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Gewicht von Kraftfahrzeugen, zulässiges


Zulässiges Gewicht von Kraftfahrzeugen – Rechtliche Grundlagen und Definition

Das zulässige Gewicht von Kraftfahrzeugen ist ein zentraler Begriff im Straßenverkehrsrecht und bezieht sich auf das höchstzulässige Gesamtgewicht, das ein Kraftfahrzeug einschließlich Ladung und Insassen nicht überschreiten darf. Die Regelungen zum zulässigen Gewicht dienen dem Schutz der Verkehrssicherheit, der Schonung von Straßeninfrastruktur sowie dem Umweltschutz. Nachfolgend werden die gesetzlichen Grundlagen, Definitionen, Messmethoden, relevante Grenzwerte sowie die rechtlichen Konsequenzen und Ausnahmen im Zusammenhang mit dem zulässigen Gewicht von Kraftfahrzeugen detailliert dargestellt.


Definition und Abgrenzung des zulässigen Gewichts

Gesamtgewicht und zulässiges Gesamtgewicht

Das zulässige Gesamtgewicht (zGG), häufig auch als technisch zulässige Gesamtmasse bezeichnet, beschreibt die Summe aus Leergewicht des Fahrzeugs, allen Insassen, Kraftstoff, sonstigen Betriebsmitteln und zusätzlich mitgeführter Ladung. Die zulässigen Werte werden vom Hersteller festgelegt und in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beziehungsweise in typgenehmigungsrelevanten Papieren festgehalten.

  • Leermasse: Eigengewicht des fahrbereiten, unbeladenen Fahrzeugs.
  • Nutz- und Zuladungsmasse: Unterschied zwischen zulässigem Gesamtgewicht und Leermasse (inklusive Insassen und Ladung).

Abgrenzung zu anderen Gewichtsangaben

  • Tatsächliches Gewicht: Physisch am jeweiligen Zeitpunkt gemessenes Gewicht des beladenen Kraftfahrzeugs.
  • Stützlast / Achslast: Maximale Belastung, die auf einzelne Achsen wirkt; in der Regel gesondert in Zulassungsdokumenten vermerkt.
  • Anhängelast: Maximal zulässiges Gewicht für einen vom Kraftfahrzeug gezogenen Anhänger.

Gesetzliche Grundlagen

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

In Deutschland ist das zulässige Gewicht von Kraftfahrzeugen maßgeblich in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Insbesondere § 34 StVZO enthält detaillierte Vorgaben zu den maximal zulässigen Gesamt- und Achslasten für verschiedene Fahrzeugklassen.

Regelungen nach Fahrzeugarten:

  • Pkw: In der Regel zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t.
  • Lkw: Je nach Achsanzahl und Bauart bis maximal 40 t (bei bestimmten Konfigurationen bis zu 44 t).
  • Busse: Unterschiedliche Grenzwerte abhängig von Größe und Ausstattung.
  • Anhänger: Separate Grenzwerte, abhängig vom Zugfahrzeug und der Art des Anhängers.

EU-Richtlinien

Die Regelungen zum zulässigen Gewicht basieren teilweise auf europäischen Vorgaben, insbesondere den Richtlinien 96/53/EG und 97/27/EG, die europaweit Mindeststandards für das Gesamtgewicht, Achslasten und Anbaumaße festlegen.

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt, welche technischen Angaben, inklusive des zulässigen Gewichts, im Rahmen des Zulassungsverfahrens in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden müssen.


Messung und Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichts

Methoden der Gewichtsermittlung

Die Ermittlung des tatsächlichen Gewichts erfolgt in der Regel durch stationäre oder mobile Fahrzeugwaagen. Kontrollstellen der Polizei oder des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM, ehemals BAG) sind dazu befugt, Fahrzeuge im Straßenverkehr zur Überprüfung des Gesamtgewichts anzuhalten.

Technische Verfahren

  • Stationäre Waagen: Speziell ausgebaute Kontrollplätze an Autobahnen und Bundesstraßen.
  • Mobile Waagen: Transportable Messgeräte zur flexiblen Gewichtskontrolle.

Rechtliche Konsequenzen bei Überschreitung des zulässigen Gewichts

Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten

Die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts ist eine Ordnungswidrigkeit und wird nach dem Bußgeldkatalog geahndet. Die Höhe der Sanktionen richtet sich nach dem Ausmaß der Überschreitung und kann bis hin zu Fahrverboten reichen.

Typische Sanktionen:

  • Geldbußen, gestaffelt nach Überschreitungsgrad.
  • Punkte im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes.
  • Bei erheblichen Überschreitungen: Stilllegung des Fahrzeugs bis zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands.

Auswirkungen auf Versicherungsschutz und Haftung

Eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen und haftungsrechtliche Konsequenzen im Schadensfall nach sich ziehen.


Ausnahmen und Sonderregelungen

Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Einsatzfahrzeuge

Für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie für spezielle Einsatzfahrzeuge (z. B. Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste) gelten abweichende Grenzwerte und Ausnahmeregelungen, die aus der StVZO und weiteren Vorschriften hervorgehen.

Ausnahmegenehmigungen

Bei besonderen Transporten, etwa Schwerlast- oder Großraumtransporten, besteht die Möglichkeit, auf Antrag Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO zu erhalten. Diese unterliegen strengen Voraussetzungen und werden zeitlich und örtlich begrenzt erteilt.


Zulässiges Gewicht – Bedeutung für Betrieb und Zulassung von Fahrzeugen

Relevanz für die Betriebserlaubnis

Die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts ist Voraussetzung für die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs. Überschreitungen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und können sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen auslösen.

Bedeutung für die Kraftfahrzeugsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer ist in vielen Fällen am zulässigen Gesamtgewicht ausgerichtet, vor allem bei Nutzfahrzeugen.


Fazit

Das zulässige Gewicht von Kraftfahrzeugen ist ein elementarer Bestandteil des Straßenverkehrsrechts. Die gesetzlichen Vorgaben schaffen verbindliche Rahmenbedingungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Infrastruktur. Die Beachtung der zulässigen Gewichtsgrenzen ist für sämtliche Fahrzeughalter und -führer verpflichtend. Verstöße sind mit teils erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen verbunden. Die genaue Kenntnis der zulässigen Gewichtsangaben und deren rechtlichen Grundlagen ist für den sicheren und vorschriftsgemäßen Betrieb von Kraftfahrzeugen unerlässlich.

Häufig gestellte Fragen

Wer legt das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs fest?

Das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs wird in Deutschland rechtlich durch eine Kombination aus technischen und gesetzlichen Vorgaben bestimmt. Maßgebend ist hierbei zunächst die Typgenehmigung des Fahrzeugs, die von den Fahrzeugherstellern bei der Entwicklung und dem Bau des Modells berücksichtigt wird. Diese Werte werden durch Prüfstellen wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geprüft und freigegeben. In der Folge wird das zulässige Gesamtgewicht im Rahmen der Zulassung in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Die rechtliche Grundlage stellt hierbei vor allem § 34 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) dar, wo für verschiedene Fahrzeugtypen Höchstgrenzen für das Gesamtgewicht definiert sind. Abweichende Gewichte sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung zulässig. Somit ergibt sich das zulässige Gesamtgewicht immer als Zusammenspiel aus den technischen Fähigkeiten des Fahrzeugs, den gesetzlichen Bestimmungen und den individuellen Eintragungen in den Fahrzeugdokumenten.

Welche gesetzlichen Begrenzungen existieren für das zulässige Gesamtgewicht?

Das zulässige Gesamtgewicht von Kraftfahrzeugen unterliegt in Deutschland und der Europäischen Union klaren gesetzlichen Grenzwerten, die sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Infrastruktur (wie Straßen und Brücken) schützen sollen. Nach § 34 StVZO beträgt das maximale zulässige Gesamtgewicht für zweiachsige Lastkraftwagen in der Regel 18 Tonnen, für Sattelzugmaschinen gelten abweichende Regelungen. Für dreiachsige Fahrzeuge liegt der Höchstwert häufig bei 25 Tonnen. Für Kraftomnibusse, Fahrzeuge mit mehr als einer Achse und für bestimmte Fahrzeugkombinationen gelten jeweils spezifische Grenzwerte, die auch von der Achslast und dem Achsabstand beeinflusst werden. EU-Richtlinien harmonisieren diese Werte weitgehend innerhalb der Mitgliedstaaten. Werden diese Grenzwerte überschritten, drohen erhebliche Bußgelder und gegebenenfalls Stilllegungen.

Welche rechtlichen Folgen hat die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts?

Die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts gilt als Ordnungswidrigkeit nach § 34 StVZO in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Bereits geringe Überschreitungen (ab 2 % über dem zulässigen Gesamtgewicht) werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Bei Überschreitungen ab 5 % oder mehr steigt das Bußgeld, und es können sogar Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen werden. Überschreitungen von mehr als 20 % können zur Untersagung der Weiterfahrt, einem Fahrverbot oder einer Stilllegung führen. Bereits die Ladungssicherung wird rechtlich streng bewertet – eine Nichtbeachtung kann den Versicherungsschutz entfallen lassen und zu Haftungsfragen führen, sollte es zu einem Unfall kommen. Für Güterkraftverkehrsunternehmen oder Fahrer im gewerblichen Straßenverkehr existieren zusätzlich empfindliche Sanktionen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Wie wird das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren dokumentiert?

Das zulässige Gesamtgewicht wird offiziell in den Fahrzeugpapieren dokumentiert – insbesondere in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) unter Feld F.2. Dort ist der gesetzlich und technisch maximal zulässige Wert für das Gesamtgewicht des Fahrzeugs inklusive der maximalen Nutzlast vermerkt. Dieser Wert ist bindend im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und maßgeblich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im laufenden Betrieb. Eine Änderung dieser Eintragung ist nur durch eine anerkannte Prüforganisation im Rahmen von technischen Änderungen oder Umbauten am Fahrzeug möglich.

Gibt es Ausnahmen oder Sondergenehmigungen für das zulässige Gesamtgewicht?

In besonderen Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung zur Überschreitung des standardmäßig zulässigen Gesamtgewichts erteilt werden, etwa bei Großraum- und Schwertransporten. Die rechtliche Grundlage hierfür bieten § 70 StVZO und teilweise auch die §§ 29 und 46 StVO, je nachdem ob Sondernutzungen für Transporte über bestimmte Straßen erforderlich sind. Solche Genehmigungen werden auf Antrag und nach strenger Prüfung der technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden erteilt. Die Erteilung ist stets befristet und meist mit Auflagen hinsichtlich Streckenführung, Geschwindigkeit oder Begleitfahrzeugen verbunden. Besondere Bedeutung kommt dabei der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und des Schutzes der Straßeninfrastruktur zu.

Was ist bei Anhängerkombinationen rechtlich zu beachten?

Beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit Anhängern gelten besondere Regelungen hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts. Das Zuggesamtgewicht (Summe aus Fahrzeug- und Anhängerzulässigkeitswerten) darf die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Werte – in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.3 sowie im Anhang-Bereich – nicht überschreiten. Falls mehrere Anhänger gezogen werden, sind die aufsummierten Werte für jede Einheit einzuhalten, wobei in bestimmten Fällen eine kombinierte Obergrenze gilt, etwa für landwirtschaftliche Gespanne. Hinzu kommen Vorgaben zu Achslasten, Stütz- und Deichsellasten. Bei Überschreitungen greifen dieselben Sanktionen wie bei Einzelverstößen, ergänzt oftmals durch Punkte und Fahrverbote aufgrund des erhöhten Gefährdungspotenzials.

Was ist bei der Ladung im Hinblick auf das zulässige Gesamtgewicht zu beachten?

Rechtlich ist zu beachten, dass das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs auch bei maximaler Beladung keinesfalls überschritten werden darf. Die Ladung selbst ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie im Betrieb, auch bei plötzlichem Bremsen oder Ausweichen, nicht verrutschen oder herabfallen kann (§ 22 StVO). Die zulässige Nutzlast ergibt sich aus der Differenz zwischen Leergewicht und zulässigem Gesamtgewicht. Bei gewerblichem Gütertransport kommen zusätzlich Vorgaben des Fahrpersonalrechts, Gefahrgutrechts und ggf. des Güterkraftverkehrsgesetzes hinzu. Bei Überladung entsprechen Ladungsverstöße regelmäßig einem Verstoß gegen das zulässige Gesamtgewicht und werden dementsprechend geahndet.

Wer ist im Falle einer Überschreitung haftbar?

Bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts ist in erster Linie der Fahrer für die Einhaltung der Fahrzeuggrenzwerte verantwortlich, da er das Fahrzeug führt. Zusätzlich haftet der Halter des Fahrzeugs, wenn er den Betrieb des Fahrzeugs in überladenem Zustand zulässt oder anordnet. Im gewerblichen Güterverkehr trägt der Unternehmer Mitverantwortung. Werden Dritte beauftragt (z.B. Beladepersonal), kann auch deren Verantwortung greifen, wobei der Fahrer stets eine Kontrollpflicht hat. Im Schadenfall drohen nicht nur Bußgelder und Punkten, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen sowie der vollständige Verlust des Versicherungsschutzes, wenn eine erhebliche Pflichtverletzung vorliegt.