Geregelter Markt: Begriff, Einordnung und rechtliche Bedeutung
Der geregelte Markt ist ein staatlich beaufsichtigter, organisierter Handelsplatz für Finanzinstrumente wie Aktien, Anleihen, ETFs und andere Wertpapiere. Er wird von einem zugelassenen Marktbetreiber betrieben, unterliegt einem harmonisierten europäischen Rahmen und steht unter ständiger Aufsicht der zuständigen Behörden. Ziel des geregelten Marktes ist ein ordnungsgemäßer, transparenter und integrer Handel sowie ein hohes Maß an Anlegerschutz. In Deutschland wird der Begriff „geregelter Markt“ im Sinne des europaweiten Konzepts verwendet; an Börsen findet sich daneben die Bezeichnung „Regulierter Markt“ als Segmentbegriff. Inhaltlich sind beide Begriffe deckungsgleich.
Abgrenzung zu anderen Handelsplätzen
Der geregelte Markt ist die am strengsten regulierte Kategorie organisierter Märkte in Europa. Daneben existieren weitere Handelsformen mit abweichendem Regelungsniveau.
Freiverkehr (Open Market)
Der Freiverkehr ist ein von Börsen organisiertes, aber rechtlich weniger stark reguliertes Segment. Für Emittenten gelten erleichterte Zulassungs- und Folgepflichten im Vergleich zum geregelten Markt. Der Freiverkehr gilt nicht als geregelter Markt.
Multilaterale Handelssysteme (MTF)
MTF sind elektronische Plattformen für den Handel zwischen mehreren Parteien mit eigenen Regelwerken. Sie sind beaufsichtigt, jedoch nicht mit dem geregelten Markt gleichgestellt und unterliegen einem anderen Pflichtenprofil.
Organisierte Handelssysteme (OTF)
OTF sind Handelsplattformen mit größerer Ermessensausübung des Betreibers, insbesondere für Anleihen und Derivate. Auch sie unterscheiden sich strukturell und regulatorisch vom geregelten Markt.
Over-the-Counter (OTC)
OTC-Geschäfte werden bilateral außerhalb organisierter Märkte geschlossen. Hier gelten keine marktorganisationsrechtlichen Regeln eines geregelten Marktes, wohl aber allgemeine Vorschriften des Finanz- und Zivilrechts.
Rechts- und Aufsichtsrahmen
Der geregelte Markt beruht auf einem europaweit harmonisierten Rahmen. Die nationale Umsetzung und die laufende Überwachung erfolgen durch den Marktbetreiber (Börse) und die nationale Finanzaufsicht. Hinzu kommen Regelwerke der Börsen sowie europäische Vorgaben zu Marktintegrität und Transparenz.
Marktbetreiber und Börsenordnung
Der Marktbetreiber erlässt ein Regelwerk für die Teilnahme am Handel, die Zulassung von Finanzinstrumenten und den Ablauf des Handels. Die Börsenordnung konkretisiert die Teilnahmevoraussetzungen, Informationspflichten und Sanktionsmöglichkeiten.
Marktüberwachung und Sanktionen
Eine unabhängige Marktüberwachungseinheit kontrolliert Handelsaktivitäten in Echtzeit, untersucht Auffälligkeiten und berichtet an die Aufsichtsbehörden. Verstöße gegen Marktregeln können mit Maßnahmen bis hin zum Widerruf von Zulassungen geahndet werden.
Transparenz und Marktintegrität
Auf dem geregelten Markt gelten strenge Vorgaben zur Veröffentlichung kursrelevanter Informationen, zur Verhinderung von Insiderhandel und Marktmanipulation sowie zur Meldung bestimmter Transaktionen und Beteiligungsveränderungen. Diese Regeln dienen der Funktionsfähigkeit und Fairness des Marktes.
Zulassung von Finanzinstrumenten und Emittenten
Die Aufnahme eines Finanzinstruments in den geregelten Markt (Listing) setzt eine formelle Zulassung voraus. Dabei werden sowohl das Instrument als auch der Emittent hinsichtlich Eignung, Transparenz und Verlässlichkeit geprüft.
Zulassungsvoraussetzungen für Aktien
Typisch sind Anforderungen an die Rechtsform des Emittenten, eine ausreichende Streuung der Aktien (Free Float), eine Mindestmarktkapitalisierung oder ein entsprechendes Emissionsvolumen, geprüfte Abschlüsse für einen definierten Zeitraum sowie eine ordnungsgemäße Unternehmensorganisation. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus Börsenordnungen und den anwendbaren europäischen Vorgaben.
Zulassungsvoraussetzungen für Anleihen
Bei Schuldverschreibungen stehen die Transparenz des Emittenten, die Ausgestaltung der Anleihebedingungen, die ordnungsgemäße Dokumentation sowie die Handelstauglichkeit der Wertpapiere im Vordergrund.
Prospekt und Billigung
Vor dem Listing ist grundsätzlich ein Wertpapierprospekt zu erstellen, der umfassende Informationen über den Emittenten, die Finanzlage, die Risiken und das Wertpapier enthält. Der Prospekt wird vor Veröffentlichung von der hierfür zuständigen Behörde geprüft. Unter bestimmten Umständen sind Ausnahmen möglich.
Segmentierung im geregelten Markt
Der geregelte Markt kann in Qualitätssegmente unterteilt sein. In Deutschland sind insbesondere Prime Standard und General Standard gebräuchlich. Der Prime Standard knüpft regelmäßig an weitergehende Transparenzanforderungen an, etwa im Hinblick auf Berichterstattung und Sprache.
Pflichten nach der Zulassung
Mit der Zulassung sind laufende Pflichten verbunden, die die fortlaufende Information des Marktes sicherstellen und die Integrität des Handels schützen.
Finanzberichterstattung
Emittenten veröffentlichen regelmäßig geprüfte Jahresfinanzberichte sowie weitere periodische Finanzinformationen. Form, Sprache und Fristen können je nach Segment variieren.
Ad-hoc-Publizität und Insiderrecht
Kursrelevante, nicht öffentliche Informationen sind unverzüglich zu veröffentlichen, sofern keine berechtigte Aufschiebung vorliegt. Emittenten müssen Insiderinformationen schützen, Insiderlisten führen und Verhaltensregeln beachten, die Marktmissbrauch verhindern.
Eigengeschäfte von Führungskräften
Geschäfte von Führungspersonen und ihnen nahestehenden Personen mit Wertpapieren des Emittenten sind ab bestimmten Schwellen der Öffentlichkeit mitzuteilen.
Mitteilungen zu bedeutenden Beteiligungen
Aktionäre müssen das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten festgelegter Stimmrechtsschwellen an den Emittenten und die Öffentlichkeit melden.
Corporate-Governance-Anforderungen
Für im geregelten Markt gelistete Unternehmen gelten erhöhte Anforderungen an Leitung und Kontrolle, etwa hinsichtlich Transparenz, Vergütungsoffenlegung oder Unabhängigkeit von Aufsichtsorganen, abhängig von Segment und Marktpraktiken.
Handel, Abwicklung und Transparenz
Der geregelte Markt unterliegt strukturierten Handelsabläufen mit klaren Transparenzvorgaben vor und nach Ausführung von Geschäften.
Handelsablauf und Volatilitätsunterbrechungen
Der Handel erfolgt in definierten Phasen und nach festgelegten Regeln. Bei starken Kursausschlägen können Volatilitätsunterbrechungen oder Handelsaussetzungen die Preisfindung stabilisieren.
Vor- und Nachhandelstransparenz
Informationen zu Aufträgen und Ausführungen werden in standardisierter Form veröffentlicht. Für bestimmte Instrumente oder große Orders bestehen abgestufte Transparenzregeln.
Clearing und Settlement
Abgewickelte Geschäfte werden häufig über eine zentrale Gegenpartei verrechnet und anschließend über Wertpapiersammelstellen geliefert. Dies reduziert Gegenparteirisiken und fördert die Marktstabilität.
Delisting, Widerruf und Segmentwechsel
Die Zulassung zum geregelten Markt kann auf Antrag des Emittenten beendet oder von der Börse widerrufen werden. Gründe können strategische Neuausrichtung, geringe Liquidität oder Regelverstöße sein. Ein Wechsel in ein anderes Segment ist ebenfalls möglich.
Schutz der Anlegerinteressen
Beim Delisting sind Transparenz und Fairness maßgeblich. Börsenregeln und allgemeine Vorgaben verlangen, dass der Markt angemessen informiert wird und der geordnete Handel sichergestellt bleibt.
Folgepflichten nach Beendigung
Mit Wirksamwerden des Delistings enden die börsenseitigen Folgepflichten. Bestimmte Offenlegungspflichten können für einen Übergangszeitraum fortgelten, abhängig von Art und Zeitpunkt der Beendigung.
Internationaler Kontext und Anerkennung
Der geregelte Markt ist ein unionsweit anerkanntes Marktmodell. Zulassungen und offizielle Notierungen werden im Europäischen Wirtschaftsraum gegenseitig anerkannt. Prospekte können grenzüberschreitend verwendet werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Bedeutung für Unternehmen und Anleger
Für Unternehmen eröffnet der geregelte Markt den Zugang zu einem breiten Investorenkreis und verbessert die Sichtbarkeit, verbunden mit erhöhten Transparenz- und Organisationspflichten. Für Anleger bietet er ein strukturiertes Umfeld mit klaren Informations- und Integritätsstandards.
Häufig gestellte Fragen zum geregelten Markt
Was ist ein geregelter Markt?
Ein geregelter Markt ist ein zugelassener, öffentlich organisierter Handelsplatz für Wertpapiere, der von einem Marktbetreiber geführt und von Aufsichtsbehörden überwacht wird. Er unterliegt strengen Regeln zu Transparenz, Zulassung und Marktintegrität.
Worin unterscheidet sich der geregelte Markt vom Freiverkehr, MTF und OTF?
Der geregelte Markt ist die am stärksten regulierte Marktkategorie. Freiverkehr, MTF und OTF sind organisierte Handelssysteme mit erleichterten Zulassungen und anderen Folgepflichten; sie gelten rechtlich nicht als geregelter Markt.
Welche Voraussetzungen müssen Emittenten für eine Zulassung erfüllen?
Erforderlich sind regelmäßig eine geeignete Rechtsform, ausreichender Free Float oder Emissionsumfang, geprüfte Abschlüsse für einen festgelegten Zeitraum, ein zulassungsfähiger Prospekt sowie eine ordnungsgemäße Unternehmensorganisation. Details ergeben sich aus Börsenordnungen und europäischen Vorgaben.
Welche Pflichten treffen Emittenten nach der Zulassung?
Dazu zählen periodische Finanzberichte, Ad-hoc-Veröffentlichungen bei kursrelevanten Informationen, Meldungen zu Eigengeschäften von Führungskräften sowie Beteiligungsschwellen, die Beachtung von Insider- und Marktmissbrauchsregeln und gegebenenfalls zusätzliche Segmentanforderungen.
Wer überwacht den geregelten Markt?
Die Überwachung erfolgt durch den Marktbetreiber mit einer unabhängigen Marktüberwachungseinheit sowie durch die zuständige nationale Finanzaufsicht. Darüber hinaus gelten unionsweit harmonisierte Integritäts- und Transparenzvorgaben.
Welche Finanzinstrumente können im geregelten Markt gehandelt werden?
Typischerweise Aktien, Anleihen, verbriefte Derivate, ETFs und vergleichbare Wertpapiere. Die Zulassungsfähigkeit richtet sich nach den jeweiligen Börsenregeln und den anwendbaren unionsweiten Anforderungen.
Was bedeutet ein Delisting vom geregelten Markt?
Delisting ist die Beendigung der Zulassung eines Wertpapiers zum geregelten Markt. Es kann auf Antrag des Emittenten oder durch Widerruf der Börse erfolgen. Mit Wirksamwerden entfallen die börsenseitigen Folgepflichten; bestimmte Offenlegungspflichten können übergangsweise fortgelten.