Legal Lexikon

Wiki»Legal Lexikon»Verkehrsrecht»Führerschein

Führerschein


Begriff und Funktion des Führerscheins

Der Führerschein bezeichnet in Deutschland und den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein amtliches Dokument, das den Inhaber dazu berechtigt, ein Kraftfahrzeug einer bestimmten Fahrzeugklasse im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Er dient als Nachweis dafür, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen eines Fahrzeugs erworben und eine entsprechende Fahrerlaubnis erteilt wurde.

Rechtliche Grundlagen des Führerscheins

Fahrerlaubnis und Führerschein – terminologische Differenzierung

Rechtlich zu unterscheiden sind die Begriffe „Fahrerlaubnis“ und „Führerschein“. Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs und ist ein Verwaltungsakt. Der Führerschein hingegen ist das physische Dokument, das den Nachweis über das Vorliegen eben dieser Fahrerlaubnis erbringt (vgl. § 4 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV). Das Dokument ist auf Verlangen von Polizeibeamten und weiteren Berechtigten vorzulegen.

Gesetzliche Regelungen

Die wesentlichen rechtlichen Regelungen zur Erteilung, zum Entzug und zur Anerkennung von Führerscheinen finden sich insbesondere in folgenden Normen:

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • EU-Richtlinie 2006/126/EG („3. EU-Führerscheinrichtlinie“)

Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt auf Bundes- und Landesebene durch die jeweiligen Fahrerlaubnisbehörden.

Erteilungsvoraussetzungen für den Führerschein

Allgemeine Voraussetzungen

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis und des zugehörigen Führerscheindokuments ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Mindestalter: Je nach Fahrzeugklasse unterschiedlich, z.B. 18 Jahre für Klasse B (Pkw), 16 Jahre für Klasse A1 (Leichtkrafträder).
  • Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen, regelmäßig durch theoretische und praktische Prüfungen.
  • Medizinische Eignung: In bestimmten Fällen ist der Nachweis der körperlichen und geistigen Fahrtauglichkeit erforderlich (§ 11 FeV).
  • Nachweis eines festen Wohnsitzes in Deutschland.

Beantragung und Ausgabe

Die Beantragung des Führerscheins erfolgt bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Erforderlich sind in der Regel:

  • Nachweis über bestandene Prüfungen (theoretisch und praktisch)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehfähigkeitsbescheinigung
  • Biometrisches Passfoto
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Fahrzeugklassen gemäß Führerschein

Der Führerschein ist in verschiedene Klassen unterteilt, die spezifische Fahrzeuge umfassen. Die wichtigsten Klassen laut FeV:

  • Klasse AM: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Klasse A1, A2, A: Verschiedene Motorradklassen
  • Klasse B: Pkw bis 3,5 t
  • Klasse BE: Pkw mit Anhänger
  • Klasse C, C1, CE, C1E: Lkw-Klassen
  • Klasse D, D1, DE, D1E: Bus-Klassen

Eintragungen im Führerschein dokumentieren, für welche Klassen die Fahrerlaubnis erteilt wurde.

Gültigkeit und Umschreibung

Befristungen und Verlängerungen

Seit Inkrafttreten der 3. EU-Führerscheinrichtlinie sind Führerscheine grundsätzlich auf 15 Jahre befristet. Die Fahrerlaubnis an sich ist jedoch (ausgenommen C- und D-Klassen) grundsätzlich unbefristet gültig. Nach Ablauf der Befristung muss lediglich das Dokument umgetauscht werden – eine erneute Prüfung ist nicht erforderlich.

Umschreibung ausländischer Führerscheine

Für Inhaber eines ausländischen Führerscheins gelten spezielle Regelungen. Führerscheine aus EU-/EWR-Staaten werden grundsätzlich anerkannt. Bei Drittstaaten ist nach einem festen Zeitraum eine Umschreibung erforderlich, ggf. unter Nachweis von Prüfungen und Eignungsnachweisen.

Entziehung, Sperre und Wiedererteilung

Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis kann aus verschiedenen Gründen entzogen werden, insbesondere bei charakterlicher Ungeeignetheit, erheblichem oder wiederholtem Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, insbesondere Trunkenheitsfahrten (§ 69 StGB, § 3 StVG).

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Ihn weiterhin zu benutzen, ist eine Ordnungswidrigkeit und strafbar.

Sperrfristen und Wiedererteilung

Im Falle einer Entziehung wird regelmäßig eine Sperrfrist verhängt, nach deren Ablauf eine Neuerteilung beantragt werden kann. Teilweise muss vor Wiedererteilung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder die Vorlage zusätzlicher Nachweise erfolgen.

Internationale Aspekte und EU-Führerschein

EU-Führerschein

Mit der 3. EU-Führerscheinrichtlinie wurde ein einheitliches EU-Führerscheindokument eingeführt, das fälschungssicher und in allen europäischen Mitgliedstaaten anerkannt ist. Ziel ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Bekämpfung von Führerscheinmissbrauch und – falschbeantragung.

Internationaler Führerschein

Der internationale Führerschein ist lediglich eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und in vielen außereuropäischen Staaten erforderlich. Er wird auf Antrag bei der Führerscheinstelle ausgestellt; Voraussetzung ist ein gültiger nationaler Führerschein.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Fahren ohne Führerschein

Wer ein Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führt, macht sich strafbar (§ 21 StVG). Auch das Überlassen eines Fahrzeugs an eine nicht fahrerlaubnisberechtigte Person ist strafbar. Die Strafen reichen von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe.

Ordnungswidrigkeiten und Punktesystem

Weitere Verstöße wie das Nichtmitführen oder das Nichtvorzeigen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für Verstöße gegen die Fahrerlaubnispflicht wird ein Punkteeintrag im Fahreignungsregister in Flensburg vorgesehen.

Entwicklungsgeschichte und Reformen

Der Führerschein durchlief seit seiner Einführung zahlreiche Reformen. Bedeutende Meilensteine waren u.a. die Einführung vom „rosa Lappen“ zum Scheckkartenformat, die europaweite Harmonisierung der Klassen sowie die Digitalisierung der Daten zum Schutz vor Urkundenfälschung und zur Vereinfachung der Kontrolle.

Aufbewahrungspflicht und Aufbewahrungsort

Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen stets mitzuführen und auf Verlangen berechtigten Personen auszuhändigen. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden (§ 4 Absatz 2 FeV).

Zusammenfassung

Der Führerschein ist ein für das deutsche sowie europäische Straßenverkehrsrecht zentrales Dokument, das den Besitz einer behördlich erteilten Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeugklassen belegt. Ihm kommt hohe Bedeutung sowohl im Hinblick auf die Verkehrssicherheit als auch auf die Kontrolle und Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu. Regelungen zu Erteilung, Entzug, Gültigkeit, Umschreibung sowie Nutzung und Sanktionen bei Verstößen sind detailliert gesetzlich geregelt, wobei nationale und europäische Vorgaben ineinandergreifen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen müssen für den Erwerb eines deutschen Führerscheins erfüllt sein?

Für den Erwerb eines deutschen Führerscheins gelten eine Vielzahl rechtlicher Voraussetzungen, die sich aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ergeben. Zunächst muss der Antragsteller einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland im Sinne des § 7 Abs. 1 FeV vorweisen, das heißt, er muss sich mindestens 185 Tage im Jahr hier aufhalten. Des Weiteren richtet sich das Mindestalter nach der angestrebten Führerscheinklasse (z.B. 18 Jahre für Klasse B, 17 Jahre im Rahmen des begleiteten Fahrens, 16 Jahre für Klasse A1 oder AM). Ein wesentlicher Bestandteil ist ebenso die körperliche und geistige Eignung (§ 11 FeV), welche durch Atteste oder Gutachten nachzuweisen sein kann, insbesondere bei bekannten gesundheitlichen Einschränkungen. Weiterhin ist die erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, wobei zuvor die Absolvierung einer amtlich anerkannten Fahrschulausbildung nachgewiesen werden muss. Schließlich werden die Zuverlässigkeit und das Fehlen gravierender Straftaten oder Verkehrsdelikte im Rahmen eines Führungszeugnisses und der Abfrage beim Fahreignungsregister (FAER) überprüft.

Wie lange ist der EU-Führerschein in Deutschland gültig und welche Pflichten bestehen nach Ablauf?

Der seit Januar 2013 ausgegebene EU-Führerschein wird nach § 24a FeV standardmäßig mit einer Befristung von 15 Jahren ausgestellt. Nach Ablauf dieser Frist muss das Dokument erneuert werden; es handelt sich jedoch hierbei lediglich um einen Dokumententausch ohne erneute Prüfungen oder Nachweise der Fahreignung (Ausnahme: gewerblich genutzte Führerscheine bestimmter Klassen, z.B. C und D, die nach bestimmten Zeiträumen eine ärztliche Untersuchung und gegebenenfalls weitere Nachweise erfordern). Der Antrag auf Verlängerung ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Ein abgelaufener Führerschein stellt nicht automatisch eine fehlende Fahrerlaubnis dar, es besteht jedoch die Verpflichtung, stets ein gültiges Dokument mitzuführen, sonst droht ein Bußgeld (§ 75 StVG i.V.m. Nr. 168a BKatV).

Welche rechtlichen Konsequenzen hat das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis?

Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist nach § 21 StVG eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet. Der Tatbestand liegt vor, wenn der Fahrer nie eine Fahrerlaubnis hatte, diese entzogen bekommen hat oder eine Sperrfrist abläuft. Auch wenn lediglich das Führerscheindokument nicht mitgeführt wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat. Bei Fahrverboten (§ 44 StGB) oder der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gilt dies ebenfalls. Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis geführt werden, dürfen nicht versichert sein, was zusätzlich zu zivilrechtlichen Haftungsfolgen führen kann.

Unter welchen Bedingungen kann eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt oder umgeschrieben werden?

Gemäß § 28 und § 30 FeV werden EU- und EWR-Führerscheine in Deutschland grundsätzlich anerkannt, solange keine Sperrvermerke oder zeitlichen Beschränkungen bestehen. Für Führerscheine aus Drittstaaten (Nicht-EU/EWR) gilt, dass diese zunächst für maximal sechs Monate nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes anerkannt werden; danach ist eine Umschreibung zwingend erforderlich. Die Umschreibung beinhaltet je nach Herkunftsland unter Umständen eine theoretische und/oder praktische Prüfung sowie einen Sehtest und ggf. ein ärztliches Gutachten. Darüber hinaus müssen eine amtlich beglaubigte Übersetzung und das Originaldokument vorgelegt werden. Die Regelungen differenzieren je nach Staat; für einige gibt es Erleichterungen, für andere werden sämtliche Prüfungen gefordert.

Was regelt das Fahreignungsregister (FAER) und wie wirkt sich ein Punkteverstoß auf die Fahrerlaubnis aus?

Das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg speichert nach § 28 StVG und § 4 FeV alle rechtskräftigen Entscheidungen über Verkehrsverstöße und strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Jeder Verstoß wird je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Bei Erreichen von 8 Punkten erfolgt zwingend die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 5 StVG. Bereits ab 4 Punkten werden Maßnahmen wie die Ermahnung, ab 6 Punkten eine Verwarnung verhängt. Die Tilgungsfristen variieren zwischen 2,5 und 10 Jahren je nach Verstoß. Nach Entziehung ist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis regelmäßig eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.

Welche Rechte und Pflichten bestehen im Zusammenhang mit dem Führerscheinentzug?

Bei Erreichen eines bestimmten Punktestandes oder bei gravierenden Verstößen kann die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht die Fahrerlaubnis entziehen (§ 3 StVG, § 46 FeV). Hiermit erlischt das Recht, ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug zu führen. Die Entziehung ist zu unterscheiden vom Fahrverbot, das befristet ist und bei dem die Fahrerlaubnis bestehen bleibt. Der Führerschein ist abzugeben; besitzt der Betroffene weiterhin einen ausländischen Schein, kann auch dieser für den Inlandsverkehr für unwirksam erklärt werden. Zur Wiedererteilung muss ein neuer Antrag gestellt werden; je nach Grund wird der Nachweis der Fahreignung, häufig in Form einer MPU, verlangt. Während der Sperrfrist ist eine Neuerteilung ausgeschlossen. Auch nach Ablauf der Sperrfrist sind alle Voraussetzungen des Neuerwerbs zu erfüllen (Zuverlässigkeit, Eignung, ggf. medizinische Gutachten).

Welche Anforderungen bestehen an die Fahrerlaubnis für das Führen von Kraftfahrzeugen mit Anhänger?

Die Anforderungen für das Ziehen von Anhängern ergeben sich im Wesentlichen aus den Fahrerlaubnisklassen (§ 6 FeV). Mit Klasse B dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg stets mitgeführt werden. Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg, darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigen. Für schwerere Kombinationen ist die Klasse BE bzw. die Schlüsselzahl B96 erforderlich; diese setzt zusätzliche praktische Ausbildung und einen Nachweis voraus. Übersteigt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bestimmte Grenzwerte, sind die entsprechenden Führerscheinklassen für Lkw (C1E oder CE) zu erwerben. Der rechtliche Rahmen hierzu ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (insb. Anlage 7 zur FeV) detailliert geregelt.