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Begriffserklärung: FOB (Free on Board)

FOB ist eine international gebräuchliche Lieferklausel im Warenhandel, insbesondere im See- und Binnenschiffverkehr. Die Abkürzung steht für „Free on Board“ und bedeutet übersetzt „frei an Bord“. Diese Klausel regelt die Pflichten, Kosten und Risiken zwischen Verkäufer und Käufer beim Transport von Waren. Sie ist ein fester Bestandteil der sogenannten Incoterms, einem weltweit anerkannten Regelwerk zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln.

Rechtliche Bedeutung von FOB

Die Anwendung der FOB-Klausel hat weitreichende rechtliche Auswirkungen auf den Kaufvertrag zwischen den Parteien. Sie legt fest, bis zu welchem Punkt der Verkäufer für die Ware verantwortlich ist und ab wann das Risiko sowie die Kosten auf den Käufer übergehen.

Pflichten des Verkäufers bei FOB

Der Verkäufer muss die Ware gemäß dem Vertrag liefern, sie ordnungsgemäß verpacken sowie alle erforderlichen Exportdokumente beschaffen. Er trägt sämtliche Kosten bis zum Verladen der Ware an Bord des benannten Schiffes im vereinbarten Verschiffungshafen. Das Verladen selbst gehört ebenfalls zu seinen Aufgaben.

Pflichten des Käufers bei FOB

Mit dem Moment des Überschreitens der Reling – also sobald sich die Ware tatsächlich an Bord befindet – gehen sowohl das Risiko als auch weitere Transportkosten auf den Käufer über. Der Käufer organisiert in aller Regel das Haupttransportmittel (das Schiff) sowie gegebenenfalls eine Transportversicherung ab diesem Zeitpunkt.

Kostenverteilung nach FOB-Klausel

Bis zur Verladung trägt der Verkäufer alle entstehenden Kosten wie Lagerung oder Hafengebühren am Verschiffungshafen. Nach dem Beladen übernimmt der Käufer sämtliche weiteren Aufwendungen wie Frachtkosten, Versicherungskosten während des Transports sowie eventuelle Einfuhrabgaben am Bestimmungsort.

Risikoübergang bei Verwendung von FOB

Das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung geht exakt mit dem Zeitpunkt über, in dem sich die Ware physisch an Bord befindet. Ereignisse nach diesem Moment liegen nicht mehr in der Verantwortung des Verkäufers; etwaige Schäden oder Verluste sind dann vom Käufer zu tragen.

Bedeutung von Incoterms für FOB-Vereinbarungen

FOB ist Teil eines international standardisierten Systems namens Incoterms („International Commercial Terms“). Diese Regeln sorgen dafür, dass Missverständnisse hinsichtlich Verantwortlichkeiten vermieden werden können – unabhängig davon, aus welchem Land Vertragspartner stammen oder welche Sprache sie sprechen.
Die aktuelle Fassung dieser Regeln wird regelmäßig angepasst; es empfiehlt sich daher stets klarzustellen, welche Version Grundlage einer Vereinbarung bildet (z.B.: „FOB Hamburg 2020″).

Einschränkungen und Besonderheiten bei Verwendung von FOB

Anwendungsbereich von FOB

Die Klausel eignet sich ausschließlich für Transporte per See- oder Binnenschifffahrt; sie findet keine Anwendung beim reinen Land-, Luft- oder Containertransport ohne Schiffsverladung am Ausgangshafen.

Sonderfälle: Dokumentation & Nachweisführung

Für einen reibungslosen Ablauf sind bestimmte Dokumente erforderlich – beispielsweise ein Konnossement als Nachweis darüber, dass die Ware tatsächlich verladen wurde.


Häufig gestellte Fragen zum Thema fob (Free on Board)

Was bedeutet „fob“ konkret im internationalen Handel?

„Fob“ bezeichnet eine Lieferbedingung im internationalen Handel per Schiffstransport: Der Verkäufer erfüllt seine Verpflichtungen mit Übergabe der Ware an Bord eines benannten Schiffs; ab diesem Moment trägt allein der Käufer das Risiko weiterer Schäden oder Verluste.

Muss immer ein bestimmter Hafen genannt werden?

Ja; um Klarheit zu schaffen wird üblicherweise neben „fob“ auch explizit ein Verschiffungshafen angegeben (z.B.: „fob Hamburg“). So wissen beide Parteien genau wo Übergabe- und Gefahrenübergang stattfinden.

Können zusätzliche Vereinbarungen neben fob getroffen werden?

Neben einer fob-Klausel können ergänzende Absprachen getroffen werden – etwa zur Verpackungsart oder besonderen Dokumentationspflichten -, sofern diese nicht im Widerspruch zur Grundregel stehen.

Darf fob auch außerhalb des Seetransports verwendet werden?

Laut internationaler Praxis sollte „fob“ nur beim See- bzw. Binnenschifffahrtsverkehr genutzt werden; andere Verkehrsträger erfordern andere Lieferbedingungen aus den Incoterms-Regeln.

Bedeutet fob immer automatisch einen Eigentumsübergang?

Nicht zwangsläufig: Während das Risiko mit Verladung auf das Schiff wechselt kann es sein, dass Eigentum erst später durch separate Vereinbarung übertragen wird.

Muss eine Versicherung abgeschlossen werden?

Laut Definition verpflichtet „fob“ weder Verkäufer noch Käufer zwingend zum Abschluss einer Versicherung; jedoch liegt es meist im Interesse beider Seiten entsprechende Vorkehrungen individuell zu treffen.

Kann man Haftungsfragen durch individuelle Verträge anders regeln?

Zusätzliche vertragliche Regelungen können Haftungsverteilungen modifizieren solange diese eindeutig formuliert sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Muss immer schriftlich vereinbart werden?

Zwar empfiehlt sich aus Gründen klarer Beweisführung stets eine schriftliche Fixierung aller Bedingungen einschließlich „fob“, doch grundsätzlich kann dies auch mündlich erfolgen sofern beide Seiten übereinstimmen.