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Finanzverwaltung(sgesetz FVG)

Begriff und Einordnung der Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz – FVG)

Die Finanzverwaltung umfasst die staatlichen Behörden und organisatorischen Strukturen, die Steuern, Zölle und bestimmte Abgaben festsetzen, erheben, überwachen und vollstrecken. Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) ist das zentrale Regelwerk, das Aufbau, Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der Finanzverwaltung in Deutschland ordnet. Es beschreibt die Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern, die innere Organisation der Behörden und die Formen ihrer Kooperation, einschließlich der Einbindung moderner Datenverarbeitung und des internationalen Informationsaustauschs zu steuerlichen Zwecken.

Verfassungsrechtlicher Rahmen und Zuständigkeitsverteilung

Die Finanzverwaltung ist föderal strukturiert. Das FVG konkretisiert die Verteilung der Verwaltungsaufgaben zwischen Bund und Ländern. Grundsätzlich nimmt der Bund die Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung wahr, während die Länder die meisten Steuern verwalten, die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen betreffen. Kommunen wirken in begrenztem Umfang mit, insbesondere bei lokalen Steuern und Gebühren. Die Zusammenarbeit erfolgt nach einheitlichen fachlichen und organisatorischen Vorgaben, die der Rechts- und Verwaltungseinheitlichkeit dienen.

Aufbau der Finanzverwaltung

Bundesebene

Auf Bundesebene koordiniert das zuständige Bundesministerium die Steuer- und Zollverwaltung des Bundes. Ihm sind Bundesoberbehörden und weitere Dienststellen zugeordnet, die insbesondere zentrale Aufgaben wahrnehmen. Hierzu zählen etwa:

  • Zentrale steuerliche Dienste, wie die Vergabe und Verwaltung bundeseinheitlicher Identifikationsmerkmale, die Durchführung bestimmter Feststellungen und Mitteilungsverfahren sowie die Unterstützung des länderübergreifenden Vollzugs.
  • Die Zollverwaltung mit ihrer zentralen Steuerung und den regional gegliederten Hauptzollämtern. Sie ist zuständig für Zölle, bestimmte Verbrauchsteuern, die Abgabenerhebung im grenzüberschreitenden Warenverkehr sowie für Kontroll- und Ermittlungsaufgaben in diesen Bereichen.

Länderebene

In den Ländern führen die Finanzministerien die Fach- und Dienstaufsicht über die Landesfinanzbehörden. Die organisatorische Ausgestaltung variiert je nach Land, folgt jedoch einem ähnlichen Aufbau:

  • Landesweite Mittel- oder Oberbehörden (z. B. Landesämter für Steuern) bündeln Fachaufgaben, koordinieren IT-Verfahren und unterstützen die Finanzämter.
  • Finanzämter als örtliche Behörden setzen Steuern fest, erheben sie, prüfen Steuererklärungen, führen Außenprüfungen durch, vollstrecken Forderungen und bearbeiten Rechtsbehelfe. Die Steuerfahndung ist regelmäßig organisatorisch bei den Landesfinanzbehörden angesiedelt.

Zusammenarbeit von Bund und Ländern

Das FVG sieht verbindliche Formen der Zusammenarbeit vor. Dazu gehören abgestimmte Verwaltungsverfahren, gemeinsame IT-Standards, koordinierte Prüfungsstrukturen und Regelungen zur gegenseitigen Unterstützung. Eine Bundesoberbehörde nimmt zentrale Aufgaben wahr, die bundeseinheitliche Identifikations- und Registerthemen, den länderübergreifenden Datenaustausch sowie Schnittstellen zur Europäischen Union und zu anderen Staaten betreffen.

Aufgabenbereiche der Finanzverwaltung nach dem FVG

Steuerfestsetzung und -erhebung

Die Finanzämter der Länder sind für die Festsetzung und Erhebung der meisten Steuern zuständig, insbesondere für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Sie führen Veranlagungen durch, setzen Vorauszahlungen fest, wachen über fristgerechte Entrichtung und bearbeiten Anträge, Anmeldungen und Korrekturen. Die Verwaltung lokaler Realsteuern erfolgt in einem Zusammenwirken von Finanzämtern und Gemeinden, etwa bei der Ermittlung von Messbeträgen und der Festsetzung örtlicher Hebesätze durch die Kommune.

Zoll und Verbrauchsteuern

Die Zollverwaltung des Bundes erhebt Zölle, überwacht den Warenverkehr mit dem Ausland und verwaltet bestimmte Verbrauchsteuern (zum Beispiel auf Energie- oder Genussmittel). Sie führt Kontrollen, Prüfungen und Ermittlungen entlang der Liefer- und Handelskette durch und wirkt im europäischen Zollverbund mit.

Außenprüfung, Steuerfahndung und Vollstreckung

Außenprüfungen dienen der Überprüfung komplexer oder umfangreicher steuerlicher Sachverhalte. Die Steuerfahndung ermittelt bei Verdacht auf Steuerstraftaten. Die Vollstreckungsstellen der Finanzbehörden setzen bestandskräftige Forderungen durch, etwa mittels Pfändung. Diese Bereiche sind organisatorisch getrennt, arbeiten jedoch eng zusammen.

Internationale Zusammenarbeit

Die Finanzverwaltung nimmt Aufgaben im grenzüberschreitenden Informationsaustausch wahr. Eine Bundesoberbehörde fungiert als zentrale Anlaufstelle für den Austausch mit anderen Staaten und mit EU-Organen. Dazu zählen automatisierte Mitteilungen, Auskunftsersuchen und Unterstützungsersuchen im Bereich Steuern und Abgaben.

Steuerliche Datenverarbeitung und Datenschutz

Die Finanzverwaltung nutzt einheitliche IT-Verfahren, um Steuerdaten zu verarbeiten, anlassbezogene Abgleiche vorzunehmen und die behördenübergreifende Zusammenarbeit zu unterstützen. Das FVG schafft hierfür organisatorische Rahmenbedingungen. Steuerliche Daten unterliegen strenger Vertraulichkeit. Der Zugang ist auf befugte Stellen beschränkt, und die Nutzung ist zweckgebunden. Eine Bundesoberbehörde betreibt zentrale Register und Identifikationssysteme, die den länderübergreifenden Vollzug ermöglichen.

Rechtswege, Aufsicht und Kontrolle

Entscheidungen der Finanzbehörden können mit einem Rechtsbehelf innerhalb der Verwaltung angefochten werden; daran schließt sich der fachgerichtliche Rechtsschutz vor den Finanzgerichten an. Dienst- und Fachaufsicht sorgen für die Beachtung von Recht und Verwaltungsvorschriften. Unabhängige Rechnungskontrollorgane prüfen die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Parlamentarische Gremien üben politische Kontrolle aus.

Historische Entwicklung und Reformen

Das FVG geht auf die Neuordnung der öffentlichen Verwaltung in der frühen Bundesrepublik zurück. Seither wurde es wiederholt angepasst, um die föderale Arbeitsteilung, neue Abgabenarten, europäische und internationale Vorgaben sowie die fortschreitende Digitalisierung abzubilden. Wesentliche Reformschritte betrafen die Zentralisierung bestimmter Querschnittsaufgaben beim Bund, die Modernisierung der Zollverwaltung, die Weiterentwicklung der Prüfungs- und Erhebungsstrukturen in den Ländern sowie den Ausbau der elektronischen Kommunikation mit Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen.

Bedeutung für Bürgerinnen, Unternehmen und Verwaltung

Das FVG sorgt für klare Zuständigkeiten, einheitliche Verfahren und transparente Abläufe in der Steuer- und Zollverwaltung. Es schafft die organisatorischen Voraussetzungen für einen rechtssicheren, effizienten und bundesweit abgestimmten Vollzug des Abgabenrechts. Für Betroffene bedeutet dies nachvollziehbare Ansprechpartner, geregelte Rechtswege und einheitliche Standards beim Umgang mit Daten und Verfahren.

Abgrenzungen und verwandte Begriffe

Die Finanzverwaltung im Sinne des FVG ist von anderen Bereichen des staatlichen Finanzwesens zu unterscheiden. Haushaltsrecht und Budgetvollzug regeln Planung und Verwendung öffentlicher Mittel, während das steuerliche Verfahrensrecht die Durchführung einzelner Steuerverfahren konkretisiert. Das FVG setzt vor allem den organisatorischen Rahmen für die Behörden, die diese Verfahren umsetzen, und beschreibt deren Zusammenwirken in Bund und Ländern.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Finanzverwaltungsgesetz (FVG)

Was regelt das Finanzverwaltungsgesetz inhaltlich?

Das FVG ordnet den Aufbau, die Aufgaben und die Zusammenarbeit der Finanzverwaltung von Bund und Ländern. Es legt fest, welche Behörden für Steuern, Zölle und bestimmte Abgaben zuständig sind, wie sie organisiert sind und auf welche Weise sie Informationen austauschen und Verfahren abstimmen.

Wer ist für die Verwaltung der Einkommensteuer zuständig?

Die Verwaltung der Einkommensteuer liegt bei den Ländern. Die örtlich zuständigen Finanzämter setzen die Steuer fest, erheben sie und führen Prüfungen sowie Vollstreckungsmaßnahmen durch. Zentrale Unterstützungsaufgaben werden ergänzend durch Bundesstellen wahrgenommen.

Welche Aufgaben übernimmt die Zollverwaltung des Bundes?

Die Zollverwaltung ist für Zölle, den grenzüberschreitenden Warenverkehr und bestimmte Verbrauchsteuern zuständig. Sie erhebt Abgaben, führt Kontrollen und Ermittlungen durch und arbeitet eng mit europäischen und internationalen Stellen zusammen.

Welche Rolle spielt eine Bundesoberbehörde im Steuerbereich?

Eine Bundesoberbehörde übernimmt zentrale, länderübergreifende Aufgaben, etwa die Verwaltung bundeseinheitlicher Identifikationsmerkmale, den Datenaustausch mit anderen Staaten und die technische Unterstützung einheitlicher IT-Verfahren für die Steuerverwaltung.

Wie erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Finanzverwaltung?

Die Zusammenarbeit erfolgt durch abgestimmte Standards, gemeinsame IT-Verfahren, koordinierte Prüfungsstrukturen und den Austausch von Informationen und Unterstützungsersuchen. Das FVG schafft dafür die organisatorischen Grundlagen und Zuständigkeiten.

Welche Möglichkeiten des Rechtsschutzes bestehen gegen Entscheidungen der Finanzbehörden?

Gegen Entscheidungen der Finanzbehörden steht zunächst ein verwaltungsinterner Rechtsbehelf zur Verfügung. Wird keine Abhilfe geschaffen, kann der fachgerichtliche Rechtsschutz vor den Finanzgerichten in Anspruch genommen werden.

Sind Kommunen vom FVG erfasst?

Kommunen sind keine Finanzbehörden im Sinne des FVG, wirken jedoch bei bestimmten Steuern mit, insbesondere bei der Festsetzung lokaler Hebesätze und der Verwaltung kommunaler Abgaben. Sie kooperieren dabei mit den staatlichen Finanzbehörden.