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Forderungsvermächtnis

Begriff und Grundlagen des Forderungsvermächtnisses

Das Forderungsvermächtnis ist eine besondere Form des Vermächtnisses im Erbrecht. Es bezeichnet die Anordnung in einem Testament oder Erbvertrag, durch die einer bestimmten Person (dem Vermächtnisnehmer) das Recht eingeräumt wird, von dem oder den Erben die Übertragung einer bestehenden Forderung zu verlangen. Im Gegensatz zur unmittelbaren Zuwendung eines Gegenstandes erhält der Vermächtnisnehmer beim Forderungsvermächtnis einen Anspruch auf Abtretung einer Geldforderung oder eines anderen Rechtsanspruchs.

Unterschiede zu anderen Vermächtnissen

Ein klassisches Sachvermächtnis bezieht sich meist auf körperliche Gegenstände wie Immobilien, Fahrzeuge oder Schmuck. Das Forderungsvermächtnis hingegen betrifft immaterielle Rechte, insbesondere Ansprüche gegen Dritte – zum Beispiel Darlehensforderungen, Zahlungsansprüche aus Verträgen oder sonstige Rechte auf Leistung.

Abgrenzung zum Vorausvermächtnis und zur Erbeinsetzung

Während ein Vorausvermächtnis dem Bedachten zusätzlich zu seinem Anteil am Nachlass zusteht, erhält der Begünstigte beim reinen Forderungsvermächtnis ausschließlich den Anspruch auf Übertragung der benannten Forderung. Im Unterschied zur Einsetzung als Miterbe wird der Vermächtnisnehmer nicht Teil der Erbengemeinschaft; er hat lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem bzw. den Erben.

Rechtliche Wirkungen des Forderungsvermächtnisses

Mit Eintritt des Erbfalls entsteht für den Begünstigten ein Anspruch gegen die mit dem Nachlass belasteten Personen (meistens die Erben), ihm die im Testament bestimmte Forderung abzutreten. Die betroffene Schuldnerin beziehungsweise der Schuldner muss dann künftig an den neuen Gläubiger leisten.

Beteiligte Parteien und deren Rechte und Pflichten

  • Erblasser: Bestimmt im Testament oder Vertrag das Bestehen eines solchen Vermächtnisses.
  • Vermächtnisnehmer: Hat nach Eintritt des Todesfalls einen Anspruch auf Abtretung.
  • Erbe(n): Sind verpflichtet, das Recht an den Begünstigten abzutreten.
  • Drittschuldner: Leistet nach erfolgter Abtretung an den neuen Gläubiger.

Möglichkeiten und Grenzen bei Gestaltung und Durchsetzung

Der Umfang eines solchen Vermögensvorteils hängt davon ab, ob es sich um eine bestehende (bereits entstandene) oder künftige (noch entstehende) Forderung handelt sowie davon, ob diese rechtlich übertragbar ist. Nicht jede Art von Recht kann vermacht werden; höchstpersönliche Ansprüche sind beispielsweise ausgeschlossen.

Die Durchsetzung erfolgt regelmäßig durch Geltendmachung gegenüber dem bzw. den Verpflichteten aus dem Nachlass – meist schriftlich nach Bekanntwerden des Testamentsinhalts.

Im Falle mehrerer Berechtigter kann auch eine Teilabwicklung vorgesehen sein; dies richtet sich nach Wortlaut und Auslegung der letztwilligen Verfügung.

Das Risiko etwaiger Einreden gegen die ursprüngliche Hauptforderung trägt grundsätzlich der neue Gläubiger: Der Schuldner kann alle ihm zustehenden Einwendungen weiterhin geltend machen.

Bedeutung in Praxis und Nachlassabwicklung

Forderungsvermächntnisse kommen häufig vor bei Familienunternehmen mit offenen Darlehen zwischen Angehörigen sowie bei komplexen Nachlässen mit vielfältigen Vertragsverhältnissen.
Sie ermöglichen gezielte Zuwendungen bestimmter Werte ohne direkte Beteiligung am gesamten Nachlass.
Für alle Beteiligten ist es wichtig zu wissen: Die Wirksamkeit hängt maßgeblich von klarer Formulierung im Testament ab sowie davon, dass tatsächlich eine übertragbare Rechtsposition besteht.
In manchen Fällen können steuerrechtliche Aspekte relevant werden; diese betreffen jedoch nicht unmittelbar das Entstehen des zivilrechtlichen Anspruchs selbst.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Forderungsvermächtnis“

Was versteht man unter einem Forderungsvermächtnis?

Ein solches Vermächniss liegt vor, wenn jemand per letztwilliger Verfügung bestimmt wird, dass eine bestimmte Geldforderung oder ein anderes Recht vom Nachlassinhaber zugunsten einer Person übertragen werden soll. Der Begünstigte erhält dadurch keinen Anteil am gesamten Nachlass sondern nur einen konkreten schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem/den Verpflichteten aus dem Nachlass.

Was passiert mit bestehenden Sicherheiten für vermachte Ansprüche?
Bestehen Sicherheiten wie Bürgschaften für eine vermachte Geldforderung bleiben diese grundsätzlich bestehen – sie gehen zusammen mit der Hauptforderung auf den neuen Inhaber über.

Kann auch ein künftiges Recht Gegenstand sein?
Es können sowohl bereits bestehende als auch künftig entstehende Rechte vermacht werden – vorausgesetzt sie sind hinreichend bestimmt beschrieben.

Wer trägt das Risiko von Einreden gegen die ursprüngliche Hauptforderung?
Der neue Inhaber übernimmt sämtliche Risiken bezüglich möglicher Einwendungen seitens Dritter gegen das ursprünglich begründete Recht.

Wie erfolgt praktisch die Übertragung?
Nach Annahme durch Erklärung gegenüber dem/den Verpflichteten erfolgt regelmäßig schriftlich eine sogenannte Abtretungerklärung zugunsten des Berechtigten.

Können mehrere Personen gemeinsam bedacht werden?
Ja – es ist möglich mehrere Personen anteilig als Empfänger einzusetzen sofern dies eindeutig geregelt wurde.

Welche Rolle spielt dabei ein Testamentsvollstrecker?
Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt worden koordiniert dieser üblicherweise Umsetzung aller Anordnungen einschließlich solcher Übertragungen.