Güteverfahren: Begriff, Zweck und Einordnung
Definition und Zielsetzung
Ein Güteverfahren ist ein strukturiertes Verfahren zur einvernehmlichen Beilegung von Konflikten. Es dient dazu, Streitigkeiten ohne streitige Entscheidung zu klären, indem die Beteiligten mit Unterstützung einer neutralen Stelle eine Lösung erarbeiten. Das Ergebnis kann in einer schriftlichen Einigung festgehalten werden, die unter bestimmten Voraussetzungen vollstreckbar ist.
Stellung im System der Streitbeilegung
Güteverfahren gehören zu den konsensualen Formen der Konfliktlösung. Sie sind darauf ausgerichtet, den Streit durch Verständigung zu beenden. Es existieren sowohl außergerichtliche Güteverfahren vor anerkannten Gütestellen als auch gerichtliche Formen, die im Rahmen eines Zivilprozesses stattfinden.
Abgrenzung zu verwandten Verfahren
Güteverfahren unterscheiden sich von Schlichtung und Mediation vor allem durch die institutionelle Ausgestaltung und die rechtlichen Wirkungen. Während in der Mediation die Parteien Lösungen vollständig eigenständig entwickeln, können in Güteverfahren vermittelnde Vorschläge durch die Gütestelle eine größere Rolle spielen. Vom Schiedsverfahren unterscheidet sich das Güteverfahren grundlegend: Es endet nicht mit einem bindenden Schiedsspruch, sondern mit einer Einigung oder dem Festhalten des Scheiterns.
Formen des Güteverfahrens
Außergerichtliches Güteverfahren vor anerkannter Gütestelle
Beteiligte und Zuständigkeit
Außergerichtliche Güteverfahren werden von anerkannten Gütestellen durchgeführt. Diese Einrichtungen sind zur neutralen Verfahrensleitung befugt und können in einer Vielzahl zivilrechtlicher Streitigkeiten tätig werden, etwa bei Nachbarschaftskonflikten, Zahlungsansprüchen, Auseinandersetzungen aus Verträgen oder Ehrschutzangelegenheiten. Die Beteiligten sind die Konfliktparteien sowie die Gütestelle als vermittelnde Instanz.
Ablauf in Grundzügen
- Antrag: Eine Partei beantragt die Durchführung des Güteverfahrens bei einer Gütestelle und schildert den Streitgegenstand.
- Einladung: Die Gegenseite wird informiert und zur Teilnahme eingeladen.
- Verhandlung: Die Gütestelle leitet Gespräche, strukturiert den Austausch und kann Lösungsvorschläge formulieren.
- Abschluss: Kommt eine Einigung zustande, wird sie schriftlich fixiert. Andernfalls wird das Scheitern dokumentiert.
Ergebnisse und Dokumente
Zentrales Ergebnis ist der Vergleich. Er enthält die Einigung der Parteien zu den streitigen Punkten. Kommt keine Einigung zustande, kann die Gütestelle eine Bescheinigung über das erfolglose Güteverfahren ausstellen, die in bestimmten Konstellationen als Voraussetzung für eine spätere Klageerhebung von Bedeutung sein kann.
Gerichtliches Güteverfahren
Güteverhandlung im Zivilprozess
Im Zivilprozess wird regelmäßig zu Beginn eine Güteverhandlung durchgeführt. Ziel ist es, die Streitpunkte zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Der zuständige Spruchkörper erörtert den Sachverhalt mit den Parteien und fördert eine gütliche Einigung. Kommt ein Vergleich zustande, wird der Rechtsstreit beendet.
Verfahren vor dem Güterichter
Gerichte können Rechtsstreitigkeiten einem Güterichter zur einvernehmlichen Klärung zuweisen. Dieser nutzt verschiedene vermittelnde Methoden, um eine Verständigung zu ermöglichen. Gelingt eine Einigung, wird der Vergleich protokolliert und der Prozess abgeschlossen. Scheitert die Verständigung, wird das Verfahren in der streitigen Instanz fortgeführt.
Rechtliche Wirkungen und Besonderheiten
Vertraulichkeit und Verwertungsgrenzen
Güteverfahren finden grundsätzlich nicht öffentlich statt. Ziel ist die vertrauliche Behandlung der Erklärungen und Unterlagen, um offene Gespräche zu erleichtern. Ob und in welchem Umfang Äußerungen aus dem Güteverfahren später in einem Prozess verwertet werden dürfen, hängt von den einschlägigen Verfahrensregeln und vereinbarten Vertraulichkeitsabreden ab.
Einfluss auf Verjährungsfristen
Die Einleitung eines außergerichtlichen Güteverfahrens bei einer anerkannten Gütestelle kann die Verjährung hemmen. Die Hemmung wirkt in der Regel für die Dauer des Verfahrens und endet nach dessen Abschluss innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist. Reine Vergleichsverhandlungen ohne Einschaltung einer anerkannten Gütestelle entfalten diese Wirkung nicht automatisch.
Vollstreckbarkeit von Vergleichen
Vergleiche, die im gerichtlichen Güteverfahren geschlossen werden, sind in der Regel unmittelbar vollstreckbar. Ein vor einer anerkannten Gütestelle geschlossener Vergleich kann, wenn die formellen Anforderungen erfüllt sind, ebenfalls als Vollstreckungstitel dienen. Alternativ ist eine notarielle Beurkundung möglich, um die Vollstreckbarkeit sicherzustellen.
Auswirkungen auf Kosten
Außergerichtliche Güteverfahren sind gebührenpflichtig, wobei die Gebührenordnung der jeweiligen Gütestelle gilt. Im gerichtlichen Bereich kann ein im Güteverfahren geschlossener Vergleich Auswirkungen auf die Gerichtsgebühren haben. Zusätzlich können Aufwendungen für Vertretung und Sachvortrag entstehen. Eine einvernehmliche Kostenregelung im Vergleich ist zulässig.
Anwendungsbereiche und Voraussetzungen
Typische Streitigkeiten
Güteverfahren werden vor allem in zivilrechtlichen Konflikten genutzt: Nachbarschaft, Forderungen aus Kauf- oder Werkverträgen, Mietangelegenheiten, Persönlichkeitsrechtsstreitigkeiten sowie Fragen aus laufenden Geschäftsbeziehungen. Auch in Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen kommen gütliche Verfahren zum Einsatz, sei es außergerichtlich oder gerichtlich.
Obligatorische Güteverfahren
In manchen Regionen ist ein vorgerichtliches Güteverfahren für bestimmte Streitigkeiten verpflichtend. Dazu zählen je nach regionaler Regelung vor allem Ehrschutzsachen, einfache Nachbarschaftsstreitigkeiten und geringfügige Zahlungsansprüche. In diesen Fällen ist die Durchführung des Güteverfahrens Zulässigkeitsvoraussetzung für eine spätere Klage.
Vertretung, Form und Sprache
Die Beteiligten können persönlich auftreten oder sich vertreten lassen. Das Verfahren kann mündlich, schriftlich oder in Kombination durchgeführt werden; zunehmend sind auch hybride oder digitale Formate zulässig. Eingaben und Protokolle erfolgen in der Regel in deutscher Sprache, soweit keine abweichenden Regelungen der Gütestelle bestehen.
Chancen und Grenzen
Vorteile
- Schnelle und flexible Konfliktlösung
- Wahrung der Vertraulichkeit
- Möglichkeit maßgeschneiderter Lösungen
- Rechtsfrieden ohne streitige Entscheidung
- Potenzial zur Kosten- und Aufwandsreduktion
Grenzen und Risiken
- Keine bindende Entscheidung ohne Einigung
- Erfolg abhängig von der Gesprächsbereitschaft der Parteien
- Form- und Fristanforderungen für Rechtswirkungen (z. B. Verjährung, Vollstreckbarkeit)
- Zusätzlicher Zeitaufwand bei erfolgloser Durchführung
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Güteverfahren
Ist die Teilnahme am Güteverfahren freiwillig?
Grundsätzlich ist die Teilnahme freiwillig. In einzelnen Regionen ist bei bestimmten Streitigkeiten ein vorgerichtliches Güteverfahren verpflichtend. In diesen Fällen setzt eine spätere Klage die vorherige Durchführung voraus.
Wie läuft ein außergerichtliches Güteverfahren typischerweise ab?
Nach Antragstellung lädt die Gütestelle die Gegenseite ein. Es folgt eine strukturierte Verhandlung, in der die Standpunkte erörtert und Lösungsvorschläge entwickelt werden. Kommt es zur Einigung, wird ein Vergleich protokolliert; andernfalls wird das Scheitern dokumentiert.
Welche rechtliche Wirkung hat ein im Güteverfahren geschlossener Vergleich?
Ein Vergleich beendet den Streit einvernehmlich. Wird er vor Gericht geschlossen, ist er regelmäßig vollstreckbar. Bei einer anerkannten Gütestelle kann der Vergleich, bei Einhaltung der formellen Anforderungen, ebenfalls als Vollstreckungstitel dienen oder notariell beurkundet werden.
Hat das Güteverfahren Auswirkungen auf die Verjährung?
Die Einleitung eines Güteverfahrens bei einer anerkannten Gütestelle kann die Verjährung hemmen. Die Hemmung besteht für die Dauer des Verfahrens und endet nach dessen Abschluss innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist.
Welche Kosten entstehen im Güteverfahren?
Außergerichtliche Güteverfahren unterliegen den Gebühren der jeweiligen Gütestelle. Im gerichtlichen Bereich können sich Gebühren durch einen Vergleich verändern. Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Aufwendungen der Parteien.
Worin liegt der Unterschied zwischen Güteverhandlung und Güterichterverfahren?
Die Güteverhandlung ist der frühe Einigungsversuch im regulären Zivilprozess. Das Güterichterverfahren ist eine gesonderte Zuweisung an einen Richter mit Fokus auf einvernehmliche Konfliktlösung unter Nutzung vermittelnder Methoden.
Können Erklärungen aus dem Güteverfahren später im Prozess verwendet werden?
Güteverfahren sind auf Vertraulichkeit angelegt. Ob Erklärungen verwertbar sind, richtet sich nach den einschlägigen Verfahrensregeln und getroffenen Vertraulichkeitsabreden. Grundsätzlich sollen offene Gespräche ohne prozesstaktische Nachteile ermöglicht werden.