Legal Lexikon

Fluglizenz


Begriff und rechtliche Definition der Fluglizenz

Eine Fluglizenz (auch als Flugberechtigung, Flugschein oder Luftfahrerlizenz bezeichnet) ist eine staatlich vergebene Erlaubnis, die einer natürlichen Person das Führen oder Bedienen von Luftfahrzeugen gestattet. Die Fluglizenz stellt im Luftrecht ein personenbezogenes Dokument dar, das nach dem Nachweis spezifischer theoretischer und praktischer Kenntnisse sowie der medizinischen Tauglichkeit erteilt wird. Sie dient sowohl dem Nachweis der Qualifikation des Luftfahrzeugführers als auch dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr.

Rechtliche Grundlagen für die Erteilung von Fluglizenzen

Internationale Regelungen

Die grundlegenden Regelungen zur Erteilung und Anerkennung von Fluglizenzen finden sich im Übereinkommen über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen von 1944) und hier insbesondere in dessen Anhang 1 („Personnel Licensing“). Die Vertragsstaaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) verpflichten sich, einheitliche Mindeststandards im Bereich der Luftfahrerlizenzen sicherzustellen.

Europäische Vorschriften

Innerhalb der Europäischen Union sind die Maßgaben der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) von zentraler Bedeutung. Insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (Flugbesatzungsverordnung) sowie die Verordnung (EU) Nr. 2018/1139 (Basic Regulation) regeln die Muster, Voraussetzungen und Anerkennung von Pilotenlizenzen. Diese EU-weiten Rechtsakte bestimmen, welche Arten von Lizenzen existieren und legen Ausbildungs-, Prüfungs- sowie Fortbildungsanforderungen fest.

Nationale Umsetzung in Deutschland

National werden die unionsrechtlichen und internationalen Vorgaben durch das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) sowie die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) umgesetzt. Die jeweils zuständige Luftfahrtbehörde (in Deutschland der Luftfahrt-Bundesamt) ist für die Erteilung, Überwachung und den Entzug von Fluglizenzen zuständig.

Arten von Fluglizenzen

Privatpilotenlizenz (PPL – Private Pilot Licence)

Die Privatpilotenlizenz berechtigt zum Führen von nicht-gewerblich eingesetzten motorgetriebenen Flugzeugen. Rechtliche Grundlage ist Anhang I (Part-FCL) der EU-Verordnung 1178/2011. Rechte und Pflichten der Lizenzinhaber ergeben sich aus den Bestimmungen der LuftVO sowie ergänzender Betriebsregeln.

Berufspilotenlizenz (CPL – Commercial Pilot Licence)

Diese Lizenz ermöglicht es, Luftfahrzeuge im gewerblichen Luftverkehr zu führen. Für die CPL ist eine umfangreichere Ausbildung sowie eine größere praktische Erfahrung erforderlich. Auch gelten strengere medizinische Tauglichkeitsanforderungen.

Verkehrspilotenlizenz (ATPL – Airline Transport Pilot Licence)

Die Verkehrspilotenlizenz stellt die höchste Lizenzstufe im Bereich der zivilen Luftfahrt dar. Sie ist Voraussetzung für den Kapitänssitz in mehrstrahligen Verkehrsflugzeugen und gilt als Nachweis höchster Fachkenntnis und Praxis im Luftfahrtbereich.

Fluglizenz für andere Luftfahrzeugarten

Weitere Kategorien umfassen Lizenzen für Segelflugzeuge (SPL), Ballone (BPL), Hubschrauber (PPL(H), CPL(H), ATPL(H)) und Ultraleichtflugzeuge. Für bestimmte Sonderformen, wie etwa Drohnen, werden spezielle Fernpilotenzeugnisse (für unbemannte Luftfahrzeugsysteme) benötigt.

Voraussetzungen für den Erwerb einer Fluglizenz

Ausbildung und Nachweis der Fachkunde

Die Erteilung einer Fluglizenz setzt eine durch eine genehmigte Flugschule (ATO – Approved Training Organisation) durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung voraus. Der Umfang und die Inhalte der Ausbildung sind vom Lizenztyp abhängig und rechtlich detailliert geregelt.

Medizinische Tauglichkeit

Der Bewerber muss sich einer medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung nach den Vorgaben der EASA Medical (Part-MED) unterziehen. Die Lizenz wird nur erteilt, solange die körperliche und geistige Eignung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gegeben ist.

Sprachkenntnisse

Flugzeugführer sind verpflichtet, ausreichende Sprachkenntnisse – insbesondere in Englisch und ggf. Deutsch – nachzuweisen. Die Anforderungen orientieren sich an den ICAO-Richtlinien (ICAO Language Proficiency Requirements).

Zuverlässigkeit und Mindestalter

Ein weiteres zentrales Kriterium ist die Zuverlässigkeit nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Zudem liegt ein Mindestalter vor, das sich nach Kategorie der Lizenz richtet (meist zwischen 16 und 21 Jahren).

Rechte, Pflichten und Grenzen der Fluglizenz

Rechte des Lizenzinhabers

Die ausgestellte Fluglizenz berechtigt entsprechend ihres Umfangs und gemäß zusätzlicher Berechtigungen (z.B. Instrumentenflugberechtigung, Nachtflugberechtigung) zum Führen bestimmter Luftfahrzeugklassen. Die Rechte sind klar abgegrenzt und dürfen nicht überschritten werden.

Pflichten und Auflagen

Luftfahrzeugführer mit gültiger Lizenz unterliegen besonderen Pflichten, darunter die stetige Fortbildung, das Führen eines Flugbuchs sowie die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsvorschriften. Verstöße können zum Widerruf oder zur Entziehung der Lizenz führen.

Nachprüfungen und Erhalt der Gültigkeit

Die Lizenz gilt nur bei regelmäßigen Nachprüfungen der praktischen und medizinischen Fähigkeiten. Das Fortbestehen bestimmter Berechtigungen (z.B. Instrumentenflug) ist an regelmäßige Prüf- und Flugleistungen geknüpft.

Verlust, Ruhen und Entziehung der Fluglizenz

Die Lizenz kann bei Verlust der Tauglichkeit oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen luftfahrtrechtliche Vorschriften widerrufen oder entzogen werden. Eine zeitweise Aussetzung (Ruhen der Lizenz) ist ebenfalls möglich, beispielsweise bei temporären gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Behörde trifft Entscheidungen nach Ermessen und unterliegt dabei verwaltungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere unter Berücksichtigung des § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Internationale Anerkennung und Umschreibung

Die internationale Anerkennung von Fluglizenzen basiert auf Gegenseitigkeit nach ICAO-Standards. Die Umschreibung einer ausländischen Lizenz ist nur möglich, wenn der Inhaber die jeweiligen landesspezifischen Zusatzanforderungen erfüllt. Die EU-weiten Standards ermöglichen eine vereinfachte Anerkennung innerhalb des Geltungsbereichs der EASA.

Besondere Regelungen im gewerblichen Luftverkehr

Im gewerblichen Luftverkehr unterliegen Inhaber von Fluglizenzen weiteren besonderen Auflagen. Dies betrifft insbesondere die Beschäftigung bei Luftfahrtunternehmen (z.B. Eignungsfeststellung, zusätzliche betriebliche Prüfungen, etc.), welche ebenfalls von der nationalen und europäischen Aufsichtsbehörde kontrolliert werden.

Fazit

Die Fluglizenz ist ein streng reguliertes Dokument, dessen Erwerb, Erhalt und Verlust durch umfangreiche rechtliche Rahmenbedingungen bestimmt wird. Ihr umfassend geregeltes System dient der Sicherstellung von Qualifikation und Zuverlässigkeit im Luftverkehr und ist ein zentrales Instrument zur Gewährleistung der Flugsicherheit. Die gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen sind in internationalen, europäischen und nationalen Rechtsakten detailliert geregelt und werden regelmäßig an neue luftfahrtrechtliche Entwicklungen angepasst.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen müssen rechtlich für den Erwerb einer Fluglizenz erfüllt werden?

Um eine Fluglizenz (z.B. Privatpilotenlizenz PPL) in Deutschland zu erwerben, sind mehrere rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Rechtliche Grundlage bildet hierbei hauptsächlich die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, insbesondere Part-FCL, sowie ergänzende nationale Regelungen. Der Bewerber muss das Mindestalter von 17 Jahren (PPL(A)) bzw. 16 Jahren (LAPL) erreicht haben. Es ist ein aktuelles flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis (meist Klasse 2 für Privatpiloten) vorzulegen, das von einem anerkannten Fliegerarzt ausgestellt wird. Darüber hinaus muss der Nachweis eines einwandfreien Leumunds (Artikel 7 LuftPersV) erbracht werden, sofern dies in der jeweiligen Ausbildungsverordnung verlangt wird. Ein Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union ist für den Antrag in der Regel erforderlich. Vor dem Abschluss der Ausbildung muss eine definierte Anzahl von Flugstunden unter Aufsicht eines zugelassenen Fluglehrers sowie eine theoretische und praktische Prüfung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde bestanden werden. Der gesamte Prozess muss an einer von der Behörde genehmigten Flugschule (ATO bzw. DTO) stattfinden.

Welche rechtlichen Folgen hat ein Verstoß gegen die Lizenzpflicht beim Führen eines Luftfahrzeugs?

Das Führen eines motorgetriebenen Luftfahrzeugs ohne gültige und einschlägige Lizenz stellt gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG) einen schwerwiegenden Verstoß dar. Es handelt sich grundsätzlich um eine Straftat nach § 60 LuftVG („Unerlaubtes Führen von Luftfahrzeugen“). Hierbei droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Zusätzlich droht zivilrechtlich die persönliche Haftung für Schäden, da die Versicherung in der Regel ihren Schutz verweigert, wenn der Pilot ohne gültige Lizenz unterwegs war. Ebenso kann ein unbefugter Flug zu einem lebenslangen Entzug einer möglichen Lizenz führen. Die Luftfahrtbehörden sind verpflichtet, Verstöße zu verfolgen und an das Luftfahrt-Bundesamt oder die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Wie lange ist eine Fluglizenz rechtlich gültig, und wann verliert sie ihre Wirksamkeit?

Die rechtliche Gültigkeit einer Fluglizenz ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt, sie ist jedoch an die Erfüllung von fortlaufenden Voraussetzungen („Revalidierung“) gebunden. Hierzu zählen insbesondere die fristgerechte Erneuerung des fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnisses sowie das Erbringen einer Mindestanzahl von Flugstunden und/oder regelmäßige Überprüfungsflüge mit einem Prüfer (sog. „Prof-Check“). Bei Unterschreitung der erforderlichen Nachweise ruht die Rechte aus der Lizenz so lange, bis die Anforderungen wieder erfüllt werden (Artikel 11 i.V.m. Anhang I Part-FCL der EU-VO 1178/2011). Eine formelle „Aberkennung“ oder ein „Erlöschen“ tritt nur bei gravierenden Verstößen oder nach Entzug durch die Behörde ein.

Unterliegt die Flugausbildung und Lizenzerteilung bestimmten gesetzlichen Kontrollen und Überwachungsmechanismen?

Ja, die Flugausbildung sowie die Lizenzerteilung unterliegen umfassenden staatlichen und supranationalen Kontrollen. Die Aufsicht obliegt in Deutschland den Landesluftfahrtbehörden, ergänzt durch das Luftfahrt-Bundesamt und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA). Zugelassene Ausbildungsorganisationen (ATO/DTO) sind verpflichtet, strenge Dokumentations-, Prüfungs- und Qualitätsmanagementsysteme zu unterhalten. Regelmäßige Audits, Überprüfungen und Evaluierungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfungen werden von zugelassenen Prüfern unter behördlicher Aufsicht abgenommen. Die Lizenzerteilung sowie sämtliche medizinischen Bescheinigungen und Nachweise werden von der zuständigen Behörde dokumentiert und überwacht (§ 125 LuftVZO).

Kann eine Fluglizenz aberkannt oder entzogen werden und aus welchen rechtlichen Gründen?

Eine Fluglizenz kann durch die zuständige Luftfahrtbehörde nach Maßgabe der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), des LuftVG sowie der unmittelbar geltenden europäischen Vorschriften aberkannt bzw. entzogen werden. Dies ist insbesondere möglich, wenn der Inhaber gegen luftrechtliche Bestimmungen, Sicherheitsvorschriften oder medizinische Auflagen verstößt oder wiederholt fliegerisches Fehlverhalten zeigt (§ 7, 8 LuftPersV). Der Entzug erfolgt in der Regel nach einer behördlichen Anhörung und kann auch zeitlich befristet oder unter Auflagen erfolgen. Auch straf- oder zivilrechtlich relevante Vorfälle, Suchtverhalten oder das Erreichen der Untauglichkeit können zu einem dauerhaften Lizenzverlust führen.

Welche Aufbewahrungspflichten gelten rechtlich für Dokumente rund um die Fluglizenz?

Lizenzinhaber sind im Sinne von Artikel 67 der EU-VO 1178/2011 und ergänzender nationaler Regelungen verpflichtet, ihre Lizenz sowie sämtliche zugehörigen Dokumente, u.a. Tauglichkeitszeugnis und Flugbuch, ordnungsgemäß und jederzeit verfügbar aufzubewahren. Diese Dokumente sind bei behördlichen Kontrollen oder auf Verlangen der Polizei am Flugplatz vorzuzeigen. Die Aufbewahrungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und beträgt in der Regel mindestens 5 Jahre (z.B. bei Logbüchern), in Einzelfällen auch darüber hinaus, insbesondere im Falle von Unfällen, durchlaufenden Verfahren oder besonderen Prüfungen.

Gibt es rechtliche Unterschiede zwischen LAPL und PPL hinsichtlich der Rechte und Pflichten?

Aus rechtlicher Sicht bestehen deutliche Unterschiede zwischen der Light Aircraft Pilot Licence (LAPL) und der Private Pilot Licence (PPL). Die LAPL ist wie in der EU-VO 1178/2011 geregelt eine nationale Lizenz ohne ICAO-Konformität, wohingegen die PPL (A) international gültig nach ICAO-Standards geführt wird. Während mit der LAPL nur leichtere Flugzeuge und innerhalb Europas geflogen werden darf, erlaubt die PPL größere Muster, internationale Flüge und das Anbauen weiterer Berechtigungen (z.B. Instrumentenflugberechtigung). Die rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt, die Dauer und die Revalidierung sind bei der LAPL erleichtert, wobei die Einsatzmöglichkeiten entsprechend eingeschränkt sind. Beide Lizenzen unterliegen jedoch jeweils den spezifischen gesetzlichen Rechten und Pflichten bezüglich Dokumentation, Verantwortung und Nachweispflichten.