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Fischereischein


Begriff und rechtliche Einordnung des Fischereischeins

Der Fischereischein ist eine behördliche Erlaubnis, die in Deutschland das Angeln mit einer Handangel im Binnengewässer sowie in bestimmten Fällen im Küstengewässer regelt. Er wird als persönlicher Nachweis der Angelfähigkeit verstanden und ist mit der Fahrerlaubnis im Straßenverkehr vergleichbar. Der Fischereischein dient dem Schutze der Fischbestände, der Hege und Pflege der inländischen Fischgewässer sowie dem Zweck, die Ausübung der Fischerei auf Personen mit nachgewiesenem Sachkundeniveau zu beschränken. Die Berechtigung zur Ausstellung, der Umfang und die Voraussetzungen werden durch Landesrecht geregelt, weshalb es bundesweit Unterschiede hinsichtlich Details und Ausgestaltung gibt.

Historische Entwicklung des Fischereischeins

Die Einführung des Fischereischeins ist auf gewachsene Regelungsbedürfnisse im Bereich Tier- und Naturschutz, insbesondere zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände, zurückzuführen. Frühere Formen des Nachweises existierten bereits im 19. Jahrhundert. Die gesetzlichen Grundlagen wurden nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland durch die Fischereigesetze der Länder geschaffen und sukzessiv an moderne Anforderungen, insbesondere an Arten- und Umweltschutz, angepasst.

Gesetzliche Grundlagen

Bundesrechtlicher Rahmen

Das Fischereirecht ist in Deutschland ein Bestandteil der konkurrierenden Gesetzgebung. Gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 17 Grundgesetz (GG) kann der Bund Vorschriften für die Fischerei im Bereich der Küsten- und Hochseefischerei erlassen. Die Regelungskompetenz für die Binnenfischerei und damit die Vorschriften zum Fischereischein liegt jedoch bei den Ländern.

Länderrechtliche Regelungen

Jedes Bundesland erlässt eigene Fischereigesetze oder Fischereiverordnungen, die die Einführung, die Voraussetzungen, die Gültigkeitsdauer sowie die sonstigen Aspekte des Fischereischeins regeln. Die wesentlichen Ziele der landesrechtlichen Vorschriften sind:

  • Sicherung des Tierschutzes und der Fischgesundheit
  • Nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände
  • Schutz des Ökosystems Wasser

Typische Regelungen finden sich in den jeweiligen Landesfischereigesetzen (z. B. Bayerisches Fischereigesetz, Fischereigesetz NRW, Brandenburgisches Fischereigesetz usw.).

Einheitliche und abweichende Bestimmungen

Obwohl sich die Regelungsinhalte weitgehend ähneln, bestehen länderspezifische Unterschiede, insbesondere hinsichtlich:

  • des Mindestalters für die Ausstellung des Fischereischeins,
  • des Umfangs der theoretischen und praktischen Ausbildung (Fischereischeinprüfung),
  • der Gültigkeitsdauer (Jahres-, Fünfjahres- oder Lebenszeitfischereischein),
  • der Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer.

Öffentliche Verwaltung und Zuständigkeit

Für die Ausstellung, Verlängerung und Kontrolle des Fischereischeins sind in der Regel die örtlichen Ordnungsbehörden (Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen oder spezielle Fischereibehörden) zuständig. Die Behörden führen ggf. ein Fischereischeinregister und sind für den Abgleich sowie die Ahndung von Verstößen verantwortlich.

Voraussetzungen für die Erteilung

Sachkundenachweis und Prüfung

Der Erwerb eines Fischereischeins setzt in fast allen Bundesländern das Bestehen einer Fischereischeinprüfung voraus. Diese umfasst in der Regel folgende Themenbereiche:

  • Fischartenkunde
  • Gewässerkunde
  • Gerätekunde und praktische Gerätesicherheit
  • Fischkrankheiten
  • Tierschutz, Hege- und Schonbestimmungen
  • Fang- und Schonzeiten

Die Prüfung wird von der zuständigen Behörde durchgeführt oder überwacht. Nach erfolgreichem Abschluss ist ein Sachkundenachweis ausgestellt.

Mindestalter

Die Altersvoraussetzungen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt. In vielen Ländern kann der Fischereischein ab 14 Jahren erworben werden. In einigen Ländern existiert ein sogenannter Jugendfischereischein für Minderjährige, welcher das Angeln unter Aufsicht ermöglicht.

Gebühren und Nachweispflichten

Für die Ausstellung und Verlängerung des Fischereischeins fallen Bearbeitungsgebühren an, deren Höhe sich nach kommunalen Gebührensatzungen richtet. Weiterhin ist regelmäßig ein Nachweis über eine bestandene Fischereischeinprüfung oder übergleichwertige Qualifikationen (z. B. im Ausland erworben) vorzulegen.

Rechte und Pflichten des Inhabers

Angelerlaubnis und Fischereierlaubnis

Mit dem Fischereischein allein darf grundsätzlich noch nicht geangelt werden. Zusätzlich ist die Fischereierlaubnis oder Angelkarte des jeweiligen Gewässereigentümers oder Fischereipächter erforderlich. Der Fischereischein ist somit Voraussetzung, aber nicht alleinige Erlaubnis zur Ausübung der Angelfischerei.

Dokumentations- und Mitführpflicht

Inhaber des Fischereischeins sind verpflichtet, das Dokument beim Angeln mitzuführen und auf Verlangen der zuständigen Kontrollorgane (z. B. Fischereiaufsicht, Polizei) vorzuzeigen. In einigen Ländern ist zusätzlich ein Fangbuch zu führen, in dem Fänge dokumentiert werden.

Pflichten im Natur- und Tierschutz

Zu den zentralen Pflichten zählen die Beachtung von Schonzeiten, Mindestmaßen sowie Hegeverpflichtungen. Verstöße gegen maßgebliche Vorschriften können zur Einziehung oder dem Entzug des Fischereischeins führen.

Gültigkeit, Verlängerung und Anerkennung

Gültigkeitsdauer und Verlängerungsverfahren

Die Gültigkeitsdauer des Fischereischeins ist länderspezifisch und kann zeitlich befristet (z. B. für ein, fünf oder zehn Jahre) oder unbefristet sein. Nach Ablauf einer Befristung ist eine Verlängerung bei der zuständigen Behörde unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen und gegen Zahlung der Gebühr möglich.

Bundesweite und internationale Anerkennung

Die wechselseitige Anerkennung von Fischereischeinen ist innerhalb Deutschlands weitestgehend gewährleistet, da die Ländergesetze gegenseitige Gültigkeit anerkennen. Im Ausland gilt der deutsche Fischereischein in der Regel nicht, es sind die jeweiligen internationalen und nationalen Vorschriften zu beachten.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Verstöße gegen Bestimmungen des Fischereischeins, wie Angeln ohne gültigen Schein, Missachtung von Fangverboten oder falsche Angaben im Fangbuch, werden als Ordnungswidrigkeit oder in schwerwiegenden Fällen als Straftat geahndet. Die Sanktionen reichen von Bußgeldern über Einziehung des Fischereischeins bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen bei intensiven Verstößen gegen Natur- und Tierschutzvorgaben.

Unterschiede zum Fischereierlaubnisschein

Es ist zu unterscheiden zwischen dem Fischereischein und dem Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), der vom Fischereiberechtigten für das jeweilige Gewässer ausgestellt wird. Der Fischereischein bezieht sich auf die persönliche Befähigung, die Angel auszuüben; der Erlaubnisschein regelt die Nutzung eines konkreten Gewässers.

Zusammenfassung

Der Fischereischein ist das zentrale Dokument für die legale Ausübung der Angelfischerei in Deutschland. Er verkörpert die Verbindung von Wissensnachweis, Verantwortung für das Ökosystem Wasser und ordnungsgemäßer Ausübung der Fischerei. Die genaue Ausgestaltung der rechtlichen Voraussetzungen, Pflichten und Verfahren ist länderspezifisch und unterliegt den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften führt zu empfindlichen Sanktionen. Für internationale Angelvorhaben gelten zusätzlich stets die Gesetze des Gastlandes.

Häufig gestellte Fragen

Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen zur Erlangung eines Fischereischeins erfüllt werden?

Um einen Fischereischein in Deutschland zu erhalten, müssen in der Regel mehrere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden, deren Einzelheiten in den jeweiligen Fischereigesetzen der Bundesländer geregelt sind. Zunächst ist die Ablegung und das Bestehen einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung erforderlich. Diese Prüfung deckt insbesondere Themen wie Gewässerkunde, Fischartenkunde, rechtliche Bestimmungen, Gerätekunde und Umweltschutz ab. Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist meist ein Mindestalter, das je nach Bundesland variiert, häufig aber bei 14 Jahren liegt (teilweise gibt es spezielle Jugendfischereischeine mit niedrigeren Altersgrenzen). Weiterhin muss ein amtliches polizeiliches Führungszeugnis ohne relevante Einträge im Zusammenhang mit Fischerei- oder Naturschutzdelikten vorgelegt werden. Die Vorlage eines Lichtbildes und der Nachweis über die entrichtete Verwaltungsgebühr für die Ausstellung sind ebenso erforderlich. In manchen Bundesländern ist zusätzlich ein Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland nachzuweisen. Alle vorgenannten Voraussetzungen sind im Rahmen des Verwaltungsverfahrens nachzuweisen, bevor eine Ausstellung des Fischereischeins erfolgen kann.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen beim Fischen ohne Fischereischein?

Das Angeln ohne gültigen Fischereischein stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das jeweilige Landesfischereigesetz dar und wird als Ordnungswidrigkeit oder in schwerwiegenden Fällen sogar als Straftat nach dem Strafgesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz geahndet. Wer ohne gültigen Fischereischein fischt, muss mit Bußgeldern rechnen, deren Höhe sich je nach Bundesland und individueller Schwere des Verstoßes erheblich unterscheiden kann; sie bewegen sich typischerweise im Bereich von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro. Wird darüber hinaus Fischerei ohne die Erlaubnis des Gewässerinhabers betrieben, kann dies zudem als Fischwilderei (§ 293 StGB) strafrechtlich verfolgt werden, was eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Wiederholungstäter riskieren darüber hinaus weitergehende Sanktionen, beispielsweise ein dauerhaftes Fischereiverbot.

Gibt es Regelungen zur Anerkennung von Fischereischeinen aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland?

Die gegenseitige Anerkennung von Fischereischeinen innerhalb Deutschlands ist grundsätzlich gegeben, da alle Bundesländer die staatliche Fischerprüfung als Voraussetzung anerkennen. Dies bedeutet, dass ein ordnungsgemäß ausgestellter Fischereischein beispielsweise aus Bayern auch in Niedersachsen Gültigkeit besitzt, sofern lokale fischereirechtliche Vorschriften (wie etwa zusätzliche Angelkarten oder Schonzeiten) beachtet werden. Im Hinblick auf ausländische Fischereischeine variieren die Anerkennungsregelungen jedoch erheblich: Während einige Bundesländer ausländische Scheine temporär oder unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen, sehen andere eine erneute Prüfung oder eine separate Anerkennungsprozedur vor. Auch bei ausländischen Scheinen gilt, dass zusätzlich die jeweiligen Erlaubnisscheine des privaten Gewässerinhabers einzuholen sind.

Welche rechtlichen Pflichten bestehen für Inhaber eines Fischereischeins während der Ausübung der Angelfischerei?

Inhaber eines Fischereischeins sind während der Ausübung der Fischerei an eine Vielzahl gesetzlicher und gegebenenfalls verordnungsrechtlicher Bestimmungen gebunden. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung von Schonzeiten und Mindestmaßen, die Verwendung zugelassener Fanggeräte, das Verbot bestimmter Köderarten, sowie die Pflicht zur waidgerechten Tötung der gefangenen Fische. Ebenso besteht eine Dokumentationspflicht hinsichtlich außergewöhnlicher Fänge (z. B. geschützte Arten oder Ausnahmegrößen), und die Mitführung des gültigen Fischereischeins sowie der ggf. notwendigen Erlaubnisscheine am Gewässer ist gesetzlich vorgeschrieben. Zuwiderhandlungen gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. In einigen Bundesländern sind darüber hinaus Fortbildungspflichten vorgesehen, um die Gültigkeit des Fischereischeins aufrechtzuerhalten.

Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen kann ein Fischereischein entzogen oder versagt werden?

Ein Fischereischein kann sowohl im Antragsverfahren versagt als auch nachträglich entzogen werden, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen vorliegen. Die Versagung erfolgt insbesondere bei fehlender Eignung oder fehlendem Nachweis der Fischerprüfung bzw. bei einschlägigen Vorstrafen (z.B. wiederholte Verstöße gegen Natur- oder Tierschutzgesetze). Der Entzug eines bereits erteilten Fischereischeins ist unter anderem möglich, wenn sich nachträglich Tatsachen ergeben, die die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit des Inhabers belegen, z.B. wiederholte Vergehen im Zusammenhang mit Fischerei, Umwelt- oder Tierschutz, oder auch bei Vorlage falscher Angaben im Antragsverfahren. Rechtsgrundlagen hierfür sind die jeweiligen Landesfischereigesetze, die auf die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und ggf. Ordnungswidrigkeitengesetzes Bezug nehmen.

Welche Rolle spielen Erlaubnisscheine im Verhältnis zum Fischereischein im rechtlichen Kontext?

Der Fischereischein berechtigt grundsätzlich zur Ausübung der Fischerei nach bestandenem Nachweis und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben. Unabhängig hiervon ist in der Regel jedoch zusätzlich ein Erlaubnisschein (Gewässerschein) des jeweiligen Gewässerinhabers erforderlich, der die tatsächliche Nutzung des spezifischen Gewässers für die Fischerei gestattet. Während der Fischereischein eine öffentlich-rechtliche Voraussetzung darstellt, handelt es sich beim Erlaubnisschein um eine privatrechtliche Gestattung, die zusätzlich zu erwerben ist. Die Ausübung der Angelfischerei ohne Erlaubnisschein kann als Hausfriedensbruch oder Fischwilderei geahndet werden, unabhängig vom Besitz eines gültigen Fischereischeins.

Welche rechtlichen Unterschiede bestehen zwischen dem regulären Fischereischein und dem Jugendfischereischein?

Im rechtlichen Kontext gibt es zwischen dem regulären Fischereischein und dem Jugendfischereischein deutliche Unterschiede, die sich insbesondere auf Altersgrenzen, Umfang der Befugnisse und praktische Ausübung beziehen. Der Jugendfischereischein wird meist an Minderjährige zwischen 10 und 16 Jahren vergeben und setzt in der Regel keine Fischerprüfung voraus. Er berechtigt zur Fischerei jedoch ausschließlich unter der Aufsicht eines volljährigen Inhabers eines regulären Fischereischeins. Damit trägt der Jugendliche nicht die alleinige rechtliche Verantwortung im Falle eines Verstoßes. Nach Eintritt der Altersgrenze bzw. nach bestandener Fischerprüfung ist der reguläre Fischereischein zu beantragen, der zur eigenständigen Ausübung der Fischerei berechtigt. Die gesetzlichen Grundlagen für beide Varianten finden sich detailliert in den jeweiligen Landesfischereigesetzen und den zugehörigen Ausführungsbestimmungen.