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Finanzierungs-Leasing

Grundlagen des Finanzierungs-Leasing

Finanzierungs-Leasing ist eine besondere Form der Vermietung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern, bei der ein Leasinggeber einem Leasingnehmer ein Objekt für einen vertraglich festgelegten Zeitraum zur Nutzung überlässt. Im Gegensatz zum klassischen Mietvertrag steht beim Finanzierungs-Leasing die Finanzierung des Objekts im Vordergrund. Der Leasingnehmer trägt während der Vertragslaufzeit in der Regel die wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Gebrauch des Objekts verbunden sind.

Vertragsparteien und Vertragsstruktur

Beim Finanzierungs-Leasing sind typischerweise drei Parteien beteiligt: Der Hersteller oder Lieferant des Leasingobjekts, der Leasinggeber (meist eine Leasinggesellschaft) und der Leasingnehmer (zum Beispiel ein Unternehmen oder eine Privatperson). Der Hersteller verkauft das Objekt an den Leasinggeber, welcher es wiederum an den Leasingnehmer verleast. Die rechtliche Beziehung zwischen diesen Parteien wird durch separate Verträge geregelt.

Leasinggeber

Der Leasinggeber bleibt während der gesamten Laufzeit Eigentümer des geleasten Objekts. Er finanziert das Objekt und stellt es dem Nutzer gegen Zahlung von regelmäßigen Raten zur Verfügung.

Leasingnehmer

Der Leasingnehmer erhält das Recht zur Nutzung des Objekts für die vereinbarte Dauer. Er verpflichtet sich zur Zahlung von festen Raten und übernimmt häufig auch Instandhaltungs- sowie Versicherungspflichten.

Laufzeit und wirtschaftliche Zuordnung

Die Laufzeit eines Finanzierungs-Leasings ist meist so gewählt, dass sie einen wesentlichen Teil oder sogar die gesamte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Objektes abdeckt. Am Ende dieser Zeit hat das Objekt seinen größten Wertverlust bereits erfahren. Die wirtschaftliche Zuordnung liegt daher oft beim Nutzer; dies bedeutet, dass er wie ein wirtschaftlicher Eigentümer behandelt wird – insbesondere im Hinblick auf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.

Kostenstruktur und Zahlungsverpflichtungen

Die Kosten für den Nutzer bestehen hauptsächlich aus den regelmäßig zu zahlenden Raten (Leasingraten). Diese decken nicht nur die Finanzierungskosten ab, sondern beinhalten auch weitere Faktoren wie Verwaltungskosten sowie gegebenenfalls Serviceleistungen durch den Anbieter. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Wartung oder Reparaturen erforderlich werden – diese Verpflichtungen liegen häufig beim Nutzer selbst.

Rechte und Pflichten während der Vertragslaufzeit

Nutzungsrecht am Objekt

Das Nutzungsrecht am geleasten Gegenstand steht ausschließlich dem Vertragspartner zu; eine Weitergabe an Dritte ist in aller Regel ausgeschlossen beziehungsweise bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung durch den Anbieter.

Pflege-, Instandhaltungs- & Versicherungspflicht

Während der gesamten Laufzeit obliegt es meist dem Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass sich das geleaste Gut in ordnungsgemäßem Zustand befindet sowie ausreichend versichert ist.

Möglichkeiten nach Ablauf des Vertrages

Nach Beendigung gibt es verschiedene Optionen: Das Gut kann zurückgegeben werden; alternativ besteht manchmal – je nach Vereinbarung – ein Ankaufsrecht zum Restwertpreis.

Sonderkündigungsrechte & vorzeitige Beendigung

Eine vorfristige Auflösung kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen infrage; etwa bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen einer Partei oder besonderen Umständen wie Totalschaden am Gegenstand.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Finanzierungs-Leasing (FAQ)

Muss ich als Nutzer eines Finanzierungs-Leasings immer alle Wartungen selbst übernehmen?

Im Regelfall sieht ein solcher Vertrag vor, dass sämtliche Wartungen sowie Reparaturen vom Nutzenden getragen werden müssen. Dies ergibt sich daraus, dass er während der Laufzeit nahezu alle Rechte aber auch Pflichten bezüglich Pflege trägt.

Darf ich das geleaste Objekt weitervermieten?

Einer Untervermietung bedarf grundsätzlich einer ausdrücklichen Zustimmung seitens des Anbieters beziehungsweise Eigentümers; ohne diese Genehmigung wäre eine Weitergabe unzulässig.

Kann ich einen laufenden Vertrag jederzeit kündigen?

Einen laufenden Vertrag kann man nicht beliebig beenden; Sonderkündigungsrechte bestehen lediglich unter bestimmten Bedingungen wie beispielsweise gravierenden Pflichtverletzungen einer Partei oder Zerstörung bzw. Verlustsache am Gegenstand.

Bekommt man automatisch Eigentum am Ende eines solchen Vertrages?

Nicht zwangsläufig: Ein automatischer Übergang ins Eigentum findet üblicherweise nicht statt – dies hängt vielmehr davon ab ob vertraglich explizit ein Ankaufsrecht eingeräumt wurde.

Muss ich Steuern auf mein geleastes Gut zahlen?

< p>Zumeist bleibt steuerlicher Eigentümer weiterhin die verleihende Gesellschaft; dennoch können bestimmte steuerliche Verpflichtungen auf Seiten des Nutzers entstehen – abhängig vom jeweiligen Steuerstatus sowie Art & Umfang seiner Nutzungstätigkeit.

< h ³ > Wer haftet bei Schäden am leasinggegenstand?< / h³ >
< p > Während üblicherweise Haftung für Schäden jeglicher Art beim nutzenden Partner liegt,
sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.< / p >

< h ³ > Was passiert,
wenn ich meine Ratenzahlungen nicht leiste?< / h³ >
< p > Bei Zahlungsverzug drohen rechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung;
zudem kann Rückgabe verlangt werden.< / p >
< h ³ > Kann ich Änderungen am leasinggegenstand vornehmen?< / h³ >
< p > Veränderungen dürfen grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung vorgenommen werden;
eigenmächtige Umbauten sind untersagt.< / p >

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