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Garantiert traditionelle Spezialität

Begriffserklärung: Garantiert traditionelle Spezialität

Die Bezeichnung „Garantiert traditionelle Spezialität“ (GTS) ist eine europaweit anerkannte Kennzeichnung für Lebensmittel, die nach traditionellen Rezepturen oder Herstellungsverfahren produziert werden. Sie dient dazu, Produkte hervorzuheben, deren besondere Eigenschaften sich aus einer überlieferten Tradition ergeben. Die GTS-Kennzeichnung ist Teil eines Systems zum Schutz und zur Förderung traditioneller Lebensmittel in der Europäischen Union.

Ziel und Bedeutung der GTS-Kennzeichnung

Das Hauptziel der GTS-Kennzeichnung besteht darin, traditionelle Erzeugnisse vor Nachahmung zu schützen und ihre Besonderheiten für Verbraucher sichtbar zu machen. Im Gegensatz zu anderen Herkunftsbezeichnungen wie „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) oder „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) bezieht sich die GTS nicht auf den geografischen Ursprung des Produkts, sondern ausschließlich auf dessen traditionelle Zusammensetzung oder Herstellungsweise.

Abgrenzung zu anderen Schutzsystemen

Während bei g.U. und g.g.A. ein enger Bezug zur Region erforderlich ist, steht bei der GTS das überlieferte Verfahren im Vordergrund. Ein Produkt mit dieser Kennzeichnung kann daher auch außerhalb seines Ursprungslandes hergestellt werden, sofern die traditionellen Methoden eingehalten werden.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für die Anerkennung als Garantiert traditionelle Spezialität

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe des Status „Garantiert traditionelle Spezialität“ sind europaweit einheitlich geregelt. Um diese Bezeichnung führen zu dürfen, muss ein Produkt bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • Traditionelle Zusammensetzung: Das Produkt muss entweder eine nachweislich überlieferte Zusammensetzung besitzen.
  • Traditionelles Herstellungsverfahren: Alternativ kann auch das Produktionsverfahren selbst traditionell sein.
  • Dauer der Tradition: Die Tradition muss in der Regel mindestens 30 Jahre zurückreichen.
  • Antragstellung: Der Antrag auf Eintragung wird von Erzeugergruppen gestellt und durchläuft ein Prüfverfahren auf nationaler sowie europäischer Ebene.
  • Klar definierte Spezifikation: Es müssen genaue Angaben zur Herstellungsmethode sowie den verwendeten Zutaten gemacht werden.

Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung in das EU-Register garantierter traditioneller Spezialitäten.

Kennzeichnungsrechtliche Aspekte im Handel

Lebensmittel mit dem Status einer garantierten traditionellen Spezialität dürfen mit einem speziellen EU-Siegel gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung signalisiert Verbrauchern unmittelbar am Verkaufsort den besonderen Charakter des Produkts aufgrund seiner traditionellen Herstellung oder Rezeptur.
Hersteller sind verpflichtet sicherzustellen, dass alle Vorgaben aus dem jeweiligen Produktspezifikationsblatt eingehalten werden.
Unzulässige Verwendung des Siegels kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Kontrolle und Überwachung

Die Einhaltung aller Vorgaben wird regelmäßig durch zuständige Behörden kontrolliert. Verstöße gegen diese Vorschriften können Sanktionen wie Bußgelder oder Vertriebsverbote nach sich ziehen.
Auch Dritte können Verstöße melden; dies trägt zum Schutz authentischer Produkte bei.

Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Hersteller

Für Verbraucher bietet das Siegel Orientierung beim Einkauf: Es garantiert einen bestimmten Qualitätsstandard basierend auf bewährten Verfahren oder Rezepturen – unabhängig vom Produktionsstandort innerhalb Europas.
Für Hersteller bedeutet es einen Wettbewerbsvorteil durch Abgrenzung gegenüber nicht-traditionellen Produkten.
Zudem schützt es vor unlauterem Wettbewerb durch Nachahmerprodukte ohne entsprechende Tradition.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Garantiert traditionelle Spezialität (GTS)

Was unterscheidet eine garantierte traditionelle Spezialität von anderen geschützten Bezeichnungen?

Im Unterschied zu geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geografischen Angaben bezieht sich die garantierte traditionelle Spezialität ausschließlich auf eine überlieferte Rezeptur beziehungsweise Herstellungsweise – nicht jedoch zwingend auf einen bestimmten Ort der Produktion innerhalb Europas .

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein , damit ein Produkt als garantierte traditionelle Spezialität anerkannt wird ?
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Erforderlich sind unter anderem eine mindestens dreißigjährige Tradition , genaue Beschreibung von Zutaten beziehungsweise Verfahren sowie erfolgreiche Antragstellung inklusive Prüfung durch nationale Stellen und EU-Behörden .
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< h3 >Darf jeder Betrieb Produkte unter dem Siegel „Garantiert traditionelle Spezialität“ verkaufen ?< / h3 >
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Nur Betriebe , welche sämtliche festgelegten Spezifikationen erfüllen , dürfen ihre Waren entsprechend kennzeichnen . Eine Kontrolle findet regelmäßig statt .
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< h3 >Wie lange gilt der Schutzstatus einer eingetragenen garantiert traditionellen Spezialität ?< / h3 >
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Der Schutzstatus bleibt grundsätzlich unbegrenzt bestehen , solange alle Bedingungen weiterhin erfüllt sind . Änderungen an Spezifikationen bedürfen eines erneuten Prüfverfahrens .
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< h3 >Welche Folgen hat eine unberechtigte Nutzung des Siegels „Garantiert traditionelle Spezialität“ ? < / h3 >
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Eine missbräuchliche Verwendung kann rechtliche Maßnahmen wie Bußgelder bis hin zum Vertriebsverbot betroffener Produkte nach sich ziehen .
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< h3 >Wer überwacht die Einhaltung aller Vorschriften rund um garantiert traditonelle Spezialitäten?< / h3 >< p > Zuständige Kontrollbehörden prüfen regelmäßig sowohl Produktion als auch Vermarktung entsprechender Waren . Auch Hinweise Dritter können Anlass zur Überprüfung geben .