Begriff und Einordnung
Gelegenheitsverkehr bezeichnet die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, die nicht nach einem festen Fahrplan auf einer dauerhaft eingerichteten Linie erfolgt. Im Unterschied zum Linienverkehr wird der Fahrtverlauf durch den konkreten Bedarf der Fahrgäste bestimmt. Gesetzlich geregelt ist Gelegenheitsverkehr vor allem zum Schutz der Fahrgäste, zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs im Personenverkehr und zur Sicherstellung verlässlicher Mobilitätsangebote im öffentlichen Interesse.
Zum Gelegenheitsverkehr zählen traditionsgemäß Taxenverkehr, Mietwagenverkehr mit Fahrer, Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen sowie Charterfahrten mit Kraftomnibussen. Seit neueren Reformen sind auch digital vermittelte, gebündelte Bedarfsverkehre (Pooling-Dienste) als eigenständige Form erfasst. Die Anforderungen an Betreiber, Fahrzeuge und Fahrpersonal sind je nach Unterform unterschiedlich ausgeprägt.
Formen des Gelegenheitsverkehrs
Taxenverkehr
Zulassung und Einsatzbereich
Taxenverkehr ist die klassische Form des Gelegenheitsverkehrs. Taxis dürfen im öffentlichen Straßenraum bereitgehalten werden (z. B. an Taxiständen), Fahrgäste unterwegs aufnehmen und auf Zuruf oder Bestellung Fahrten innerhalb eines behördlich festgelegten Pflichtfahrgebiets ausführen. Für den Betrieb ist eine behördliche Genehmigung erforderlich; die Anzahl der Genehmigungen kann im öffentlichen Interesse begrenzt werden.
Pflichten und Rechte
Der Taxenverkehr ist an besondere Pflichten gebunden. Dazu gehören die Pflicht zur Beförderung im Pflichtfahrgebiet, die Bindung an behördlich festgesetzte Tarife und die Nutzung eines geeigneten Fahrpreisanzeigers. Kennzeichnung, Ausrüstung und Betrieb sind eng reglementiert, um Transparenz, Sicherheit und Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Mietwagenverkehr mit Fahrer
Abgrenzung zum Taxenverkehr
Mietwagen mit Fahrer sind ebenfalls genehmigungspflichtig, unterscheiden sich jedoch grundlegend vom Taxi. Mietwagen dürfen nicht im öffentlichen Raum auf Kundschaft warten, keine Fahrgäste auf Zuruf aufnehmen und keine Taxistände nutzen. Eine Fahrt darf erst nach vorheriger Bestellung durch die Zentrale oder den Unternehmer erfolgen.
Preisbildung und Auftragsannahme
Die Entgelte im Mietwagenverkehr sind grundsätzlich frei vereinbar und nicht an behördliche Tarife gebunden. Häufig besteht eine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach Abschluss einer Fahrt, sofern kein neuer Auftrag unmittelbar vorliegt. Die Rahmenbedingungen sollen eine klare Trennung zum Taxenverkehr sicherstellen.
Gebündelter Bedarfsverkehr (Pooling-Dienste)
Charakteristika
Gebündelter Bedarfsverkehr ist eine moderne Form des Gelegenheitsverkehrs, bei der Fahrten digital vermittelt und mehrere, zeitlich und räumlich ähnliche Fahrtwünsche gebündelt werden. Der Betrieb erfolgt innerhalb eines festgelegten Gebiets und zu definierten Zeiten. Es bestehen besondere Vorgaben zu Buchung, Vermittlung, Pooling, Transparenz und Datenführung.
Verhältnis zu Taxi und Mietwagen
Pooling-Dienste sind genehmigungspflichtig und rechtlich eigenständig ausgestaltet. Sie dürfen weder als Taxi auftreten noch typische Taxi-Privilegien nutzen. Preisgestaltung und Betriebsmodalitäten unterliegen einem gesonderten Regelungsrahmen, der sowohl Flexibilität als auch Verbraucherschutz und die Ordnung des Marktes berücksichtigt.
Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
Zweckbindung und Teilnehmerkreis
Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen dienen vorrangig touristischen und freizeitorientierten Zwecken. Der Transport ist an den Ausflugs- oder Reisecharakter gebunden, häufig verbunden mit einem zusammenhängenden Programm. Der Teilnehmerkreis steht regelmäßig bereits vor Fahrtbeginn fest.
Wettbewerbliche Schutzmechanismen
Zur Abgrenzung gegenüber anderen Verkehrsformen gelten besondere Regeln, etwa die Beschränkung der Unterwegsaufnahme und -absetzung sowie das Prinzip geschlossener Gruppen. Diese Vorgaben sollen Umgehungen des Linien- und Taxenverkehrs verhindern.
Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Charterverkehr)
Charterfahrten mit Bussen sind eine etablierte Form des Gelegenheitsverkehrs für geschlossene Gruppen, Vereine, Unternehmen oder Veranstalter. Genehmigung, Sicherheit, Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrzeugstandards unterliegen strengen Anforderungen. Bei grenzüberschreitenden Fahrten kommen zusätzlich unionsrechtliche Vorgaben zur Anwendung.
Abgrenzungen und Ausnahmen
Nicht jede Personenbeförderung fällt unter Gelegenheitsverkehr im Rechtssinn. Private Mitfahrgelegenheiten, bei denen lediglich Kosten geteilt werden und keine Gewinnerzielung beabsichtigt ist, sind regelmäßig nicht erfasst. Beförderungen für einen begrenzten, geschlossenen Personenkreis (beispielsweise unternehmensinterne Shuttle) können je nach Ausgestaltung ausgenommen sein. Qualifizierte Krankentransporte unterliegen eigenständigen rettungsdienstrechtlichen Regelungen; einfache Krankenfahrten können hingegen als Taxi- oder Mietwagenfahrt stattfinden, sofern die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen. Für internationale Busfahrten gelten ergänzend unionsrechtliche Bestimmungen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehren.
Genehmigungssystem und Aufsicht
Betreiberbezogene Anforderungen
Unternehmen benötigen eine behördliche Genehmigung. Typische Voraussetzungen sind persönliche Zuverlässigkeit, geordnete finanzielle Verhältnisse und fachliche Eignung. Je nach Verkehrsform können weitere Nachweise erforderlich sein. Die Genehmigung ist in der Regel befristet und an Bedingungen geknüpft.
Fahrzeug- und Betriebspflichten
Fahrzeuge müssen technisch sicher, vorschriftsmäßig ausgerüstet und geeigneten Kontrollen unterworfen sein. Für Taxis gelten besondere Kennzeichnungen und die Pflicht zur Verwendung geeichter Fahrpreisanzeiger. Betriebe haben Aufzeichnungen zu führen, Beförderungsentgelte transparent zu machen und auf Verlangen Auskünfte gegenüber der Aufsicht zu erteilen. Vermittlungsstellen und Plattformen unterliegen gesonderten Anforderungen an Anzeige- oder Registrierungspflichten sowie an das Daten- und Informationsmanagement.
Fahrpersonal
Fahrpersonal benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine besondere Berechtigung zur Fahrgastbeförderung. Zudem bestehen Eignungs- und Zuverlässigkeitsanforderungen. Schulungen, Gesundheitsprüfungen und Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten können verlangt werden. Ziel ist ein hohes Maß an Sicherheit und Servicequalität.
Tarife und Entgeltregelungen
Im Taxenverkehr gelten behördlich festgesetzte Tarife innerhalb des Pflichtfahrgebiets. Mietwagen und gebündelter Bedarfsverkehr unterliegen grundsätzlich der freien Preisbildung, müssen diese aber transparent kommunizieren. Für Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen sind Paketpreise und Zweckbindung prägend. Preisgestaltungen dürfen nicht zu Verwechslungen mit dem Taxiangebot führen oder dessen Regulierungsziele unterlaufen.
Rolle der Kommunen und Länder
Die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden legen unter anderem Pflichtfahrgebiete, Betriebsregelungen und Taxiordnungen fest. Sie wachen über die Einhaltung der Vorschriften und können im öffentlichen Interesse steuernd eingreifen, etwa durch Kontingente im Taxenverkehr oder durch Auflagen zur Barrierefreiheit.
Aufsicht und Sanktionen
Die Einhaltung der Vorschriften wird behördlich überwacht. Verstöße können mit Untersagungen, Bußgeldern und dem Entzug von Genehmigungen geahndet werden. Auch die missbräuchliche Vermittlung oder der Betrieb ohne erforderliche Genehmigung unterliegt Maßnahmen der Aufsicht.
Kunden- und Verbraucherschutzaspekte
Beförderungsvertrag und Haftung
Mit Fahrtantritt kommt ein Beförderungsvertrag zustande. Daraus folgen Pflichten zur sicheren und ordnungsgemäßen Beförderung sowie Haftungsregeln bei Schäden. Die Betreiber haben angemessene Versicherungen zu unterhalten. Fahrgäste können Belege und transparente Informationen verlangen.
Barrierefreiheit und Mitnahme von Hilfsmitteln
Barrierefreie Mobilität ist ein zentrales Anliegen. Vorgaben zur Ausstattung, zur Mitnahme von Hilfsmitteln und zur Beförderung von Begleitpersonen und Assistenzhunden dienen der Teilhabe. Kommunale Regelungen können Quoten barrierefreier Taxis oder besondere Anforderungen an Pooling-Dienste vorsehen.
Quittung, Fundsachen und Transparenz
Taxen stellen auf Wunsch Quittungen aus; bei Plattformdiensten erfolgt die Belegerteilung regelmäßig digital. Fundsachen sind ordnungsgemäß zu behandeln und zu dokumentieren. Informationspflichten gegenüber Fahrgästen betreffen insbesondere Entgelte, Fahrtbeginn, Vermittler, Betreiber und Kontaktmöglichkeiten.
Datenschutz
Bei digital vermittelten Fahrten fallen personenbezogene Daten an. Betreiber und Vermittler müssen die gesetzlichen Datenschutzvorgaben beachten, Datensparsamkeit gewährleisten und Transparenz über Zwecke, Dauer und Empfänger der Daten schaffen.
Aktuelle Entwicklungen
Der Gelegenheitsverkehr befindet sich im Wandel. Digitale Plattformen, Pooling-Konzepte und die Anbindung an den öffentlichen Verkehr gewinnen an Bedeutung. Regulatorisch rücken Fragen der fairen Marktordnung, der Integration in kommunale Mobilitätsstrategien, der Barrierefreiheit und der ökologischen Wirkung stärker in den Fokus. Die Regulierung wird fortlaufend weiterentwickelt, um Innovationen zu ermöglichen und zugleich Verbraucherschutz sowie verlässliche Mobilität sicherzustellen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was zählt rechtlich zum Gelegenheitsverkehr?
Zum Gelegenheitsverkehr zählen entgeltliche Personenbeförderungen ohne festen Fahrplan und ohne dauerhaft eingerichtete Linie. Dazu gehören Taxenverkehr, Mietwagenverkehr mit Fahrer, gebündelter Bedarfsverkehr (Pooling-Dienste), Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen und Charterfahrten mit Bussen.
Worin unterscheidet sich Taxi- vom Mietwagenverkehr?
Taxis dürfen im öffentlichen Raum bereitstehen, auf Zuruf aufnehmen und sind an behördliche Tarife sowie eine Beförderungspflicht im Pflichtfahrgebiet gebunden. Mietwagen dürfen nur nach vorheriger Bestellung fahren, keine Taxistände nutzen und sind grundsätzlich nicht tarifgebunden; häufig gilt eine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz.
Was ist gebündelter Bedarfsverkehr?
Gebündelter Bedarfsverkehr sind genehmigte On-Demand-Dienste, bei denen Fahrtwünsche digital vermittelt und zu gemeinsamen Fahrten gebündelt werden. Betrieb, Tarifierung, Transparenz und Datenführung unterliegen besonderen Vorgaben; Taxi-Privilegien gelten nicht.
Dürfen Ausflugsfahrten unterwegs Fahrgäste aufnehmen?
Ausflugsfahrten sind zweckgebunden und richten sich an einen feststehenden Teilnehmerkreis. Unterwegsaufnahmen und -absetzungen sind regelmäßig eingeschränkt, um Abgrenzung und Wettbewerbsgleichgewicht zu wahren.
Gelten im Gelegenheitsverkehr besondere Pflichten für Fahrerinnen und Fahrer?
Fahrpersonal benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine besondere Berechtigung zur Fahrgastbeförderung und muss Eignungs- sowie Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllen. Ziel ist ein hohes Sicherheits- und Qualitätsniveau.
Wie werden Preise im Gelegenheitsverkehr festgelegt?
Im Taxenverkehr gelten behördlich festgesetzte Tarife innerhalb des Pflichtfahrgebiets. Mietwagen und gebündelter Bedarfsverkehr unterliegen grundsätzlich der freien Preisbildung, müssen diese jedoch transparent darlegen. Bei Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen sind Gesamt- oder Paketpreise üblich.
Wer überwacht die Einhaltung der Regeln im Gelegenheitsverkehr?
Zuständig sind die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden. Sie erteilen Genehmigungen, kontrollieren den Betrieb und ahnden Verstöße, etwa durch Auflagen, Bußgelder oder den Entzug von Genehmigungen.