Begriff und Bedeutung des Fixgeschäfts
Ein Fixgeschäft ist eine besondere Form eines Vertrages, bei dem die rechtzeitige Erfüllung zu einem genau bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer festgelegten Frist für beide Vertragsparteien von wesentlicher Bedeutung ist. Im Mittelpunkt steht dabei, dass die Leistung nur zu diesem vereinbarten Termin oder innerhalb der genannten Frist ihren Sinn erfüllt. Wird dieser Zeitpunkt überschritten, verliert das Geschäft in der Regel seinen wirtschaftlichen Zweck.
Abgrenzung zum gewöhnlichen Termingeschäft
Im Unterschied zum gewöhnlichen Termingeschäft, bei dem eine Leistung ebenfalls zu einem bestimmten Termin erbracht werden soll, kommt es beim Fixgeschäft entscheidend darauf an, dass die Einhaltung des Termins als unverzichtbar vereinbart wurde. Während beim einfachen Termingeschäft eine verspätete Leistung grundsätzlich noch angenommen werden kann – gegebenenfalls mit Schadensersatzansprüchen – führt beim Fixgeschäft bereits die Überschreitung des Zeitpunkts dazu, dass der Vertragspartner nicht mehr an den Vertrag gebunden ist.
Beispielhafte Anwendungsfälle von Fixgeschäften
Typische Beispiele für ein Fixgeschäft sind Lieferungen von Waren zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten oder Messen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen. Auch im Transportwesen können Beförderungsverträge als Fixgeschäfte ausgestaltet sein, wenn etwa verderbliche Waren pünktlich geliefert werden müssen.
Rechtliche Folgen bei Nichteinhaltung eines Fixtermins
Wird ein vertraglich vereinbarter fixer Termin nicht eingehalten und handelt es sich um ein echtes Fixgeschäft, so tritt automatisch Verzug ein. Der Gläubiger kann dann in der Regel ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen. Die verspätete Erfüllung wird meist abgelehnt; sie gilt als unmöglich geworden im Sinne des Vertragszwecks.
Bedeutung für Käufer und Verkäufer bzw. Dienstleister und Auftraggeber
Für beide Seiten bedeutet das Eingehen auf ein Fixgeschäft erhöhte Planungssicherheit aber auch gesteigertes Risiko: Der Verkäufer oder Dienstleister muss sicherstellen können, dass er seine Verpflichtungen exakt zum vereinbarten Zeitpunkt erfüllen kann; andernfalls drohen unmittelbare rechtliche Konsequenzen wie Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer sowie mögliche Ersatzansprüche.
Kennzeichnung eines Geschäfts als „Fix“ im Vertragstext
Ob es sich tatsächlich um ein rechtlich bindendes Fixgeschäft handelt, ergibt sich aus dem Inhalt des Vertrages sowie aus den Umständen des Einzelfalls. Häufig wird dies ausdrücklich durch Begriffe wie „fix“, „genau am…“, „spätestens bis…“ oder ähnliche Formulierungen kenntlich gemacht. Auch ohne ausdrückliche Bezeichnung kann nach Auslegung klar sein, dass nur eine termingerechte Leistungserbringung gewollt war.
Unterscheidung zwischen echtem und unechtem Fixgeschäft
Man unterscheidet zwischen echten und unechten (relativen) Fixgeschäften:
- Echtes (absolutes) Fixgeschäft: Die termingerechte Erfüllung ist so wesentlich für den Vertragszweck,
dass jede Verspätung zur sofortigen Beendigung der Verpflichtungen führt. - Unechtes (relatives) Fixgeschäft: Hier bleibt trotz Versäumens des Termins zunächst weiterhin
die Möglichkeit bestehen,
auf Erfüllung zu bestehen;
allerdings unter erleichterten Bedingungen hinsichtlich Rücktritts- oder Schadensersatzrechten.
Bedeutung in verschiedenen Rechtsgebieten
Kaufrecht
Im Kaufrecht spielt das echte
Fixgeschäft insbesondere bei Handelskäufen eine Rolle,
wenn beispielsweise saisonale Ware geliefert werden soll,
die nach Ablauf einer Saison wertlos wäre.
< h3 > Werkvertragsrecht < / h3 >< p >
Auch im Bereich von Werkverträgen können Leistungen Gegenstand eines
Fixtermins sein –
etwa wenn Bauleistungen bis zur Fertigstellung einer Veranstaltungshalle abgeschlossen sein müssen.< / p >
< h3 > Miet -und Dienstleistungsrecht< / h3 >< p >
Im Miet -und Dienstleistungsbereich finden sich ebenfalls häufig Vereinbarungen über feste Termine,
deren Nichteinhaltung erhebliche Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis haben kann.< / p >
< h2 > Häufig gestellte Fragen zum Thema „Fixgeschäft“ < / h2 >
< h3 > Was versteht man unter einem echten( absoluten )Fixgeschäft ?< / h3 >
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Ein echtes( absolutes )Fixgeschäft liegt vor,wenn beide Parteien ausdrücklich festlegen,dass nur die fristgerechte Leistungserbringung akzeptiert wird.Jede Verzögerung führt dazu,dass der Zweck des Vertrages entfällt.Der Gläubiger muss keine Nachfrist setzen,< br />sondern kann unmittelbar vom Vertrag zurücktreten.< / p >
< h3 > Wie erkennt man,wann ein Geschäft als „fix“ gilt ?< / h3 >
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Ob es sich um ein „fixes“ Geschäft handelt,kann aus dem Wortlaut des Vertrages hervorgehen.Auch Begleitumstände wie Anlass,Zweck oder Dringlichkeit spielen eine Rolle.Besondere Formulierungen weisen oft darauf hin,dass Pünktlichkeit unabdingbar ist.< / p >
< h3 > Welche Rechte hat man,wenn beim echten
Fixtermin nicht geliefert wird?< / h3 >< p >
Wird beim echten
Fixtermin nicht geleistet,kann unmittelbar vom Vertrag zurückgetreten werden.Zudem besteht häufig Anspruch auf Ersatz entstandener Schäden.Die verspätete Lieferung braucht grundsätzlich nicht mehr angenommen zu werden.< / p >
< h3 > Gibt es Unterschiede zwischen echtem und unechtem( relativem )Fixtermin ? < /
h3 >< p >
Ja.Beim unechten( relativen )Fixtermin bleibt trotz Versäumens zunächst weiterhin Anspruch auf Erfüllung bestehen.Allerdings gelten erleichterte Voraussetzungen für Rücktritts -oder Schadensersatzrechte.Im Gegensatz dazu endet beim echten
Termin sofort jede Bindungswirkung.< /
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H ³ > Muss immer ausdrücklich „fix“ vereinbart worden sein? <
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Nicht zwingend.Auch ohne ausdrückliches Wortlautkann nach Auslegung aller Umstände klarwerden,dass ausschließlich termintreueLeistunggewolltwar.Diesergibt sicheventuellausdemZweckdesVertragesoderausbesonderenAnlässen .<
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< H³ > Welche typischen Branchen nutzen häufigecht eF ixgeschäfte?< / H³ >
BranchenmitzeitkritischenLiefer-oderDienstleistungspflichtenwieEventmanagement,Baubereich,Saisonwarenhandel,sowieTransport-undLogistikunternehmenarbeitenhäufigmitF ix geschäften .<
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< H³ > KannmanSchadensersatzerhalten,wennbeimF ix terminnichtgeliefertwird?< / H³ >
Ja.WirddervereinbarteTerminbeieinemechtenF ix geschäftnicht eingehalten,bestehtgrundsätzlichAnspruchaufErsatzeinesdurchdieVersäumnisentstandenenSchadens .<
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