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Gewerbesteuer

Grundlagen der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die auf den Ertrag von Unternehmen und gewerblichen Betrieben in Deutschland erhoben wird. Sie stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden dar. Im Gegensatz zu anderen Unternehmenssteuern wie der Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer fließt die Gewerbesteuer ausschließlich an die Kommunen, in denen das Unternehmen tätig ist.

Wer ist gewerbesteuerpflichtig?

Grundsätzlich unterliegen alle inländischen gewerblichen Unternehmen der Gewerbesteuerpflicht. Dazu zählen insbesondere Kapitalgesellschaften wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG), aber auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften, sofern sie einen Gewerbebetrieb betreiben. Freiberufler sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind von dieser Steuer ausgenommen.

Betriebsstättenprinzip

Die Besteuerung erfolgt nach dem sogenannten Betriebsstättenprinzip: Maßgeblich für die Erhebung ist nicht nur der Sitz des Unternehmens, sondern jede Betriebsstätte innerhalb einer Gemeinde kann zur Zahlung herangezogen werden. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen mit mehreren Standorten in unterschiedlichen Gemeinden jeweils dort zur Zahlung verpflichtet sein kann.

Berechnung der Gewerbesteuer

Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nach dem sogenannten Gewerbeertrag. Dieser ergibt sich aus dem Gewinn des Unternehmens abzüglich bestimmter Hinzurechnungen und Kürzungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Steuermessbetrag und Hebesatz

Zunächst wird auf Basis des ermittelten Gewerbeertrags ein Steuermessbetrag festgelegt. Anschließend wenden die einzelnen Gemeinden einen eigenen Hebesatz auf diesen Betrag an, um so die endgültige Steuerschuld zu berechnen. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde erheblich; dadurch können sich Unterschiede bei der tatsächlichen Belastung ergeben.

Anrechnung auf andere Steuern

Für natürliche Personen sowie Mitunternehmer von Personengesellschaften besteht grundsätzlich eine Möglichkeit zur teilweisen Anrechnung gezahlter Gewerbesteuern auf deren Einkommensteuerlast. Für Kapitalgesellschaften gibt es diese Möglichkeit nicht; hier bleibt es bei einer vollständigen Belastung durch beide Steuerarten.

Anmeldung, Festsetzung und Zahlungspflicht

Die Verpflichtung zur Abgabe einer jährlichen Erklärung über den erzielten Gewinn trifft alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform. Nach Prüfung durch das zuständige Finanzamt erfolgt zunächst ein Bescheid über den Steuermessbetrag; anschließend erlässt die jeweilige Gemeinde einen Bescheid über die tatsächlich zu zahlende Summe anhand ihres individuellen Hebesatzes.

Zahlungsmodalitäten

In aller Regel sind Vorauszahlungen im laufenden Jahr zu leisten; am Jahresende erfolgt dann eine abschließende Abrechnung basierend auf dem tatsächlichen Ergebnis des Geschäftsjahres.

Bedeutung für Kommunen

Die Einnahmen aus dieser Steuerart bilden einen wesentlichen Bestandteil kommunaler Haushalte in Deutschland. Sie ermöglichen Städten und Gemeinden Investitionen beispielsweise im Bereich Infrastruktur oder Bildung.

Befreiungen & Besonderheiten

Bestimmte Institutionen wie gemeinnützige Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen vollständig befreit sein.
Zudem existieren Freibeträge insbesondere für Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften – bis zum Überschreiten eines festgelegten Schwellenwerts fällt keine Zahlungspflicht an.


Häufig gestellte Fragen zur Gewerbesteuer (FAQ)

Müssen Freiberufler ebenfalls Gewerbesteuer zahlen?

Naturwissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten gelten als freiberuflich ausgeübt – diese Berufsgruppen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, diese Steuer abzuführen.

Können Verluste mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden?

Soweit Verluste entstehen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines Verlustvortrags: Diese Verluste können mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet werden.

Darf jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz bestimmen?

< p>Tatsächlich legt jede Kommune ihren individuellen Satz selbst fest – dies führt dazu, dass gleiche Gewinne je nach Standort unterschiedlich besteuert werden können.

Muss auch bei geringen Gewinnen gezahlt werden?

< p>Sobald bestimmte Freibeträge überschritten wurden beziehungsweise keine Befreiungen greifen, entsteht unabhängig von Höhe des Gewinns eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der jeweiligen Kommune.

< h3 >Wie unterscheidet sich diese Steuerart von anderen Unternehmenssteuern?< / h3 >
< p >Im Unterschied etwa zur Körperschaft- oder Einkommensteuer verbleibt das Aufkommen ausschließlich bei Städten beziehungsweise Gemeinden.< / p >

< h3 >Welche Rolle spielt das Wirtschaftsjahr?< / h3 >
< p >Die Berechnung orientiert sich stets am abgeschlossenen Wirtschaftsjahr eines Betriebes.< / p >

< h 4 >Was passiert bei mehreren Standorten?< / h4 >
< p >Bei mehreren Niederlassungen verteilt sich das Aufkommen anteilig entsprechend wirtschaftlicher Aktivität zwischen betroffenen Kommunalverwaltungen.< / p >

< h 4 >Wann beginnt beziehungsweise endet grundsätzlich eine Pflicht?< / h4 >
< p >Die Verpflichtung beginnt regelmäßig mit Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit; sie endet erst dann wieder mit vollständiger Einstellung sämtlicher Aktivitäten.< / p >