Legal Lexikon

Fischerei


Definition und rechtlicher Rahmen der Fischerei

Die Fischerei bezeichnet im rechtlichen Sinne sämtliche Tätigkeiten, die auf das Fangen von Fischen und anderen aquatischen Organismen ausgerichtet sind, unabhängig davon, ob dies im Rahmen wirtschaftlicher Nutzung, aus wissenschaftlichen Gründen oder als Freizeitbeschäftigung geschieht. Als Teilbereich des Wasserrechts und des Naturschutzrechts spielt die Fischerei im deutschen, europäischen und internationalen Recht eine bedeutsame Rolle und ist durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen sowie internationale Übereinkommen geregelt.

Historische Entwicklung der Fischereirechtsordnung

Die Regelung der Fischerei entwickelte sich von traditionellen Gebräuchen zu einem komplexen Rechtsgebiet, das sowohl den Schutz der Fischbestände als auch die nachhaltige Nutzung unter Beteiligung verschiedener Rechtsquellen verfolgt. Dabei stehen Naturschutz, Ressourcenerhalt und die wirtschaftlichen Interessen der Nutzungsberechtigten in einem Spannungsverhältnis.

Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen

Im rechtlichen Kontext ist zwischen Berufsfischerei, Freizeitfischerei (Angelfischerei) und der wissenschaftlichen Fischerei zu unterscheiden. Die jeweiligen Ausübungsvoraussetzungen, Verfahrenswege und Rechtsfolgen sind differenziert zu betrachten.

Berufsfischerei

Die Berufsfischerei umfasst die gewerbsmäßige Ausübung der Fischerei zum Zwecke des Erwerbs durch Verkauf der gefangenen Fische. Sie unterliegt besonderen Zulassungs-, Zulassungs- und Meldepflichten.

Freizeitfischerei

Die Freizeitfischerei oder Angelfischerei bezeichnet die nichterwerbsmäßige Ausübung der Fischerei, meist zur Erholung oder als Sport. Für sie gelten gesonderte Anforderungen, insbesondere bezüglich der Erteilung von Angelscheinen und der Beachtung artenschutzrechtlicher Vorgaben.

Gesetzliche Grundlagen der Fischerei in Deutschland

Bundesrechtliche Regelungen

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Das BNatSchG hat Bedeutung, soweit es allgemeine Vorgaben für den Biotop- und Tierschutz formuliert, die auch auf die Fischerei anzuwenden sind.

Tierschutzgesetz

Das Tierschutzgesetz regelt unter anderem den Schutz der Fische als Wirbeltiere vor unnötigen Leiden bei Fang und Tötung, was sich insbesondere auf Fangmethoden und Fanggeräte in der Angelfischerei auswirkt.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Das WHG bestimmt Nutzung und Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer sowie den Schutz der Ökosysteme. Die Gewässerbewirtschaftung ist hierbei eng mit der Regelung der Fischereirechte verwoben.

Landesrechtliche Vorschriften

Die Fischerei in Binnengewässern ist im Schwerpunkt durch das jeweilige Landesfischereigesetz der Bundesländer geregelt. Diese enthalten Bestimmungen zur Ausübung, zu Schonzeiten, Schonmaßen, Fischereischeinen, Fischereiberechtigungen, Fangmethoden, Hegeverpflichtungen sowie zu Verwaltung und Aufsicht.

Europarechtliche Regelungen

Die Fischerei in Meeresgewässern unterliegt der gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union (GFP). Diese regelt Quoten, Fanggebiete, technische Maßnahmen, Kontrolle, Überwachung sowie den Zugang zu bestimmten Fischbeständen. Verordnungen wie die EG-Fischereikontrollverordnung und die Verordnung zum Schutz der Meeresumwelt beeinflussen nationale Regelungen maßgeblich.

Internationales Fischereirecht

Für die Hochseefischerei und grenzüberschreitende Gewässer sind internationale Abkommen, beispielsweise das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS), von Bedeutung. Weitere Bedeutung haben regionale Fischereiorganisationen zur Regulierung und Kontrolle gemeinsamer Bestände.

Fischereirecht und Eigentum

Fischereirechte als Nutzungsrechte

Das Fischereirecht ist oftmals vom Eigentum am Gewässer losgelöst und stellt ein eigenständiges Nutzungsrecht dar, das vererbt, verpachtet oder auf andere Weise übertragen werden kann. Die rechtliche Ausgestaltung variiert zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Modellen.

Verpachtung und Übertragung

Fischereirechte können durch Pachtverträge an Dritte übertragen werden. Die Voraussetzungen, Pflichten und Rechte der Pächter sind in den jeweiligen Landesschutzgesetzen sowie ergänzend in zivilrechtlichen Vorschriften geregelt.

Erlaubnistatbestände und Bewilligungsverfahren

Die Ausübung der Fischerei steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer Erlaubnis (Fischereierlaubnis/Fischereischein). Die Erteilung setzt regelmäßig den Nachweis fischereifachlicher Kenntnisse, die Vorlage eines Sachkundenachweises sowie in bestimmten Fällen die Mitgliedschaft in einer Fischereigenossenschaft oder einem Verband voraus.

Schutz- und Hegeverpflichtungen

Ein zentrales Element des Fischereirechts sind die Hegeverpflichtungen, also der Erhalt und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Fischbestände und anderer aquatischer Organismen. Schonzeiten, Schonmaße und Fangverbote sind klassische Instrumente des Schutzes.

Fangmethoden und Gerätekontrolle

Das Fischereirecht gestattet und beschränkt die Verwendung bestimmter Fangmethoden und Ausrüstungen (z. B. Netze, Reusen, Angelgeräte) unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und des Tierschutzes. Verboten sind insbesondere Techniken, die zu übermäßigen Beifängen oder ungezieltem Töten führen.

Rechtsfolgen von Verstößen gegen fischereirechtliche Vorschriften

Verstöße, wie Fischwilderei, Missachtung von Schonzeiten oder der Einsatz illegaler Fanggeräte, werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt und können mit Bußgeldern, Freiheitsstrafen oder dem Entzug von Fischereibefugnissen geahndet werden. Die jeweiligen Zuständigkeiten zur Ahndung der Verstöße richten sich nach Landes- und Bundesrecht.

Rolle der Fischereibehörden und Fischereiaufsicht

Die Überwachung und Durchsetzung fischereirechtlicher Vorschriften obliegen den zuständigen Fischereibehörden auf Landes- und Kreisebene sowie der ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Fischereiaufsicht. Deren Aufgaben umfassen unter anderem die Kontrolle von Erlaubnisnachweisen, Fangvorschriften, Fangmengen und Ausrüstungen.

Besondere Regelungsbereiche

Gewässer- und Arteinschränkungen

Gewisse Gewässer(typen) wie Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete sowie bestimmte Wasserläufe können fischereilich besonders eingeschränkt oder vollständig ausgeschlossen sein, um den Artenschutz sicherzustellen.

Aquakultur und Binnenfischerei

Für die Fischzucht und Aquakultur gelten neben dem Fischereirecht weitere spezifische Vorschriften, unter anderem das Tierseuchenrecht sowie Vorgaben zur Wasserqualität und zum Umweltrecht.

Fazit

Die Fischerei ist ein rechtlich intensiv reguliertes Tätigkeitsfeld, das sich durch eine Vielzahl von Normen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene kennzeichnet. Ziel ist die nachhaltige Nutzung und der Schutz aquatischer Ressourcen, wobei Berufsausübung, Eigentumsrechte, Tierschutz, Umweltaspekte und Kontrollmechanismen gleichermaßen Beachtung finden. Die jeweiligen Regelungen sind differenziert nach Art und Umfang der Fischereiausübung zu beachten und unterliegen regelmäßigen Anpassungen im Zuge des Ressourcenschutzes sowie der Erfüllung internationaler Verpflichtungen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Genehmigungen und Lizenzen sind für die Ausübung der Fischerei erforderlich?

Für die Ausübung der Fischerei ist in Deutschland grundsätzlich eine gültige Fischereierlaubnis beziehungsweise ein Fischereischein erforderlich. Die konkrete Ausgestaltung dieser Erlaubnisse wird durch das Fischereirecht der Bundesländer geregelt. In der Regel ist zunächst eine bestandene Fischerprüfung Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeins. Darüber hinaus kann der Zugang zu bestimmten Gewässern oft nur durch eine zusätzliche Erlaubnis des Eigentümers oder Pächters erfolgen, meist in Form einer Angelkarte. Für die gewerbliche Fischerei gelten zusätzliche Auflagen, beispielsweise eine behördliche Zulassung nach dem jeweiligen Landesfischereigesetz und gegebenenfalls weitere gewerberechtliche Vorschriften. Auch EU-rechtliche Vorgaben können je nach Fanggebiet oder Fischart relevant sein, insbesondere in maritimen Bereichen. Die Nichtbeachtung der Lizenz- und Erlaubnispflichten kann zu empfindlichen Bußgeldern und zum Einzug von Fanggerät führen.

Welche rechtlichen Vorschriften zum Schutz bedrohter Fischarten sind in Deutschland zu beachten?

Im Rahmen des Fischereirechts sowie des Naturschutzrechts bestehen strenge Vorgaben zum Schutz bedrohter und geschützter Fischarten. Nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-RL) sowie nach den spezifischen Landesfischereigesetzen unterliegt der Fang bestimmter Arten entweder strengen Fangbeschränkungen, Schonzeiten oder ist ganzjährig verboten. Zudem können Fangmengen begrenzt oder individuelle Schutzmaßnahmen vorgeschrieben werden. Für Fischarten, die in der Roten Liste aufgeführt sind, gelten gesonderte Regelungen und Meldepflichten, etwa im Falle eines unbeabsichtigten Fangs. Die Missachtung dieser Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat dar und kann straf- oder bußgeldrechtlich verfolgt werden.

Was beinhaltet das Betretungs- und Befahrungsrecht von Gewässern für Fischereiberechtigte?

Das Betretungsrecht von Gewässern regelt, unter welchen Bedingungen Angler und Fischer Zugang zu Uferbereichen oder zu den Gewässern selbst haben. Rechte und Pflichten ergeben sich hier aus einer Kombination verschiedener Rechtsgrundlagen. Das Fischereirecht räumt Fischereipächtern und -berechtigten das Recht ein, die zur Ausübung der Fischerei notwendigen Maßnahmen am Gewässer selbst sowie in einen zur Fischerei erforderlichen Uferbereich zu ergreifen. Allerdings kollidiert dieses Recht mit privatrechtlichen Eigentumsrechten, Natur- und Landschaftsschutzgebieten oder bau- und wasserrechtlichen Vorschriften. Befahrungsrechte, etwa das Einsetzen eines Bootes, sind ebenfalls an wasserrechtliche Genehmigungen geknüpft. In Schutzgebieten können zusätzliche Restriktionen bestehen oder weitere behördliche Erlaubnisse notwendig sein.

Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich Fangmethoden und zugelassenem Fanggerät?

Die Nutzung bestimmter Fanggeräte und Fangmethoden ist gesetzlich klar geregelt und teilweise eingeschränkt. Nach dem Tierschutzgesetz sowie nach den jeweiligen Fischereigesetzen dürfen ausschließlich tierschutzkonforme und zugelassene Fanggeräte verwendet werden. Elektrofischerei, Reusen, Netze und andere Spezialgeräte unterliegen genehmigungspflichtigen Ausnahmen und sind meist nur im Rahmen gewerblicher oder wissenschaftlicher Fischerei erlaubt. Für die Angelfischerei sind die zulässigen Angelruten, Hakengrößen, Köder und Zubehöre detailliert festgelegt. Ebenso bestehen Regelungen zu Anzahl und Bauart der gleichzeitig verwendbaren Ruten. Unzulässige Fangmethoden, etwa das Fischen mit Sprengstoffen, Giften oder verbotenen Ködern, werden nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht verfolgt.

Welche rechtlichen Regelungen betreffen die Entnahme und Verwertung des Fangs?

Nach deutschen Fischereigesetzen dürfen nur maßige Fische, also solche, die das jeweils vorgegebene Mindestmaß oder Gewicht überschreiten, entnommen werden. Für manche Arten gelten sogar Höchstmaße (Schonmaße), um gezielten Bestandsschutz zu gewährleisten. Schonzeiten sind ebenfalls einzuhalten, d.h. während festgelegter Zeiträume ist der Fang bestimmter Arten gänzlich untersagt. Die Entnahme muss zudem waidgerecht und tierschutzkonform erfolgen: Das betäubungslose Töten von Fischen stellt einen Verstoß nach dem Tierschutzgesetz dar. Die Verwertung regelt sich meist durch fischereirechtliche oder lebensmittelrechtliche Vorgaben, sobald der Verkauf von Fischen beabsichtigt ist. Privat entnommener Fang darf nicht ohne weitere Genehmigungen verkauft oder gewerblich verarbeitet werden.

Was gilt rechtlich bei grenzüberschreitender Fischerei?

Die grenzüberschreitende Fischerei unterliegt speziellen völkerrechtlichen, europäischen sowie nationalen Regelungen. In Grenz- und Küstengewässern sind vorrangig die jeweiligen Staatsverträge sowie EU-rechtliche Richtlinien maßgeblich, die Festlegungen über Fangquoten, zulässige Fangzeiten, Arten und Ausrüstungen treffen. Für internationale Gewässer gelten die Vorgaben der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) und verschiedener regionaler Fischereiorganisationen. Verstöße gegen grenzüberschreitende Vorschriften können nicht nur national, sondern auch durch internationale Behörden geahndet werden.

Welche Aufzeichnungspflichten bestehen für gewerbliche Fischer?

Gewerbliche Fischer sind gemäß den deutschen und europäischen Rechtsvorgaben verpflichtet, sämtliche Fänge, Arten, Mengen und Fangzeiten detailliert zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungspflicht ergibt sich insbesondere aus der Kontrollverordnung der EU und aus den fischereirechtlichen Bestimmungen auf Landes- und Bundesebene. Die Meldung der Fänge dient der Erfassung von Beständen, der Kontrolle von Quoten sowie der wissenschaftlichen Begleitung der Fischerei. Dies ist Grundvoraussetzung für die nachhaltige Nutzung von Fischbeständen. Die Missachtung der Dokumentationspflichten kann zu Sanktionen, Entzug von Lizenzen oder empfindlichen Geldbußen führen.