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Fischereirecht


Begriff und Bedeutung des Fischereirechts

Das Fischereirecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Nutzung, Bewirtschaftung und den Schutz der Fischbestände und der Fischgewässer regeln. Es vereint Vorschriften des öffentlichen und privaten Rechts und ist ein zentrales Element des Naturschutz- und Wasserrechts. Das Fischereirecht dient der nachhaltigen Nutzung aquatischer Ressourcen, dem Arten- und Gewässerschutz sowie der Regelung der Fischerei als Wirtschafts- und Freizeitsektor.

Historische Entwicklung des Fischereirechts

Das Fischereirecht hat eine lange Entwicklungsgeschichte, die von feudalen Rechteverhältnissen über staatliche Gewässerhoheit bis hin zur modernen Gesetzgebung reicht. Ursprünglich lag die Fischereigewalt bei Landesherren oder Grundbesitzern, was auch heute noch in Form des Fischereirechts als dingliches Recht bestehen kann. Im Laufe der Zeit wurde das Fischereirecht zunehmend durch gesetzliche Regelungen und staatliche Eingriffe geprägt, um die Nutzung mit dem Schutz aquatischer Ökosysteme in Einklang zu bringen.

Systematik des Fischereirechts

Das Fischereirecht gliedert sich im Wesentlichen in zwei große Bereiche:

Öffentlich-rechtliche Vorschriften

1. Gesetzliche Grundlagen

Das öffentliche Fischereirecht ist in Deutschland vor allem in den Fischereigesetzen der Bundesländer geregelt, da es in den Kompetenzbereich der Länder fällt (Art. 30, 70 GG). Ergänzend gelten bundesrechtliche Vorschriften, beispielsweise das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Naturschutzrecht. Neben der Umsetzung nationaler Rechtsakte müssen auch Vorgaben der Europäischen Union beachtet werden, insbesondere im Hinblick auf den Schutz gefährdeter Fischarten und aquatischer Habitate (z.B. FFH-Richtlinie und die Rahmenrichtlinie Wasser).

2. Fischereibehörde und Fischereiaufsicht

Die staatliche Verwaltungskompetenz liegt bei den zuständigen Fischereibehörden. Sie sind für die Erteilung und Überwachung von Fischereierlaubnissen, Durchführung von Schonzeiten, Artenschutzmaßnahmen und die Kontrolle der Einhaltung fischereilicher Vorschriften verantwortlich. Die Fischereiaufsicht übernimmt dabei Kontroll- und Vollzugsaufgaben und kann Anordnungen zur Einhaltung fischereirechtlicher Bestimmungen treffen.

3. Fischereischein und Fischerprüfung

Für das Ausüben der Fischerei auf öffentlichen Gewässern ist in den meisten Bundesländern ein Fischereischein erforderlich, dessen Erwerb an das Bestehen einer staatlichen Fischerprüfung gekoppelt ist. Diese enthält umfassende Kenntnisse über Fischarten, Tierschutz, Gewässerökologie und Rechtsgrundlagen.

4. Schonzeiten und Mindestmaße

Um die natürlichen Lebenszyklen der Fischarten zu schützen, sind im Fischereirecht Schonzeiten und Mindestmaße festgelegt. Sie bestimmen, zu welchen Zeiten bestimmte Arten nicht gefangen werden dürfen und ab welcher Größe Fische entnommen werden dürfen.

Privatrechtliche Komponenten des Fischereirechts

1. Fischereirecht als dingliches Recht

Das Fischereirecht kann als dingliches Recht ausgestaltet sein, das unmittelbar mit einem bestimmten Grundstück oder Flurstück verbunden ist. Es ist im Grundbuch eintragbar und kann selbstständig übertragen, veräußert oder belastet werden. Dies ist häufig bei sogenannten Eigenfischereirechten anzutreffen, die z.B. mit dem Eigentum an einem Gewässer oder an Grund und Boden verbunden sind.

2. Fischereipacht und Fischereierlaubnisvertrag

Ist das Fischereirecht von der Gewässernutzung getrennt, kann es durch Vertrag an Dritte übertragen werden. Dies erfolgt üblicherweise in Form eines Fischereipachtvertrags oder einer Fischereierlaubnis (Fischereierlaubnisschein). Diese Verträge regeln die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Nutzung des Fischereirechts, insbesondere Fangmethoden, Schonzeiten, Hegepflichten und ggf. Pachtzahlungen.

3. Grenzen und Schranken des Fischereirechts

Die Ausübung des Fischereirechts ist durch öffentlich-rechtliche Vorschriften beschränkt. Neben Artenschutz und Hegepflicht sind insbesondere wasser-, naturschutz- und tierschutzrechtliche Anforderungen einzuhalten. Das Fischereirecht berechtigt regelmäßig nicht zum uneingeschränkten Zugang zu Privatgrundstücken, über deren Grenzen das Gewässer verläuft.

Inhalte und Hauptregelungsbereiche des Fischereirechts

Hege- und Bewirtschaftungspflichten

Zentrales Element des Fischereirechts ist die Pflicht zur nachhaltigen Bewirtschaftung (Hegepflicht). Inhaber des Fischereirechts sind verpflichtet, den Fischbestand zu erhalten und zu fördern, dessen nachhaltige Nutzung zu sichern sowie Beeinträchtigungen des Gewässers und seines Ökosystems zu vermeiden.

Schutz und Wiederansiedlung gefährdeter Arten

Rechtliche Maßnahmen zum Schutz bedrohter Fischarten umfassen Auflagen zu Fangquoten, Wiederansiedlungs- und Besatzprogrammen, Regeneration von Laichplätzen sowie wanderungserleichternde Maßnahmen wie Fischaufstiege an Staustufen.

Zugangsrechte, Gemeingebrauch und Sonderrechte

Das Recht auf Fischerei kann einer privilegierten Personengruppe (z.B. Grund- oder Fischereirechtsinhaber) exklusiv zustehen oder als Allgemeingebrauch gewährt werden (z.B. an Fließgewässern unter bestimmten Voraussetzungen). Das Fischereirecht ist daher ein Gegenstand komplexer Verflechtungen mit dem Wasserrecht, dem Gemeingebrauch und Eigentumsrechten.

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Verstöße gegen fischereirechtliche Vorschriften werden abhängig von ihrer Schwere als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet. Typische Tatbestände sind das Fischen ohne gültigen Schein, Missachtung von Schonzeiten oder Mindestmaßen sowie das Ausbringen verbotener Fanggeräte.

Europäische und internationale Einflüsse

Das Fischereirecht ist zunehmend durch europäische Richtlinien und internationale Übereinkünfte geprägt. Die Europäische Union setzt mit der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) Maßstäbe für den Schutz der Meeresfischbestände, während internationale Vereinbarungen (z.B. Berner Konvention) für Binnengewässer maßgeblich sein können.

Bedeutung für Umwelt, Naturschutz und Nutzungsinteressen

Das Fischereirecht steht im Spannungsfeld zwischen Ressourcennutzung und ökologischer Verantwortung. Es zielt darauf ab, sowohl wirtschaftliche, kulturelle als auch ökologische Interessen zu berücksichtigen und eine umweltverträgliche sowie sozial ausgewogene Nutzung sicherzustellen.

Literatur und weiterführende Regelungen

Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Fischereirecht sind in den jeweiligen Fischereigesetzen der Bundesländer sowie im Bundesrecht und einschlägigen EU-Richtlinien festgeschrieben. Fachliteratur und Kommentare bieten vertiefende Erläuterungen zur Systematik und Handhabung.


Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über das Fischereirecht, dessen Regelungsinhalt, Struktur und rechtliche Besonderheiten. Er eignet sich zur Orientierung für alle, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Fischerei und dem Schutz aquatischer Ressourcen beschäftigen.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist im Sinne des Fischereirechts als fischereiberechtigte Person anzusehen?

Im Fischereirecht ist die fischereiberechtigte Person grundsätzlich diejenige, der das Fischereirecht an einem Gewässer rechtmäßig zusteht. Dieses Recht kann sich entweder aus dem Eigentum am Gewässer (bei privaten Gewässern) oder aus gesetzlichen Regelungen ergeben, insbesondere bei öffentlich-rechtlichen Gewässern (wie Bundes- oder Landeswasserstraßen). Die Berechtigung kann entweder originär, also von Gesetzes wegen, oder derivativ, durch Verpachtung oder Übertragung des Fischereirechts, entstehen. Oft werden Fischereirechte nicht einzeln, sondern als sogenannte Fischereirechtsgemeinschaften oder über Fischereivereine ausgeübt. Fischereiberechtigte haben gemäß den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben die Befugnis, in dem betreffenden Gewässer Fische zu fangen (Fischfangrecht) und befinden sich damit in einer besonderen Schutz- und Kontrollfunktion. Sie unterliegen jedoch auch zahlreichen gesetzlichen Auflagen, etwa im Hinblick auf den Fischschutz, die Hegepflicht, das Einhalten von Schonzeiten und das Verbot bestimmter Fangmethoden. Die Rechte und Pflichten der fischereiberechtigten Person sind in den Fischereigesetzen der Länder detailliert geregelt.

Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Fischereischeins erfüllt sein?

Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Fischereischeins sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, folgen aber einem gemeinsamen Grundsatz: Die Bewerber*innen müssen in der Regel ihre Sachkunde durch das Ablegen einer Fischerprüfung nachweisen. Diese Prüfung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse über Fischarten, Gewässerökologie, Gewässerpflege, rechtliche Grundlagen sowie Tierschutzaspekte. Daneben ist meist ein Mindestalter (in der Regel 14 oder 16 Jahre) vorgeschrieben, bei Minderjährigen häufig mit Zustimmung der Sorgeberechtigten. In bestimmten Fällen können Ausnahmen bestehen, etwa für Jugendfischereischeine oder für Gastfischereischeine, mit erforderlichen Begleitpersonen oder Einschränkungen bezüglich erlaubter Fangmethoden. Zudem kann die Zuverlässigkeit des Antragsstellers eine Rolle spielen, weshalb Vorstrafen etwa im Zusammenhang mit Wilderei oder gravierenden Verstößen gegen Tierschutz- und Naturschutzbestimmungen zur Versagung des Fischereischeins führen können. Die Ausstellung erfolgt durch die zuständigen Behörden, meist auf kommunaler Ebene.

Unter welchen Bedingungen ist das Angeln ohne Fischereischein erlaubt?

Ein generelles Angeln ohne Fischereischein ist in Deutschland nur in wenige eng umrissenen Ausnahmetatbeständen zulässig, die von den Bundesländern festgelegt werden. Einige Länder bieten beispielsweise Jugendfischereischeine oder zeitlich befristete Gastkarten an, mit denen unter Aufsicht oder unter besonderen Umständen auch ohne regulären Fischereischein gefischt werden darf. Das Angeln ohne nachweisbare Sachkunde, wie sie der Fischereischein dokumentiert, ist ansonsten grundsätzlich unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit oder in manchen Fällen sogar eine Straftat nach dem jeweiligen Landesfischereigesetz dar. Viele Gewässer werden zudem von Fischereivereinen oder -pächtern bewirtschaftet, die eigene Erlaubnisscheine ausstellen und unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben zusätzliche Bedingungen stellen können.

Welche Rolle spielt die Hegepflicht im Fischereirecht?

Die Hegepflicht ist ein zentrales Element des deutschen Fischereirechts und ist in allen Landesfischereigesetzen fest verankert. Sie bedeutet, dass jeder fischereiberechtigte Person sowie die Inhaber von Fischereierlaubnissen verpflichtet sind, durch geeignete Maßnahmen zur Erhaltung eines artenreichen und gesunden Fischbestandes sowie zur Sicherung der ökologischen Funktionen des Gewässers beizutragen. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung von Schonzeiten und Mindestmaßen, Besatzmaßnahmen, Vermeidung von Überfischung, Pflege der Ufer und Unterwasserstrukturen sowie Maßnahmen gegen die Ausbreitung invasiver Arten. Verstöße gegen die Hegepflicht, etwa das unangemessene Aussetzen oder Entnehmen von Fischen, werden mit Bußgeldern bis hin zum Entzug des Fischereirechts geahndet. Die Hegepflicht dient dem nachhaltigen Gleichgewicht von Nutzung und Schutz der Ressourcen.

Welche Bestimmungen existieren im Fischereirecht zum Schutz besonders gefährdeter Fischarten?

Im Fischereirecht existieren zahlreiche Vorschriften zum Schutz besonders gefährdeter oder bedrohter Fischarten. Diese Schutzmaßnahmen sind sowohl in bundesrechtlichen als auch in landesrechtlichen Regelungen verankert. Immobiliengesetzliche Schonzeiten verbieten den Fang bestimmter Arten während deren Laich- und Fortpflanzungszeiten, während Mindest- und in Ausnahmefällen auch Höchstmaße ein Schonmaß für Jung- bzw. große Elterntiere bieten. Für bestimmte Arten besteht ein absolutes Fangverbot oder ein Wiedereinsetzungsgebot („Catch & Release“) bei unbeabsichtigtem Fang. Darüber hinaus können auf lokaler Ebene weitere Schutzmaßnahmen festgelegt werden, z.B. durch Verbote einzelner Fangmethoden oder durch Einrichtung von Schutzzonen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für alle Fischereiausübende verbindlich und Verstöße können zu erheblichen Sanktionen führen.

Wer kontrolliert die Einhaltung der fischereirechtlichen Bestimmungen und welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Die Überwachung der Einhaltung fischereirechtlicher Bestimmungen erfolgt sowohl durch staatliche Behörden (Fischereiaufsichtsbehörden, Wasserbehörden), als auch durch Fischereiaufseher, die öffentlich bestellt sind. Darüber hinaus verfügen viele Fischereivereine und -gemeinschaften über vereinsinterne Kontrolleure, die auf Basis des Vereinsrechts tätig werden. Typische Kontrollmaßnahmen umfassen die Überprüfung von Angelgeräten, des Fischereischeins, Erlaubnisscheinen und des Fangbuchs, insbesondere an überwachten Gewässern. Bei Verstößen drohen unterschiedlich abgestufte Sanktionen, angefangen von Verwarnungen, Bußgeldern, bis hin zur Einziehung von Angelerlaubnissen und – in schweren Fällen wie Wilderei, Fischfrevel oder wiederholten Zuwiderhandlungen – strafrechtliche Verfolgung einschließlich empfindlicher Geld- und Freiheitsstrafen. Die Ahndung erfolgt nach den einschlägigen straf- oder ordnungsrechtlichen Grundlagen der jeweiligen Landesfischereigesetze.