Begriff und Bedeutung des Geburtsnamens
Der Geburtsname ist der Nachname, den eine Person bei ihrer Geburt erhält. In der Regel handelt es sich dabei um den Familiennamen eines Elternteils, meist des Vaters oder der Mutter. Der Geburtsname wird im Personenstandsregister eingetragen und bildet die Grundlage für die Identität einer Person im rechtlichen Sinne.
Rechtliche Grundlagen des Geburtsnamens
Die Vergabe und Führung des Geburtsnamens sind in Deutschland durch verschiedene gesetzliche Regelungen bestimmt. Der Name wird unmittelbar nach der Geburt festgelegt und in die entsprechende Urkunde aufgenommen. Die Wahlmöglichkeiten beim Geburtsnamen richten sich nach dem Familienstand sowie nach den Namen der Eltern.
Namensgebung bei verheirateten Eltern
Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet und führen einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind diesen als Geburtsnamen. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, können sie bestimmen, ob das Kind den Nachnamen des Vaters oder den Nachnamen der Mutter als Geburtsnamen tragen soll.
Namensgebung bei nicht verheirateten Eltern
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern erhält das Kind grundsätzlich den Namen der Mutter als Geburtsnamen. Es besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch hier die Möglichkeit, dem Kind auf Antrag einen anderen Namen zu geben.
Bedeutung des Geburtsnamens im weiteren Lebensverlauf
Der einmal festgelegte Geburtsname bleibt ein Leben lang Bestandteil der Identität einer Person – unabhängig davon, ob später eine Namensänderung erfolgt (zum Beispiel durch Heirat). Auch wenn eine Person ihren Nachnamen ändert, bleibt ihr ursprünglicher Name weiterhin als sogenannter „Geburtsname“ bestehen und wird in amtlichen Dokumenten vermerkt.
Geburtsname bei Eheschließung oder Lebenspartnerschaft
Im Falle einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft kann ein neuer gemeinsamer Name gewählt werden. Dennoch bleibt für beide Partner jeweils ihr eigener ursprünglicher Name als „Geburtsname“ erhalten und wird beispielsweise in Ausweisdokumenten weiterhin aufgeführt.
Doppelnamen beim Kindergburtstag?
In bestimmten Fällen kann einem Kind auch ein Doppelname aus beiden elterlichen Nachnamen gegeben werden; dies ist jedoch an enge rechtliche Voraussetzungen geknüpft und nicht uneingeschränkt möglich.
Möglichkeiten zur Änderung des Geburtsnamens
Eine Änderung des einmal festgelegten Namens ist nur unter besonderen Umständen möglich – etwa durch Adoption oder auf Antrag aus wichtigen Gründen wie etwa Gefährdungen persönlicher Interessen. Solche Änderungen bedürfen stets behördlicher Genehmigung.
Bedeutung in amtlichen Dokumenten
Der Eintrag zum „Geburtsnamen“ findet sich regelmäßig auf offiziellen Urkunden wie beispielsweise dem Personalausweis oder Reisepass wieder – oft neben dem aktuellen Familien- bzw. Ehenamen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Geburtsname“
Was versteht man unter dem Begriff „Geburtsname“?
Unter „Geburtsname“ versteht man jenen Nachnamen, mit welchem eine Person unmittelbar nach ihrer Geburt registriert wurde – unabhängig von späteren Namensänderungen.
Kann sich mein aktueller Familienstand auf meinen eingetragenen „Geburtnamen“ auswirken?
< p >Nein; selbst wenn Sie Ihren Namen beispielsweise durch Heirat ändern lassen sollten: Ihr ursprünglicher Name bleibt immer Ihr offizieller „Gebutsrtsame“. p >
< h 3 >Wie unterscheidet sich ein Mädchename vom heutigen Begriff „Gebutrsnahme“?< / h 3 >< p >
Früher wurde insbesondere für Frauen häufig von einem sogenannten Mädchennamen gesprochen; heute verwendet man geschlechtsneutral ausschließlich den Begriff „Gebutrsnahme“, da dieser sowohl Männer als auch Frauen betrifft.< / p >
< h 3 >Kann ich meinen Gebutrsnahmen ändern lassen?< / h 3 >< p >
Eine Änderung dieses Namenseintrags ist nur unter besonderen Bedingungen möglich – etwa infolge Adoption oder aufgrund besonderer persönlicher Gründe.< / p >
< h 3 >Wird mein Gebutrsnahme immer offiziell dokumentiert?< / h 3 >< p >
Ja; er erscheint regelmäßig neben Ihrem aktuellen Namen in amtlichen Papieren wie Ausweisen oder Pässen.< / p >
< h 3 >Welcher Gebutrsnahme gilt bei Kindern unverheirateter Elter n ? < / h ³ >< P >
In diesem Fall trägt das K ind zunächst grundsätzlich d en N amen d er M utter a ls G eburtsn ame , sofern keine anderweitige Erklärung abgegeben wurde . < / P >
< H tHREE >Können Kinder einen Doppelnam en a ls Ge burtsna men erhalten? < HTHREE >
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