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Grundsätze der guten Laborpraxis

Grundsätze der guten Laborpraxis (GLP): Bedeutung, Struktur und rechtlicher Kontext

Die Grundsätze der guten Laborpraxis, kurz GLP, sind international anerkannte Regeln für die Planung, Durchführung, Überwachung, Dokumentation, Archivierung und Berichterstattung von nicht-klinischen Sicherheitsstudien. Ziel ist die Verlässlichkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Daten, die Behörden zur Bewertung von Gesundheits- und Umweltrisiken vorgelegt werden. GLP richtet sich an Prüfeinrichtungen, die Studien zu Chemikalien, Wirkstoffen und Produkten durchführen, deren Zulassung oder Marktüberwachung eine behördliche Bewertung erfordert.

Anwendungsbereich und Abgrenzung

Typische Einsatzfelder

GLP betrifft nicht-klinische Sicherheitsprüfungen, die in Zulassungs- oder Bewertungsverfahren genutzt werden. Dazu zählen etwa toxikologische, ökotoxikologische und umweltverhaltensbezogene Studien zu Industriechemikalien, Pflanzenschutzmitteln, Biozid-Produkten, Human- und Tierarzneimitteln, Futtermittelzusatzstoffen sowie ausgewählten Stoffen in Verbraucherprodukten. Forschung ohne unmittelbare regulatorische Zweckbindung fällt regelmäßig nicht unter GLP.

Abgrenzung zu anderen Qualitätssystemen

GLP unterscheidet sich vom System der guten Herstellungspraxis (GMP), das die Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten regelt, sowie von der guten klinischen Praxis (GCP), die klinische Prüfungen am Menschen betrifft. Normen wie ISO 9001 oder ISO/IEC 17025 setzen andere Schwerpunkte. GLP ist primär ein datenintegritäts- und studienbezogenes Regelwerk für behördlich verwertbare nicht-klinische Sicherheitsdaten.

Rechtlicher Rahmen

Internationale Grundlage

Die GLP-Prinzipien werden international durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vorgegeben. Ein zentrales Element ist die gegenseitige Anerkennung von Daten (Mutual Acceptance of Data, MAD): GLP-konforme Studien, die in einem teilnehmenden Staat erstellt wurden, sollen in anderen teilnehmenden Staaten für regulatorische Zwecke akzeptiert werden. Dies reduziert Mehrfachprüfungen und fördert die Kohärenz behördlicher Bewertungen.

Europäische Ebene

In der Europäischen Union sind die OECD-Grundsätze in verbindliche Vorgaben eingebettet. Für verschiedene Produkt- und Stoffbereiche regeln europäische Rechtsakte, wann Studien GLP-konform zu sein haben, wie Prüfeinrichtungen überwacht werden und welche Konsequenzen bei Abweichungen vorgesehen sind. Die GLP-Anforderungen stehen in einem systematischen Zusammenhang mit Produktzulassungen, Registrierungen, Risikobewertungen und Marktüberwachungsmaßnahmen.

Nationale Ausgestaltung und Behördenaufsicht

Die Mitgliedstaaten richten Überwachungsprogramme ein und benennen zuständige Stellen. In Deutschland liegt die Aufsicht über Prüfeinrichtungen bei den zuständigen Behörden der Länder. Diese führen Inspektionen durch, bewerten die Einhaltung der GLP und stellen entsprechende Bescheinigungen aus. Die nationale Überwachung ist mit dem internationalen MAD-System verzahnt, sodass anerkannte Einrichtungen grenzüberschreitend Daten liefern können.

Zentrale Elemente der GLP

Organisation und Verantwortlichkeiten

Leitung der Prüfeinrichtung

Die Leitung sorgt für eine geeignete Organisation, ausreichende Ressourcen, geeignete Räumlichkeiten und Systeme sowie für die Einrichtung einer unabhängigen Qualitätssicherungseinheit. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Rahmenbedingungen, unter denen GLP-konforme Studien durchgeführt werden.

Prüfungsleitung (Studienleitung)

Die Prüfungsleitung ist für jede Studie als zentrale verantwortliche Person benannt. Sie trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Planung, die korrekte Durchführung, die Bewertung der Daten und den abschließenden Studienbericht. Es gilt das Prinzip der eindeutigen Zuweisung: Eine Studie hat genau eine verantwortliche Prüfungsleitung.

Qualitätssicherungseinheit (QS)

Die QS ist organisatorisch unabhängig von der Studienleitung und überwacht die Einhaltung der GLP. Sie prüft Pläne, Prozesse, Anlagen, Rohdaten und Berichte, dokumentiert Feststellungen und informiert die Leitung der Prüfeinrichtung über Abweichungen.

Standardarbeitsanweisungen und Prüfpläne

GLP verlangt dokumentierte Standardarbeitsanweisungen sowie einen genehmigten Prüfplan für jede Studie. Änderungen und Abweichungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Ziel ist die Reproduzierbarkeit und Transparenz der Arbeitsabläufe.

Rückverfolgbarkeit, Rohdaten und Archivierung

Kernstück der GLP ist die vollständige Rückverfolgbarkeit aller erhobenen Daten. Rohdaten, Proben, Prüf- und Referenzsubstanzen sowie der Studienbericht sind nachvollziehbar zu verwalten und sicher zu archivieren. Aufbewahrungsfristen und Zugriffskontrollen dienen der Verfügbarkeit für behördliche Prüfungen.

Einrichtungen, Geräte und Prüfsubstanzen

Räumlichkeiten, Geräte und IT-Systeme müssen geeignet, gewartet und dokumentiert sein. Identität, Reinheit, Gehalt und Stabilität der Prüf- und Referenzsubstanzen sind festzuhalten, um Ergebnisse fachgerecht einordnen zu können.

Qualifikation und Schulung des Personals

Personal muss für die übertragenen Aufgaben angemessen qualifiziert sein. Schulungen und Befähigungsnachweise werden dokumentiert, um die Zuverlässigkeit der Studienergebnisse abzusichern.

Umsetzung und behördliche Überwachung

GLP-Bescheinigung und Anerkennung

Prüfeinrichtungen werden im Rahmen nationaler Monitoring-Programme inspiziert. Bei ausreichender Erfüllung der GLP-Grundsätze wird die GLP-Compliance bestätigt. Diese Bestätigung dient Behörden und Einreichenden als Nachweis dafür, dass Studien unter kontrollierten Bedingungen erstellt wurden.

Inspektionen und Maßnahmen bei Abweichungen

Es gibt planmäßige Routineinspektionen sowie anlassbezogene Prüfungen. Bei Abweichungen kommen abgestufte Maßnahmen in Betracht, etwa Auflagen, erhöhte Überwachung, Aussetzung oder Entzug einer GLP-Bestätigung. In gravierenden Fällen kann die Verwertbarkeit betroffener Studien verneint werden. Zusätzlich sind verwaltungsrechtliche oder sonstige Sanktionen möglich, abhängig von Art und Schwere der Verstöße.

Internationale Anerkennung von Daten

Über das MAD-System werden GLP-konforme Studien in den teilnehmenden Staaten grundsätzlich gegenseitig akzeptiert. Das erleichtert Zulassungen und Bewertungen in mehreren Rechtsräumen, setzt jedoch voraus, dass Prüfeinrichtungen in anerkannten Monitoring-Systemen geführt werden.

Digitale Aspekte und Datenintegrität

GLP umfasst auch elektronische Aufzeichnungen und computergestützte Systeme. Verlangt werden nachvollziehbare Audit-Trails, Zugriffskontrollen, Validierung von Systemen und Schutz vor unbefugten Änderungen. Ziel ist die Integrität der Daten über den gesamten Lebenszyklus hinweg – von der Erfassung bis zur Archivierung.

Verhältnis zu Tierschutz und alternativen Methoden

Bei tierexperimentellen Studien überschneiden sich GLP-Anforderungen mit Tierschutzvorgaben. Zudem gewinnen alternative Prüfmethoden ohne Tierversuche an Bedeutung. Wo solche Methoden in regulatorischen Programmen anerkannt sind, können sie innerhalb des GLP-Rahmens angewandt werden, um behördlich verwertbare Daten bereitzustellen.

Bedeutung in Zulassungs- und Bewertungsverfahren

In vielen Produkt- und Stoffbereichen erwarten Behörden GLP-konforme Studien für sicherheitsrelevante Endpunkte. GLP erleichtert die Nachprüfbarkeit der Daten im Genehmigungs- oder Bewertungsverfahren und trägt zur Einheitlichkeit von Entscheidungen bei. Nicht alle Untersuchungen innerhalb eines Entwicklungsprogramms sind zwangsläufig GLP-pflichtig; entscheidend ist die Funktion der Studie im regulatorischen Kontext.

Folgen der Nichtbeachtung

Werden GLP-Anforderungen nicht eingehalten, kann dies zur Nichtanerkennung von Studien führen. Mögliche Konsequenzen sind Verzögerungen in Verfahren, zusätzliche Prüfungen, administrative Maßnahmen und Reputationsschäden. Bei schwerwiegenden Verstößen kommen je nach Sachlage weitergehende Sanktionen in Betracht.

Entwicklung und Trends

GLP entwickelt sich fortlaufend weiter. Schwerpunkte liegen derzeit auf Datenintegrität, Digitalisierung, Validierung computergestützter Systeme, internationaler Harmonisierung und der Integration neuer Prüfmethoden. Auch Remote-Formate bei Inspektionen und hybride Datenlandschaften werden zunehmend rechtlich eingeordnet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was wird unter den Grundsätzen der guten Laborpraxis konkret verstanden?

GLP ist ein Regelwerk für die verlässliche Erstellung nicht-klinischer Sicherheitsdaten. Es legt fest, wie Studien geplant, durchgeführt, dokumentiert, geprüft und archiviert werden, damit Behörden die Ergebnisse nachvollziehen und verwerten können.

Für welche Studien ist GLP rechtlich relevant?

GLP ist relevant für nicht-klinische Sicherheitsstudien, die in Zulassungs-, Registrierungs- oder Bewertungsverfahren genutzt werden. Dazu gehören insbesondere toxikologische und umweltrelevante Prüfungen zu Stoffen und Produkten, die einer behördlichen Entscheidung unterliegen.

Wer überwacht die Einhaltung der GLP?

Die Überwachung erfolgt durch staatliche Stellen im Rahmen nationaler GLP-Monitoring-Programme. Diese inspizieren Prüfeinrichtungen, bewerten die Einhaltung der Anforderungen und bestätigen gegebenenfalls die GLP-Compliance.

Welche rechtlichen Folgen haben GLP-Verstöße?

Abweichungen können zu Auflagen, verstärkter Überwachung, Aussetzung oder Entzug von GLP-Bestätigungen und zur Nichtanerkennung betroffener Studien führen. Je nach Sachverhalt kommen zusätzliche verwaltungsrechtliche oder sonstige Sanktionen in Betracht.

Werden GLP-konforme Studien international anerkannt?

Ja. Im Rahmen der internationalen gegenseitigen Anerkennung von Daten werden GLP-konforme Studien in teilnehmenden Staaten grundsätzlich akzeptiert, sofern die Prüfeinrichtung einem anerkannten Monitoring-System unterliegt.

Ist GLP mit GMP oder ISO-Normen gleichzusetzen?

Nein. GLP dient der Integrität und Nachvollziehbarkeit nicht-klinischer Sicherheitsstudien. GMP regelt die Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten, während ISO-Normen andere Qualitätsaspekte adressieren. Die Systeme können sich ergänzen, haben aber unterschiedliche Zielrichtungen.

Gilt GLP auch für elektronische Daten und IT-Systeme?

Ja. Elektronische Aufzeichnungen, computergestützte Systeme und digitale Workflows fallen unter GLP, sofern sie für GLP-relevante Studien genutzt werden. Verlangt werden insbesondere Validierung, Zugriffskontrollen, Audit-Trails und Maßnahmen zum Schutz der Datenintegrität.

Wie verhält sich GLP zu Tierschutzvorgaben und alternativen Methoden?

Bei tierbezogenen Studien greifen GLP-Anforderungen und Tierschutzvorgaben ineinander. Wo anerkannte Alternativmethoden vorgesehen sind, können sie innerhalb des GLP-Rahmens eingesetzt werden, um behördlich verwertbare Daten bereitzustellen.