Legal Lexikon

Wiki»Fischereirecht

Fischereirecht


Begriff und Grundlagen des Fischereirechts

Das Fischereirecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich mit dem Schutz, der Nutzung, Bewirtschaftung und Verwaltung der Fischbestände sowie deren Lebensräume in Binnengewässern und Küstengewässern befassen. Es gehört zu den Bereichsrechten des Umwelt- und Naturschutzrechts und weist zahlreiche Schnittstellen zum Wasserrecht, Umweltrecht, Eigentumsrecht und zum öffentlichen Recht auf. Das Fischereirecht regelt, wer, wie, wo, wann und unter welchen Voraussetzungen fischen darf und dient dem Ausgleich zwischen ökologischen Interessen und Nutzungsinteressen.


Historische Entwicklung des Fischereirechts

Die historischen Wurzeln des Fischereirechts reichen bis in das Mittelalter zurück. Ursprünglich fielen Fischereirechte vielfach mit anderen Nutzungsrechten an Gewässern zusammen. Sie wurden vielfach als Hoheitsrechte wahrgenommen, bevor sie im Lauf der Geschichte Gegenstand von Privatrechten sowie öffentlich-rechtlicher Lenkung wurden. Insbesondere die Einführung moderner Gesetzgebung in Deutschland und Europa seit dem 19. Jahrhundert legte zentrale Grundlagen für das heute geltende Fischereirecht.


Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Bundeseinheitliche und Ländergesetzgebung

Das Fischereirecht gehört in Deutschland zur konkurrierenden Gesetzgebung. Das bedeutet, dass sowohl der Bund als auch die Bundesländer Gesetze im Bereich des Fischereiwesens erlassen können. Allerdings haben die Bundesländer den Löwenanteil der Regelungskompetenz:

  • Bundesrechtliche Grundlagen:

Das Bundesrecht regelt insbesondere das Seefischereirecht gemäß dem Seefischereigesetz (SeeFischG), das sich auf die Meeresgewässer der Bundesrepublik Deutschland erstreckt. Darüber hinaus existiert das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das ebenfalls Anforderungen an die Nutzung der Fischbestände stellt.

  • Landesrechtliche Grundlagen:

Die Bewirtschaftung und Regelung der Fischerei in Binnengewässern richtet sich nach den jeweiligen Fischereigesetzen der Bundesländer (z.B. Bayerisches Fischereigesetz, Fischereigesetz Nordrhein-Westfalen).

Internationale und europäische Regelungen

Die Fischerei unterliegt zudem internationalen Abkommen und europäischen Vorgaben, insbesondere der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union (GFP). Internationale Verträge, etwa solche über die Nordsee- oder Ostseefischerei, koordinieren die Nutzung gemeinschaftlicher Gewässer.


Inhalt und Regelungsbereiche des Fischereirechts

Fischereirechtliche Befugnisse

Das Fischereirecht umfasst zentrale Regelungsbereiche wie:

  • Fischereiberechtigung:

Rechte zur Ausübung der Fischerei sind in der Regel an Eigentum oder Pacht eines Gewässers (Erlaubnisschein, Fischereierlaubnis) oder an fiskalische Berechtigungen gebunden.

  • Fischereischein:

Die Ausübung der Fischerei ist meist an den Erwerb eines amtlichen Fischereischeins gebunden, für den praktische und theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden müssen.

  • Fischereipacht:

Nutzungsmöglichkeiten können durch Pachtverträge übertragen werden.

  • Fangbeschränkungen:

Vorschriften regeln Schonzeiten, Mindestmaße, Fanggeräte, Fangmengen und Schutzbestimmungen für bedrohte Arten.

Schutz und Bewirtschaftung der Fischbestände

Fischereirecht dient zugleich dem Schutz natürlicher Ressourcen. Entsprechende Vorschriften umfassen:

  • Fischhege:

Pflichten zur Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände sowie zur Sicherung gesunder Gewässer.

  • Artenschutz:

Regelungen zum Schutz von Artenvielfalt und ökologischer Funktionsfähigkeit.

  • Kontroll- und Überwachungspflichten:

Vorschriften für die Fischereiaufsicht und staatliche Überwachung.


Eigentumsverhältnisse und Nutzungsrechte

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Grundlagen

Das Eigentum an Fischen in freier Wildbahn unterscheidet sich grundlegend vom Eigentum an gezüchteten Fischen in Teichwirtschaften. Fische in natürlichen Gewässern sind als „Herrenlose Sachen“ rechtlich einzuordnen und werden erst durch Fang in das Eigentum des Berechtigten überführt.

Die Nutzung der Fischereirechte an einem Gewässer ist häufig an Grund- oder Eigentumsrechte geknüpft oder wird durch staatliche Zuweisung, Verpachtung oder Vererbung übertragen.


Verstöße gegen das Fischereirecht und Sanktionen

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Das Fischereirecht sieht bei Verstößen verschiedene Sanktionen vor. Diese reichen von Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen, insbesondere bei

  • Fischwilderei (unerlaubtes Fischen)
  • Verstößen gegen Schonzeiten und Mindestmaße
  • Verwendung unerlaubter Fanggeräte oder -methoden
  • Verstoß gegen Schutzbestimmungen

Zudem können bei schweren Verstößen auch fischereirechtliche Erlaubnisse und Scheine entzogen werden.


Besondere Bereiche: Seefischereirecht und Binnenfischereirecht

Seefischereirecht

Das Seefischereirecht regelt die Fischerei in den deutschen Küsten- und Seegewässern und ist geprägt durch internationale und unionsrechtliche Vorschriften, beispielsweise Fangquoten, Schutzbestimmungen und Überwachungsmechanismen.

Binnenfischereirecht

Das Binnenfischereirecht bezieht sich insbesondere auf stehende und fließende Binnengewässer. Hier steht die nachhaltige Nutzung und Hege der Fischbestände durch Fischereivereine, Privatpersonen oder gewerbliche Fischereibetriebe im Fokus.


Bedeutung des Fischereirechts für Naturschutz und Biodiversität

Das Fischereirecht leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Biodiversität aquatischer Ökosysteme. Es fördert die nachhaltige Nutzung, den Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume und trägt zur Umsetzung naturschutzrechtlicher Zielsetzungen bei. Die Einhaltung der fischereirechtlichen Vorschriften ist daher unverzichtbar für eine ausgewogene Balance zwischen Nutzung und Schutz der Gewässer und ihrer Bewohner.


Literatur und weiterführende Informationen

  • Fischereigesetze der Bundesländer
  • Seefischereigesetz (SeeFischG)
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Europäische Gemeinsame Fischereipolitik (GFP)
  • Internationale Abkommen über die Fischerei

Das Fischereirecht bildet somit einen komplexen Regelungsbereich, der Herrschaft, Nutzung und Schutz der Fischbestände und ihrer Lebensräume umfassend und nachhaltig gestaltet. Es verbindet die Nutzung natürlicher Ressourcen mit dem Gebot nachhaltiger Bewirtschaftung und Naturschutzes und ist grundlegend für ein effektives Management der aquatischen Ökosysteme.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist berechtigt, eine Fischereierlaubnis zu erteilen?

Die Fischereierlaubnis, häufig als Angelerlaubnis oder Fischereierlaubnisschein bezeichnet, darf ausschließlich vom fischereirechtlich Berechtigten ausgestellt werden. Dieser ist in der Regel der Eigentümer oder Pächter des Fischereirechts an einem bestimmten Gewässerabschnitt, oft also die Gemeinde, ein privater Eigentümer, ein Fischereiverein oder eine Fischereigenossenschaft. Das Fischereirecht kann in vielen Bundesländern auch gesondert vom Eigentum des Grund und Bodens vergeben sein. Der Berechtigte kann die Erlaubnis direkt oder durch eine beauftragte Person oder Organisation ausstellen. Voraussetzung für die Erteilung ist meist ein gültiger Fischereischein des Antragstellers. Werden die Erlaubnisse durch Dritte vergeben, z.B. Angelgeschäft oder Tourismusinformation, handelt es sich regelmäßig um eine Vermittlung im Namen und auf Rechnung des Fischereiberechtigten. Ohne die Ausstellung einer Erlaubnis durch den tatsächlich fischereiberechtigten Rechteinhaber ist das Fischen rechtlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat (Fischwilderei, § 293 StGB) dar.

Welche gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße gelten und wie werden sie durchgesetzt?

Die Vorschriften zu Schonzeiten und Mindestmaßen sind im jeweiligen Fischereigesetz des Bundeslandes sowie in ergänzenden Ausführungsverordnungen geregelt. Sie verfolgen den Zweck, dem Fischbestand die notwendige Regeneration und den Schutz der Laichzeiten zu gewährleisten, indem sie das Fangen von Fischen bestimmter Arten während dieser sensiblen Perioden verbieten. Mindestmaße verhindern das Entnehmen nicht fortpflanzungsfähiger Jungfische. Die Kontrollen obliegen den Fischereiaufsichtsbeamten oder den im Sinne des Fischereirechts befugten Fischereiaufsehern, denen ein Betretungsrecht an den Gewässern eingeräumt ist. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten, in schweren Fällen auch als Straftaten verfolgt und können mit Bußgeldern, einem Widerruf der Fischereierlaubnis oder sogar mit einem Fischereiverbot geahndet werden. In bestimmten Fällen kann bereits das Mitführen eines untermaßigen oder geschonten Fisches als Beweis des unerlaubten Fangs gewertet werden.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat das Fischen ohne gültigen Fischereischein?

Das Angeln oder Fischen ohne einen gültigen, am jeweiligen Gewässer anerkannten Fischereischein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach den Fischereigesetzen der Länder mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann. In manchen Fällen, wie etwa bei wiederholten Verstößen oder besonders schweren Fällen, kann dies auch ein Strafverfahren nach sich ziehen. Weiterhin ist das Fischen ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 293 StGB als Fischwilderei bewehrt, was zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen kann. Behörden können zudem das Equipment beschlagnahmen, das Fischereirecht für bestimmte Zeit entziehen oder ein dauerhaftes Angelverbot aussprechen. Eine Eintragung ins Bundeszentralregister ist bei Straftaten möglich und kann weitere Konsequenzen haben.

Wie wird das Eigentum an den gefangenen Fischen rechtlich geregelt?

Im rechtlichen Kontext erlangt der Angler das Eigentum an einem gefangenen Fisch erst dann, wenn er nach den fischereirechtlichen Vorschriften gefangen und ordnungsgemäß angeeignet wurde – das ist in der Regel nach dem Betäuben und Töten, sofern keine Fang- und Freilasspflicht besteht. Zuvor gelten Fische als herrenlos, können aber nicht willkürlich entnommen werden, da das Fischereirecht zum Schutz der Fischbestände einer besonderen Ordnung unterliegt. Das Aneignen entgegen bestehender Schutzvorschriften (z. B. Schonzeiten, Mindestmaße, Fangbegrenzungen) führt dazu, dass kein rechtmäßiges Eigentum erlangt wird. Der Fischereiberechtigte oder die Behörden können unter Umständen die Herausgabe verlangen oder straf- und ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten.

Was ist unter dem Fischereiaufsichtsrecht zu verstehen?

Das Fischereiaufsichtsrecht bezeichnet die den zuständigen Behörden, Aufsichtspersonen oder ehrenamtlichen Fischereiaufsehern gesetzlich eingeräumte Befugnis, die Einhaltung der fischereirechtlichen Vorschriften an den Gewässern zu kontrollieren und durchzusetzen. Hierzu zählen insbesondere die Kontrolle von Fischereischein, Fischereierlaubnis, Fanggeräte und gefangenen Fischen, die Überprüfung auf Schonzeiten und Mindestmaße sowie die Überwachung der Einhaltung weiterer Auflagen. Die Aufsichtsberechtigten dürfen nach den landesgesetzlichen Regelungen oft das Gewässer und die Uferbereiche betreten, Kontrollen durchführen und im Falle festgestellter Verstöße Ordnungsmaßnahmen wie Verwarnungen, Anzeigen, Fanggeräte-Einziehung oder die Sicherstellung verbotswidrig gefangener Fische ergreifen. Die Missachtung von Anordnungen der Fischereiaufsicht kann zu weiteren Sanktionen führen.

Welche Rolle spielen Fischereigenossenschaften und -vereine im rechtlichen Rahmen?

Fischereigenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die gemeinschaftliche Ausübung des Fischfangs an bestimmten Gewässern regeln, organisieren und das Fischereirecht ihrer Mitglieder vertreten. Sie können Nutzungsrechte vergeben, das Fischmanagement organisieren und sind häufig verantwortlich für Hege, Pflege und den Schutz der Fischbestände. Vereine hingegen sind privatrechtlich strukturiert und übernehmen meist die Bewirtschaftung von verpachteten oder vereinseigenen Gewässern. Beide können, je nach rechtlicher Ausgestaltung, Rechte und Pflichten in Bezug auf die Durchsetzung des Fischereirechts am jeweiligen Gewässer haben, einschließlich Erteilung von Erlaubnissen, Kontrolle und Durchführung von Hegemaßnahmen sowie Mitwirkung an gesetzlichen Schutzprogrammen. Die Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Genossenschaft kann Voraussetzung für die Ausübung der Fischerei sein.

Welche Vorschriften gelten für den Besatz von Gewässern mit Fischen?

Fischbesatz, also das Einbringen von Fischen in ein Gewässer, ist in Deutschland gesetzlich geregelt, um das ökologische Gleichgewicht und den Schutz heimischer Arten sicherzustellen. Die fischereirechtlichen Vorschriften der Länder verlangen in aller Regel eine Genehmigung der Fischereibehörde, die nur nach Vorlage eines Besatzplans gewährt wird. Dieser muss die Eignung der gewählten Fischarten, ihre Herkunft und die Verträglichkeit mit dem vorhandenen Ökosystem belegen. Verstöße gegen solche Vorschriften, insbesondere das Aussetzen gebietsfremder Arten ohne behördliche Erlaubnis, können als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat im Sinne des Naturschutz- und Fischereirechts geahndet werden. Fischereiberechtigte sind verpflichtet, Besatzmaßnahmen zu dokumentieren, und unterliegen hierbei behördlicher und, wo vorhanden, fachlicher Kontrolle etwa durch die Fischereifachstellen der Länder.