Begriff und Bedeutung der Gattungssache
Der Begriff Gattungssache bezeichnet im rechtlichen Kontext einen Gegenstand, der nach allgemeinen Merkmalen bestimmt ist und nicht individuell festgelegt wurde. Gattungssachen sind austauschbar, da sie durch gemeinsame Eigenschaften wie Art, Maß, Gewicht oder Anzahl beschrieben werden. Typische Beispiele für Gattungssachen sind Waren wie Getreide, Öl oder Schrauben einer bestimmten Größe.
Abgrenzung zur Stücksache
Im Gegensatz zur Gattungssache steht die sogenannte Stücksache. Eine Stücksache ist ein individuell bestimmter Gegenstand mit einzigartigen Eigenschaften oder Identifikationsmerkmalen. Während eine bestimmte Flasche Wein aus einem Jahrgang als Stücksache gelten kann, wäre „eine Flasche Rotwein“ einer bestimmten Sorte eine Gattungssache.
Bedeutung der Abgrenzung im Rechtsverkehr
Die Unterscheidung zwischen Gattungs- und Stücksachen spielt insbesondere bei Verträgen über den Kauf oder die Lieferung von Sachen eine wichtige Rolle. Sie beeinflusst unter anderem die Frage, wann das Eigentum an einer Sache übergeht und welche Rechte bestehen, wenn es zu Problemen bei der Lieferung kommt.
Eigenschaften von Gattungssachen
Gattungssachen zeichnen sich dadurch aus, dass sie beliebig oft vorhanden sein können und durch allgemeine Merkmale beschrieben werden. Sie sind in aller Regel vertretbar – das heißt: Einzelne Exemplare lassen sich ohne Wertverlust gegeneinander austauschen.
Austauschbarkeit (Vertretbarkeit)
Die Austauschbarkeit ist ein zentrales Merkmal von Gattungssachen. Beispielsweise kann jeder Sack Zucker eines bestimmten Gewichts als Erfüllung eines Kaufvertrags dienen – solange er den vereinbarten Qualitätsmerkmalen entspricht.
Mengenangaben und Qualitätsmerkmale
Gattungssachen werden häufig durch Mengenangaben (zum Beispiel „100 Liter Heizöl“) sowie durch weitere Spezifikationen wie Qualität („Bio“, „Premium“) näher bestimmt. Diese Merkmale legen fest, welche Anforderungen an die zu liefernde Sache gestellt werden.
Bedeutung im Vertragsrecht
Im Vertragsrecht hat die Einordnung als Gattungs- oder Stücksache Auswirkungen auf verschiedene Aspekte des Schuldverhältnisses zwischen Käuferin beziehungsweise Käufer und Verkäuferin beziehungsweise Verkäufer.
Leistungspflicht bei Verträgen über Gattungssachen
Bei einem Vertrag über eine Gattungssache besteht grundsätzlich die Pflicht zur Lieferung eines Gegenstands aus dieser Gruppe mit den vereinbarten Eigenschaften. Die Auswahl des konkreten Exemplars bleibt bis zur Übergabe offen; erst mit Aussonderung wird festgelegt, welches Exemplar geliefert wird.
Sonderfall: Untergang der gesamten Vorräte
Geht beispielsweise beim Lieferanten das gesamte Lager einer bestimmten Ware unter (etwa durch Brand), so kann dies Auswirkungen auf bestehende Lieferverpflichtungen haben – je nachdem ob nur ein Teilbestand betroffen ist oder sämtliche vorhandenen Exemplare.
Mängelrechte bei Lieferung von Gattungswaren
Wird statt der vereinbarten Qualität geliefert (zum Beispiel minderwertige Ware), stehen dem Käufer bestimmte Rechte zu – etwa Nachlieferung mangelfreier Ware.
Bedeutung im Sachenrecht
Auch im Sachenrecht spielt die Unterscheidung zwischen Einzelstücken und gattungsmäßig bestimmten Sachen eine Rolle: So geht beispielsweise das Eigentum an einer gelieferten Sache erst dann auf den Erwerber über, wenn diese konkret ausgesondert wurde.
Sicherungsübereignungen & Verpfändungen
Bei Sicherheiten für Kredite können sowohl einzelne Dinge als auch ganze Warenvorräte übereignet oder verpfändet werden; dabei gelten besondere Regeln für gattungsmäßig bestimmte Bestände.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Gattungssache“
Was versteht man unter einer Gattungssache?
Eine Gattungssache ist ein Gegenstand, der nach allgemeinen Merkmalen wie Art, Maß oder Gewicht bestimmt wird und nicht individuell festgelegt ist. Solche Sachen sind typischerweise austauschbar.
Wie unterscheidet sich eine Stücksache von einer Gattungssache?
Eine Stücksache ist ein individuell bestimmter Gegenstand mit einzigartigen Eigenschaften; sie lässt sich nicht einfach gegen einen anderen gleichartigen Gegenstand austauschen. Im Gegensatz dazu beschreibt eine Gattung mehrere gleichartige Dinge ohne individuelle Kennzeichnung.
Welche Bedeutung hat die Einordnung als Gattungs- oder Stücksachse beim Kaufvertrag?
Die Einordnung beeinflusst insbesondere Zeitpunkt des Gefahrübergangs sowie Ansprüche bei Mängeln oder Nichterfüllungen des Vertrags: Bei einer reinen Vereinbarung über eine Menge aus mehreren gleichartigen Dingen bleibt bis zur Auswahl offen welches konkrete Exemplar geliefert wird.
Wann geht das Eigentum an einer gelieferten Sache auf den Erwerber über?
< p id = "antwort4" >Das Eigentum an einer gelieferten Sache geht in aller Regel erst dann auf den Erwerber über , wenn diese konkret ausgesondert wurde . Erst ab diesem Zeitpunkt gilt sie nicht mehr nur als Teil der Gesamtmenge .
p >
< h3 id = "frage5" > Was passiert , wenn alle vorrätigen Exemplare zerstört wurden ?< / h >
< p id = "antwort5" > Ist keine einzige Einheit mehr vorhanden , kann dies dazu führen , dass bestehende Lieferverpflichtungen entfallen . Ob dies tatsächlich zutrifft hängt vom jeweiligen Vertrag ab .< / p >
< h3 id = "frage6" > Welche Rechte bestehen , wenn mangelhafte Ware geliefert wurde ?< / h >
< p id = "antwort6" > Wird statt vereinbarter Qualität gelieferte Ware bereitgestellt , können Ansprüche auf Nachlieferungen bestehen ; gegebenenfalls kommen auch Rücktrittsmöglichkeiten infrage .< / p >
< h3 id = "frage7" > Können auch Dienstleistungen als „Gattungsleistung“ betrachtet werden ?< / h >
< p id = "antwort7" > Der Begriff bezieht sich ausschließlich auf körperliche bewegliche Sachen ; Dienstleistungen fallen daher nicht darunter .< / p >