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Gewerbezentralregister

Was ist das Gewerbezentralregister?

Das Gewerbezentralregister ist ein behördlich geführtes Register in Deutschland, das Informationen über bestimmte gewerberechtliche Verstöße und Entscheidungen enthält. Es dient dazu, die Zuverlässigkeit von Personen und Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes zu dokumentieren. Das Register wird vom Bundesamt für Justiz geführt und stellt eine wichtige Informationsquelle für Behörden dar, wenn es um die Überprüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit geht.

Zweck und Funktion des Gewerbezentralregisters

Der Hauptzweck des Registers besteht darin, relevante Daten über Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften zentral zu erfassen. Dies ermöglicht es den zuständigen Behörden, bei Anträgen auf Erteilung oder Verlängerung einer gewerblichen Erlaubnis oder bei anderen behördlichen Prüfungen schnell festzustellen, ob gegen eine Person oder ein Unternehmen bereits Maßnahmen ergriffen wurden.

Erfasste Eintragungen im Register

Im Gewerbezentralregister werden insbesondere rechtskräftige Entscheidungen gespeichert, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Gewerbes stehen. Dazu zählen beispielsweise Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten nach bestimmten Gesetzen sowie Untersagungen der Ausübung eines Gewerbes durch Verwaltungsbehörden. Auch bestimmte strafrechtliche Verurteilungen können eingetragen werden, sofern sie einen Bezug zur Berufsausübung haben.

Bedeutung für Unternehmen und Einzelpersonen

Für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für Personen in leitender Position kann ein Eintrag im Register erhebliche Auswirkungen haben. Die dort gespeicherten Informationen können dazu führen, dass eine beantragte Erlaubnis nicht erteilt wird oder bestehende Genehmigungen entzogen werden. Daher spielt das Register eine zentrale Rolle bei der Beurteilung der sogenannten „gewerblichen Zuverlässigkeit“.

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Wer erhält Einsicht?

Grundsätzlich sind Auskünfte aus dem Register nur bestimmten Stellen vorbehalten. Dazu gehören vor allem Behörden wie Ordnungsämter oder andere Stellen mit Aufgaben im Bereich des öffentlichen Rechts. Privatpersonen erhalten nur dann Einsicht in ihre eigenen Daten; Dritte erhalten keine unmittelbare Auskunft über andere Personen oder Unternehmen.

Antragsverfahren auf Selbstauskunft

Jede natürliche Person sowie juristische Person kann einen Antrag auf Selbstauskunft stellen, um zu erfahren, ob Einträge über sie selbst vorhanden sind. Die Beantragung erfolgt schriftlich beim Bundesamt für Justiz unter Angabe bestimmter persönlicher Daten zur Identifikation.

Löschung von Einträgen aus dem Register

Dauer der Speicherung von Einträgen

Die Dauer bis zur Löschung eines Eintrags hängt von Art und Schwere des zugrunde liegenden Verstoßes ab. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden die betreffenden Informationen automatisch entfernt; diese Fristen unterscheiden sich je nach Art des Vorfalls beziehungsweise Entscheidung.

Rechte Betroffener bezüglich gespeicherter Daten

Betroffene haben das Recht zu erfahren, welche Angaben über sie gespeichert sind und können unter bestimmten Voraussetzungen auch Korrekturen verlangen – etwa wenn fehlerhafte Informationen vorliegen sollten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Gewerbezentralregister (FAQ)

Wer führt das Gewerbezentralregister?

Das Register wird vom Bundesamt für Justiz verwaltet.

Können Privatpersonen Einsicht in fremde Datensätze nehmen?

Einsicht in fremde Datensätze ist grundsätzlich nicht möglich; lediglich eigene Datensätze können eingesehen werden.

Muss jeder Unternehmer regelmäßig einen Auszug beantragen?

< p>Eine regelmäßige Beantragung ist nicht verpflichtend vorgesehen; häufig erfolgt dies jedoch anlassbezogen etwa bei behördlichen Verfahren.

Können auch juristische Personen wie GmbHs betroffen sein?

< p>Sowohl natürliche als auch juristische Personen wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) können Gegenstand von Einträgen sein.

Sind alle Arten von Verstößen automatisch eingetragen?

< p>Nicht jeder Verstoß führt automatisch zu einem Eintrag; maßgeblich sind bestimmte rechtliche Voraussetzungen hinsichtlich Art und Schwere des Vorfalls.

Kann man gegen einen fehlerhaften Eintrag vorgehen?Es bestehen Möglichkeiten zur Berichtigung unrichtiger Angaben durch entsprechende Anträge beim Bundesamt für Justiz.< / p >

< h ³ >Wie lange bleiben einmal erfolgte Einträge bestehen?< / h³ >
< p >Die Speicherdauer richtet sich nach festen Fristen abhängig vom jeweiligen Sachverhalt.< / p >

< h³ >Welche Bedeutung hat ein negativer Nachweis aus dem GZR?< / h³ >
< p >Ein negativer Nachweis bedeutet üblicherweise keine relevanten belastenden Erkenntnisse – dies kann beispielsweise Voraussetzung sein für bestimmte Genehmigungen.< / p >