (THC), dem psychoaktiven Wirkstoff. Die rechtliche Einordnung variiert jedoch je nach Verwendungszweck und konkreter THC-Konzentration.

Nutzhanf

Nutzhanf bezeichnet Hanfsorten mit einem THC-Gehalt von höchstens 0,2 Prozent. Diese Sorten sind im Sinne der EU-Nutzhanfsortenliste zugelassen und dürfen unter bestimmten Voraussetzungen angebaut, verarbeitet und in Verkehr gebracht werden. Nutzhanf findet breite Anwendung in der Industrie, etwa für Fasern, Öle, Baustoffe und Lebensmittel.

Rauschhanf (medizinischer und nicht-medizinischer Gebrauch)

Cannabis mit einem erhöhten THC-Gehalt wird in Deutschland weiterhin grundsätzlich dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterworfen. Ausnahmen gelten für den medizinischen Gebrauch sowie seit 2024 für den nicht-medizinischen, privaten Eigenanbau und Besitz in bestimmten Mengen gemäß dem Konsumcannabisgesetz (KCanG).


Wichtige Gesetze und Vorschriften

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Das BtMG klassifiziert Cannabis grundsätzlich als Betäubungsmittel. Mit Wirkung vom 1. April 2024 wurde die Regulierung bestimmter Formen des Umgangs mit Cannabis neu strukturiert, insbesondere hinsichtlich des Besitzes, der Abgabe und des Anbaus durch Privatpersonen und sogenannte Anbauvereinigungen.

  • Nutzhanf bleibt vom BtMG ausgenommen, sofern der THC-Gehalt von 0,2 Prozent nicht überschritten wird.
  • Medizinisches Cannabis darf unter bestimmten Bedingungen ärztlich verschrieben und aus Apotheken abgegeben werden.
  • Freizeitcannabis: Der Besitz und Konsum bestimmter Mengen ist nach dem KCanG erlaubt, bleibt aber für Minderjährige, in öffentlichen Räumen und für den gewerblichen Handel weiter reglementiert.

Konsumcannabisgesetz (KCanG)

Das seit 2024 geltende Konsumcannabisgesetz erlaubt erwachsenen Personen unter strengen Auflagen Besitz und nicht-gewerblichen Anbau von Cannabis zu Genusszwecken. Zugleich gibt es zahlreiche Einschränkungen, insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, zum Umgang im öffentlichen Raum und zur Straffreiheit von geringen Mengen.

Arzneimittelgesetz (AMG)

Bestimmte Hanfprodukte, insbesondere medizinisches Cannabis und cannabidiolhaltige Präparate (CBD), unterliegen zusätzlich dem Arzneimittelgesetz. Für Produkte, die als Arzneimittel vermarktet werden, ist eine Zulassung nach dem AMG erforderlich; für Lebensmittel mit Hanfbestandteilen bestehen jeweils weitere lebensmittelrechtliche Vorgaben.


Hanf im Straßenverkehrsrecht

Der Konsum von Hanf kann Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit entfalten. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regeln die Konsequenzen für die Teilnahme am Straßenverkehr nach Hanfkonsum. Der Nachweis von THC im Blut kann zu Fahrverboten, dem Entzug der Fahrerlaubnis und weiteren Maßnahmen führen, unabhängig davon, ob eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt.


Gewerblicher und industrieller Umgang mit Hanf

Land- und Forstwirtschaft

Landwirte dürfen Nutzhanf ausschließlich aus dem zugelassenen EU-Sortenkatalog anbauen. Es besteht Meldepflicht beim jeweiligen Landwirtschaftsamt. Der Anbau und Vertrieb von Hanfprodukten sind nur möglich, wenn der THC-Gehalt konstant und nachweislich unter 0,2 Prozent liegt.

Lebensmittel und Kosmetika

Lebensmittel aus Hanfsamen oder Hanföl unterliegen der Europäischen Novel-Food-Verordnung und spezifischen Regelungen des deutschen Lebensmittelrechts. Produkte mit CBD werden als neuartige Lebensmittel betrachtet und benötigen für die Markteinführung eine Zulassung durch die Europäische Kommission.

Textilien und Baustoffe

Die Verwendung von Hanf als Rohstoff für Textilien, Dämmstoffe oder andere Baustoffe ist rechtlich grundsätzlich unproblematisch, sofern der THC-Gehalt im Rohstoff den zulässigen Grenzwert nicht überschreitet.


Rechtliche Grauzonen und aktuelle Entwicklungen

CBD und andere Cannabinoide

Die rechtliche Bewertung von Cannabinoiden wie Cannabidiol (CBD) befindet sich in ständiger Entwicklung. Die Abgrenzung zwischen Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln ist nach wie vor umstritten. Entscheidend sind die konkreten Produktangaben und die Dosierung.

Rechtsprechung zur Verkehrsdelikten und Besitzdauern

Die Rechtsprechung zur Anwendung von Cannabis im Straßenverkehr und bei Besitzdelikten ist im Wandel – Gerichte müssen Einzelfallentscheidungen zu Grenzwerten und zur Schuldfähigkeit treffen. Verschiedene Bundesländer handhaben insbesondere den Eigenanbau, die Abgabe in Vereinen und den eventuellen Schwarzmarkt unterschiedlich streng.


Internationale Rechtslage

Die gesetzlichen Regelungen zu Hanf und Cannabis variieren weltweit erheblich. Während zahlreiche europäische Länder den Besitz und Gebrauch schrittweise entkriminalisieren, gelten in vielen Staaten weiterhin strafrechtliche Sanktionen für den Anbau, Erwerb und Besitz. Der internationale Markt für Hanfprodukte ist daher stark von den jeweiligen Ein- und Ausfuhrbestimmungen geprägt; der grenzüberschreitende Handel ist in vielen Fällen strafbewehrt und bedarf besonderer Genehmigungen.


Zusammenfassung

Der Begriff Hanf umfasst in Deutschland ein weites Spektrum gesetzlicher Regelungen, die vom landwirtschaftlichen Anbau, über die industrielle Verarbeitung bis hin zum medizinischen und privaten Gebrauch reichen. Maßgeblich für die rechtliche Einordnung sind stets Verwendungszweck und THC-Gehalt. Die Gesetzgebung befindet sich im stetigen Wandel, insbesondere infolge gesellschaftlicher und politischer Debatten um medizinischen Nutzen, Suchtprävention und Kriminalpolitik. Wer Hanf angebaut, verarbeitet oder konsumiert, sollte sich stets über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen informieren, insbesondere im Hinblick auf Grenzwerte, Erlaubnispflichten und strafrechtliche Konsequenzen.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Anbau von Hanf in Deutschland legal?

Der Anbau von Hanf (Cannabis sativa L.) ist in Deutschland nur unter bestimmten, klar geregelten rechtlichen Voraussetzungen erlaubt. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen Nutzhanf und medizinischem bzw. berauschendem Hanf. Nutzhanf darf ausschließlich von landwirtschaftlichen Betrieben angebaut werden und muss Sorten betreffen, die auf der EU-Sortenkatalogliste stehen, d.h., sie dürfen einen Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC-Gehalt) von 0,2 % nicht überschreiten. Für den Anbau bedarf es einer Anmeldung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), das Saatgut muss zertifiziert sein und Kontrollen sind verpflichtend. Für Privatpersonen ist der Anbau von Hanf ohne Ausnahmegenehmigung untersagt, auch wenn es sich um THC-arme Sorten handelt. Der Anbau zu medizinischen Zwecken kann nach strengem Genehmigungsverfahren durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gewährt werden, wobei auch hier strenge Kontrollen und Auflagen zu beachten sind. Ein Verstoß gegen die Anbauregelungen kann strafrechtlich verfolgt werden.

Unter welchen Voraussetzungen ist der Besitz von Hanfprodukten in Deutschland erlaubt?

Der Besitz von Hanfprodukten in Deutschland ist abhängig vom THC-Gehalt und der jeweiligen Produktart. Grundsätzlich ist der Besitz von Cannabis mit einem THC-Gehalt von mehr als 0,2 % nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten und stellt eine Straftat dar, es sei denn, es liegt eine ärztliche Verschreibung für medizinisches Cannabis vor. Der Besitz von Nutzhanfprodukten wie Hanfsamen, Hanföl oder Hanffasern ist legal, sofern diese Produkte nachweislich nicht zum illegalen Anbau oder zur Gewinnung berauschender Substanzen dienen und der THC-Gehalt unterhalb der gesetzlich festgelegten Schwelle bleibt. CBD-Produkte, die aus Hanf hergestellt werden, sind nur dann erlaubt, wenn sie keine pharmakologische Wirkung entfalten (d.h. keine Arzneimittel sind) und ihr THC-Gehalt ebenfalls unter 0,2 % liegt. Die Rechtslage zu CBD-Produkten ist jedoch komplex und schwankend, da sie regelmäßig rechtlich überprüft wird.

Dürfen Hanfsamen frei verkauft und importiert werden?

Der Handel und Import von Hanfsamen sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, sofern die Samen nicht zum unerlaubten Anbau von Hanf verwendet werden. Hanfsamen sind per se nicht von den Verbotsregelungen des BtMG erfasst, jedoch gilt eine Zweckbindung: Werden Hanfsamen zur Aussaat oder zum unerlaubten Anbau genutzt, können sie Beschlagnahmungen und strafrechtlichen Konsequenzen unterliegen. Der Import von Hanfsamen aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist legal, sofern sie aus Sorten stammen, die im EU-Sortenkatalog gelistet sind. Beim Erwerb außerhalb der EU kann es zu Beschränkungen und Kontrollen durch den Zoll kommen. Es ist daher ratsam, sich vor dem Kauf oder Import von Hanfsamen über die genaue, teils wechselhafte Gesetzeslage zu informieren.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für CBD-Produkte?

CBD-Produkte werden rechtlich unterschiedlich eingestuft, je nachdem, in welcher Form sie vorkommen und welchem Zweck sie dienen. Sie dürfen nur aus Industriehanf hergestellt sein, der im EU-Sortenkatalog gelistet ist, und der THC-Gehalt muss unter 0,2 % liegen. CBD als Nahrungsergänzungsmittel unterliegt zudem der sogenannten Novel-Food-Verordnung, was bedeutet, dass für die Zulassung und den Verkauf eine spezielle Genehmigung erforderlich ist. CBD-Öle und -Extrakte dürfen nicht als Arzneimittel vermarktet werden, sofern sie keine arzneiliche Wirkung beanspruchen, andernfalls unterliegen sie dem Arzneimittelgesetz (AMG). Zudem ist Werbung für CBD-Produkte in Bezug auf gesundheitliche Wirkungen rechtlich stark eingeschränkt. In Einzelfällen kommt es vor, dass Behörden Produkte vom Markt nehmen, wenn diese gegen die Vorschriften verstoßen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit Hanf?

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im Zusammenhang mit Hanf werden mit teils empfindlichen Strafen geahndet. Der unerlaubte Anbau, Besitz, Erwerb oder Handel von Cannabis mit einem THC-Gehalt über 0,2 % kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft werden, in schweren Fällen auch darüber hinaus. Bereits geringe Mengen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wobei eine Einstellung des Verfahrens bei sogenannten „geringen Mengen“ möglich ist, dies liegt jedoch im Ermessen der Staatsanwaltschaft und ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Bei gewerbsmäßigem Handel, bandenmäßigen Taten oder Überschreiten bestimmter Mengen gelten verschärfte Strafrahmen. Bei Verstößen im Rahmen des medizinischen Cannabisanbaus oder -gebrauchs drohen ebenfalls empfindliche Strafen und berufsrechtliche Konsequenzen.

Welche Vorschriften gelten für den Verkauf von Hanf-Lebensmitteln?

Der Verkauf von Hanf-Lebensmitteln unterliegt strengen Regelungen. In erster Linie müssen diese Produkte aus zugelassenen EU-Nutzhanfsorten stammen und dürfen nur aus den Samen der Pflanze hergestellt sein, da andere Pflanzenteile als Lebensmittel nur beschränkt zugelassen sind. Der THC-Gehalt im Endprodukt darf die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten, derzeit liegt dieser innerhalb Deutschlands i.d.R. bei maximal 0,2 %. Zudem müssen die Produkte die Vorgaben des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) erfüllen. Etikettierung, Verkehrsfähigkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit sind Voraussetzung für den legalen Vertrieb. Lebensmittel mit zugesetztem CBD benötigen darüber hinaus eine Novel-Food-Zulassung nach EU-Recht, andernfalls darf kein Verkauf erfolgen.

Wie ist die rechtliche Lage bezüglich medizinischem Cannabis?

Medizinisches Cannabis ist in Deutschland seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ im März 2017 für Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen auf ärztliche Verschreibung erhältlich. Der Anbau und die Abgabe an Patienten erfolgen unter strengen behördlichen Kontrollen und Schutzmaßnahmen. Die Verschreibung erfolgt nur durch approbierte Ärzte in Einzelfallentscheidungen, und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Der Umgang mit medizinischem Cannabis unterliegt dem BtMG und dem AMG; unbefugter Besitz, Handel oder das Weitergeben sind auch hier strafbar. Apotheken dürfen medizinisches Cannabis nur auf Vorlage eines Betäubungsmittelrezepts abgeben und müssen strenge Dokumentations- und Lagerungsvorschriften beachten.