Begriff und rechtliche Grundlagen der Fischerei
Die Fischerei bezeichnet die Nutzung aquatischer Lebewesen, insbesondere von Fischen, Krebstieren und Weichtieren, in Binnengewässern und Meeresgebieten zu Erwerbs- oder Freizeitzwecken. Rechtlich gesehen umfasst der Begriff sämtliche Tätigkeiten, Maßnahmen und Regelungen, die mit der Entnahme von Lebewesen aus natürlichen Gewässern verbunden sind. Die Fischereiwirtschaft sowie Freizeit- und Angelfischerei unterliegen dabei einer Vielzahl an gesetzlichen, verwaltungsrechtlichen und internationalen Regelungen.
Gesetzliche Definition und Abgrenzung
Nach deutschem Recht definiert das Bundesrecht, insbesondere das Fischereigesetz (FischG) und die Landesfischereigesetze, die Fischerei als das Recht und die tatsächliche Ausübung zur Erhebung von Fischen und anderen Wasserorganismen aus natürlichen Gewässern. Dabei werden verschiedene Arten der Fischerei – wie Erwerbsfischerei, Nebenerwerbsfischerei, Freizeitfischerei und Aquakulturen – voneinander abgegrenzt. Die Regelungen gelten sowohl in Binnengewässern als auch in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sowie auf Hoher See, sofern entsprechende internationale Verpflichtungen bestehen.
Rechtliche Regelungen der Fischerei
Nationale Rechtsquellen
Bundesrechtliche Vorschriften
Das deutsche Fischereirecht findet sich in mehreren Gesetzen und Verordnungen, wobei das Bundesfischereigesetz (BundFischG) den übergeordneten Rahmen vorgibt. Ergänzt wird dieses Gesetz durch die Binnenfischereiordnung, die AWZ-Bewirtschaftungsverordnungen sowie zahlreiche Einzelregelungen auf Landesebene. Weitere relevante Vorschriften betreffen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Naturschutzbestimmungen, sofern diese die aquatische Flora und Fauna betreffen.
Landesrechtliche Vorschriften
Das Fischereiwesen ist in Deutschland zu einem erheblichen Teil Ländersache. Die Landesfischereigesetze regeln das Fischereirecht differenziert für die jeweiligen Bundesländer und bestimmen insbesondere die Ausgestaltung des Fischereirechts, die Voraussetzungen für die Ausübung der Fischerei sowie die Zuteilung von Fischereirechten in öffentlichen und privaten Gewässern.
Genehmigungen und Rechte
Fischereirecht und Fischereischein
Die Fischerei ist häufig an das sogenannte Fischereirecht gebunden, das entweder einer Person, einer juristischen Person oder einer Körperschaft zustehen kann. Die Ausübung der Fischerei setzt in der Regel den Besitz eines gültigen Fischereischeins voraus, der je nach Landesrecht und Art der Fischerei weiteren Voraussetzungen – wie einem Sachkundenachweis (Fischereiprüfung) – unterliegt. Zusätzlich ist für bestimmte Gewässer die Erlaubnis des Fischereiberechtigten erforderlich (Fischereierlaubnisschein).
Eigentumsformen des Fischereirechts
Das Fischereirecht kann innerhalb verschiedener Eigentumsformen bestehen:
- Öffentlich-rechtliche Fischereirechte, meist in der Hand von Gemeinden oder Körperschaften
- Private Fischereirechte als Dienstbarkeiten oder grundstücksgebundene Rechte
- Verpachtete oder verpachtbare Fischereirechte
Damit verbunden sind Regelungen über den Umfang, die Art und den Zeitraum der erlaubten fischereilichen Nutzung.
Umwelt- und Artenschutzrecht
Die Ausübung der Fischerei unterliegt zahlreichen Beschränkungen durch das Umweltrecht, das insbesondere dem Schutz von Artenvielfalt, Gewässerökologie und Fischbeständen dient. Maßgebliche Regelungen umfassen:
- Mindestmaße für den Fang von Fischen
- Schonzeiten für besonders schützenswerte Arten
- Fangquoten
- Verbotene Fangmethoden und -geräte
- Schutzgebiete und Bewirtschaftungsauflagen
Berührt werden zudem Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und der FFH-Richtlinie sowie die Verpflichtungen aus internationalen Abkommen wie der Biodiversitätskonvention (CBD).
Internationale und supranationale Regelungen
Europäische Union
Im Bereich der Seefischerei besitzt das Fischereirecht der Europäischen Union (Gemeinsame Fischereipolitik, GFP) Vorrang vor nationalen Regelungen, sofern europäische Gewässer betroffen sind. Zentrale Inhalte sind:
- Zuteilung und Verwaltung von Fangquoten
- Gemeinschaftliche Regelwerke zu Schonzeiten, Netzkonstruktionen und Mindestmaßen
- Förderung nachhaltiger Bewirtschaftung und Erhalt von Beständen
Internationales Seerecht
Auf Hoher See, d.h. außerhalb von 200-Seemeilen-Zonen, gilt das internationale Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ, UNCLOS), das allgemeine Vorgaben zur nachhaltigen Bewirtschaftung und friedlichen Nutzung der Meeresressourcen beinhaltet. Weiterhin bestehen bilaterale und multilaterale Fischereiabkommen, die insbesondere Wanderfischbestände und Hochseefischarten betreffen.
Sanktionen, Aufsicht und Vollzug
Die Einhaltung der fischereirechtlichen Bestimmungen wird von verschiedenen Behörden überwacht. Bei Verstößen drohen Bußgelder, der Entzug von Fischereischeinen, strafrechtliche Konsequenzen und die Beschlagnahme illegal gefangener Fische. Für die Kontrolle zuständig sind vor allem die Fischereiaufsicht der Bundesländer, auf See die Fischereischutzboote des Bundes sowie die Zoll- und Küstenwache.
Bedeutung des Fischereirechts für Wirtschaft und Gesellschaft
Das Fischereirecht steuert nicht nur die Nutzung und den Schutz der natürlichen Ressourcen, sondern regelt auch die Interessen privater, gewerblicher und öffentlicher Nutzergruppen. Angler, Erwerbsfischer und Fischereigenossenschaften werden auf rechtlicher Grundlage eingebunden und zur nachhaltigen Nutzung verpflichtet. Zugleich sichert das Fischereirecht die Funktionsfähigkeit der Gewässerökosysteme und dient damit auch dem Natur- und Tierschutz.
Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fischerei in Deutschland, Europa und auf internationaler Ebene und beleuchtet alle wesentlichen Aspekte dieses Rechtsgebiets – von der historischen Entwicklung über die aktuelle Gesetzeslage bis zu Durchsetzung, Aufsicht und Sanktionsmaßnahmen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Erlaubnisse und Lizenzen sind für die Ausübung der Fischerei in Deutschland erforderlich?
Wer in Deutschland fischen möchte, benötigt je nach Bundesland unterschiedliche Erlaubnisse und Lizenzen. Grundsätzlich ist als erste Voraussetzung der erfolgreicher Abschluss einer staatlichen Fischereiprüfung notwendig, in deren Rahmen Wissen zu Tier- und Artenschutz, Gerätekunde sowie Gewässerkunde abgefragt wird. Nach Bestehen stellt die zuständige Behörde den Fischereischein (oft auch als Angelschein bezeichnet) aus, dessen Mitführen im gesamten Bundesgebiet Pflicht ist. Darüber hinaus wird in der Regel eine von den jeweiligen Gewässereigentümern oder -pächter ausgestellte Angelkarte (Gewässererlaubnis, Fischereierlaubnisschein) benötigt, die für das Befischen eines bestimmten Gewässers berechtigt. Für manche Gewässer ist zusätzlich eine zeitlich begrenzte Tages- oder Wochenkarte erhältlich. Im Bereich der gewerblichen Fischerei gelten darüber hinaus gesonderte Anforderungen bezüglich Betriebs- und Fanglizenzen, deren Erwerb mit weiteren Auflagen und einem umfangreichen Antragsverfahren verbunden ist.
Welche gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße sind zu beachten?
In Deutschland regeln das Bundesnaturschutzgesetz sowie die Landesfischereigesetze die Schonzeiten und Mindestmaße für verschiedene Fischarten. Während der gesetzlichen Schonzeiten ist es verboten, bestimmte Fischarten zu fangen, um deren Fortpflanzung zu schützen. Schonzeiten und Mindestmaße unterscheiden sich je nach Bundesland und Gewässertyp teilweise erheblich, weshalb sich Fischer regelmäßig über die aktuell geltenden Vorschriften informieren müssen. Werden Fische unterhalb des festgesetzten Mindestmaßes gefangen, sind diese unverzüglich und möglichst schonend zurückzusetzen. Verstöße gegen diese Bestimmungen gelten als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat, die mit Bußgeldern, Entzug des Fischereischeins und in schweren Fällen mit strafrechtlicher Verfolgung geahndet werden können.
Welche Regelungen gelten für das Nachtangeln und die Verwendung spezieller Fanggeräte?
Das Nachtangeln sowie die Benutzung bestimmter Fanggeräte (z. B. Mehrfachhaken, Netze, Boot) unterliegen in vielen Bundesländern besonderen Vorschriften. In einigen Bundesländern ist das Angeln während bestimmter Nachtstunden ganz oder teilweise untersagt, um Fischbestände, Brut- und Setzzeiten zu schützen. Darüber hinaus regeln die Landesfischereiverordnungen die erlaubten Fanggeräte und Köderarten. Verboten sind etwa der Einsatz von Schling- und Reißenhaken, Lebendköder oder elektronische Hilfsmittel in bestimmten Gewässern. Das Fischen vom Boot oder mit Echoloten sowie die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder ist in Deutschland grundsätzlich stark reglementiert und oft grundsätzlich verboten. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert empfindliche rechtliche Konsequenzen und den Verlust der Fischereierlaubnis.
Was sind die rechtlichen Vorgaben zur Entnahme und Verwertung von gefangenen Fischen?
Nach dem deutschen Tierschutzrecht und der jeweiligen Landesfischereigesetzgebung muss der Fischer beim Entnehmen eines Fisches aus dem Gewässer eine möglichst schonende Tötung gewährleisten. Die gängige Methode ist der Betäubungsschlag gefolgt vom Kiemenschnitt („waidgerechtes Töten“). Ein Verstoß gegen diese tierschutzrechtlichen Bestimmungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit hohen Geldstrafen belegt werden kann. Entnommene Fische dürfen nur dann verwertet oder mitgenommen werden, wenn sie das festgelegte Mindestmaß erreicht haben und nicht unter das Fangverbot einer Schonzeit fallen. Die Mitnahme nicht verwerteter oder verletzter Fische ist ebenso untersagt. Aufzeichnungen über die gefangenen und entnommenen Fische müssen in einem Fangbuch oder Fangliste dokumentiert werden, das auf Verlangen den Aufsichtsbehörden vorzulegen ist.
Inwieweit ist das Angeln in Naturschutzgebieten rechtlich eingeschränkt?
Die Fischerei in Naturschutzgebieten ist durch das Bundesnaturschutzgesetz sowie länderspezifische Regelungen besonders reglementiert. In vielen Naturschutzgebieten besteht ein generelles Angelverbot, das zum Schutz sensibler Ökosysteme und seltener Arten dient. Wo die Fischerei ausnahmsweise gestattet wird, sind strenge Auflagen, wie das Verbot bestimmter Fangmethoden, reduzierte Fangquoten oder besondere Verhaltensregeln (z. B. Leinenpflicht, Betretungsverbot bestimmter Uferbereiche), einzuhalten. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und können unter Umständen empfindliche Bußgelder sowie den dauerhaften Entzug des Fischereischeins nach sich ziehen.
Welche Sorgfaltspflichten bestehen bei der Ausübung der Fischerei hinsichtlich Umwelt und Tierschutz?
Fischer sind gesetzlich verpflichtet, beim Ausüben der Fischerei auf den Erhalt der Fischbestände und die Schonung des Lebensraums Wasser zu achten. Das schließt die Vermeidung von Müll, den Schutz der Ufervegetation und das Unterlassen schädlicher Eingriffe in das Ökosystem ein. Tierschutzrechtliche Vorgaben verbieten das Quälen, unnötige Verletzen sowie das achtlose Töten von Fischen und anderen Gewässerbewohnern. Darüber hinaus sind gefangene Fische, sofern sie zurückgesetzt werden müssen oder sollen, besonders schonend zu behandeln und umgehend freizulassen. Die Missachtung dieser Sorgfaltspflichten kann nicht nur zum Entzug von Lizenzen führen, sondern auch zivilrechtliche Ansprüche (z. B. Schadensersatz) oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wie ist das Verhalten bei Fischereikontrollen gesetzlich geregelt?
Bei amtlichen Fischereikontrollen, etwa durch Fischereiaufseher oder Polizei, sind Fischer verpflichtet, ihre Fischereipapiere (z. B. Fischereischein, Gewässererlaubnisschein) sowie eventuell geforderte Fanglisten auf Verlangen vorzuzeigen. Das Verweigern einer Kontrolle oder das Vorzeigen gefälschter Dokumente ist eine Ordnungswidrigkeit beziehungsweise eine Straftat. Die Kontrolleure sind befugt, Ausrüstungsgegenstände sowie die Fangbehältnisse in Augenschein zu nehmen und festgestellte Verstöße zu ahnden. Rechtsmittel, etwa gegen unrechtmäßige Maßnahmen der Kontrolleure, können je nach Einzelfall im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs eingelegt werden.