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Fixum

Begriff und Grundprinzip des Fixums

Fixum bezeichnet den festen, garantiert geschuldeten Teil einer Vergütung. Es handelt sich um einen Betrag, der unabhängig von variablen Leistungskennzahlen, Umsätzen oder Zielerreichung zu zahlen ist, sofern die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für die Entgeltzahlung vorliegen. Übliche Bezeichnungen sind Grundgehalt, Festgehalt oder Retainer. Das Fixum bildet in vielen Vergütungsmodellen den stabilen Kern, während zusätzliche variable Komponenten (z. B. Provisionen, Boni) hinzutreten können.

Abgrenzung zu variablen Vergütungsbestandteilen

Variable Bestandteile sind erfolgs- oder leistungsabhängig (etwa Provisionen, Boni, Prämien). Ein Fixum besteht demgegenüber als kalkulierbare, nicht von Zielparametern abhängige Zahlung. Mischmodelle kombinieren Fixum und Variable; rechtlich bedeutsam ist die klare Unterscheidung und vertragliche Bezeichnung, weil davon Fälligkeit, Anrechnung, Widerrufsmöglichkeiten und Rückforderungsklauseln beeinflusst sein können.

Einsatzbereiche des Fixums

Arbeitsverhältnisse

Im Arbeitsvertrag ist das Fixum das regelmäßige Grundentgelt, das typischerweise monatlich gezahlt wird. Es gilt für Voll- und Teilzeit. Es kann in Gehaltsbändern, in Stufen oder als Jahresbruttogehalt mit monatlichen Teilbeträgen geregelt sein. Zulagen, Zuschläge und variable Vergütung treten eventuell ergänzend hinzu.

Handelsvertreter und Vertrieb

Im Vertrieb wird ein Fixum häufig mit Provisionen kombiniert. Je nach Ausgestaltung kann ein Fixum als echter Festbetrag gezahlt werden oder als Vorschuss/Garantie auf künftige Provisionen, der mit Provisionsansprüchen verrechnet wird. Rechtlich relevant sind Bezeichnung, Anrechnung und Abrechnungsmodalitäten, da sie Einfluss auf spätere Ausgleichs- oder Rückzahlungsfragen haben können.

Organe und Leitungsfunktionen

Für Mitglieder von Leitungsorganen wird das Fixum als feste, planbare Grundkomponente vereinbart. Daneben können variable Elemente und Sachbezüge bestehen. Transparenz über Struktur und Verhältnis von fixen und variablen Anteilen ist in diesem Bereich üblich.

Rechtliche Einordnung im Arbeitsentgelt

Vertragsgrundlage und Transparenz

Das Fixum beruht auf vertraglichen Absprachen. Verständliche Angaben zu Höhe, Bezugszeitraum, Fälligkeit, eventuellen Anteilen (z. B. 13. Monatsgehalt) sowie zu Anrechnungstatbeständen vermindern Auslegungsrisiken. Unklare Formulierungen werden oft zulasten des Verwenders ausgelegt; daher haben genaue Bezeichnungen praktische Bedeutung.

Fälligkeit, Auszahlung und Verzug

Fixe Entgeltbestandteile sind regelmäßig periodisch fällig, meist monatlich. Bei ausbleibender oder verspäteter Zahlung können Verzugsfolgen entstehen. Lohnabrechnungen dokumentieren Anspruch und Auszahlung; sie sind Beweismittel über Höhe und Zusammensetzung des Entgelts.

Teilzeit, Krankheit, Urlaub, Schutzzeiten

Das Fixum wird bei vertraglich vereinbarter Teilzeit proportional zur Arbeitszeit reduziert. In gesetzlich geschützten Zeiträumen wie Krankheit mit Entgeltfortzahlung, Urlaub oder bestimmten Schutzfristen bleibt das Fixum in der Regel im vorgesehenen Umfang erhalten, sofern die jeweiligen Voraussetzungen für Entgeltfortzahlung bzw. Urlaubsentgelt vorliegen.

Mindestlohn und Entgeltgleichheit

Das Fixum ist auf die Einhaltung von Mindestentgeltanforderungen zu beziehen. Bezogen auf die vereinbarte Arbeitszeit darf der garantierte Betrag Mindeststandards nicht unterschreiten. Zudem gilt der Grundsatz gleichwertiger Bezahlung ohne Benachteiligung nach verbotenen Merkmalen. Eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung bei Fixgehältern kann unzulässig sein.

Wechselwirkungen mit variablen Vergütungen

Anrechnung, Garantien und Vorschüsse

Ob ein Fixum mit Provisionen verrechnet werden darf, hängt von der vertraglichen Ausgestaltung ab. Ein echtes Fixum bleibt unberührt, während ein als Vorschuss oder garantierte Mindestprovision bezeichnetes Entgelt mit variablen Ansprüchen saldiert werden kann. Die Abgrenzung ist entscheidend für Rückforderungsthemen, wenn erwartete Variablen ausbleiben.

Zielvereinbarungen und Bonuskürzungen

Während variable Boni von Zielerreichung und Ermessensentscheidungen abhängen können, ist das Fixum grundsätzlich nicht von Zielkennzahlen abhängig. Klauseln, die das Fixum an Ziele oder einseitige Kürzungsrechte knüpfen, unterliegen strengen inhaltlichen Anforderungen und sind häufig unwirksam, wenn sie den Charakter des Fixgehalts aushöhlen.

Änderungen, Widerruf und Rückforderung

Vertragsänderung

Die Höhe des Fixums kann nicht einseitig verändert werden. Anpassungen bedürfen einer wirksamen vertraglichen Änderung. Verfahren, die auf die einseitige Durchsetzung geänderter Bedingungen zielen, sind nur in engen Grenzen möglich und rechtlich anspruchsvoll.

Widerrufsvorbehalte

Widerrufsvorbehalte betreffen typischerweise variable oder zusätzliche Leistungen. Das Fixum als Kernbestandteil der Vergütung ist grundsätzlich nicht frei widerruflich. Klauseln, die einseitige Kürzungen des Fixums vorsehen, sind in aller Regel unwirksam.

Rückzahlungsklauseln

Für Fixgehälter kommen Rückzahlungsansprüche vor allem bei Überzahlungen oder Fehlüberweisungen in Betracht. Rückzahlungsklauseln benötigen klare, verständliche Regelungen und müssen angemessen sein. Für Vorschüsse auf Provisionen gelten Besonderheiten, insbesondere bei Verrechnung und Ausgleichszeiträumen.

Sozialversicherungs- und Steueraspekte

Das Fixum ist laufendes Arbeitsentgelt und regelmäßig beitrags- und steuerpflichtig. Es bildet die Grundlage für die Berechnung laufender Abzüge. Sachverhalte im Vertrieb, bei denen ein Fixum an Selbstständige gezahlt wird, sind einzuordnen: Bei rechtlicher Selbstständigkeit handelt es sich nicht um Arbeitslohn, sondern um Betriebseinnahmen; maßgeblich sind die tatsächliche Vertrags- und Tätigkeitsgestaltung.

Dokumentation und Nachweise

Lohn- und Gehaltsabrechnungen sollen das Fixum als Position ausweisen, getrennt von variablen Zahlungen. Bei Mischmodellen sind nachvollziehbare Abrechnungen wesentlich, um Ansprüche, Anrechnungen und etwaige Salden transparent zu machen. Arbeitszeitnachweise können Bedeutung für Mindestentgeltprüfungen haben.

Abgrenzungen und Sonderformen

Garantierte Mindestprovision vs. Fixum

Eine garantierte Mindestprovision ist rechtlich eine variable Vergütung mit Sicherungsfunktion; sie wird häufig mit später erwirtschafteten Provisionen verrechnet. Ein Fixum ist demgegenüber ein eigenständiger, nicht zu verrechnender Vergütungsbestandteil.

Besondere Arbeitszeitmodelle und Kurzarbeit

Bei reduzierter Arbeitszeit kann das Fixum anteilig sinken. In Phasen vorübergehender Arbeitszeitverkürzung kann das Fixum ganz oder teilweise durch Entgeltersatzleistungen ergänzt werden. Die konkrete Auswirkung hängt von der vereinbarten Arbeitszeit, der Vergütungsstruktur und den geltenden Rahmenbedingungen ab.

Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit im Vertrieb

Erhält eine Vertriebsperson ein hohes Fixum bei gleichzeitiger enger Eingliederung in Arbeitsabläufe, kann dies ein Indiz gegen echte Selbstständigkeit sein. Die Gesamtbetrachtung der Tätigkeit entscheidet über die Einordnung, was arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Folgen haben kann.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Fixum im Arbeitsvertrag?

Es handelt sich um den festen, regelmäßig geschuldeten Entgeltbestandteil, der unabhängig von Provisionen oder Boni gezahlt wird. Er bildet die Grundvergütung und ist üblicherweise monatlich fällig.

Ist ein Fixum auch ohne Zielerreichung zu zahlen?

Ja. Das Fixum ist nicht von Zielerreichung abhängig. Zielerreichung betrifft in der Regel nur variable Vergütungsteile wie Boni oder Provisionen.

Kann ein Fixum einseitig gekürzt oder gestrichen werden?

Ein Fixum kann grundsätzlich nicht einseitig herabgesetzt oder gestrichen werden. Änderungen setzen eine wirksame Vertragsänderung voraus. Widerrufsklauseln greifen typischerweise nicht beim Fixgehalt.

Zählt das Fixum bei der Prüfung des Mindestlohns?

Ja. Das Fixum ist auf die vereinbarte Arbeitszeit zu beziehen und muss zusammen mit den anrechenbaren Entgeltbestandteilen Mindestentgeltanforderungen erfüllen.

Wie wirkt sich Krankheit oder Urlaub auf das Fixum aus?

In gesetzlich geschützten Zeiträumen wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub bleibt das Fixum im vorgesehenen Umfang bestehen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.

Darf ein Fixum mit Provisionen verrechnet werden?

Nur wenn vertraglich klar als Vorschuss oder Garantie ausgestaltet. Ein echtes Fixum wird nicht mit Provisionen verrechnet.

Welche Rolle spielt das Fixum bei Handelsvertretern?

Es kann als Retainer neben Provisionen gezahlt werden oder als anrechenbare Garantie auf künftige Provisionen dienen. Die Einordnung wirkt sich auf Abrechnung, Verrechnung und mögliche Rückforderungen aus.

Unterliegt das Fixum Sozialabgaben und Lohnsteuer?

Im Arbeitsverhältnis ist das Fixum regelmäßig beitrags- und steuerpflichtiges Arbeitsentgelt. Bei rechtlich selbstständiger Tätigkeit handelt es sich nicht um Arbeitslohn, sondern um Betriebseinnahmen.