Legal Wiki

Forum

Begriff und Bedeutung des Forums im rechtlichen Kontext

Das Wort „Forum“ stammt ursprünglich aus dem Lateinischen und bezeichnete in der Antike einen öffentlichen Platz, an dem Versammlungen stattfanden. Im heutigen rechtlichen Sprachgebrauch hat sich die Bedeutung gewandelt: Das Forum beschreibt den Ort oder das Gericht, an dem ein Rechtsstreit ausgetragen wird. Es handelt sich dabei um einen zentralen Begriff im Verfahrensrecht, insbesondere bei Streitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug.

Funktion des Forums im Zivilprozessrecht

Im Zivilprozessrecht ist das Forum maßgeblich für die Bestimmung zuständig, welches Gericht für eine bestimmte Streitigkeit angerufen werden kann. Diese Zuständigkeit wird auch als Gerichtsstand bezeichnet. Die Wahl des richtigen Forums ist entscheidend dafür, wo ein Verfahren geführt wird und welche Verfahrensregeln Anwendung finden.

Arten von Foren

Es gibt verschiedene Arten von Foren im rechtlichen Sinne:

  • Örtliches Forum: Bestimmt den geografischen Ort des zuständigen Gerichts.
  • Sachliches Forum: Legt fest, ob beispielsweise ein Amtsgericht oder Landgericht zuständig ist.
  • Ausschließliches Forum: In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz zwingend vor, welches Gericht anzurufen ist.
  • Wahlforum: Parteien können unter bestimmten Voraussetzungen zwischen mehreren möglichen Gerichten wählen.

Die genaue Einordnung hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Bedeutung bei internationalen Rechtsstreitigkeiten

Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten gewinnt die Frage nach dem richtigen Forum besondere Bedeutung. Hierbei geht es darum zu klären, in welchem Staat und vor welchem Gericht eine Klage erhoben werden kann. Internationale Abkommen sowie nationale Regelungen bestimmen dabei häufig die Zuständigkeit.

Bedeutung des Forums im Straf- und Verwaltungsverfahren

Anwendung im Strafverfahren

Auch in Strafsachen spielt das Forum eine Rolle: Es legt fest, welches Strafgericht für die Verfolgung einer Straftat örtlich und sachlich zuständig ist. Die Regeln zur Bestimmung orientieren sich meist am Tatort oder Wohnsitz der beschuldigten Person.

Anwendung im Verwaltungsverfahren

Im Verwaltungsrecht bestimmt das Forum ebenfalls darüber, welches Verwaltungsgericht über einen Rechtsstreit entscheidet – etwa bei Auseinandersetzungen mit Behörden oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

Bedeutung von Gerichtsstandsvereinbarungen (Forumwahl)

Zivilrechtliche Parteien haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer sogenannten Gerichtsstandsvereinbarung (auch „Forumwahl“ genannt). Dabei einigen sie sich vertraglich darauf, dass ein bestimmtes Gericht für mögliche künftige Streitigkeiten zuständig sein soll. Solche Vereinbarungen sind besonders bei internationalen Verträgen üblich und müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllen.

Bedeutung außerhalb gerichtlicher Verfahren: Online-Foren

Neben der klassischen Verwendung als Bezeichnung eines gerichtlichen Ortes findet der Begriff „Forum“ auch Anwendung auf digitale Diskussionsplattformen („Online-Foren“). Aus rechtlicher Sicht ergeben sich hier Fragen zum Datenschutz sowie zur Verantwortlichkeit für Inhalte durch Betreiberinnen und Betreiber solcher Plattformen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Forum“ (Recht)

Was versteht man unter einem „Forum“ in einem Rechtsstreit?

„Forum“ bezeichnet den Ort beziehungsweise das konkrete Gericht, an dem ein Rechtsstreit verhandelt wird. Es legt fest, wo Klagen eingereicht werden können oder müssen.

Können Parteien selbst bestimmen, welches Forum gilt?

Unter bestimmten Bedingungen können Parteien durch Vereinbarung festlegen („Gerichtsstandsvereinbarung“), vor welchem Gericht mögliche zukünftige Streitigkeiten ausgetragen werden sollen.

Muss immer am Wohnort geklagt werden?

Nicht zwangsläufig; je nach Art des Falls gibt es gesetzliche Vorgaben dazu,
welches örtliche oder sachliche Gericht zuständig ist.
In manchen Fällen besteht Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Foren.
In anderen Fällen schreibt das Gesetz zwingend einen bestimmten Gerichtsstand vor.

Kann es mehrere mögliche Foren geben?

Ja; insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
oder wenn mehrere Orte mit einem Fall verbunden sind,
können unterschiedliche Gerichte potenziell zuständig sein.
Dies nennt man Wahlforum.
Ob tatsächlich mehrere Optionen bestehen,
ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften
und gegebenfalls getroffenen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten.

Können Online-Foren auch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sein?

Ja; Betreiberinnen und Betreiber digitaler Diskussionsplattformen
können beispielsweise wegen veröffentlichter Inhalte haftbar gemacht werden,
etwa wenn Persönlichkeitsrechte verletzt wurden
oder gegen andere gesetzliche Vorgaben verstoßen wurde.
Auch hier stellt sich dann regelmäßig die Frage nach dem richtigen forum bzw. Zuständigkeit eines konkreten Gerichts.

Darf jedes Land eigene Regeln zur Bestimmung des Forums aufstellen?

Grundsätzlich ja;
jedoch existieren internationale Abkommen,
die regeln sollen,
welches Land beziehungsweise welche nationalen Gerichte international tätig werden dürfen – etwa innerhalb Europas durch spezielle Regelwerke zu grenzüberschreitenden Verfahren.

Diese Vorschriften dienen dazu Konflikte über konkurrierende Zuständigkeiten zu vermeiden.

Sie legen verbindlich fest wann nationale Regelwerke zurücktreten müssen.

So soll Rechtssicherheit geschaffen werden.