Begriff und Definition „Gun“
Der Begriff „Gun“ stammt aus dem Englischen und bezeichnet im deutschen Sprachraum in der Regel eine Schusswaffe. In juristischen Kontexten ist allerdings eine präzise Definition erforderlich, da die genaue Bedeutung abhängig von nationalen sowie internationalen Gesetzgebungen variieren kann. Im Folgenden werden die rechtlichen Aspekte, Klassifizierungen und Regelungen rund um den Begriff „Gun“ umfassend dargestellt.
Rechtliche Einordnung von „Gun“
Allgemeine Definition gemäß Waffengesetz
Im deutschen Recht versteht man unter einer Schusswaffe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Waffengesetzes (WaffG) eine Waffe, die dazu bestimmt ist, Projektilgeschosse durch einen Lauf unter Ausnutzung von Treibladungen – meist in Form von explosiven Stoffen – zu verschießen. In der englischsprachigen Rechtsliteratur umfasst der Begriff „Gun“ dementsprechend alle Arten von Handfeuerwaffen, Langwaffen und manche automatische Waffen. Im deutschen Rechtsverständnis wird zwischen „Schusswaffen“ und anderen Waffenarten, wie Hieb- und Stichwaffen, differenziert.
Abgrenzung und Klassifikation
Schusswaffen vs. sonstige Waffen
Eine eindeutige Abgrenzung besteht zwischen Schusswaffen („Gun“) und nicht schussbasierten Waffen (z.B. Pfefferspray oder Elektroschockgeräte). Im rechtlichen Sinn sind nicht nur Pistolen und Gewehre Schusswaffen, sondern auch Maschinenpistolen, Revolver oder Jagdgewehre, sofern sie Geschosse durch Treibladung abfeuern.
Unterkategorien nach Waffengesetz
Im Waffengesetz gibt es Unterkategorien:
- Kurz- und Langwaffen: Wird nach Gesamtlänge und Lauflänge unterschieden (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG).
- Automatische Waffen: Waffen, die nach einmaligem Betätigen des Abzugs mehrere Schüsse abfeuern (verbotene Waffen nach Anlage 2 zu § 2 Abs. 2-4 WaffG).
- Signalwaffen, Schreckschusswaffen, Luftdruckwaffen: Teilweise rechtlich anders behandelt; unterliegen aber ebenso bestimmten Vorschriften.
Erlaubnis- und Erwerbsvoraussetzungen
Erwerb und Besitz
Der Erwerb und Besitz einer Schusswaffe („Gun“) in Deutschland ist genehmigungspflichtig. Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus den §§ 2, 4, 10 WaffG. Erforderlich sind unter anderem:
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
- Nachweis eines Bedürfnisses (z. B. Sportschütze, Jäger)
- Fachkundeprüfung
- Waffenbesitzkarte (WBK)
Umgang, Transport und Verwahrung
Führen von Schusswaffen
Das Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und erfordert einen Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG). Ein Waffenschein wird nur unter strengen Voraussetzungen erteilt.
Aufbewahrungspflichten
Strenge gesetzliche Auflagen regeln die Aufbewahrung (§§ 36, 37 WaffG). Waffen müssen in zertifizierten Waffenschränken gelagert werden. Getrennte Verwahrung von Waffe und Munition ist häufig vorgeschrieben.
Verbotene Waffen und besondere Regelungen
Verbotenen Waffen gemäß Anlage 2 WaffG
Einige Waffen sind generell verboten, darunter vollautomatische Schusswaffen sowie bestimmte verbotene Waffentypen oder -modifikationen. Das Bundeskriminalamt kann Ausnahmen zulassen, etwa zu wissenschaftlichen oder kriminaltechnischen Zwecken.
Besitz und Erwerb ohne Genehmigung
Der unerlaubte Umgang mit Schusswaffen, wie Erwerb oder Besitz ohne entsprechende Erlaubnis, ist strafbar (§§ 51, 52 WaffG). Die Strafen reichen von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen.
Internationale Aspekte
Vergleichbare Regelungen in anderen Rechtssystemen
Die Definition und Regulierung des Begriffs „Gun“ unterscheidet sich erheblich international. Während in den USA der Zugang zu Schusswaffen im 2nd Amendment der Verfassung grundrechtlich verankert ist, herrschen in der EU und Deutschland striktere Anforderungen und Meldepflichten. Der Erwerb, Besitz und Transport von Schusswaffen unterliegt in nahezu allen Staaten umfassenden rechtlichen Regelungen.
Einfuhr und Ausfuhr
Ein- und Ausfuhr von Schusswaffen unterliegt EU- und Außenwirtschaftsgesetzen, sowie den Regelungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Inhaber benötigen explizite Genehmigungen, und der Zoll überprüft die Einhaltung der Auflagen.
Waffenrechtliche Besonderheiten
Altbesitz und Erbenregelungen
Für vor Inkrafttreten des aktuellen Waffengesetzes erworbene Schusswaffen gelten teilweise Übergangsregelungen. Beim Erbfall besteht eine Anzeigepflicht und in bestimmten Fällen eine Pflicht zur Deaktivierung oder Abgabe der Waffe.
Strafbarkeit und Sanktionen
Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen stellen regelmäßig Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten dar. Besonders schwer wiegt der unerlaubte Besitz, das Überlassen oder das Führen von Schusswaffen.
Literatur und Rechtsgrundlagen
Wichtigste Vorschriften
- Waffengesetz (WaffG)
- Verordnung zum Waffengesetz (WaffVwV)
- KrWaffKontrG (Kriegswaffenkontrollgesetz)
- EU-Feuerwaffenrichtlinie
Weiterführende Informationen
Eine systematische Übersicht und aktuelle Fassungen der einschlägigen Gesetze sind auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern sowie des Bundeskriminalamts abrufbar.
Der Begriff „Gun“ bezieht sich im rechtswissenschaftlichen Kontext auf eine Vielzahl von Schusswaffen, deren Erwerb, Besitz, Transport, Verwendung und Handhabung streng regulierten gesetzlichen Anforderungen unterliegt. Internationale Unterschiede unterstreichen die Notwendigkeit, sich stets mit dem im jeweiligen Staat geltenden Waffenrecht eingehend zu beschäftigen.
Häufig gestellte Fragen
Wer darf in Deutschland eine Schusswaffe besitzen?
In Deutschland ist der private Besitz und das Führen von Schusswaffen streng durch das Waffengesetz (WaffG) reguliert. Grundsätzlich dürfen nur volljährige Personen im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte (WBK) eine Schusswaffe besitzen. Die Erteilung der WBK ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft, darunter die persönliche Zuverlässigkeit (diese wird beispielsweise bei vorliegenden Vorstrafen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch nicht anerkannt), die charakterliche Eignung sowie die körperliche und geistige Tauglichkeit. Zudem müssen Antragsteller ein Bedürfnis nachweisen, zum Beispiel sportliches Schießen, Jagdausübung oder Sammelleidenschaft. Für jede einzelne Schusswaffe muss eine eigene Eintragung in der WBK erfolgen. Darüber hinaus ist der Nachweis über ausreichenden Sachkundeunterricht und das Bestehen einer Prüfung unerlässlich. Wer ohne diese Genehmigungen eine Schusswaffe besitzt, macht sich strafbar und riskiert erhebliche rechtliche Folgen.
Wie ist der Transport von Schusswaffen gesetzlich geregelt?
Das deutsche Waffengesetz schreibt vor, dass legal besessene Schusswaffen beim Transport grundsätzlich nicht „zugriffs- und schussbereit“ sein dürfen. Das bedeutet, die Waffe muss entladen und in einem verschlossenen Behältnis (z. B. Waffenkoffer mit Schloss) von ihrem Besitzer befördert werden. Auch die Munition ist separat und sicher zu verwahren. Der Transportweg muss zudem unmittelbar zwischen dem Aufbewahrungsort und einem zugelassenen Ziel (z. B. Schießstand, Jagdrevier, Waffengeschäft) erfolgen; Umwege sind nicht gestattet. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen oder der Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis.
Welche Aufbewahrungspflichten bestehen für Waffenbesitzer?
Waffenbesitzer unterliegen strengen Aufbewahrungsvorschriften. Schusswaffen und die dazugehörige Munition müssen getrennt und in zertifizierten Sicherheitsschränken (mindestens Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1) aufbewahrt werden. Für bestimmte Waffenarten oder -mengen können höhere Anforderungen gelten. Die Einhaltung dieser Vorschriften kann durch unangekündigte Kontrollen der Ordnungsbehörden überprüft werden. Verstöße gegen die Aufbewahrungspflicht können mit Geldbußen bis hin zum Widerruf der Waffenbesitzkarte sowie strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden.
Welche Waffen gelten nach deutschem Recht als verboten?
Das Waffengesetz führt einen Katalog an verbotenen Waffen. Dazu gehören unter anderem vollautomatische Schusswaffen, Pumpguns mit Pistolengriff, Waffen mit Schalldämpfern (abgesehen von Ausnahmen für Jäger) sowie Schusswaffen, die als Taschenlampen, Stöcke oder andere Gegenstände getarnt sind. Ebenso sind gewisse Munitionstypen (z. B. panzerbrechende oder Brandmunition) untersagt. Der Erwerb, Besitz oder Handel mit verbotenen Waffen ist strafbar und kann mit hohen Freiheitsstrafen geahndet werden.
Was ist beim Kauf und Verkauf von Schusswaffen zu beachten?
Der Verkauf und Erwerb von Schusswaffen sind nur zwischen berechtigten Personen und mit vorheriger behördlicher Genehmigung möglich. Sowohl Verkäufer als auch Käufer müssen im Besitz einer gültigen WBK sein. Nach dem Verkauf ist die Transaktion der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden und die Waffe muss in die neue WBK eingetragen werden. Gewerbliche Händler benötigen zudem eine spezielle Waffenhandelserlaubnis. Illegale Transaktionen oder Verstöße gegen Mitteilungspflichten gelten als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.
Unter welchen Umständen dürfen Schusswaffen in der Öffentlichkeit geführt werden?
Das Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten und bedarf einer gesonderten waffenrechtlichen Erlaubnis, dem sogenannten „Waffenschein“. Diese Erlaubnis wird nur in sehr seltenen Fällen, etwa bei nachgewiesenem besonderen Gefährdungsgrad, erteilt. Jäger dürfen ihre Waffen im Rahmen der Jagdausübung und Sportschützen für den direkten Weg zum Schießstand führen; in beiden Fällen müssen die Waffen allerdings transportgerecht gesichert sein und dürfen nicht zugriffsbereit getragen werden.
Was droht bei Verstößen gegen das Waffengesetz?
Verstöße gegen das Waffengesetz können als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden, abhängig von Schwere und Art des Deliktes. Mögliche Konsequenzen reichen von Geldbußen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Dazu gehören unter anderem der unerlaubte Erwerb, Besitz, das Führen oder Handeln mit Schusswaffen sowie unsachgemäße Aufbewahrung. Daneben droht der Entzug jeglicher waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie langjährige Sperrfristen für die Neuerteilung. Zudem werden die Daten von auffälligen Personen im Nationalen Waffenregister gespeichert.