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Was bedeutet FOB (Free on Board)?

FOB ist eine internationale Lieferklausel aus den Incoterms der Internationalen Handelskammer. Sie regelt, wie Pflichten, Kosten und Risiken zwischen Verkäufer und Käufer beim Güterkauf über See verteilt werden. Kennzeichnend ist, dass die Lieferung als erfüllt gilt, sobald die Ware im benannten Verschiffungshafen an Bord des vom Käufer bereitgestellten Schiffes verbracht ist. Ab diesem Zeitpunkt gehen die Risiken des Verlusts oder der Beschädigung sowie die weiteren Kosten grundsätzlich auf den Käufer über.

Rechtsnatur und Einordnung

FOB ist kein Gesetz, sondern eine standardisierte Vertragsklausel. Rechtswirkung entfaltet sie, wenn die Parteien sie ausdrücklich in ihren Kaufvertrag einbeziehen und den Incoterms-Stand (z. B. die aktuelle Fassung) benennen. Der Begriff gilt innerhalb des Systems der Incoterms ausschließlich für Seeverkehr und Binnenschiffstransport. Er betrifft die Verteilung von Lieferpflichten, Risiko- und Kostenübergang sowie bestimmte Dokumentations- und Zollthemen, ersetzt jedoch nicht andere vertragliche Regelungen, etwa zu Qualität, Zahlung, Eigentum und Streitbeilegung.

Umfang der FOB-Klausel

Pflichten des Verkäufers

Der Verkäufer stellt konforme Ware bereit, führt die Ausfuhrabfertigung im Exportstaat durch und übergibt die Ware im benannten Verschiffungshafen an Bord des vom Käufer bestimmten Schiffes. Er trägt bis zum An-Bord-Verbringen die Kosten einschließlich der Verladeformalitäten, soweit sie am Abgangshafen anfallen. Er stellt handelsübliche Nachweise der Lieferung zur Verfügung, typischerweise Dokumente, die belegen, dass die Ware an Bord gelangt ist.

Pflichten des Käufers

Der Käufer organisiert und bezahlt die Hauptbeförderung per Schiff ab dem benannten Verschiffungshafen und trägt die Risiken ab dem Zeitpunkt, in dem die Ware an Bord ist. Importseitige Formalitäten wie Einfuhrabfertigung, Zölle und Steuern sowie die Kosten und Risiken ab Verladung liegen grundsätzlich in seiner Sphäre.

Gefahr- und Kostenübergang

Zeitpunkt und Ort

Der Gefahrübergang erfolgt, wenn die Ware im benannten Verschiffungshafen tatsächlich an Bord des Schiffes gebracht wurde. Historisch wurde die Schiffsreling als Bezugspunkt verwendet; maßgeblich ist heute der On-Board-Zeitpunkt. Der Ort muss im Vertrag benannt sein (z. B. FOB Hamburg). Die klare Ortsangabe ist maßgeblich für die Risikozuordnung.

Kostenverteilung

Bis zur Verladung an Bord trägt der Verkäufer die Kosten, danach der Käufer. Dazu zählen auch Hafengebühren und Handlingsentgelte, soweit sie dem einen oder anderen Zeitraum zuzuordnen sind. Abweichungen können vertraglich vereinbart werden, etwa wenn zusätzliche Verladetätigkeiten oder besondere Stauarbeiten ausdrücklich aufgenommen werden.

Dokumente und Nachweise

Konnossement und Alternativen

Im Seehandel wird der On-Board-Status häufig durch ein Konnossement mit Bordvermerk nachgewiesen. Alternativ kommen elektronische Frachtpapiere oder ein Seefrachtbrief in Betracht, sofern im Vertrag vorgesehen. Der Verkäufer stellt die handelsüblichen Dokumente zur Verfügung, die den Transport ab dem Verschiffungshafen belegen.

Handels- und Ausfuhrdokumente

Üblich sind Handelsrechnung, Packliste sowie Ausfuhrdokumente des Exportstaats. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Ware, Strecke und Behördenanforderungen ab. Die Dokumente dienen als Liefer- und Verzollungsnachweise und werden häufig auch in Zahlungsabreden, etwa im Rahmen dokumentärer Zahlungsinstrumente, referenziert.

Versicherung

FOB verpflichtet keine der Parteien zur Transportversicherung. Ob und in welchem Umfang eine Versicherung besteht, ist unabhängig von der Incoterms-Klausel. Wird eine Versicherung gewünscht, ist sie gesondert zu vereinbaren. Der fehlende Versicherungszwang unterscheidet FOB von Klauseln mit Versicherungskomponente.

Eigentumsübergang

Der Übergang des Eigentums an der Ware ist vom Risikoübergang zu trennen. FOB regelt den Gefahr- und Kostenübergang, nicht automatisch den Eigentumsübergang. Dieser richtet sich nach der Parteienabrede und ergänzend nach dem anwendbaren Recht des Kaufvertrags.

Transportorganisation und Schnittstellen

Auswahl des Schiffes und Mitwirkung

Der Käufer benennt Schiff und Abfahrtstermin im Rahmen üblicher Fristen. Der Verkäufer wirkt durch Bereitstellung der Ware am Terminal und durch Durchführung der Ausfuhrformalitäten mit, sodass die Verladung fristgerecht erfolgen kann.

Terminalentgelte und Verladearten

Die Zuordnung von Terminalentgelten und Verladeleistungen folgt dem Zeitpunkt des Gefahr- und Kostenübergangs. Abweichungen sind möglich, wenn der Vertrag besondere Umschlagsklauseln enthält. Klauselzusätze wie „FOB stowed“ oder „FOB stowed and trimmed“ verschieben einzelne Kosten- und Leistungspflichten, sofern sie eindeutig formuliert sind.

Zoll und Außenwirtschaft

FOB ordnet die Ausfuhrabfertigung dem Verkäufer und die Einfuhrabfertigung dem Käufer zu. Exportkontrollvorgaben, Embargoregeln und sanktionsrechtliche Anforderungen bleiben unberührt und gelten zusätzlich zu den vertraglichen Pflichten. Werden Genehmigungen verlangt, ist deren Zuordnung nach der FOB-Logik grundsätzlich dem Ausfuhr- beziehungsweise Einfuhrbeteiligten zugewiesen.

Zahlungsabreden und Dokumentengeschäfte

In Verbindung mit dokumentären Zahlungsformen wird häufig ein On-Board-Nachweis verlangt. Die Übereinstimmung der Transportdokumente mit den vereinbarten Klauseln ist in solchen Konstellationen zentral, da Abweichungen zu Zahlungssperren führen können. FOB gibt den Rahmen für die Art des Nachweises, ohne die Zahlungsbedingungen selbst zu regeln.

Abgrenzung zu ähnlichen Klauseln

FCA (Free Carrier)

FCA sieht die Übergabe an den vom Käufer beauftragten Frachtführer an einem benannten Ort vor, nicht zwingend an Bord eines Schiffes. Es eignet sich für verschiedene Verkehrsträger, einschließlich Vor- und Hinterlandtransporten.

CFR und CIF

Bei CFR trägt der Verkäufer zusätzlich die Kosten der Seebeförderung bis zum Bestimmungshafen, während das Risiko weiterhin mit der Verladung an Bord übergeht. CIF erweitert CFR um die Verpflichtung des Verkäufers, eine Transportversicherung abzuschließen.

EXW und andere Klauseln

EXW verlagert Pflichten weitgehend auf den Käufer, da die Ware lediglich am Betrieb des Verkäufers bereitgestellt wird. DDP ordnet dagegen viele Pflichten dem Verkäufer zu, einschließlich Einfuhrabfertigung. FOB liegt im Spektrum zwischen diesen Extremen und ist speziell auf die Seebeförderung abgestellt.

Besondere Konstellationen und Streitpunkte

Containerverkehr

FOB ist auf die Verladung an Bord ausgerichtet. Bei Containerumschlag erfolgt die physische Übergabe oft vor der eigentlichen Verladung an Bord im Terminal. Dadurch können Unschärfen zur genauen Risikoverteilung entstehen, wenn der Vertrag keine klaren Zusätze enthält.

Charterparties und Liner Terms

Bei Charterverträgen können abweichende Lade- und Löschbedingungen gelten. Werden diese in den Kaufvertrag übertragen, beeinflussen sie die Zuordnung von Lade- und Umschlagskosten sowie den Nachweis der Lieferung.

Höhere Gewalt, Verzögerungen und Nichterfüllung

Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Parteien können Zeitpläne und Verladungen beeinflussen. FOB selbst modifiziert keine allgemeinen Regeln zu Störungen, sondern wirkt über die Bestimmung des Lieferortes und des Risikopunktes auf die Folgenverteilung.

Sanktions- und Embargoregelungen

Sanktionslisten, Embargobestimmungen und Verbote bestimmter Geschäfte können die Durchführung eines FOB-Geschäfts rechtlich hindern oder zusätzliche Prüfpflichten auslösen. Die Klausel ersetzt nicht die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften.

Regionale Bedeutungen des Begriffs „FOB“

Außerhalb der Incoterms wird „FOB“ in manchen Rechtsräumen mit abweichenden Bedeutungen verwendet, beispielsweise in innerstaatlichen Regelwerken. Dort kann „FOB“ andere Orte des Risiko- und Kostenübergangs meinen, etwa einen Bestimmungsort im Inland. Eine eindeutige Bezugnahme auf die Incoterms und den benannten Verschiffungshafen verhindert Mehrdeutigkeiten.

Zusammenfassung

FOB regelt bei See- und Binnenschifftransport die Lieferung an Bord am Verschiffungshafen, ordnet den Risikoübergang auf diesen Zeitpunkt und den Kostenübergang entsprechend zu, verteilt Ausfuhr- und Einfuhrformalitäten und bestimmt die Bereitstellung handelsüblicher Nachweise. Eigentum, Zahlung, Gewährleistung und Streitbeilegung werden ergänzend vertraglich oder nach anwendbarem Recht geregelt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu FOB

Was bedeutet FOB im Rahmen der Incoterms?

FOB bedeutet, dass die Lieferung als erfüllt gilt, wenn die Ware im benannten Verschiffungshafen an Bord des Schiffes gelangt ist. Ab diesem Zeitpunkt gehen Risiko und weitere Kosten grundsätzlich auf den Käufer über.

Wann geht bei FOB die Gefahr auf den Käufer über?

Die Gefahr geht über, sobald die Ware im benannten Verschiffungshafen tatsächlich an Bord des vom Käufer benannten Schiffes gebracht wurde. Maßgeblich ist der On-Board-Zeitpunkt.

Welche Dokumente sind bei FOB üblich?

Üblich sind ein On-Board-Nachweis wie ein Konnossement mit Bordvermerk oder ein entsprechender Seefrachtbrief, außerdem Handelsrechnung, Packliste und Ausfuhrdokumente je nach Ware und Strecke.

Gilt FOB auch für Containertransporte?

FOB ist auf die Verladung an Bord ausgerichtet. Beim Containerumschlag erfolgt die Übergabe häufig vor der tatsächlichen Verladung, was ohne klare vertragliche Zusätze zu Auslegungsfragen führen kann.

Worin liegt der Unterschied zwischen FOB, CFR und CIF?

Bei FOB trägt der Käufer die Hauptbeförderungskosten und das Risiko ab Verladung an Bord. CFR erweitert dies um die Kostentragung der Seebeförderung durch den Verkäufer, das Risiko bleibt jedoch ab Verladung beim Käufer. CIF umfasst zusätzlich eine Versicherungsverpflichtung des Verkäufers.

Muss bei FOB eine Transportversicherung bestehen?

FOB enthält keine Pflicht zum Abschluss einer Transportversicherung. Ob eine Versicherung besteht, hängt von gesonderten Abreden ab und ist von der FOB-Klausel unabhängig.

Wer führt bei FOB die Zollabfertigung durch?

Die Ausfuhrabfertigung im Exportstaat obliegt dem Verkäufer, während Einfuhrabfertigung, Zölle und Steuern im Importstaat grundsätzlich dem Käufer zugeordnet sind.

Welche Rolle spielt der benannte Verschiffungshafen bei FOB?

Der benannte Verschiffungshafen bestimmt Ort und Zeitpunkt der Lieferung sowie den Risikopunkt. Eine eindeutige Benennung ist für die Auslegung der Pflichten und Nachweise maßgeblich.