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Grundtabelle

Grundtabelle: Bedeutung, Zweck und Einordnung

Die Grundtabelle ist die gesetzliche Tariftabelle für die Einkommensteuer, die den Steuerbetrag für eine einzelne steuerpflichtige Person in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen festlegt. Sie bildet das Kerninstrument zur Bestimmung der tariflichen Einkommensteuer für Personen, die nicht im Rahmen des Splittingverfahrens veranlagt werden. Die Grundtabelle ist damit die maßgebliche Rechengrundlage für die überwiegende Zahl von Steuerfällen, etwa bei Ledigen, dauerhaft getrennt Lebenden, Geschiedenen oder bei getrennter Veranlagung.

Kernfunktion der Grundtabelle

Die Grundtabelle ordnet jeder Höhe des zu versteuernden Einkommens einen Steuerbetrag zu. Sie setzt die gesetzlich vorgegebene Steuerprogression um: Mit zunehmendem Einkommen steigt die Steuerbelastung an, zunächst nichtlinear progressiv, später mit höheren, annähernd konstanten Steuersätzen. Die Tabelle spiegelt zugleich den Grundfreibetrag wider, bis zu dessen Höhe kein Einkommensteuerbetrag entsteht.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Grundtabelle vs. Splittingtabelle

Die Splittingtabelle ist die Variante des Tarifs, die bei Zusammenveranlagung von Ehe- oder Lebenspartnern angewandt wird. Sie basiert rechnerisch auf dem Splittingverfahren und führt regelmäßig zu einer anderen Steuerbelastung als die Grundtabelle. Die Grundtabelle gilt hingegen für Einzelveranlagungen und Fälle ohne Splittingberechtigung.

Grundtabelle vs. Lohnsteuertabellen und Steuerklassen

Für den monatlichen Lohnsteuerabzug bedienen sich Arbeitgeber Lohnsteuertabellen, die die Jahresbeträge der Grund- oder Splittingtabelle auf Lohnzahlungszeiträume umrechnen. Welche Tabellenvariante verwendet wird, hängt von der Steuerklasse ab. Unabhängig davon bleibt die Grundtabelle die Bezugsgröße für die tarifliche Jahressteuer bei Einzelveranlagung.

Aufbau und Wirkungsweise der Grundtabelle

Bemessungsgrundlage: Zu versteuerndes Einkommen

Die Grundtabelle knüpft an das zu versteuernde Einkommen an. Dieses wird aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte abgeleitet, vermindert um gesetzlich vorgesehene Abzugsbeträge, Pauschalen und Freibeträge. Erst nach dieser Ermittlung wird der Tarif der Grundtabelle angewandt.

Tarifzonen und Progression

Die Grundtabelle ist typischerweise in Zonen gegliedert: eine Nullzone bis zum Grundfreibetrag, in der keine Einkommensteuer entsteht, daran anschließend progressive Zonen mit steigenden Grenzsteuersätzen sowie Bereiche mit hohen, nahezu konstanten Grenzsteuersätzen (Spitzen- und oberste Tarife). Diese Struktur führt dazu, dass die durchschnittliche Steuerbelastung langsamer steigt als der Grenzsteuersatz.

Jahresbezogenheit und Umrechnung

Die Grundtabelle ist auf das Kalenderjahr ausgerichtet. Bei unterjährigem Lohnsteuerabzug erfolgt eine Umrechnung auf Monate oder andere Lohnzahlungszeiträume; im Rahmen der Veranlagung wird die Jahressteuer nach der Grundtabelle ermittelt und mit bereits einbehaltener Lohnsteuer verrechnet.

Anwendungsbereich in der Verwaltungspraxis

Veranlagungsarten

Die Grundtabelle wird angewandt bei Einzelveranlagungen sowie in Fällen, in denen die Zusammenveranlagung nicht in Betracht kommt. Sie ist ferner relevant, wenn eine getrennte Besteuerung trotz Ehe oder Lebenspartnerschaft erfolgt. Für Verwitwete und Alleinerziehende gilt sie ebenfalls; besondere Entlastungsbeträge werden vor Anwendung des Tarifs berücksichtigt.

Quellenabzug und Vorauszahlungen

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dient die Grundtabelle als Jahresmaßstab, auf dessen Basis Lohnsteuerabzugsmerkmale und Vorauszahlungen ausgerichtet sind. In anderen Einkunftsarten kann die Grundtabelle als Grundlage für Einkommensteuervorauszahlungen dienen, die im Laufe des Jahres erhoben werden.

Besondere Konstellationen

In Fällen beschränkter Steuerpflicht sowie bei im Ausland ansässigen Personen mit inländischen Einkünften wird der Tarif der Grundtabelle grundsätzlich als Ausgangspunkt herangezogen. Ob und inwieweit besondere Regelungen zur Tarifermäßigung, Freistellung oder Anrechnung eingreifen, hängt von individuellen Voraussetzungen und Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab.

Rechtsfolgen und Bindungswirkung

Maßgeblichkeit für die Steuerberechnung

Die Grundtabelle ist für die Verwaltung verbindlicher Berechnungsmaßstab. Sie gewährleistet eine einheitliche, nachvollziehbare und gleichmäßige Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Abweichungen bedürfen einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage.

Fortentwicklung und Bekanntmachung

Die Grundtabelle wird regelmäßig an wirtschaftliche Entwicklungen angepasst. Dabei können insbesondere der Grundfreibetrag, die Tarifzonen und die Tarifformel verändert werden. Die jeweils gültigen Werte werden jährlich bekannt gemacht und in den amtlichen Berechnungsschemata sowie elektronischen Systemen abgebildet.

Abweichungen, Sondertatbestände und Wechselwirkungen

Freibeträge, Pauschalen und Abzugspositionen

Die Wirkung der Grundtabelle entfaltet sich erst nach Berücksichtigung von Freibeträgen und Pauschalen. Solche Positionen mindern das zu versteuernde Einkommen und damit mittelbar die tarifliche Steuer. Sie ändern nicht die Struktur der Grundtabelle, sondern die Bemessungsgrundlage, auf die der Tarif angewendet wird.

Progressionsvorbehalt und Tarifermäßigungen

Bestimmte Einkünfte oder Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Dieser beeinflusst den anzuwendenden Steuersatz in der Grundtabelle, ohne dass diese als solche verändert wird. Für außerordentliche Einkünfte kommen tarifliche Begünstigungen in Betracht, die neben der Grundtabelle stehen und zu einer gesonderten Berechnungsweise führen.

Zusammenveranlagung und Faktorverfahren

Bei Zusammenveranlagung wird die Splittingtabelle angewandt. Alternativ kann für den Lohnsteuerabzug ein Faktor berücksichtigt werden, der das Ergebnis der späteren Veranlagung näherungsweise abbilden soll. Ungeachtet dessen bleibt die Grundtabelle der maßgebliche Tarif für Einzelveranlagungen.

Häufig gestellte Fragen

Für wen gilt die Grundtabelle?

Die Grundtabelle gilt für Personen, die einzeln veranlagt werden, insbesondere Ledige, dauerhaft getrennt Lebende, Geschiedene sowie Personen, die sich für eine getrennte Besteuerung entscheiden. Sie ist zudem maßgeblich, wenn die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung nicht vorliegen.

Worin unterscheidet sich die Grundtabelle von der Splittingtabelle?

Die Splittingtabelle setzt das Splittingverfahren für zusammen veranlagte Partner um und führt regelmäßig zu einer abweichenden, häufig niedrigeren Steuerlast gegenüber der Grundtabelle. Die Grundtabelle bildet die Steuer für eine einzelne Person ab.

Hat die Steuerklasse Einfluss auf die Grundtabelle?

Die Steuerklasse steuert den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die abschließende Jahressteuer wird bei Einzelveranlagung nach der Grundtabelle ermittelt. Steuerklassen wirken daher auf den laufenden Abzug, nicht jedoch auf die tarifliche Jahressteuer nach der Grundtabelle.

Wie wirken Freibeträge auf die Anwendung der Grundtabelle?

Freibeträge und Pauschalen vermindern das zu versteuernde Einkommen. Dadurch sinkt regelmäßig die nach der Grundtabelle zu berechnende Steuer. Die Struktur der Grundtabelle bleibt unverändert; geändert wird die Bemessungsgrundlage.

Spielt der Progressionsvorbehalt in der Grundtabelle eine Rolle?

Der Progressionsvorbehalt betrifft den Steuersatz, der auf das übrige zu versteuernde Einkommen angewendet wird. Der Tarif der Grundtabelle bleibt bestehen; der maßgebliche Steuersatz kann sich aufgrund des Vorbehalts erhöhen.

Wird die Grundtabelle jedes Jahr angepasst?

Die Grundtabelle kann jährlich angepasst werden. Typische Anpassungen betreffen den Grundfreibetrag, Tarifzonen und die zugrundeliegende Tarifformel, um wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Gilt die Grundtabelle auch für im Ausland lebende Personen mit inländischen Einkünften?

Bei inländischen steuerpflichtigen Einkünften wird der Tarif der Grundtabelle grundsätzlich zugrunde gelegt. Ob besondere Regelungen eingreifen, hängt von der jeweiligen steuerlichen Ansässigkeit und von anwendbaren Abkommen ab.