Legal Lexikon

Wiki»Legal Lexikon»Verkehrsrecht»Geschwindigkeitsbegrenzer

Geschwindigkeitsbegrenzer


Definition und Funktion des Geschwindigkeitsbegrenzers

Ein Geschwindigkeitsbegrenzer ist eine technische Vorrichtung an Kraftfahrzeugen, die dazu dient, die maximale Geschwindigkeit eines Fahrzeugs auf einen vorher festgelegten Wert zu beschränken. Das Gerät sorgt dafür, dass das Fahrzeug auch bei vollständigem Durchtreten des Gaspedals die definierte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet. Geschwindigkeitsbegrenzer finden Anwendung im Güterkraftverkehr, öffentlichen Personennahverkehr und zunehmend auch in privaten PKW zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Geschwindigkeitsbegrenzer sind von sogenannten Tempomaten (Geschwindigkeitsregelanlagen) abzugrenzen, die eine gewünschte Geschwindigkeit konstant halten, jedoch nicht zwingend eine Höchstgeschwindigkeit verbindlich limitieren.


Gesetzliche Grundlagen zum Geschwindigkeitsbegrenzer in Deutschland

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen für Geschwindigkeitsbegrenzer in Deutschland finden sich insbesondere in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Nach § 57c StVZO müssen bestimmte Kraftfahrzeuge, insbesondere Lastkraftwagen, Omnibusse und schwere Fahrzeuge mit Anhängern, mit einem amtlich genehmigten Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein. Die Vorschriften dienen vor allem der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz, indem sie Unfallgefahren durch überhöhte Geschwindigkeiten und Emissionen reduzieren.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, auf die Begrenzer eingestellt werden müssen, ist abhängig von der Fahrzeugklasse:

  • Lastkraftwagen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht: Max. 90 km/h
  • Busse zur Personenbeförderung: Max. 100 km/h auf Autobahnen, sonst 80 km/h
  • Fahrzeuge mit Anhänger haben gesonderte Regelungen

EU-Vorgaben und Harmonisierung des Rechtsrahmens

Mit der Richtlinie 92/6/EWG und nachfolgenden Verordnungen hat die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Verwendung von Geschwindigkeitsbegrenzern in den Mitgliedstaaten etabliert. Besonders hervorgehoben wird hier die Verordnung (EU) 2019/2144, die für neue Fahrzeugtypen ab Juli 2022 eine Ausstattung mit intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA) vorschreibt. Dies betrifft insbesondere Neufahrzeuge der Klassen M und N (PKW, Busse, leichte und schwere Nutzfahrzeuge).


Rechtliche Anforderungen an Bauart und Betrieb

Bauartgenehmigung und Einbau

Für die Zulassung eines Geschwindigkeitsbegrenzers ist grundsätzlich eine Bauartgenehmigung nach § 22a StVZO erforderlich. Die Einbaupflicht betrifft ausschließlich genehmigte Systeme, deren ordnungsgemäße Funktion und Manipulationssicherheit nachgewiesen sind. Die technische Prüfung erfolgt regelmäßig durch anerkannte Prüforganisationen und ist in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs zu dokumentieren.

Wartung, Kontrolle und Sanktionen

Die richtige Funktion des Geschwindigkeitsbegrenzers ist nicht nur Voraussetzung für die Zulassungsfähigkeit – sie muss auch während des gesamten Fahrzeugbetriebs gewährleistet sein. Das Entfernen, Deaktivieren oder Manipulieren des Systems ist gemäß § 69a StVZO untersagt und kann mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Zudem ist die Prüfplakette im Rahmen der Hauptuntersuchung (TÜV) an die Nachweisbarkeit einwandfreier Funktion gebunden.


Sanktionen bei Missachtung der Vorschriften

Wer entgegen den gesetzlichen Verpflichtungen ein Pflichtfahrzeug ohne funktionstüchtigen Geschwindigkeitsbegrenzer betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Straßenverkehrsrechts. Die Ahndung erfolgt durch Bußgelder und gegebenenfalls Fahrverbote. Arbeitgeber und Halter sind verpflichtet, den Fahrbetrieb vorschriftsgemäß zu organisieren und zu überwachen. Im Schadensfall, etwa nach einem Unfall, drohen erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz.


Internationale Regelungen zum Geschwindigkeitsbegrenzer

Europäische Union

Im europäischen Binnenmarkt gelten harmonisierte Vorschriften. Neben den genannten Richtlinien und Verordnungen verpflichten die Mitgliedstaaten ihre Fahrzeughalter, Geschwindigkeitsbegrenzer entsprechend der Vorgaben einzubauen und zu betreiben.

Weitere internationale Vorgaben (UN/ECE)

Weltweit gibt es weitere rechtliche Regelungen, u.a. durch die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE), insbesondere unter der UN/ECE-Regelung Nr. 89, die technische Mindestanforderungen und Prüfverfahren für Geschwindigkeitsbegrenzer vorgibt. Diese Regelungen fördern die gegenseitige Anerkennung nationaler Genehmigungen und erleichtern dadurch den internationalen Waren- und Personentransport.


Bedeutung im aktuellen Verkehrsrecht und zukünftige Entwicklung

Die Ausstattungspflicht für Geschwindigkeitsbegrenzer ist ein zentrales Instrument der Verkehrssicherheitspolitik. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und Automatisierung des Straßenverkehrs gewinnen intelligente Geschwindigkeitsregelungen zunehmend an Bedeutung. Seit 2022 ist die Integration sogenannter Intelligenter Geschwindigkeitsassistenzsysteme (ISA) für Neuzulassungen in der EU verbindlich. Diese Systeme erkennen Verkehrsschilder und intervenieren, um Tempolimits nicht zu überschreiten.

Daraus ergeben sich neue rechtliche Fragen bezüglich Datenschutz, Haftung bei Systemausfällen, sowie zur Regelung von Ausnahmen und Meldepflichten im internationalen Waren- und Personenverkehr.


Zusammenfassung

Ein Geschwindigkeitsbegrenzer ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil, dessen Bau, Einbau und Betrieb durch detaillierte nationale und europäische Vorschriften geregelt ist. Die Nichteinhaltung führt zu erheblichen Sanktionen für Fahrzeughalter und -führer. Mit der Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts, insbesondere im Rahmen der Digitalisierung, wird die rechtliche Regulierung technischer Geschwindigkeitsbeschränkungen kontinuierlich angepasst und erweitert. Die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften ist für Betreiber und Halter von Fahrzeugen im gewerblichen und öffentlichen Verkehrssektor unerlässlich.

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Geschwindigkeitsbegrenzer in bestimmten Fahrzeugklassen gesetzlich vorhanden sein?

In Deutschland und der Europäischen Union existieren klare gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Ausrüstung von Fahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzern. So sind gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/2144 und § 57c StVZO unter anderem bestimmte Nutzfahrzeuge – etwa Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen – verpflichtend mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer (Speed Limiter) auszurüsten. Diese technischen Einrichtungen dürfen nicht umgangen oder deaktiviert werden und sind regelmäßig auf eine Maximalgeschwindigkeit von 90 km/h (Lkw) bzw. 100 km/h (Busse) eingestellt. Die Nachrüstung und Funktionsfähigkeit wird zudem im Rahmen der Hauptuntersuchung kontrolliert.

Gibt es rechtliche Konsequenzen bei Manipulation oder Deaktivierung des Geschwindigkeitsbegrenzers?

Wer einen Geschwindigkeitsbegrenzer vorsätzlich manipuliert, deaktiviert oder dessen Wirkung umgeht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die zu empfindlichen Bußgeldern, Fahrverboten oder der Untersagung des Weiterbetriebs führen kann. Schlimmstenfalls wird aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat, sobald durch die Manipulation Menschen gefährdet werden oder ein Unfall verursacht wird (§ 315b StGB). Auch der Halter des Fahrzeugs kann belangt werden, wenn er Manipulationen duldet oder ermöglicht, was zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.

Welche Strafen drohen bei Überschreiten der durch den Begrenzer festgelegten Geschwindigkeit?

Wird nachgewiesen, dass ein Fahrzeug schneller fährt als es die technische Begrenzung erlaubt (etwa bei einer Straßenkontrolle oder im Rahmen eines Unfalls), drohen zunächst Bußgelder und Punkte gemäß Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Übersteigt die Geschwindigkeit deutlich die zulässige Begrenzung oder kann die Manipulation eines Geschwindigkeitsbegrenzers nicht ausgeschlossen werden, sind zusätzliche Sanktionen nach Straßenverkehrsrecht (StVZO, StVG) und gegebenenfalls Strafrecht möglich, darunter Fahrverbote und Freiheitsstrafen.

Ist die Nachrüstung eines Geschwindigkeitsbegrenzers bei älteren Fahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben?

Für Neufahrzeuge in den entsprechenden Klassen ist der Einbau vorgeschrieben. Ältere Fahrzeuge, die erstmals vor dem jeweiligen Stichtag (gesetzlich unterschiedlich je nach Fahrzeugklasse) in den Verkehr gebracht wurden, unterliegen unter Umständen einer Nachrüstpflicht, wenn sie weiter im öffentlichen Straßenverkehr der betreffenden Klassen eingesetzt werden sollen. Andernfalls kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Die Nachrüstpflichten und Stichtage werden regelmäßig im Verkehrsblatt sowie von den zuständigen Zulassungsstellen kommuniziert.

Wer ist für die Prüfung und Wartung des Geschwindigkeitsbegrenzers verantwortlich?

Rechtlich gesehen ist sowohl der Fahrzeughalter als auch der Fahrzeugführer verpflichtet, für die ordnungsgemäße Funktion des Geschwindigkeitsbegrenzers zu sorgen. Der Begrenzer ist Bestandteil der sicherheitstechnischen Ausrüstung und wird deshalb bei der Hauptuntersuchung (TÜV/DEKRA) geprüft. Zusätzlich können unangekündigte Kontrollen während straßenverkehrsbehördlicher Prüfungen erfolgen. Bei Mängeln erfolgt eine entsprechende Mängelmeldung, die sofortige Nachbesserung und ggf. weitere behördliche Maßnahmen nach sich ziehen kann.

Unterliegt der Geschwindigkeitsbegrenzer spezifischen Zulassungsvorschriften oder Prüfzeichen?

Ja, Geschwindigkeitsbegrenzer müssen bauartgenehmigt, geprüft und mit einem entsprechenden Prüfzeichen versehen sein. Die Regelungen hierzu finden sich unter anderem in der UN/ECE-Regelung Nr. 89 und den einschlägigen EG-Richtlinien. Der Einbau von Komponenten ohne gültige Zulassung oder Prüfzeichen ist unzulässig und kann zum Verlust der Betriebserlaubnis führen. Der Nachweis über den ordnungsgemäßen Einbau sowie die korrekte Kalibrierung ist vom Betreiber jederzeit zu führen und im Rahmen von Behördenkontrollen vorzulegen.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Nutzung eines Geschwindigkeitsbegrenzers aus rechtlicher Sicht?

Es existieren gesetzlich definierte Ausnahmen, beispielsweise im Bereich von Spezialfahrzeugen wie Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei oder bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen. Die Einzelheiten und Voraussetzungen dieser Ausnahmen sind in der StVZO und begleitenden Verwaltungsvorschriften klar geregelt. In jedem Fall müssen Fahrzeughalter und -führer die Ausnahmetatbestände nachweisen können, etwa durch eine entsprechende Zulassungsbescheinigung oder Ausnahmegenehmigung.

Welche Rolle spielt der Geschwindigkeitsbegrenzer im Falle eines Unfalls aus juristischer Perspektive?

Im Falle eines Verkehrsunfalls mit einem betroffenen Fahrzeug kann die ordnungsgemäße Funktion des Geschwindigkeitsbegrenzers eine entscheidende Rolle bei der Klärung der Schuldfrage und der Haftung spielen. Zeigt sich, dass durch Fehlfunktion oder Manipulation des Begrenzers die zulässige Geschwindigkeit überschritten wurde, kann dies als grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz gewertet werden. Die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen hiervon reichen vom Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung mit entsprechenden Sanktionen.